T4-Cali Bj. 93 - Wegen Standheiz. TÜV verwehrt was tun?

  • Zitat

    Aber das hatten wir doch schon öfters hier. Die Herstellervorschrift zum
    Wechsel geht vor EU-Richtlinie. Deswegen kann der Prüfer drauf bestehen.
    Nicht jeder Prüfer wird das aber tun.


    Wo steht das geschrieben ? Das die Herstellervorschrift vor EU-Richtlienie geht ?


    Ist es denn möglich, das Zb. ein Hersteller von Autoreifen vorschreibt, diese alle 2 Jahre aus Sicherheitsgründen zu wechseln ?
    Wenn die EU etwas anderes dazu sagt ?


    Da würde ich als Hersteller den Wechsel von allem in möglichst kurzen Zeitabständen vorschreiben. Das ist gut fürs Geschäft.

  • Das ist nur gut fürs Geschäft, wenns die Leute dann noch kaufen :)


    Zitat


    bestehen.
    [quote]Nicht jeder Prüfer wird das aber tun.


    Wo steht das geschrieben ? Das die Herstellervorschrift vor EU-Richtlienie
    geht ?


    Ist es denn möglich, das Zb. ein Hersteller von Autoreifen vorschreibt,
    diese alle 2 Jahre aus Sicherheitsgründen zu wechseln ?
    Wenn die EU etwas anderes dazu sagt ?


    Da würde ich als Hersteller den Wechsel von allem in möglichst kurzen
    Zeitabständen vorschreiben. Das ist gut fürs Geschäft.

  • http://vwbuswelt.de/02forum/forum/forum_entry.php?id=994356


    Was meisnt du an wen sich Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden, wenn mal einer an CO erstickt? An die EU oder an den Hersteller? Die sichern sich natürlich ab und das ist rechtlich gesehen auch bindend. Obs zweckmäßig ist, das ist eine andere Sache.


    Zitat


    bestehen.
    [quote]Nicht jeder Prüfer wird das aber tun.


    Wo steht das geschrieben ? Das die Herstellervorschrift vor EU-Richtlienie
    geht ?


    Ist es denn möglich, das Zb. ein Hersteller von Autoreifen vorschreibt,
    diese alle 2 Jahre aus Sicherheitsgründen zu wechseln ?
    Wenn die EU etwas anderes dazu sagt ?


    Da würde ich als Hersteller den Wechsel von allem in möglichst kurzen
    Zeitabständen vorschreiben. Das ist gut fürs Geschäft.

  • Zitat

    http://vwbuswelt.de/02forum/forum/forum_entry.php?id=994356


    Was meisnt du an wen sich Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden, wenn mal
    einer an CO erstickt? An die EU oder an den Hersteller? Die sichern sich
    natürlich ab und das ist rechtlich gesehen auch bindend. Obs zweckmäßig
    ist, das ist eine andere Sache.



    Und was ist, wenn jemand an einer Heizung erstickt, die nach 2002 eingebaut wurde ?



    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Der tausch der Brennkammer ist bei Luftheizgeräten, die vor August 2002
    gefertigt worden sind, immer noch gesetzliche Vorschrift. Ab
    Produktionsdatum August 2002, ist dies nach dem Gesetz nicht mehr zwingend
    erforderlich.


    Mit freundlichen Grüssen:


    Serviceline Eberspaecher






    Ausserdem !


    Was dazu fehlt, ist ein Gesetz, was Wartug nach Herstellervorgabe zwingend vorschreibt.


    http://vwbuswelt.de/02forum/forum/forum_entry.php?id=994300

  • Alle Jahre wieder.


    1. Die Standheizung ist eingetragen. Also Bestandteil der Fahrzeug
    Betriebserlaubnis
    2. Die Standheizungskonstruktion ist alt, der EU Vorstoß neu.
    3. Die Eberspächers haben nur wegen der neuen EU Geschichte je rückwirkend
    keine Konstruktionsänderung erfahren. (Ironie / Zeitreise gibts noch nicht)
    4. Also haben die Jungs von Eberspächer das was eh galt, desshalb nicht
    unbedingt geschrieben werden musste nachträglich (also eigentlich auch
    nicht wirklich nachträglich, das galt ja eh) in ihren Papieren verankert.
    5. Ergo entfällt bei Nichtbeachten die Betriebserlaubnis der Heizung und
    damit auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.


