Geschafft - von 0426 auf grün und am Ende mit den Nerven

  • Hallo,


    Nach 4 Wochen zähem Kampf habe ich es endlich geschafft.
    Mein 96er ACV ehemals 0426 ist endlich 0427+PM1 und grün! Es geht wirklich.
    Die Sache ist tatsächlich 100%ig rechtmäßig genau so und nicht anders.
    Das Studium der Paragraphen, verfassen von Beschwerdebriefen, diskutieren in den Prüfstellen und hartnäckig bleiben auf dem Amt hat sich gelohnt.
    Ich kann nur allen Betroffenen raten, dran zu bleiben und nicht aufzugeben.
    Aber man braucht unendlich viel Durchsetzungsvermögen und Geduld im Umgang mit vollkommen unqualifizierten (und unmotivierten) Prüfern und eigenmächtigen Beamten. Die sind anscheinend der Ansicht, sie könnten das Recht nach eigenem Ermessen neu schreiben wie sie wollen. Echt unglaublich...
    Und macht einen groooßen Bogen um den blauen Überwachungsverein mit den drei Buchstaben. Die haben tatsächlich überhaupt keine Ahnung. Bei denen stimmt noch nicht mal die Plaketten-Tabelle.
    Nachdem ich dem Prüfer gezeigt habe, wo sie den Motor-Kennbuchstaben finden und wo im Schein die Emissionsschlüsselnummer steht und wo sie im ABE-Heftchen finden, was sie denn nun eintragen sollen, wurde der Partikelfilter unbesehen eingetragen. Echt der Hammer, der Verein. Keine Ahnung, aber bei jeder bürokratischen Gelegenheit erstmal quergestellt.


    So, das mußte jetzt unbedingt mal raus.


    Viele Grüße und gute Fahrt.
    CEACV96

  • Kannst Du bitte nochmal darstellen, wie Du den wechsel von 0426 auf 0427 argumentiert hast? Und wer hat das dann eingetragen?


    Danke

  • Hallo einfach auflasten lassen für grün braucht der ACV eh über 2500, wenn das Fahrzeug techn. verändert wird MUSS umgeschlüsselt werden.


    meiner war aufgelastet aber nicht umgeschlüsselt worden , bin ich hin zur....a 20min 38€ bei der Zulassungsstelle 36€ neue Papiere jetzt kommt für 680 ein ober.... rein dann ist grün.


    Aber daran denken bei 2500 gibt es nur gelb erst ab 2501 gibt es grün



    gruß Frank

  • darum möchte ich nochmal vom Thread-Starter wissen, ob der TÜV die 0427 eingetragen hat und mit welcher Argumentationskette das erfolgt ist.


    Ich habe übrigens in die 2500-2800 Gewichtsklasse abgelastet und dabei wurde gar nichts an der Schlüsselnummer geändert. Ist eine aktuell 0641 geblieben. Einen Automatismus oder Anspruch auf Änderung der Schlüsselnummer haben die beim TÜV nicht gesehen. Schon gar nicht für eine ganz neue 0427 statt der ehemals 0426.


  • Hallo Ralph,


    Genau da liegt das Problem. Beim VÜT in den Prüfstellen haben die Prüfer keine Ahnung von der Rechtslage und auch keinen Bock auf Ihren Job. Anders kann man das Verhalten beim besten Willen nicht interpretieren. Deshalb habe ich auch 4 Wochen für die Prozedur gebraucht. (unter 2801kg mit einer 06xxer Emissionsschlüsselnummer ist übrigens höchst unzulässig ;)
    04xx bis 2800kg
    06xx ab 2801kg


