Wohnmobil Zulassung

  • Hi!
    auch wenn das Thema vielleicht schon ausgiebig diskutiert wurde, vielleicht ein paar Anmerkungen von mir, um dem einen oder anderen vielleicht noch helfen zu können.


    Ich hatte auch das Problem, dass ich meine Womo Zulassung für meinen T4 nicht mehr durchbekam und hab dann, wie so viele, erstmal gegoogelt. Dabei bin ich auf ein Agebot bei ebay gestoßen, Stichwort "Wohnmobilzulassung" oder "Finanzamt lehnt Wohnmobilzulassung ab" (jetzt nicht gleich schreien. Ja, Ja.. ebay...)Es ist ein Angebot einer Firma, die dort ein Konzept und ein juristisches Gutachten anbietet, mit dem man gegen die Aberkennung der Wohnmobilzulassung durch das Finanzamt vorgehen und gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen kann.


    Ich bin zwar vorsichtig, aber ich hab es gewagt, und wie es das Sprichwort sagt: Wer wagt, gewinnt! Und das hab ich. Das Finanzamt hat den Steuerbescheid, mit welchem es die Wohnmobil-Zulassung aberkannt hat, zurückgezogen. Vielen Dank ebay :-)))

  • Hallo,


    das Gutachten ist doch glaub ich vom Herrn Klapper. Schau in der Suche nach, da steht dann dann der Rest!

    Gruß Tobias Syncro eigene Bushistorie: (10/00-02/05)MV Classic VR6 MJ97 - (03/05-08/08) Caravelle LR TDI Syncro MJ01 - (05/08-08/08) Caravelle KR TDI GL MJ98 - (08/08-heute) Caravelle Business LR V6 MJ02

  • Nein, der Name Klapper ist mir nicht bekannt. Es ist eine Firma in Hannover, die offensichtlich auf VW Busse spezialisiert ist. Wenn Du mehr wissen willst, schau doch einfach selbst bei ebay nach.


    Gruss, Stefan.

  • Mein T4 2,4 D mit AAB Motor wird weiterhin als Wohnmobil über 2,8 T besteuert. Da mein Auto einen Euro 1 Kat eingebaut hat, zahle ich bis Ende 2009 290,- EUR jährlich. Danach muss ich dann entweder einen Euro 2 Kat einbauen oder der Steuersatz steigt dann auf 450,- EUR.


    Gruss, Stefan.

  • >Mein T4 2,4 D mit AAB Motor wird weiterhin als Wohnmobil über 2,8 T besteuert. Da mein Auto einen Euro 1 Kat eingebaut hat, zahle ich bis Ende 2009 290,- EUR jährlich. Danach muss ich dann entweder einen Euro 2 Kat einbauen oder der Steuersatz steigt dann auf 450,- EUR.
    >Gruss, Stefan.


    Hallo Stefan, ich habe grade mein Steuerbescheid bekommen 827.-€, und habe dein Bericht gelesen. Ich bin total begeistert, möchte ich gern auch machen,
    meine Frage an Dich ist; wie verhalte ich mich jetzt was muss ich tun??
    Ich würde mich riesig freuen wenn Du mir helfen kannst.


    tausend Dank im vorraus. Michael

  • >Hi!
    >auch wenn das Thema vielleicht schon ausgiebig diskutiert wurde, vielleicht ein paar Anmerkungen von mir, um dem einen oder anderen vielleicht noch helfen zu können.



    Nur ne Frage. Welches Finanzamt ist das .


    Gruß Bernd

  • Hallo Stefan,


    Deine Verschwiegenheit (siehe Thread unten) in Ehren, aber eine Frage sei doch erlaubt: Um welches "Ausstattungsmerkmal" müsste man denn sein Fahrzeug ergänzen, damit die ganzen Musterbriefe auch gültig sind?? Um dieses Merkmal zu nennen, bist du ja nicht zur Verschwiegenheit aufgefordert. (Zitat: "Wir stellen Ihnen Argumentationshilfe und Musterbriefe nur unter der Voraussetzung zur Verfügung, dass Sie sich schriftlich verpflichten, diese Hilfe nur für sich zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben und auch nicht im Internet oder in sonstiger Weise zu veröffentlichen."


    Denn du weißt ja: "Helfen macht Freu(n)de!" Oder doch versteckte Werbung und/oder verwandt/verschwägert mit dem Anbieter?? ;)


    Gruß Rainer

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!

