Umschlüsseln gescheitert - CC 96

  • Hallo Forum!


    wollte kurz meine Erfahrung beim heutigen TÜV-Besuch schildern...
    Also, wie ich hier vor einigen Tagen schon berichtet habe, war mein Plan, unseren 11/96er California, ACV, von der 0661 auf die 0427 umzuschlüsseln, um bei Filtereinbau die grüne Plakette zu erreichen.
    Heute war ich also, bewaffnet mit diversen Ausdrucken aus diesem und dem bunten Forum, beim Tüv, und hatte leider keinen großen Erfolg.
    Zunächst: Es scheint als dürfte die 426 wirklich nicht mehr an Fahrzeuge mit mehr als 2500 kg vergeben werden.
    Der Tüvler hat also in seiner Tabelle geschaut, nach 0661 (meiner aktuellen Schlüsselnummer). Die hat er aber nicht gefunden in seiner Liste. Kommentar daraufhin: Die muss sehr exotisch sein. Die 94/12/EG war in der Liste auch nicht zu finden.
    Es kam dann zutage, dass der California ab Werk aufgelastet ist, und mit seiner HSN/TSN einzig und allein als Wohnmobil mit 2810 kg verkauft wurde. Deshalb war im Schein früher auch die 00 eingetragen, und wurde im Zuge der Womosteuer-Änderung 2005 auf 0661 geschlüsselt. Und das passte dem Herrn vom TÜV nicht so recht, er war der Meinung dass das nicht sein kann. Deswegen würde ich erstens als PKW nur die 22 bekommen, und damit nicht mal die rote. Ausserdem dürfte er mir gar keine PKW-Schlüsselnummer geben, weil der Bus ja ein Wohnmobil ist. Auf meinen Einwand, dass es ja auch "echte" Womos unter 2,8t gibt, wollte er nicht eingehen, und faselte nur was von "Betriebserlaubnis erlischt wenn die Fahrzeugart auf PKW geändert wird!". Aargh!


    Also, als Frage an die, die sich auskennen: Kann ich ganz offiziell den Bus umschlüsseln auf 04xx, wenn ich das Gesamtgewicht unter 2,8 Tonnen ändern lasse? Dass ich dabei Wohnmobil bleibe, ist ja beabsichtigt, auch wegen der Steuer.
    Die grüne Plakette müsste ich dann trotzdem bekommen, weil die Kennzeichnungsverodnung nur vorschreibt, dass ein Fahrzeug der Klasse M die 427 haben muss, und eben den Filter


    Ich werds die nächsten Tage nocheinmal wo anders versuchen, irgendwo muss es hier doch einen kompetenten TÜV-Prüfer geben :)


    Berni

  • Zitat

    Hallo Berni,


    ich habe mit meinen 96er Dehler 5.4 mit ACV auch bisher keine Plakette erhalten. Da ich allerdings außerhalb von U-Zonen wohne und dort auch nicht hinfahren will, habe ich die Bemühungen ne Plakette zu bekommen erstmal nach hinten verschoben.
    In Duisburg ist mir ein Tüvler empfohlen worden, der sich bissle mehr Mühe gibt und schaut ob was geht....auch mit umschlüsseln.
    Hoffe auch, das da in der Zukunft was kippt, denn die Messungen haben ja ergeben das keine Verbesserung eingetreten ist. Würde mir entsprechend erst dann einen teuren Filter einbauen, wenn es nicht anders geht.
    Sage mal aber ruhig Bescheid, wenn du was erreichen kannst....bei mir wird es frühestens nächstes Frühjahr, bis ich mich da nochmal geziehlt drum kümmere.