    Ablauf: (wird'n längeres Posting...)
    1. Zum VÜT, diskutiert, Prüfer nicht überzeugen können, trotzdem ablasten lassen mit falscher Emissions-Schlüsselnummer und wieder abgezogen. Dieser Schritt ist notwendig, damit Du beim VÜT überhaupt mal als Kunde wahrgenommen wirst und ein Fehlerhaftes Gutachten in der Hand hast. Ausserdem weißt Du damit auch den Namen des Prüfers.
    2. Ein Ordentliches Beschwerdeschreiben gegen den Vorgang aufsetzen und zur VÜT-Zentrale schicken. Darin Nummer und Datum des Vorgangs, Name des Prüfers und der Prüfstelle etc. und Erläuterung der Sachlage. Die Sachbearbeiter hinter den Kulissen in den Büros sind gut. Die wissen wirklich Bescheid. Und Reklamationen werden beim VÜT offensichtlich Ernst genommen und gewissenhaft und freundlich bearbeitet.
    3. Mail vom VÜT bekommen mit einer Entschuldigung für die Inkompetenz des Prüfers und der Ankündigung eines Gutschtens per Post. Zwei Tage später war das Gutachten mit der 0427er Schlüsselnummer im Briefkasten.
    4. Filter bei Fa. Kat-Man in Grainau gekauft für 832.-EUR inkl MwSt und Rechnung. Sehr freundlich. Sehr korrekt.
    5. Stundenlang auf dem alten Rohr rumgesemmelt um es rauszukriegen. Filter eingebaut und voller Euphorie zum VÜT. (Andere Prüfstelle)
    6. Eintragen lassen wollen. Habe dann noch eben eine halbe Stunde Nachhilfe im Lesen von ABEs, prüfen von MKB etc gegeben und ein Gutachten über den Einbau des Filters und PM1 erhalten. (Filter unbesehen)
    7. Wieder rein an die Theke. Wollte mir die Frau eine gelbe Plakette geben. Wieder diskutiert. In der Prüfstelle gabs aber anstatt der amtlichen Tabelle nur Schmierzettel. nix zu machen. :(
    8. Weiter zum VW-Händler. An der Information nette und kompetente Frau. Grüne Plakette ordentlich nach amtlicher Tabelle zugeordnet und gut wars. :)


    Zu2.: Nach dem Thread von Pietzke:
    Richtlinie des Europäischen Parlaments (70/220/EWG) (Emissionsklassen)
    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…1970L0220-20070101:DE:NOT
    und
    Verkehrsblatt des Bundes-Verkehrsministeriums Heft 23-2006 (Amtsblatt des BVM, erhältlich beim Verkehrsblatt-Verlag)
    http://www.russfilter.info/cms/upload/pdf/VkBl.pdf
    genau durchlesen.


    - Im Schreiben auf Richtlinie (70/220/EWG) und Verkehrsblatt Heft23-2006 verweisen.
    - 0426 = Klartext "S-Arm Euro2", 94/12/EG je nach Fahrzeugschein = EURO2
    - Seite19: Euro2 M: 0426, N1 I: 0427, N1 II: 0428, N1 III: 0429. Genau so stehts auch in den Unterlagen des VÜT. Wichtig: Fußnote (2) und (3)
    - Argumentationskette: Wenn ein Fahrzeug 0426 hatte erfüllt es Euro 2. Euro 2 = "96/69/EG". Wenn ein Fahrzeug "96/69/EG = Euro2 erfüllt und mehr als 2500kg Gesamtgewicht (California) oder mehr als 6 Sitzplätze (Multivan) hat bekommt es nach aktueller Richtlinie Schlüsselnummer 0427.
    - Das steht auch genau so in den Schlüsselnummern-Tabellen des VÜT. Man kann nur den Prüfer vor Ort nicht motivieren, seine Unterlagen anzusehen :( Im Back-Office klappts dann wahrscheinlich.


    Und wenn Du es hinter Dir hast, weißt Du, warum ich auf der Palme sitze.


    Viel Erfolg
    CEACV96

  • Ersetze bitte alle ; gegen :


    http;//eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG;1970L0220;20070101;DE;PDF

  • Hallo CEACV96,


    erstmal Glückwunsch, dass es doch noch geklappt hat.


    Ich hatte damals Deinen Thread verfolgt (http://www.vwbuswelt.de/index.…na&func=view&id=2621542), in dem Du beschrieben hattest, dass die Umschlüsselung von 426>427 nicht geht, da 94/12/EG (426) nicht unbedingt 94/12/EG1 (427) erfüllt. War das kein Thema mehr?? Ehrlich gesagt kann ich mir aus der Tabelle S. 19 und dazugehörigen Fußnoten das ganze nicht plausibel ableiten. Und das wäre ja für eine Argumentation beim TÜV doch wichtig.


    Grüße,
    Marks

  • Hallo CEACV96!


    Glückwunsch zur erfoglreichen Umschreibung!


    Ich versuche gerade auch meinen Bus umzuschlüsseln - gar nicht so einfach. Habe beim T Ü V angerufen und wurde freundlich abgewiesen, mit dem Hinweis ich bräuchte eine Bestätigung von VW, die die Konformität des Motors mit der zur 0427 gehörenden EG-Richtlinie bestätigt.


