Wo gibts Partikelfilter für den ACV?

  • Hallo, sorry, aber ich habe nirgends im Netz einen Partikelfilter gefunden, der zu meinem T4 ACV BJ 1996 Schl.0633 passt. Hat jemand einen Tip?
    Danke!
    Siegmuel

  • Falsch. Durch einen kleinen Trick kommt man auf die grüne Plakette


    Zitat T4-Wiki:
    *Auf Grund einer Ausnahmeregelung des Bundesverkehrsministeriums erhält ein PKW mit der Schlüsselnummer 0427, der Klartextangabe für die Abgasnorm 96/69/EG I, einem Partikelminderungssystem der Stufe PM1 und einem zGG über 2500 kg die grüne Feinstaubplakette, so dass ein alter ACV Motor (vor Planungswoche 36/00) diese erhält. Damit überspringt der ACV Motor die gelbe Plakettenstufe, denn ein Motor ohne PM1 erhält nur die rote Plakette. .


    T4-Wiki Feinstaub


    Patrick

  • Zitat

    Falsch. Durch einen kleinen Trick kommt man auf die grüne Plakette


    er hat aber nen acv mit 0633, also als lkw oder womo über 2,8t zugelassen und nicht als pkw oder womo unter 2,8t mit der 0427


    da es für lkws noch keine filter gibt (bzw zulassungen und gesetze) auch wenn es das gleiche fahrzeug und der gleiche motor ist, gilt die ausnahmeregel wie bei der 0427 für die 0633 (noch) nicht.

  • Vielen Dank für die Appends.
    Ja, meinen T4 California habe ich auf 2810 kg aufgelastet, deshalb müsste ich wieder ablasten und als PKW zulassen, wenn ich eine grüne Plakette wollte.
    Ich habe jetzt eine rote Plakette und die gilt nur bis 2011, soviel ich weiss.
    Hatte mir gedacht, dass gelb länger hält, aber da es eh keinen PF gibt, lege ich das Projekt auf Eis. War auch nur deshalb hochgekommen, weil ich eh den Auspuff reparieren lassen muss, da pfeift's grad vernehmlich raus.
    Mal sehen was der Politik noch so alles einfällt, vielleicht werden die ja mal vernünftig....
    Vielen Dank auch für den Tipp mit den Kauftipps. Hab' da nicht reingeschaut, weil ich da Kauftipps für ein T4 Fahrzeug erwartet habe. Sorry!
    Gruß siegmuel

  • Zitat

    Vielen Dank für die Appends.
    Ja, meinen T4 California habe ich auf 2810 kg aufgelastet, deshalb müsste
    ich wieder ablasten und als PKW zulassen, wenn ich eine grüne Plakette
    wollte.


    Das zGG. hat mit der Fahrzeugart /PKW/ LKW / So. KFZ / WoMo nichts zu tun.
    Ausserdem soll eine sonderregelung zuumindest in Berlin greifen können bei der "PKW-ähnliche" FZ auch mit Agastechnik ausgerüstet werden dürfen und die entsprechende Plakete bekommen können.


    Lies dazu mein Posting von neulich. -Suchfunktion- :D



    Zitat

    Ich habe jetzt eine rote Plakette und die gilt nur bis 2011, soviel ich
    weiss.


    Das ist regional unterschiedlich und keiner weiss, was tatsächlich passieren wird.
    In Berlin soll die Umweltzone zum 01.01.2010 ohne "Zwischenstufe gelb" von "rot" auf "grün" umgestellt werden.


    Zitat


    Mal sehen was der Politik noch so alles einfällt, vielleicht werden die ja
    mal vernünftig....


    Aber doch nicht Politiker... :( :( :( :( :(


    Screwi

  • es muss keine umschreibung zum pkw erfolgen. eine ablastung auf 2799 kg reicht. denn dann gibt es als womo unter 2,8t die schlüsselnummer 0427. dann greift mit nem rpf wieder die ausnahmegenehmigung. allerdings kriegst du als womo keine 330 euro staatliche förderung für den rpf

  • bei der Entscheidung mit neuer Strafsteuer!!


    Offenbar finden T4 Fahrer immer pfiffigere Wege zur Erreichung einer Feinstaubplakette und Umgehung des Neuwagenkaufes. Damit bleiben die Absatzzahlen der Autoindustrie weiter hinter den Erwartungen zurück.:-(


    Die Politik reagiert. Ansatzpunkt muss eine technisch unveränderliche Größe sein. Die "Baujahr-Strafsteuer" würde diese Anforderung hervorragend erfüllen, ist aber zu offensichtlich in ihrer Zielsetzung und auch für den dümmsten Wähler nachvollziehbar.
    Das Typgenehmigungsverfahrens und die damit verbundene Emissionseinstufung bieten sich als Alternative zum Baujahr an. Der Bürger kann so sparsam und selten fahren wie er will, der Besitz der alten Karre wird besteuert. An der Emissionseinstufung ändert er so leicht nichts und sicherheitshalber nehmen wir dann noch Euro2 und Euro3 in eine Gruppe. Ist die Strafsteuer von 1,25 € je 100 Kubik erstmal eingeführt kann man ja jährlich erhöhen, der Gewöhnungseffekt.
    siehe auch
    http://www.manager-magazin.de/…kel/0,2828,553982,00.html


  • Gilt doch nur für ACV ab 08/2000.:-( Die haben ja eh schon eine bessere Einstufung. Oder hab ich da falsch gelesen?
    Gruß AvS

    ...wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, dann werfen auch Zwerge lange Schatten!