Hallo,
mir sind im letzten Jahr Forderungen vom FA zur Steuernachzahlung zugegangen. Vor dem Hintergrund unwirksamer RußPartikelFilter-Nachrüstlösungen finde ich das Gleichbehandlungsprinzip verletzt und will einen Einspruch beim FA einlegen. Nachfolgend meine Argumentation:
.... Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die neue Festsetzung der Kfz-Steuer von den o.g. Fahrzeugen lege ich Einspruch ein.
Zurzeit ist keine technisch wirksame Nachrüstlösung zur Russpartikelfilterung am Markt verfügbar und bestehende Systeme die in Fahrzeugen eingebaut sind, sind wirkungslos bzw. führen zur Erhöhung des Partikelausstoßes. Vor dem Hintergrund einer Besteuerung der Höhe des Partikelausstoßes sind damit Fahrzeuge mit unwirksamen Partikelfiltern und Fahrzeuge ohne Partikelfilter steuerlich gleich zu behandeln. ....
Ich habe noch keinen Filter nachgerüstet und mache das erst wenn es technisch sinnvolle Lösungen gibt.
Was haltet ihr davon? Denkt jemand ebenfalls über einen Einspruch nach?
Gruß
Henner (2000 MV, TDI, 111kw)