    Du schreibst Du hast Deinen Partikelfilter in Grainau gekauft - bist Du auch aus der Gegend um Garmisch herum? Bei welchem T Ü V - Prüfer hast du die Umschreibung dann vorgenommen? Ich komme nämlich aus der gleichen Gegend, das würde die Sache deutlich vereinfachen, denn der weiss ja jetzt worum es geht!
    (Kannst mir die Info gern auch per Email schicken, wenn Du hier keine Namen nennen willst. Die Adresse sollte bei meinem Benutzernamen hinterlegt sein!)
    Vielen Dank schon mal,


    Berni

  • Hallo Berni,


    Zitat


    Ich versuche gerade auch meinen Bus umzuschlüsseln - gar nicht so einfach.
    Habe beim T Ü V angerufen und wurde freundlich abgewiesen, mit dem Hinweis
    ich bräuchte eine Bestätigung von VW, die die Konformität des Motors mit
    der zur 0427 gehörenden EG-Richtlinie bestätigt.


    Ich hab' das schon mal hier in einem anderen Thread gepostet, aber ich weiss nicht, wie ich dahin verlinken kann, also schreib ich es hier nochmal.



    Mein Multivan hatte ursprünglich auch die SN 0426, wurde dann zum (unechten) Womo mit SN 0633 und dann wollte ich den TÜV (hier bei uns der TÜV Nord) durch Änderung des zGG zur Vergabe der 0427 "zwingen". Nach vielem Hin und Her kam folgendes dabei heraus:


    Der TÜV benutzt ein Loseblattwerk mit ständiger Aktualisierung (heisst StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag), da gibt es eine Tabelle "Emissionsvorschriften Pkw" aus der Ergänzungslieferung Nr. 63 vom Februar 2001, dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG<=2,5t und <=6 Sitzplätze" und dann noch ein erläuternder Text in Klammern: "(vor dem 1.1.1997 wurden auch Fz mit zGG >2,5t od. >6 Sitzplätzen mit -26- geschlüsselt; diese Fz müssen mit -27- geschlüsselt werden)".


    Also mein Tipp für alle die 26 haben mit dem Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und auf 27 wollen: beruft euch auf die o. g. Loseblattsammlung, Tabelle Emissionsvorschriften Pkw, dann müssen sie umschlüsseln!
    Der für die grüne Plakette erforderliche Klartext "96/69/EG1" gehört zwingend zur 27 dazu, das ist dann kein Problem mehr.



    Du lässt also am besten das zGG des Wagens ändern, dann muß nämlich eine neue Schlüsselnummer vergeben werden und das muß dann die 0427 sein.


    Ich hoffe, das geht bei eurem TÜV genauso...

  • Hallo Hermann,


    Mit Deiner Methode habe ich gestern den netten Menschen beim T Ü V am Telefon versucht zu überzeugen. Leider hatte er diese Loseblatt-Sammlung nicht, er meinte etwas von "..wir schauen da im Computer nach".
    Und der Tüvler war der Meinung, dass 94/12/EG, was mein Cali ja momentan mit der 0661 erfüllt, nicht zwingend auch die 96/69/EG1 rechtfertigt, die ich für die 0427 bräuchte. Deshalb hat er gemeint würde ich die 0426 bekommen, für die 0427 bräuchte ich eine Bestätigung von VW, die diese Konformität bestätigt. Von der 2,5t-Grenze wusste er errst mal nichts. Er meinte sie hatten den Fall vor kurzem erst, und da gäbe es etwas von VW (Das wiederum wäre mir neu, bis jetzt habe ich überall nur gelesen dass sich VW da quer stellt.., habe aber sicherheitshalber mal per Email angefragt.)



    Da habe ich gestern abend versucht nachzuforschen - das Was-ist-wie STVZO-EG/ECE - Werk von Moravia ist scheinbar ja nur eine übersichtlich zusammengefasste Version der Gesetzestexte.
    Was ich gefunden habe, ist ein "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und Anhängern", herausgegeben vom Karftfahrt-Bundesamt.
    Dort sind alle Schlüsselnummern eingetragen, und seit wann sie nicht mehr zur ERST-ZULASSUNG verwendet werden dürfen. Von der Gewichtsbeschränkung von der 426 steht da leider nichts, aber es werden die folgenden Quellen für weitere Informationen angegeben:


    Schl.Nr Quelle
    0426 VkBl 1995, Heft 5, Seite 162
    0427 VkBl 1996, Heft 24, Seite 659
    0661 VkBl 1995, Heft 5, Seite 162


    Leider endet meine Recherche hier, weil ich die entsprechenden Verkehrsblätter nicht im Internet finden kann, und sie nicht einmal an der bayerischen Staatsbibliothek verfügbar sind. Und das obwohl das Verkehrsblatt das Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist!