  • Nein, weder verwandt noch verschwägert ... Ist auch kein Geheimnis : Das Konzept der Firma KK Automobiltechnik sieht vor, dass ein Vorzelt an die Heckklappe angebracht wird (ist aber kein richtiges Vorzelt - um Kosten zu sparen habe ich ein Seitenteil von einem Partyzelt genommen), von dem aus man dann den Kocher bedienen kann, d.h. der Küchenblock mit Spüle und Kocher wird dann im Fahrzeugheck eingebaut. Hierzu hat Fa. KK ein eigenes Rechtsgutachten eingeholt, das belegt, dass diese Vorgehensweise gesetzeskonform ist. Warum das so ist, darf ich aber wirklich nicht sagen. Ich hoffe, Du hast hierfür Verständnis ? Ich habe unterschrieben, nichts auszuplaudern und möchte dazu auch stehen. Dass die mit Ihrem Konzept und Gutachten Geld verdienen wollen, versteht sich ja von selbst. Aber ist ja auch okay (ich habe 29,75 EUR bezahlt), wenn es funktioniert, oder ?


    Gruss, Stefan.

  • Ich habe über Ebay (Stichwort Wohnmobilzulassung) das Konzept und Gutachten der Fa. KK Automobiltechnik für 29,75 EUR gekauft. Dafür habe ich im wesentlichen eine Kopie eines Rechtsgutachtens zu der Frage, ob eine Wohnmobilzulassung auch ohne Stehhöhe von 170 cm im Innenraum möglich ist, 2 Musterbriefe zur Begründung meines Einspruchs, sowie das Konzept, wie die Wohnmobilzulassung ohne Hochdach funktioniert, bekommen. Bei mir (Finanzamt Unna) hat es funktioniert, das Finanzamt hat den Bescheid zurückgenommen und meinen T4 wieder als Wohnmobilüber 2,8 t eingestuft.


    Gruss, Stefan.

  • Hallo Stefan,


    >Ich hoffe, Du hast hierfür Verständnis ?


    Völlig korrekt dein Vorgehen! Danke für deine Auskunft!


    Gruß Rainer

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!

  • Hallo! ...eigendlich ein super Tip... Allerdings finde ich die Firma bei ebay nicht! Vieleicht liegts an mir, vieleicht sind sie raus?! Kannst Du mir bitte den Link schicken?
    Danke und Grüße! Berit

  • >Hallo! ...eigendlich ein super Tip... Allerdings finde ich die Firma bei ebay nicht! Vieleicht liegts an mir, vieleicht sind sie raus?! Kannst Du mir bitte den Link schicken?
    >Danke und Grüße! Berit



    Aus den Infos zur Womo Besteuerung oben auf der Seite.
    Nichts anderes wird dort bei eBah angeboten!


    Das Schlupfloch „Gewichtsbesteuerung als anderes KFZ“


    Die Eigentümer von unechten Wohnmobilen, die hinten keine Sitzplätze benötigen, haben noch eine weitere Möglichkeit, weiterhin als „anderes Fahrzeug“ nach Gewicht besteuert zu werden. Die Besteuerung von Fahrzeugen hat unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung (PKW, LKW, Wohnmobil, Zugmaschine etc.), jedoch aber unter Anwendung des KraftStG und unter Feststellung der objektiven Beschaffenheit stattzufinden. Danach sind Fahrzeuge, die keine „echten“ Wohnmobile im Sinne des Steuergesetztes sind und bei denen nicht mindestens die Hälfte der Grundfläche der Personenbeförderung dient, keine PKW. Nicht-PKW sind steuerrechtlich „andere Fahrzeuge“ und werden wie LKW weiterhin nach Gewicht besteuert.


    Verschiedene Eigentümer von Geländewagen mit Ausbauten auf der Ladefläche haben auf diesem Weg die Beibehaltung der Gewichtsbesteuerung erreicht. Natürlich ist dieser Weg für jeden Kastenwagen oder Van anwendbar, wenn hinten keine Sitzplätze eingetragen sind. Generell klappt das wohl in Rheinland-Pfalz und verschiedentlich in Bayern. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen verweigern sich hier.


    Es kann ein guter Weg sein, auch hier das Fahrzeug beim Finanzamt vorzuführen und per Einspruch auf Gewichtsbesteuerung zu bestehen. Wird dieser Einspruch abgelehnt, muss aber geklagt werden. Alle Informationen dazu gibt es unter http://www.proallrad.com.