    Gruss Wernerbottrop






    [quote]
    wollte kurz meine Erfahrung beim heutigen TÜV-Besuch schildern...
    Also, wie ich hier vor einigen Tagen schon berichtet habe, war mein Plan,
    unseren 11/96er California, ACV, von der 0661 auf die 0427 umzuschlüsseln,
    um bei Filtereinbau die grüne Plakette zu erreichen.
    Heute war ich also, bewaffnet mit diversen Ausdrucken aus diesem und dem
    bunten Forum, beim Tüv, und hatte leider keinen großen Erfolg.
    Zunächst: Es scheint als dürfte die 426 wirklich nicht mehr an Fahrzeuge
    mit mehr als 2500 kg vergeben werden.
    Der Tüvler hat also in seiner Tabelle geschaut, nach 0661 (meiner
    aktuellen Schlüsselnummer). Die hat er aber nicht gefunden in seiner
    Liste. Kommentar daraufhin: Die muss sehr exotisch sein. Die 94/12/EG war
    in der Liste auch nicht zu finden.
    Es kam dann zutage, dass der California ab Werk aufgelastet ist, und mit
    seiner HSN/TSN einzig und allein als Wohnmobil mit 2810 kg verkauft wurde.
    Deshalb war im Schein früher auch die 00 eingetragen, und wurde im Zuge der
    Womosteuer-Änderung 2005 auf 0661 geschlüsselt. Und das passte dem Herrn
    vom TÜV nicht so recht, er war der Meinung dass das nicht sein kann.
    Deswegen würde ich erstens als PKW nur die 22 bekommen, und damit nicht
    mal die rote. Ausserdem dürfte er mir gar keine PKW-Schlüsselnummer geben,
    weil der Bus ja ein Wohnmobil ist. Auf meinen Einwand, dass es ja auch
    "echte" Womos unter 2,8t gibt, wollte er nicht eingehen, und faselte nur
    was von "Betriebserlaubnis erlischt wenn die Fahrzeugart auf PKW geändert
    wird!". Aargh!


    Also, als Frage an die, die sich auskennen: Kann ich ganz offiziell den
    Bus umschlüsseln auf 04xx, wenn ich das Gesamtgewicht unter 2,8 Tonnen
    ändern lasse? Dass ich dabei Wohnmobil bleibe, ist ja beabsichtigt, auch
    wegen der Steuer.
    Die grüne Plakette müsste ich dann trotzdem bekommen, weil die
    Kennzeichnungsverodnung nur vorschreibt, dass ein Fahrzeug der Klasse M
    die 427 haben muss, und eben den Filter


    Ich werds die nächsten Tage nocheinmal wo anders versuchen, irgendwo muss
    es hier doch einen kompetenten TÜV-Prüfer geben :)


    Berni

  • Zitat


    Also, als Frage an die, die sich auskennen: Kann ich ganz offiziell den
    Bus umschlüsseln auf 04xx, wenn ich das Gesamtgewicht unter 2,8 Tonnen
    ändern lasse?


    Das wäre sowieso die einzige Möglichkeit um als WoMo an die 04xx zu kommen.
    Ob der TÜV dann tatsächlich die 0427 vergeben kann oder darf kann ich nicht beurteilen.


    Ich würde den "arglosen" Prüfer (einer anderen Prüfstelle) damit konfrontieren und die Plakettenproblematik gar nicht anführen sondern ganz "nebenbei" die 0427 als "plausible Lösung" für die Schlüsselnummer erwähnen. :D
    Wenn Du ne AHK hast kann die als Alibi fürs ablasten herhalten wegen PKW-Führerschein und Anhängerbbetrieb bis 3,5t :D


    Ich habe tatsächlich meinen Fenstertrapo wegen des 750kg-Anhängers auf 2740 kg abgelastet (nachdem ein Vorbesitzer mal aufgelastet hatte) damit auch FS-Neulinge damit kutschieren dürfen.


    Screwi


  • Hallo Berni,


    wenn ich deine Angaben richtig interpretiere hast du im Moment die SN 0661 und ein zGG von >2,8to. Richtig soweit?


    Der Klartext zu 0661 lautet: 94/12/EG(M),GKL:GI. Die Zuordnung kannst Du HIER nachlesen, Seite 869, Punkt 2.Nfz.
    Um in den "Genuß" einer 04-er Nummer zu kommen, mußt du ein zGG von <2,8to eintragen lassen, SO-Kfz Wohnmobil bleibt bestehen.
    Somit bekommst Du eine neue Schlüsselnummer. Wenn sie dir jetzt mit der 0426 kommen, weist du den freundlichen TÜV-Beamten auf folgenden Sachverhalt hin:


    Der TÜV benutzt ein Loseblattwerk mit ständiger Aktualisierung (heisst StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag), da gibt es eine Tabelle "Emissionsvorschriften Pkw" aus der Ergänzungslieferung Nr. 63 vom Februar 2001, dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG<=2,5t und <=6 Sitzplätze" und dann noch ein erläuternder Text in Klammern: "(vor dem 1.1.1997 wurden auch Fz mit zGG >2,5t od. >6 Sitzplätzen mit -26- geschlüsselt; diese Fz müssen mit -27- geschlüsselt werden)".