    Wenn in diesen Quellen nichts von der Beschränkung der 0426 auf 2500kg Gesamtgewicht steht, dann weiss ich nicht so recht wo der Moravia-Verlag
    die Information her hat - ein Hinweis könnte noch das Datum der Nachlieferung "Februar 2001" sein - dazu habe ich aber noch nichts gefunden.


    Wenn wir es schaffen, die 2,5t-Grenze zu belegen, dann könnten wir völlig problemlos umschlüsseln, und ich würde mir den Filter gleich nach der Umschreibung bestellen.


    Falls noch jemand weitere Infos zu diesem Thema hat - immer her damit!


    Gruß, Berni




    »

  • Hallo,
    ich bin bald echt mit meinem Latein am Ende.
    Mein T4 ist ein ACV mit 426, aufgelastet auf 2805kg, Partikel Kat(PM1) gerade nachgerüstet.
    Habe auch versucht mich in diversen Foren vorher zu informieren, bin dan etwas blauäugig vieleicht erst mal zur Dekra gefahren. Der Prüfer kannte die Sachlage, sagte mir sogar das der anhand der Papiere umgeschlüsselt werden muss auf 427, nur er dürfe das nicht, das dürfen nur die Prüfer von der drei grossen Buchstaben. Soweit so gut, also mal eben zu den Jungs gefahren( ja ich war wieder ein wenig blauäugig...vielleicht hätte ich doch aufgrund der Einträge in den Foren vorgewarnt sein müssen...). Der erste Prüfer, gleich ein wenig unfreundlich, er macht nur normale Prüfungen und den restlichen Kram macht sein Kollege(für mich sah es so aus als wollte er lieber sagen, lass mich in ruhe mit dem sch...)Also mal eben noch ein halbes Stündchen auf den anderen Prüfer gewartet. Der schien auch erst gut informiert zu sein, sagte, ja den Fall hat er schon mal gehabt und ist da bestens drüber informiert. Als ich ihm noch dazu was sagen wollte, sagte er nur lapidar, er wüsste schon alles darüber und weiss auch was zu tun ist. Na es schien als ob ich per Zufall den richtigen mit Ahnung erwischt hätte. Es schien so. Nach 5 Minuten komt er wieder mit allen Papieren und ABE und sagt, er kann nur die gelbe geben, weil eine nachträgliche Auflastung nicht zählt. Die Auflastung müsse bereits ab Typprüfung vorhanden sein, nachträglich zählt das nicht. So abgefrüstückt, stand ich dann wie der letzte Honk da und alle weiteren Argumente lies der Überhaupt nicht gelten, im gegenteil er wante sich seinem nächsten Prüftermin zu.


    Ich habe mich noch nie so bescheuert gefühlt, so abgefertigt zu werden, damit hatte ich nicht gerechnet.


    Ich habe hier natürlich alles gelesen und ich glaube auch soweit verstanden, aber vielleicht ist einer von Euch so nett und erklärt mir mal die Sache Schritt für Schritt was ihr in welcher reihenfolge gemacht habt.
    Ich bin da noch echt Anfänger und wäre da für Eure Hilfe echt sehr dankbar.
    Nach der Sache mit dem Prüfer komme ich mir sowieso schon vor wie der letzte Vollhonk. Hat er recht hat er kein recht. Bitte helft mir.
    Viele Grüße aus Dortmund
    Andreas

  • Zitat

    Der erste Prüfer, gleich ein wenig unfreundlich, er macht nur normale
    Prüfungen und den restlichen Kram macht sein Kollege(für mich sah es so
    aus als wollte er lieber sagen, lass mich in ruhe mit dem sch...)


    Moin,


    das war nur seine Methode, dir nicht zuzugeben, daß er das nicht darf, weil er nicht die entsprechende Lizenz hat ...


    Zum Thema selbst kann ich dir leider nicht weiter helfen.

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • Zitat

    Moin,


    das war nur seine Methode, dir nicht zuzugeben, daß er das nicht darf,
    weil er nicht die entsprechende Lizenz hat ...


    Zum Thema selbst kann ich dir leider nicht weiter helfen.


    Aber muss man deshalb gleich unfreundlich sein? Schliesslich zahlen wir ja irgendwie als Kunden auch sein Gehalt, oder sehe ich das falsch. Die bei der Dekra waren da echt superfreundlich dagegen, auch wenn sie nicht helfen konnten.

