Probleme beim TÜV / zu hohe Drehzahl / Benziner Bj. 93

  • Hallo,


    ich war heute mit meinem neuen gebrauchten Multivan (Bj. 93 / Benziner / 2.5l) beim TÜV, um die Haupt- und Abgasuntersuchung durchzuführen und es sind wie leider zu erwarten war, Mängel gefunden worden.


    Vorweg muss ich noch anmerken, dass ich von der Technik eines Autos leider wenig verstehe und mir der Gebrauchtwagenhändler erklärt hat, es sei "normal", dass der 1. Gang ein wenig schwer reingeht und auch nur dann, wenn man zuvor im Zweiten Gang war und das Fahrzeug steht - d.h. direkt vom Dritten in den Ersten Gang geht zwar, aber sehr schwer. Ich habe ihm das dummerweise geglaubt und vom Zweiten in den Ersten ging auch akzeptabel.


    Nur leider ist mir nicht aufgefallen, dass die Drehzahl im Leerlauf bei ~1200 U/Min liegt und eine andere Werkstatt die heute das Fehlergerät ausgelesen hat, sagte mir klipp und klar, das sei zuviel und da muss man genauer suchen was da kaputt ist - deshalb auch die ruppige Schaltung, aber eine "Kleinigkeit" dürfte es nicht sein.


    Der TÜV konnte demnach auch keine AU durchführen, da die Drehzahl zu hoch liegt.


    [Blockierte Grafik: http://www.imgimg.de/uploads/tuev781dc66agif.gif]


    Ich habe den Mängelbericht einmal angehängt, darüber hinaus wurden neben Lichtern & Scheibenwischern noch 2 weitere Dinge bemängelt, allerdings weiß ich nicht genau, wie "gravierend" die sind.


    Ich stehe nun vor der Siutation, dass ich dem Händer dies am Montag erklären muss und um Nachbesserung bitte und ansonsten vom Kaufvertrag zurücktreten werde, falls die Reperaturen nicht in einem annehmbaren Maß liegen - mit Anwalt oder ohne, aber es wird sicher nicht leicht ...


    Bin für Hilfe sehr dankbar!!


    Merci vorab!

  • Ja nur so nebenbei mit Deiner Schalterei ganz eindeutig, da war das Getriebe raus und nach dem Einbau muß unbedingt die Schaltung eingestellt werden da wird ein Spezialwerkzeug benötigt.


    Gruß Frank


  • Hallo Ike,


    ob da jetzt wirklich die Schaltung eingestellt werden muss ?!?!?!
    Warte mal ab ob das mit dem schalten nicht besser klappt wenn die Drehzahl im normalen Bereich ist.


    Mal kurz zu den anderen Mängeln :
    Das Scheibenwischerblatt und die Birne wirst Du ja wohl hinbekommen, bzw. der Mann von der Tanke deines Vertrauens für schmales Geld.
    Du kannst ihm ja versprechen das Du, wenn er das günstig macht, einmal Volltankst.:-D
    Die Koppelstangen sind auch nicht wirklich schwer zu machen.
    Ich habe bei meinem T4 die Teile innerhalb von ca. einer 3/4 Stunde gemacht.
    Die Stangen sind unten am Stoßdämpfer angeschraubt und oben einfach nur aufgesteckt.
    Wenn die alten schwer runter gehen einfach vorsichtig aufflexen und dann fallen sie Dir entgegen.
    Etwas WD 40 oder Silikonspray und dann fluppt das schon.
    Die Stangen bekommst Du in der Bucht, das paar ca. 20 Euro.
    Über die Qualität kann ich mich nicht beschweren.


    Die Antriebsmanschette ist etwas komplizierter und für einen Schrauber ohne vernünftiges Werkzeug schlecht zu machen.


    Ich würde dem Verkäufer feste auf die Füße treten das er die Mängel behebt.
    Bzw. er soll Dir den Wagen über den TÜV bringen und eben die Mängel beheben.
    Macht er das nicht dann stell ihm den Wagen wieder auf den Hof wenn er Dir die Kohle zurückgegeben hat.


    Viel Erfolg.


    Trotzdem noch ein schönes Wochenende !


