darf man die Nebelscheinwerfer zu Tagfahrlicht machen durch

  • ner 15 Watt Birne oder paar LEDs? Oder wird man dann dauernt von den freundlichen angehalten, die da meinen, das man mit Nebellicht fährt?


    Vielleicht gibt es da ja mittlerweile ne schicke andere Möglichkeit?

  • Hallo, im Wiki steht:


    http://www.t4-wiki.de/wiki/Tagfahrlicht

    o Höhe min.250mm über der Fahrbahn
    o Höhe max.1500mm über der Fahrbahn
    o in Ausnahmefällen darf die Höhe max. 1500mm betragen
    o symmetrisch zur Mitte
    o max. 400mm vom äußeren Fz-Rand
    o min. 600mm zwischen den Rückstrahlern, jedoch bei Fz-Breite <1300mm bis min. 400mm zulässig
    o Sichtbarkeit: 10° nach oben und unten, 20° nach innen und außen;
    o Ausrichtung: nach vorne;
    Aus Wiki:
    mlf_image1788.jpg


    Nebelscheinwerfer


    Eine Alternative zur Nutzung der Scheinwerfer ist - falls bereits verbaut - die Nutzung der Nebelscheinwerfer (NSW), was jedoch zumindest in Deutschland rechtlich nicht einwandfrei zu sein scheint.

    Hierfür muss lediglich am Lichtschalter eine Brücke von Kontakt 15 (TFL) zu Kontakt 13 (NSW) verlegt werden. Nun leuchten die Nebelscheinwerfer wie oben beschrieben die normalen Scheinwerfer. Die ursprüngliche Funktion der NSW wird bei dieser Anschlussart nicht beeinträchtigt.


    TFL über Nebelscheinwerfer



    Allerdings wird während des TFL-Betriebes die in der Zentralelektrik verbaute Sicherung für die NSW kurzgeschlossen; sie wird also unwirksam - aber nur bei ausgeschaltetem Lichtschalter! Deswegen muss zwischen TFL- und NSW-Kontakt eine Sicherung mit max. 15 A eingefügt werden.

  • Hi


    wurde ja schon angesprochen , das es nicht ganz einwandfrei geregelt ist.


    Den Neblern fehlt die etsprechende Kennung /Abnahme um als Tagfahrlicht zu gelten, aaaber ich bin in 1,5 Jahren nicht angehalten worden und habe auch anstandslos TÜV mit einer Neblertagfahrschaltung bekommen. (andere fahren schon länger so)
    Auch ein Bekannter der Beruflich Plaketten klebt meinte das er das nicht bemängeln würde.


    Gruß
    Urs

    285.000 eigene Km im ACU :) 235.000 mit LPG Gesamt 415.000 km :) Fahrzeuge ab Bj 96 sind Neuwagen.

  • Hallo,


    "nicht rechtlich einwandfrei" ist ein Schmarrn, die korrekte Bezeichnung dieses Zustandes ist schlicht und einfach unzulässig.


    Ein PVB mit etwas Ahnung weiss, dass Tagfahrleuchten der ECE-Regelung R87 entsprechen müssen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, und macht aus dem "rechtlich nicht einwandfreiem Zustand" irgendwas zwischen mündlicher Verwarnung und Sicherstellung/Beschlagnahme des Fahrzeugs zur Beweissicherung der (vom Fahrzeugführer nicht eingeräumten) Ordnungswidrigkeit.


    (siehe auch Wikipedia "Tagfahrlicht")


    Gruß


    KARL

  • Ich habe an stelle der Nebellampen Tagfahrsch.. von Hella eingebaut. Bin noch nie angehalten worden, fahre ca 40000km im Jahr..mlf_image1801.jpg Ich finde es ne Prima Idee das mit den Nebellampen umbauen, ich persönlich hab noch nie Nebellampen gebraucht.. Ist glaube ich ein guter Verkaufsrenner bei Neuwagen:-D .. Bei Nebel und geringen Sichtweiten fahre ich einfach langsam... Hätte ich Nebellampen drin gehabt hätte ich die umgebaut.. Wenn die Freunde und Helfer jetzt jeden anhalten würden der mit Tagfahrlicht unterwegs ist hätten die viel zu tun.... Und wenn, was kann das kosten, "Knast" 2-5 Jahre?? :D Wie oft verstoßen wir gegen die StVO. bei allen möglichen anderen Sachen!!?? Wie sagt man so schön: "fünfe gerade sein lassen"!:-) Die Scherifs sind auch nicht mehr wie früher, das die einen für eine falsch montierte Nebelschlussleuchte ne Mängel karte ausgestellt haben..
    Naja, ist halt meine Meinung..
    Allen nen Nebelfreien sonnigen Tag... Frank

  • also mich haben sie vor ein paar Jahren, als Tagfahrlicht noch nicht in Deutschalnd und Europa verbreitet war, mal angehalten seswegen.
    Und sie haben sich den Lichtschalter ausgebaut zeigen lassen mit dem Anschluss TFL.
    Dann wars gut.
    Hab ihnen geraten sich drauf einzustellen, dass die nächste Generation ihrer Wannen auch damit ausgetattet sein wird.... ;) .
    Heute haben sie sogar einzeln leuchtende Nebelscheinwerfer bei Kurvenfahrt und Abbiegen zusätzlich zum TFL über die Scheinwerfer.


    alla dann Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hi hi .. ja ich warte auch auf den alten "Winker":lol: , der bei den Jungs mit dem Stern sicher auch bald wieder verbaut wird, mit TÜV natürlich:-D

  • Genau , alles ganz genau nehmen.
    Wenn wir das nicht tun werden alle verhaftet.


    Für mich gibt es wichtigeres.

    285.000 eigene Km im ACU :) 235.000 mit LPG Gesamt 415.000 km :) Fahrzeuge ab Bj 96 sind Neuwagen.

  • Zitat

    Genau , alles ganz genau nehmen.
    Wenn wir das nicht tun werden alle verhaftet.


    Für mich gibt es wichtigeres.


    Die Frage war aber: 'Darf man' und da ist die Antwort klar.
    Wenn die Frage lauten würde 'Gibt es Ärger, wenn...' dann sähe es evtl. anders aus.


    Tomy