    Bei Erstinbetriebnahme entsteht wohl ein ziemlich mistiges Klima in der Heizung die an dem Wärmetauscher nagt und irgendwann einen Übertritt von Verbrennungsgasen in den Warmluftteil ermöglicht. Das ist sicher abhängig von der Nutzungsdauer, dem verwendeten Sprit und ähnlichem. Der Dreck da drin arbeitet aber wohl auch wenn sie nicht verwendet wird. Aus genannten Gründen ist eben auch nicht sicher zu beurteilen, wann es kritisch wird. Desshalb wurde die noch sichere "SICHERE ZEITSPANNE" von 10 Jahren benannt. Klar, daß Eberspächer sich da absichert, wer würde das nicht?


    Das ist das bewusst etwas salopp wiedergegeben Gespräch mit einem Eberspächer Mitarbeiter, den ich vor einiger Zeit dazu befragen konnte.


    Gesundbeten per Order Mufti geht auch im EU Zeitalter nicht.


    Inwieweit unsere, eher selten Benutzten Heizungen jetzt tatsächlich nach 10Jahren gefährlich werden sei dahingestellt, aber aus Eberspächer Sicht ist das Ganze jedenfalls sicher nicht ganz so wie es hier manchmal dargestellt wird. Was würde passieren, wenn jemand wegen einer alten Heizung einfach mal nicht mehr aufwacht?? Eben, dann heißts: Eberspächer, hättet ihr mal nen Wechselintervall vorgegeben.



    Wer unbedingt eine überalterte Heizung verwenden möchte schraubt sie halt vor dem TÜF ab....... Ist aber kein Tip, sondern ironisch gemeint und jedem sein eignes Problem.....


    Kurz zusammengefaßt: Ja, der TÜF muss eine über 10Jahre alte Brennkammer beanstanden. Tut er das nicht, könnte es für den Prüfer im Falle eines Falles eng werden. Denn das ganze kann sogar noch ziemlich leicht nachvollzogen werden.


    MfG Thomas

  • Zitat

    Alle Jahre wieder.


    1. Die Standheizung ist eingetragen. Also Bestandteil der Fahrzeug
    Betriebserlaubnis


    Wo ist die Standheizung eingetragen ?


    Zitat

    5. Ergo entfällt bei Nichtbeachten die Betriebserlaubnis der Heizung und
    damit auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.


    Zitat

    Desshalb wurde die noch sichere "SICHERE ZEITSPANNE" von 10 Jahren
    benannt. Klar, daß Eberspächer sich da absichert, wer würde das nicht?



    Was passiert denn wenn jemand 2014 wegen einer alten Heizung von 2003 nicht wieder aufwacht ?



    Zitat

    Kurz zusammengefaßt: Ja, der TÜV muss eine über 10 Jahre alte Brennkammer
    beanstanden. Tut er das nicht, könnte es für den Prüfer im Falle eines
    Falles eng werden. Denn das ganze kann sogar noch ziemlich leicht
    nachvollzogen werden.


    Und warum muß er die Brennkammern ab 2002 nach 10 Jahren nicht mehr beanstanden ? Wo ist die Logik ?


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Der tausch der Brennkammer ist bei Luftheizgeräten, die vor August 2002
    gefertigt worden sind, immer noch gesetzliche Vorschrift. Ab
    Produktionsdatum August 2002, ist dies nach dem Gesetz nicht mehr zwingend
    erforderlich.


    Mit freundlichen Grüssen:


    Serviceline Eberspaecher

  • Das ist ja alles richtig was ihr schreibt, aber ihr könnt euch wehren wie ihr wollt. Die gesetzliche Lage ist eindeutig.
    Und du willst doch nicht im Ernst ein vorgeschriebenes Wartungsintervall für den Ölwechsel (Mögliche Folge : Motorschaden) mit der Brennkammer (Mögliche Folge: Tod) gleichsetzen. Mal so ganz vereinfacht gesagt.
    Klar, beides ist ein persönliches Problem, nur beides Mal haftet keiner im Schadensfall mit geringen unterschiedlichen Folgen. Und vor diesem Schadensfall schützt sich Eperspächer nach wie vor mit der Herstellervorschrift, welche für den TÜV bindend ist.


    Sinn und Unsinn ist eine andere Diskussion.


    Und mein lieber B.Rude, für deinen baugleichen ACV (Womo) gibts auch keinen Filter, ACV Pkw aber schon. Sinn und Unsinn sind nahe beieinander :)


    Und nochmal, mein Prüfer war auch der Meinung die 10jahresfrist ist abgeschafft. Zum Glück für mich, denn ich benutz die eingebaute Standheizung eh nicht.



    [quote]Hi,


    und zwar die baugleiche Brennkammer ....