    Also mein Tipp für alle die 26 haben mit dem Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und auf 27 wollen: beruft euch auf die o. g. Loseblattsammlung, Tabelle Emissionsvorschriften Pkw, dann müssen sie umschlüsseln! Der für die grüne Plakette erforderliche Klartext "96/69/EG1" gehört zwingend zur 27 dazu, das ist dann kein Problem mehr.


    So müsste es auch bei dir klappen. Ich wünsche dir Glück und Beharrlichkeit in diesem Chaos, und wenn alle Stricke reissen, wechsele die Prüfstelle und fang von vorne an.


    Grüsse


    Hermann

  • Zitat

    Wenn Du ne AHK hast kann die als Alibi fürs ablasten herhalten wegen
    PKW-Führerschein und Anhängerbbetrieb bis 3,5t :D


    Ich habe tatsächlich meinen Fenstertrapo wegen des 750kg-Anhängers auf
    2740 kg abgelastet (nachdem ein Vorbesitzer mal aufgelastet hatte) damit
    auch FS-Neulinge damit kutschieren dürfen.


    ???


    Du darfst mit dem "kastrierten" PKW-Führerschein als Zugfahrzeug bis 3,5 to und zusätzlich einen 750 Kg-Klaufix fahren.
    Erst bei Anhängern über 750 Kg wird der E-Schein erforderlich, sobald bestimmte Leergewichtsverhältnisse nicht eingehalten werden und/oder die 3,5 to Zuggesamtgewicht überschritten werden.


    ingo

  • Zitat


    Du darfst mit dem "kastrierten" PKW-Führerschein als Zugfahrzeug bis 3,5
    to und zusätzlich einen 750 Kg-Klaufix fahren.
    Erst bei Anhängern über 750 Kg wird der E-Schein erforderlich, sobald
    bestimmte Leergewichtsverhältnisse nicht eingehalten werden und/oder die
    3,5 to Zuggesamtgewicht überschritten werden.


    Ah, gut zu wissen.
    Ist jetzt aber auch egal.
    Nicht zuletzt darf man mit unter 2,8 t auch auf viele für über 2,8t gesperrte Parkplätze.


    Aber dann gibt es noch zusätzlich nen Haufen doofer und für den Laien undurchsichtiger Bestimmungen bei gewerblicher Nutzung.


    Diesen bin ich damit dann jedenfalls auch sicher ausgewichen ;)


    Jedenfalls kann man gute Gründe fürs Ablasten finden so man Bedarf hat.


    Screwi

  • Zitat


    ....

    Zitat


    Jedenfalls kann man gute Gründe fürs Ablasten finden so man Bedarf hat.


    Screwi


    Man darf auch wieder auf dem Gehweg parken, wenn das Zeichen 315 es erlaubt! :D


    mlf_image3289.jpg


    Hermann

  • »Hallo an Alle
    Ich war heute mit meinem T4 ACV EZ 5/97 auch beim TÜV-Nord wegen Umschlüsseln.
    Bei mir zumindest, macht sich der TÜV-Ing. mal schlau und will seine Unterlagen welzen, weil er selber einen T4 EZ 3/97 fährt, und natürlich auch ein Interesse daran hat, eine grüne Plakette zu bekommen. Ich habe ihm auch die Berichte aus diesem Forum zum lesen gegeben, worüber er sehr erfreut war, weil er selber nicht wusste, das eine Umschlüsselung möglich ist. Fr. oder nächste Woche Di. bin ich schlauer und werde dann berichten. Ach ja, der Prüfer hat einen California mit 0426.


    Gruß Lars

  • Zitat

    Man darf auch wieder auf dem Gehweg parken, wenn das Zeichen 315 es
    erlaubt! :D


    Moin,


    wie darf ich da wohl mit einem 2805kg-Fahrzeug parken?
    - mit allen 4 Rädern auf der Fahrbahn,
    - oder gar nicht?


