hallo,
ich habe folgende Frage: wer kennt den Zeitraum der "Anzeigepflicht " des Finanzamtes bei einer Änderung der KfZ-Steuer ? (Niedersachsen)
Hintergrund: ich soll, nachdem ich mein als Womo zugelassenen T4 Multivan verkauft habe, Steuern von rund € 3.000.- nachbezahlen.
Der Umbau bzw. Eintrag als WoMo wurde vom FA im April 06 anerkannt, seitdem wurden immer die € 172.- abgebucht, nun soll ich rückwirkend ab Febr. 06 nachbezahlen OHNE einen weiteren Steuerbescheid erhalten zu haben.
Als Steuerschuldner muß ich jede Änderung "unverzüglich" melden, wie ist es umgekehrt ?
Hätt ich das Fahrzeug nicht verkauft, wäre die vermeintliche Steuerschuld sicher angewachsen bis ????
Das FA bemängelt die fehlende Stehhöhe von 1,7m (war bei der TÜV-Abnahme zu dem Zeitpunkt noch nicht gefordert) und stört sich an den 6 eingetragenen Sitzplätzen. Der TÜV-Gutachter hatte die Sitzplätze auf 5 reduziert, die Zulassungsstelle hat wieder 6 eingetragen und da ich damals den Wust an Ziffern in der neuen Zulassungsbescheinigung nicht weiter kontrolliert habe hab ich diesen Fehleintrag nicht bemerkt.
Wer weiß hier Rat bzw. hat einen Tipp ??
Vielen Dank !!!
Johannes