EBay Artikel 130330036536
Ich habe gehört das dieses Dinger verboten worden sind aber warum darf der Verkäufer des Bügels einen anbauen? Ich habe mir die Prüfbescheinigung, Anbauleitung und sogar den Fahrzeugschein zeigen lassen.
Frontschutzbügel, Bullfänger
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Nach meinem kenntnisstand sind die dinger auch verboten. Wenn ein Auto allerdings schon damit ausgerüstet ist, darf das Ding weiter dran bleiben.Wenn du den Kuh fänger jetzt an ein Fahrzeug montierst an dem vorher keiner war, glaub ich, dass das nicht zulässig ist.
Gruß Sebastian
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Moin zusammen
Also die Teile stehen, wenn sie vor Mai 2005 gekauft wurden, unter Bestandsschutz und werden mit ABE, Rechnung etc auch noch eingetragen, WENN das Auto auch vor Mai 2005 zugelassen war.
Die neueren Teile haben geänderte Aufnahmen und sollen sich bei einem Unfall leichter verbiegen und nachgeben.
Mein TÜVler würde mir so ein Teil eintragen, wenn ich denn so ein Teil hätte! -
Otternasen, Lerchenzungen,kleine Steine, große Steine...
OOOOOOOOOOtternasen!!!!!!!!!! -
Lerchennase?
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Also doch ! Es gibt sehr viele Bullfänger bei ebay !
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Danke für die Antwort aber ich glaube an den Gleichbehandungsgrundsatz. Wenn der Bus von kakilotta das Ding fahren darf dann auch meiner. Aber ich frage einfach nach.
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Zitat
Danke für die Antwort aber ich glaube an den Gleichbehandungsgrundsatz.
Nee, nicht wirklich oder?
Wer "zu spät" kam hat z.B. einen Kaltlaufregler nach Teilegutachten §19.3 nicht mehr "Plakettenwirksam" eingetragen bekommen.
Und Alternativen gibt es derzeit nicht.
Die entsprechende Verordnung kam gänzlich ohne Vorwarnzeit.Damit waren insbesondere die Syncro- und Automatikfahrer der 2,5ltr-Benziner angearscht.
Screwi
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Zitat
Also doch ! Es gibt sehr viele Bullfänger bei ebay !
Du mußt halt nur drauf achten, daß die Dinger eine ABE dabei haben. Oder du kannst sehr gut mit deinem TÜVler!!!:-P
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[media]http://www.youtube.com/watch?v=MIaORknS1Dk[/media]
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Wenn man sich so überlegt wie oft man nen Bullen von der Bahn schieben muss, sollte man auch daran denken, das mal ein Kind auf die Fahrbahn läuft. Es gab vom Tüv Untersuchungen, die klar bestätigen das insbesondere Kinder , dessen höhe ja so ein Bullenfänger hat wesentlich stärker verletzt werden durch so einen tollen Anbau:-( ...
MFG Frank -
Zitat
Wenn man sich so überlegt wie oft man nen Bullen von der Bahn schieben
muss, sollte man auch daran denken, das mal ein Kind auf die Fahrbahn
läuft. Es gab vom Tüv Untersuchungen, die klar bestätigen das insbesondere
Kinder , dessen höhe ja so ein Bullenfänger hat wesentlich stärker verletzt
werden durch so einen tollen Anbau:-( ...
MFG FrankEs gibt auch anderslautende untersuchungen, denn: ob ein Kind ein Rohr gegen den Schädel bekommt oder die Kante einer Stoßstange ist im Falle eines Unfalls egal es läuft nämlich aufs gleiche hinaus
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Zitat
Nee, nicht wirklich oder?
Wer "zu spät" kam hat z.B. einen Kaltlaufregler nach
Teilegutachten §19.3
nicht mehr "Plakettenwirksam" eingetragen bekommen.
Und Alternativen gibt es derzeit nicht.
Die entsprechende Verordnung kam gänzlich ohne Vorwarnzeit.Damit waren insbesondere die Syncro- und Automatikfahrer der
2,5ltr-Benziner angearscht.Screwi
Ob noch erlaubt od. nicht kann ich nicht sagen.Die Meinungen über Sinn/Unsinn bzw. Optik gehen auch auseinander.Ich kann nur sagen das ich seit 6 Jahren einen von Cobra verbaut habe und sich mein Bügel erst die letzte Woche bezahlt gemacht hat.Mir hat ein Baustoffhändler eine Pallet mit Treppenstufen so vors Auto gestellt das ich diese nicht sehen konnte,als ich anfuhr hat es einen riesen Schlag gelassen so daß ich dachte das mindestens der ganze Stoßfänger weg ist aber zum Glück hat es genau den Bügel erwischt.Dieser hat das Misgeschick zum Glück ohne einen Kratzer weggesteckt