    Gruß Frank

  • Hallo,


    ich möchte ja nur lesen,


    1. Die Herstellervorschrift zum Wechsel geht vor EU-Richtlinie.


    2. Ein Gesetz, das Wartung nach Herstellervorgabe zwingend vorschreibt.


    Wenn du mir das in der SVZO oder sonst irgendwo zeigst bin ich überzeugt.

  • Zitat

    Wo ist die Standheizung eingetragen ?


    In meinen Fahrzeugpapieren



    Da für die alten B und D2´s ja keine Ersatzteile mehr lieferbar sind, bzw. nur schwer bis garnicht (laut diesem Forum) gehe ich mal davon aus, daß sich da irgendwann mal was geändert hat. Sonst hätte Eberspächer das ja auch für die Zukunft in seinen unterlagen verankern können.

    Zitat


    Brennkammer


    Und warum muß er die Brennkammern ab 2002 nach 10 Jahren nicht mehr
    beanstanden ? Wo ist die Logik ?


    Siehe oben. Schätze mal EU Vorschrift (dürfte Eberspächer ja lange bekannt gewesen sein + technische Änderung? Hoffe ich.




    Aber egal, bis 2002 tauschen danach egal. Nimms einfach hin.


    MfG Thomas

  • Hi,


    wieviele Brennkammern die undicht sind kennst Du ?


    Selbst meine Heizung im T3 war nach 20 jahren noch tip top in Ordnung. Der Hersteller sollte eine Überprüfung über seine Servicepartner anbieten und nicht gleich 1000 Euro abrippen. Das gilt natürlich auch für Heizungen nach 2003 aber anscheinend hat es noch nie eine undichte Brennkammer gegeben soi das der Hersteller ruhigen Gewissens ab 2003 bei den baugleichen Brennkammern auf die 10 Jahre Wechselpflicht verzichtet.


    Gruß Frank

  • Zitat


    In meinen Fahrzeugpapieren


    In meinen nicht, und ich fahre einen original California Bj 2001 mit werksseitig eingebauter Standheizung.

    Zitat


    Zitat

    Da für die alten B und D2´s ja keine Ersatzteile mehr lieferbar sind, bzw.
    nur schwer bis garnicht (laut diesem Forum) gehe ich mal davon aus, daß
    sich da irgendwann mal was geändert hat. Sonst hätte Eberspächer das ja
    auch für die Zukunft in seinen unterlagen verankern können.


    Das mag schon sein, aber die Brennkammern wurden 2002 nicht geändert.



    Zitat

    Siehe oben. Schätze mal EU Vorschrift (dürfte Eberspächer ja lange bekannt
    gewesen sein + technische Änderung? Hoffe ich.


    Zitat

    Aber egal, bis 2002 tauschen danach egal. Nimms einfach hin.


    Will ich aber nicht, es geht mir nur darum zu wissen, darf mir der TÜV Angestellte die Plakette verweigern, nur weil die Herstellervorschrift von Eberspächer einen 10 Jahreswechsel vorschreibt, der von der EU Richtlienie 2001/56/EG wieder aufgehoben wurde .


    Auch hier die Frage die ich schon weiter unten gestellt habe:


    ich möchte ja nur lesen,


    1. Die Herstellervorschrift zum Wechsel geht vor EU-Richtlinie.


    2. Ein Gesetz, das Wartung nach Herstellervorgabe zwingend vorschreibt.


    Wenn du mir das in der SVZO oder sonst irgendwo zeigst bin ich überzeugt.

  • Hallooooooo


    Es geht nicht darum, ob dietatsächlich undicht werden. Ich habe ja auch meine eigene Meinung dazu und denke es ist nicht so. Und es geht auch nicht darum nachzuweisen, wo das in der StZVO steht.
    Wenn schon, dann wie du dem Prüfer nachweist, dass du Recht hast. Das wird dir nicht gelingen, nur bei einem Prüfer, der eben gar nicht danach schaut. Lasst gut sein Jungs. Ich denke in den Links steht genug, um die Sache zu beurteilen.



    [quote]
    wieviele Brennkammern die undicht sind kennst Du ?


    Selbst meine Heizung im T3 war nach 20 jahren noch tip top in Ordnung. Der
    Hersteller sollte eine Überprüfung über seine Servicepartner anbieten und
    nicht gleich 1000 Euro abrippen. Das gilt natürlich auch für Heizungen
    nach 2003 aber anscheinend hat es noch nie eine undichte Brennkammer
    gegeben soi das der Hersteller ruhigen Gewissens ab 2003 bei den
    baugleichen Brennkammern auf die 10 Jahre Wechselpflicht verzichtet.


    Gruß Frank


  • Moin,


    bei den Brennkammerpreisen könnte man sich ja über eine Nachproduktion Gedanken machen. Problem wird sein, das man für diese wieder ein Mustergutachenten machen lassen muß.