    Grüße vom
    Voyager

    1,9 TDI, langer Radstand und zwei Hunde :)

  • Hallo,


    danke für die zügigen Antworten! Er hat zwar gemeint, er gäbe keine Garantie - aber ein gewerblicher Händler ist soweit ich weiß dazu verpflichtet an private Käufer Garantie zu leisten, richtig? Darüber hinaus, steht immernoch seine absichtliche oder aus unwissenheit getroffene Falschaussage "das sei normal, dass der Gang schwer reingeht". Das Fahrzeug war sehr billig (150tkm, kein Rost, Allrad, AHK, absolut sauberer und gut erhaltener Innenraum etc. für 3950€) und auch trotz Reperatur wäre es immernoch ein Schnäppchen - dennoch sehe ich nicht ein, dass ich nun derjenige bin, der die Kohle reinstecken muss...

  • Mach erst mal nichts selber an dem Auto, sonst guckst Du nämlich hinter dem Geld her.
    Und flexe vor allem keine Koppelstangen auf, das ist keine gute Idee. Kauf besser nur neue Gummis, und wechsele die oder laß sie wechseln.


    Du hast Garantie, wenn der Händler die ausschließt um so besser - dann hast Du 2 Jahre. Laß die Mängel dort beseitigen (kostenlos) oder ansonsten geht zum Anwalt.


    Gruß


    Mat.


    PS: Wischergummis und Glühlampen würde ich mal von der Garantie ausnehmen... .

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.


  • Hi,
    hast ja wirklich Pech gehabt, denn der Ärger bleibt auf jeden Fall.
    Aber deinem Auto fehlt eine zugesicherte Eigeschaft, nämlich dass sich das Auto nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet (§434I2 BGB). Somit muss dir der Verkäufer das KFZ nachbessern, also reparieren.


    schöne Grüße

  • ... vielen, vielen Dank - ihr macht mir echt wieder Mut! Ich habe meine Lektion gelernt und werde das Auto ihm wieder auf den Hof fahren mit der dringlichen "Bitte", die Mängel (im eigenen Interesse fachgerecht) auszubessern bzw. das Auto auch gleich durch den TÜV bringen - die AU/HU-Gebühren zahl ich dann gerne.


    Weshalb wird die "Garantiezeit" aus zwei Jahre verlängert, wenn der Verkäufer sich das (Un-)Recht herausnimmt, diese auszuschließen? Fair ist es ja :) aber wo kann ich das nachlesen?

  • Moin,


    [...]

    Zitat

    Weshalb wird die "Garantiezeit" aus zwei Jahre verlängert, wenn der
    Verkäufer sich das (Un-)Recht herausnimmt, diese auszuschließen? Fair ist
    es ja :) aber wo kann ich das nachlesen?


    Bürgerliches Gesetzbuch. Es handelt sich aber nicht um eine Garantie, sondern um Gewährleistung.
    Diese beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Sie kann aber bei gebrauchten Sachen vertraglich auf 1 Jahr reduziert werden. Der Gewährleistungsausschluss ist nichtig -> keine Reduzierung auf 1 Jahr -> 2 Jahre Gewährleistung.


    Aber: bei einem 15 Jahren alten Auto kannst Du die Gewährleistung praktisch vergessen. Dazu gibt es entsprechende Urteile. Bei dem Alter muss der Käufer damit rechnen, dass ein Teil 'plötzlich' kaputt geht.
    Nur wenn der Mangel bereits beim Gefahrenübergang (i.d.R. Verkauf) vorhanden war, hast Du gute Chancen.

  • Hallo,



    Sachmängel-Haftung


    Zitat

    Diese beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Sie kann aber bei gebrauchten Sachen
    vertraglich auf 1 Jahr reduziert werden.


    Stimmt.
    Wobei in den ersten 6 Monaten der Händler/Verkäufer sich eigentlich nicht herausreden kann, da er beweisen muß, daß der Mangel beim Kauf noch nicht vorlag.
    Geht faktisch nur mit Gutachten (teuer).


    Nach den ersten 6 Monaten kommt die Beweislast-Umkehr.
    Da müsste dan der Käufer nachweisen, daß der Fehler schon beim Kauf vorlag.
    Faktisch ebenfalls kaum möglich.


    >Der Gewährleistungsausschluss ist


    Stimme ich dir jedenfalls in den ersten 6 Monaten nicht zu. Da kann sich ein gewerblicher Verkäufer bei einem privaten Käufer nicht herausreden.
    Ausnahmen gibt es nur bei gewerblichem Käufer und bei Export.


