fette Steuernachzahlung

  • hallo,


    ich habe folgende Frage: wer kennt den Zeitraum der "Anzeigepflicht " des Finanzamtes bei einer Änderung der KfZ-Steuer ? (Niedersachsen)


    Hintergrund: ich soll, nachdem ich mein als Womo zugelassenen T4 Multivan verkauft habe, Steuern von rund € 3.000.- nachbezahlen.


    Der Umbau bzw. Eintrag als WoMo wurde vom FA im April 06 anerkannt, seitdem wurden immer die € 172.- abgebucht, nun soll ich rückwirkend ab Febr. 06 nachbezahlen OHNE einen weiteren Steuerbescheid erhalten zu haben.
    Als Steuerschuldner muß ich jede Änderung "unverzüglich" melden, wie ist es umgekehrt ?
    Hätt ich das Fahrzeug nicht verkauft, wäre die vermeintliche Steuerschuld sicher angewachsen bis ????
    Das FA bemängelt die fehlende Stehhöhe von 1,7m (war bei der TÜV-Abnahme zu dem Zeitpunkt noch nicht gefordert) und stört sich an den 6 eingetragenen Sitzplätzen. Der TÜV-Gutachter hatte die Sitzplätze auf 5 reduziert, die Zulassungsstelle hat wieder 6 eingetragen und da ich damals den Wust an Ziffern in der neuen Zulassungsbescheinigung nicht weiter kontrolliert habe hab ich diesen Fehleintrag nicht bemerkt.


    Wer weiß hier Rat bzw. hat einen Tipp ??


    Vielen Dank !!!


    Johannes

  • Hallo,
    mache dich schlau, ob zum Zeitpunkt deiner Abnahme (Tag des Gutachtens) noch die alte neue Womo- Regelung galt. Wenn nicht kann es sein das sich das Finanzamt darauf beruft, daß die alte Regelung bereits aufgehoben war und das deswegen die neue gilt, auch wenn sie erst knapp zwei Jahre später endgültig beschlossen wurde. Schaue auf deinem Gutachten nach, welche Sitzzahlen dort vermerkt sind, und lege Einspruch ein, immerhin hat der Typie in der Zulassungsstelle den Fehler gemacht. Ob du allerdings, wie es das Finanzamt macht, rückwirkend einen Einspruch gegen deine neuen Papiere steuerwirksam geltend machen kannst, keine Ahnung... Außerdem: Auf wenn nicht die deutschen Bürokraten soll man sich denn noch verlassen können? Immerhin hat ein Finanzamt deinen Bus als Womo anerkannt. Und du hast eben KEINE Veränderungen mehr vorgenommen, nachdem du das Gutachten und die technischen Änderungen hattest. Anscheinend unterstellen sie dir das ja, das kannst du mit dem Gutachten doch beweisen, oder? Gruß TobiasABL;-)

    Multivan I ACV Typ: 7DCMK2 Modelljahr 1999 Produktionsdatum 09.09.1998 seit 01/2018 Kastenwagen Wohnmobil Pössl 2WinVario auf 2,0 HDI Citroen Jumper EZ 08/2017 Euro6 SCR Filter

  • Zitat

    hallo,


    ich habe folgende Frage: wer kennt den Zeitraum der "Anzeigepflicht " des
    Finanzamtes bei einer Änderung der KfZ-Steuer ? (Niedersachsen)


    Hintergrund: ich soll, nachdem ich mein als Womo zugelassenen T4 Multivan
    verkauft habe, Steuern von rund € 3.000.- nachbezahlen.



    Zitat

    Wer weiß hier Rat bzw. hat einen Tipp ??


    Bist Du im ADAC?
    Wenn ja frage mal bei denen an.
    Es laufen mehrere Klagen des ADAC gegen die Womobesteuerung.


    http://www1.adac.de/ReiseServi…/Urteil_Niedersachsen.asp


    Ansonsten schau mal bei http://camperline.de/news/news…ge/5403259c6c1151401.html


    Auf jeden Fall solltest Du schnellstmöglich Deinem FA einen Einspruch gegen den Steuerbescheid mit Verweis auf die schwebenden Verfahren (lass Dir vom ADAC die Aktenzeichen geben) einreichen.


  • Hallo Tobias,
    der Beweis mit dem Gutachten sollte klappen, aber wo ich die damaligen Regelungen des Straßenverkehrsrecht bzw. des Finanzrechts finden soll, weiß ich noch nicht, suche weiter. Einspruch ist eingelegt, aber nun wird schon die Erstattung für die DPF-Eintragung im Nachfolge-T4 von der vermeintlichen Steuerschuld einbehalten:-( Ich kämpfe weiter!!!
    Gruß Johannes



  • Hallo Johannes


    Die neue Wohnmobilsteuer wurde 06 eingeführt. Da wurde auch definiert was ein "echtes" und ein "unechtes" Wohnmobil ist. Echtes mit Stehhöhe - unechtes ohne Stehhöhe = PKW



    Das ist alles ziemlich egal ohne Stehhöhe hast du einen PKW auch wenn der Wohnmobileintrag für das Straßenverkehrsamt gilt.- Denn es ist ein Wohnmobil, aber ein "unechtes". Für das Finanzamt gilt er nicht. Die Versteuern dich als PKW.


    Finanzamt sagt, Unwissenheit schützt vor Steuer nicht.


    Was du erreichen kannst, ist eine Stundung und Rückzahlung in Raten.
    Ich befürchte, das du nicht um`s bezahlen herumkommen wirst.


    Aber wie die anderen schon schreiben, auf jeden Fall Widerspruch einlegen.