    Alternativ vielleicht eine Firma finden die zertifiziert ist solche Sachen zu prüfen...denke dabei an solche Vermessungsingenieurbüros die z.B. Messungen für Industrieschornsteine und Gaswerke machen usw...

  • Zitat

    Tüv wird ja schon verweigert, wenn die Aussenspiegel 2mm am Rand angelaufen
    sind oder einer der zwei Nummernschildbeleuchtungen nicht mehr funzen.
    Eine ganz schlimme Geldmacherei das ganze


    Ich denke nicht, dass eine defekte Kennzeichenbeleuchtung ein schwerwiegender Mangel ist. Und das kann der Prüfer auch nicht beeinflussen, der gibt die Mängel in sein Programm ein und das sagt dann was los ist. Außerdem sollte man doch so grundlegende Dinge wie die Beleuchtung vor dem Termin schnell prüfen.
    Bei unserem TÜV gibts übrigens auch Glühlampen zu erwerben und wenn man nett fragt auch Werkzeug zum Benutzen.


    Der TÜV als solcher hat sich auch nach den Weisungen der Länder zu richten. Und wenn manche wüßten was da abgeht, so von wegen Umsatzdruck zum Beispiel. Und dann reisen seit neuesten noch Prüfer für die Prüfer rum, die das Fahrzeug nachdem der gute Mann weg ist noch mal nachkontrollieren um dem Prüfingenieur eine reinzuwürgen... .


    Also hackt nicht auf den armen Prüfern rum. Ich habe jeweils einen guten Bekannten bei TÜV und DEKRA, da geht eine Menge, wenn man dann will. Allerdings bekommt man da auch nicht mit einem ausgeschlagenen Traggelenk oder einer defekten Bremse eine Plakette, was auch sehr gut so ist.


    Gruß


    Mat.


    PS: Bei mir hat sich noch keiner für die Heizung interessiert, mal abgesehen davon, dass ich auch noch in der Frist drin bin. Aber ansonsten sind das vier M6 Schrauben...


  • Leider verlorene Liebesmüh dein Plädoyer für die Prüfer. Es werden immer Leute meckern über Gesetze und Vorschriften, wenn es sie negativ betrifft. Sicherheit - die eigene, wie auch die fremde- ist dann egal. Es wird dann immer geschimpft: Deutschland ist so böse. In anderen Ländern ist es besser. Aber komischerweise, weg will dann auch keiner.
    Im Gegenteil, die meisten kommen wieder, wenn man mal den einschlägigen Sendungen trauen kann. Wenn mal ein Gesetz zu ihren Gunsten geändert wird, ist man leise. Und dafür gibt es auch Beispiele.
    Fakt ist, es gibt Stichtagsregelungen und Vorschriften. Über Sinn und Unsinn zu diskutieren ist überflüssig. Und ich persönlich tausche lieber vorsorglich was aus, als über den Jordan zu gehen. Und das man über den Jordan gehen kann, zeigen immer wieder die Berichte über mangelhaft gewartete Zentralheizungen und manchmal auch zu lasche Schornsteinfeger die solche Heizungen nicht sofort stillgelegt haben. Hinterher werden die dann verknackt. Warum also soll ein Prüfer so eine Heizung durchlassen? Oder andere Sachen, die nicht genehmigt sind und gefährlich werden können.



    Schönen Sonntag noch


    Stefan

  • Hat mir mal ein Prüfer erzählt, der zu Traktor Terminen auf dem Land unterwegs war:


    Bauer kommt mit Traktor mit extremen Lenkradspiel.
    Prüfer sagt 'Erheblich'
    Bauer zieht alte Berichte raus, und sagt 'Früher musste ich nur unterschreiben'
    Prüfer sagt: 'Ja, sie haben da immer unterschrieben, dass sie den Mangel umgehend beheben lassen'


    Früher war es halt so, dass der Prüfer in der Werkstatt manche Sachen noch als 'nicht erheblich' eingestuft hat, weil er wusste, dass die Werkstatt den Mangel behebt. Heute funktioniert das nicht mehr, da zum einen die Fälle überhand nehmen, wo der Kunde dann wenn die Plakette drauf ist, die Instandsetzung verweigert, zum anderen, auch aufgeschreckt durch diverse Bereichte, die Prüfungen in Werkstätten überprüft werden.


    Jetzt muss z.B. die ASU von der Werkstatt schon gemacht sein, sonst kann der Prüfer gar nicht anfangen, da fehlende/abgelaufene ASU ein erheblicher Mangel ist.


    Tomy