    Oder parke ich nicht ganz verkehrsbehindernd halb-halb und lasse ich es drauf ankommen, daß es niemand merkt? Es steht ja schließlich nur in den Papieren, nicht am Auto, wie schwer es sein darf ...


    Gruß
    MiKo (in dessen "Revier" es solche Schilder zum Glück nicht gibt)

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • Zitat

    Selber Schuld wer zum Tuff tuff tuff fährt das wird eh nix das habe ich
    selbst erlebt


    Kommt halt auch drauf an, wo Du wohnst. M.W. darf z.B. in Süddeutschland der/die D**A keine Umschlüsselungen vornehmen. Und bevor ich dann nach Berlin fahre, probier ich´s vielleicht doch erstmal beim TÖFF.

  • Zitat

    Mumpitz warum sollen die nicht Umschlüsseln?


    Weil die D..A mich hier vor Ort nach telefonischer Anfrage direkt an den T.V verwiesen hat... würde mich schon wundern, wenn die den Service selbst anbieten würden, mich aber trotzdem zur Konkurrenz schicken....

  • YEEEEEAAAAAAHHHH, seit einer Stunde hat mein 96er ACV (ursprüngl. 426) die 427 :D :D :D !! Die von Hermann gepostete Argumentationsschiene war überzeugend! Eines hat mich dann doch noch verwundert. Der TÜVler hat mich gefragt, warum ich denn genau die 427 will und da hab ich ihm diese ganze Plakettengeschichte erzählt. Er wirft daraufhin einen Blick in meinen Fz.schein - dort war zuvor die 661 eingetragen - guckt in seine Tabelle mit den Zuordnungen und sagt: "Ja, aber mit der 661 in Verbindung mit einem DPF gibt´s doch auch grün." Ich: "Hä, wie jetzt??" Es stand so tatsächlich in seiner Tabelle, der identische Eintrag wie zur 427?! Ich hab dann trotzdem umschlüsseln lassen, war mir nicht sicher, ob´s die Förderung dann nur für die unter 2,8 t gibt.


    Naja, danach gleich weiter zu ATU - haben im Moment ja die 20% Rabatt-Aktion auf alle Filter. Dann die Ernüchterung: Lieferzeit für den passenden OM: 8 MONATE!! Aaargh! Weiter zum VW-Dealer, lieferbar bis Ende September, aber 999,- Kröten (im Vgl. zu ATU 804,- -20%!) Na gut, Bedenkzeit und weiter zu Stahlgruber. Die haben das Teil deutschlandweit wohl schon 73 mal vorbestellt und noch keinen einzigen! geliefert bekommen ....puuuh.


    Ich werde mir jetzt nochmal die Angebote und Lieferzeiten der Kat-Händler angucken, falls von euch noch jemand nen Tipp hat, wo ich das Teil noch in diesem Jahr unter 900,- EUR herbekomme, kann sich gerne melden.


    Ansonsten war heut mein letzter Arbeittag >>> Urlaub, isch komme......:-D


  • da hat der herr vom tüv einen fehler gemacht. mit der 0661 muss er in die lkw tabelle gucken. da gibbet rot. guckt man stattdessen in die pkw tabelle nur nach der 61 (was aber dann eigentlich 0461 sein müsste) gibbet immer grün, egal ob filter vorhanden oder nicht.

  • Zitat

    da hat der herr vom tüv einen fehler gemacht. mit der 0661 muss er in die
    lkw tabelle gucken. da gibbet rot. guckt man stattdessen in die pkw
    tabelle nur nach der 61 (was aber dann eigentlich 0461 sein müsste) gibbet
    immer grün, egal ob filter vorhanden oder nicht.


    Aber da stand - hab´s mit eigenen Augen gesehen - 0661!


    Und schau mal bei Kat-Versand unter http://www.kat-versand.de/Russfilter/russfilter.html, dort steht etwa mittig:


    "...
    Emissionsschlüsselnummern mit der Plaketteneinstufung:


    0425, 0426, 0633 gelbe Plakette


    0427, 0449, 0644, 0661 grüne Plakette
    ..."