  • Hallo, auf der Seite des Bundesministeriums steht:
    +) Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/EG I" mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 2500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderung der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält.


    http://www.bmvbs.de/-,302.1002…en-Haeufig-gestellte-.htm


    Geht es nur um die Plakette ? Die Eintragungen 0427 96/69/EG I hast du bekommen?


    Dann fahre zu einem anderen Plakettenvergeber (ATU...etc) verweise auf die Website, oder drucke sie aus --- dann bekommst du sicherlich Grün.


    Ansonsten fahre den nächsten TÜV an.

  • Hallo,
    erstmal Danke für die schnellen Antworten.


    Ich habe immer noch die 426 weil der Prüfer gesagt hat die 427 gibt es nur, wenn das gewicht bereits bei Typprüfung des Fz mit grösser 2500kg angegeben war. Da meiner aber aufgelastet wurde(vor mehreren Jahren schon) geht das nicht, da der bei Typprüfung unter 2500kg hatte. (Aussage Prüfer beim T**)
    Vielleicht sollte ich noch ergänzen, das es ein PKW ist, kein Womo oder LKW.
    Vielleixcht kennt einer einen Prüfer vom T** der sich damit wirklich auskennt und das schon mal gemacht hat in der Nähe Dortmund. Ich bin auch gerne bereit ein wenig weiter zu fahren, wenn es nicht grade bis nach Byern ist. Vielleicht vereinfacht das die Sache?
    Gruß
    Andreas

  • Zitat

    Nach 5 Minuten komt er
    wieder mit allen Papieren und ABE und sagt, er kann nur die gelbe geben,
    weil eine nachträgliche Auflastung nicht zählt. Die Auflastung müsse
    bereits ab Typprüfung vorhanden sein, nachträglich zählt das nicht.


    Dann bleibt Dir evtl. nur der umständliche und teurere Weg das in 2 "Arbeitsgängen" durchzuziehen (so wie das zumeist auch gemacht wurde).


    Nur wenn man das vorher mit dem geneigten TÜVer abkaspert kommt man evtl. mit einer einzigen "Sammel-"Änderung und nur 1 mal Gebühren zahlen davon.


    Also:


    1. Gewichtsänderung und damit (zwangsweise) Änderung von 0426 auf 0427.
    2. Eintragung DPF auf 0427 und damit grüne Plakette.


    Viel Erfolg!
    Screwi


  • Das ist zwar gewissermassen nachvollziehbar aber dann hätte die Schlüsselnummer ja schon bei der Auflastung geändert werden müssen.


    Fakt ist, dass Dein FZ derzeit die 0426 hat.
    Es liegt dann sowieso im Dienstauftrag des Prüfers Dir nach einer erneuten Änderung die tatsächlich richtige Schlüsselnummer zuzuweisen bzw Dich vorher darüber in Kenntnis zu sezten welche Schlüsselnummer dann zugewiesen wird.
    Die 0426 darf es nicht mehr sein!


    Nagle den darauf fest.


    Egal welche Änderung am FZ vorgenommen wird muss dann die 0426 geändert werden da die 0426 dann hinfällig ist und grundsätzlich nicht mehr verwendet werden darf.
    Da ist die Änderung des zGG (Ablastung/ Auflastung um 5kg) die einfachste und problemloseste Möglichkeit.
    Wenn Du sowieso vorhast Dir andere Reifen oder irgendeine andere Änderung eintragen zu lassen wäre das auch eine Option.


    Viel Erfolg!
    Screwi

  • Hallo,
    sorry wenn ich vielleicht etwas blöd Frage, aber kann man denn so einfach um 5kg ablasten, braucht man da kein gutachten oder sowas?
    Vielen Dank schon mal vorab
    Andreas

  • Zitat

    Hallo,
    sorry wenn ich vielleicht etwas blöd Frage, aber kann man denn so einfach
    um 5kg ablasten, braucht man da kein gutachten oder sowas?
    Vielen Dank schon mal vorab
    Andreas


    Hallo, da brauchst du nichts, einfach hinfahren und ablasten.
    Ich würde das aber vorher klären, denn wenn abgelastet, mußt du ja den DPF eintragen lassen und anschließend wieder auflasten.


    Wenn dein TÜV sich so bescheuert anstellt, fahre doch mal zu einer anderen Zweigstelle und kläre das mit den Mitarbeitern ab. Vielleicht geht das ja alles in einem Rutsch.
    mlf_image3460.jpg