    Wenn freundliche Nachfrage beim Verkäufer nicht das gewünschte Ergebnis bringt, würde ich mir persönlich juristischen Rat einholen.
    Oder gleich von meinem Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag (= Wandlung) machen.


    Gruß
    Markus

  • Moin,


    [...]

    Zitat

    Sachmängel-Haftung


    Auch den Begriff gibt es nicht im BGB; naja, Gewährleistung taucht zumindest in einigen § des BGB auf. Umgangssprachlich bedeuten beide das Gleiche.



    [...]

    Zitat

    Stimme ich dir jedenfalls in den ersten 6 Monaten nicht zu.


    Solange die Gerichte (u.a. auch das BGH) anders sehen, ist das irrelevant.



    Zitat

    Da kann sich
    ein gewerblicher Verkäufer bei einem privaten Käufer nicht herausreden.


    Natürlich kann er das, und genug haben es bereits getan.



    Zitat

    Ausnahmen gibt es nur bei gewerblichem Käufer und bei
    Export.


    Diese Ausnahmen kann es nur deswegen geben, weil die Gewährleistung gemäß BGB ausgeschlossen werden kann. Wird sie nicht ausgeschlossen, gibt es diese Ausnahmen nicht (Exportproblematik mal außen vor).



    [...]

    Zitat

    Oder gleich von meinem Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag (= Wandlung)
    machen.


    Dieses Recht hast Du praktisch erst, nachdem der Verkäufer erfolglos versucht hat, nachzubessern (siehe Nacherfüllung).
    Im Übrigen gibt es den Begriff Wandlung nicht mehr; ist eine Sache aus dem alten Recht vor 2002.

  • So wie ich das lesbare interpretiere hast du von privat gekauft. Dann ist der Ausschluß der Sachmängelhaftung rechtens. Oder steht unter dem Geschwärzten der Verkäufer als Firma? Vielleicht hast du ja das Privatfahrzeug des Händlers gekauft? ;) Hast du Zeugen, das er das Fahrzeug als Händler verkauft hat? Dann ist, wie schon vorher gesagt wurde, der Ausschluß unrechtmäßig.


    Gruß Stefan


  • ... es ist definitiv ein Berliner Autohändler, der auch schon seit 2003 Autos auf mobile.de vertickt (anscheinend ab und zu auch zur Zufriedenheit des Kunden) Ich habe während der Probefahrt und während der meisten Verkaufsverhandlungen einen guten Kollegen bei mir gehabt, der das auch bezeugen kann. Der Kauf war nicht von Privat, bzw. davon gehe ich zumindestens aus, als Verkäufer tritt er im Vertrag namentlich auf. Sein Privatwagen war es definitiv nicht.


  • Das mit dem Zeugen ist gut. Wenn der Wagen auf dem Hof stand, dann gehe ich davon aus, dass der Wagen gewerblich verkauft wird. Er versucht es halt mit dem Ausschluß. Er wird natürlich behaupten, das mit der Schaltung hast du gewußt (stimmt ja auch), aber die Aussage -hoffentlich vor dem Zeugen-, dass dies normal ist, ist ja offensichtlicher Krampf, den ein gewerblicher wissen muss. Ich denke einem Käufer muss man das aber nicht zutrauen. Alles in allem ist die Materie für einen "Normalo" kompliziert.


    Daher mein Rat, den Händler zur schriftlich zur Nachbesserung mit Frist auffordern, wenn der zickt, zum Rechtsanwalt (hoffentlich Rechtsschutzversichert)und nur noch den machen lassen. Kann zwar dauern, aber ich denke, da sind sehr gute Chancen Recht zu bekommen


    Gruß STefan

  • Moin Udo





    Laut Aussage eines ADAC-Rechtsanwalts heist es Sachmängel-Haftung. So ist es mir letzten Donnerstag erklärt worden.
    Habe selbst einen solchen Fall am laufen. Nur das Fahrzeug ist jünger....






    Zitat

    Natürlich kann er das, und genug haben es bereits getan.


    Können kann er schon, ist aber nichtig. Auf sein verbrieftes Recht kann man nicht verzichten, selbst wenn man wollte.



    Ja stimmt. zwei versuche zur Nachbesserung sind zuläsig. Dann kann man vom Vertrag zurücktreten. Dies hies früher Wandlung; heute "Rücktritt vom Kaufvertrag".


    Gruß
    Markus