    Lese auch mal hier:
    http://www.reisemobil-union.de/info/06331.htm
    Am 21. Dezember 2006 das 3. Änderungsgesetz zum KraftStG verkündet und wirksam. Das Gesetz wurde für 20 Monate rückwirkend zum 01. Mai 2005 in Kraft gesetzt.
    Für Wohnmobile wurde mit diesem Gesetz
    - die steuerrechtliche Definition „Wohnmobil“ verschärft,
    - eine eigene Bemessungsgrundlage mit teureren Steuersätzen eingeführt und
    - die höhere Steuer rückwirkend ab dem 01. Januar 2006 festgelegt.


    Und berichte weiter, wie das Finanzamt reagiert. :( :-| :)


  • Hallo Dieter,


    danke für die Ausführungen, aber mit der Änderung eines Bescheides, also einer Rückstufung von € 656.- auf € 172.- sollte man doch davon ausgehen können, das die Änderung/Eintragung akzeptiert wurde. Wenn ich in einem angemessenen Zeitraum einen neuen Bescheid bekommen hätte, hätt man ja ein Klappdach nachrüsten können, (inzwischen schon mehrere) oder das Fahrzeug verkauft.
    Meinst Du, ich hätte schon längst mal nachfragen sollen, wie´s denn mit ´nem Aktuellen Bescheid aussieht ? Ich find einfach 3 Jahre sind zuviel.
    Nach der Zulassung des Neuen hat´s ja auch nur 2 Wochen gedauert bis der Bescheid da war.


    Nun, Einspruch mit Anwalt (ADAC) und weiteren Berichten.


  • Ja, das ist ja alles richtig, zu dem Zeitpunkt April 06 wurde das akzeptiert, weil es da korrekt war.
    Die Änderung kam ja erst Dezember 06 Rückwirkend zu Mai 05


    Da werden die sagen Unwissenheit ihrerseits....


    Ich finde das ja auch alles eine Riesen Sauerei. - 172 Euro war LKW Tarif den habe ich als Kombinationskraftwagen auch gezahlt. Dann Wohnmobilsteuer 290 Euro (weil ich Hochdach habe)
    Rückwirkend !!! Gegen die rückwirkende Besteuerung habe ich Widerspruch eingelegt. Wurde auch angenommen, bis zur entgültigen Entscheidung.


    Bezahlen mußte ich trotzdem - wenn rückwirkende Besteuerung unzulässig sein sollte, bekomme ich eventuell einen Teil wieder. Ich glaube nicht daran.

  • da kannste klagen und widerspruch einlegen wie du willst...
    es wird nix nützen - ich dürfte auch zahlen. mir wurde schon die entstempelung angedroht und ich dürfte noch eine "strafe" extra zahlen :brech2:
    trotz anwalt !!!
    da kommt man nicht drumherum. unser land braucht geld und das mit allen mitteln.


    da FA sitzt am längeren hebel. diese erfahrung haben tausende in .de gemacht.

    Gruß G.onzo Weniger ist manchmal Mehr!!!...mehr oder weniger...


  • Das heißt dann also, du hast von dir aus, ohne Anforderung durch einen neuen Bescheid, das Fahrzeug als Womo zugelassen, nach der Ummeldung den hohen Womobescheid bekommen und Widerspruch eingelegt. Wenn der zeitliche Rahmen vertretbar ist, kann ich das noch nachvollziehen, ich find die extrem lange Zeit, vor allem bei dem finanziellen Unterschied, einfach unzumutbar.

  • Zitat

    ........., ich find die
    extrem lange Zeit, vor allem bei dem finanziellen Unterschied, einfach
    unzumutbar.


    tja, seit 01.05.2005 gilt diese verordnung (§18 Abs. 5 KraftStG). seit dem 01.01.2006 wird diese auch durchgesetzt - auch "rückwirkend", da dieses gesetz bereits seit 02.11.2004 abgesegnet war!
    nur man muß sich eben als deutscher bürger selber darum kümmern was es für neue gesetzte gibt und ob sie einen betreffen.


    das FA kann übrigins bis zu 3 jahre nachberechnungen der steuer fordern und da kommt niemand dran vorbei.

    Gruß G.onzo Weniger ist manchmal Mehr!!!...mehr oder weniger...

  • Hallo Jo,
    schreib mal den Littivan im T4forum an, der hat ähnliches in Hannover durchgemacht; dort scheint es einen "T4 Hasser" im FA zu geben, der sich persönlich auf die Fahne geschrieben hat unechte WOMO aufzuspüren und "abzukassieren"
    Litti hat seinen T4 verkauft und fährt jetzt ne T4 Doka !!!


    Ich sehe legale Chance, dass du um die Nachzahlung drum herumkommst...leider


    Gruss aus Kölle

  • Hi, ich hatte fast das gleiche Problem, nachdem die Steueränderung gesetzlich war, bekam ich Bescheid, ich soll ma eben 1600euro nachzahlen. Und dat schärfste, wie gesagt, rückwirkend bis 2006. Ich hab dann gleich zweimal Einspruch eingelegt, einmal weil ich ja ein Wohnmobil laut Gutachten habe und einmal wegen Willkür (von wegen rückwirkend). Erster wurde abgelehnt da ich ja die Stehhöhe von 1,70m nicht vorweisen kann und zweiter weil ich ja nur ein kleines Arschloch bin und gegen den Staat sowieso keine Chance habe. Das ganze in Meck-Pomm. Fazit: ich musste bezahlen, alles ausgebaut, Trennwand rein = LKW und Wohnwagen gekauft. Also ich denk ma die sind sich da einig und du musst zahlen weil sonst ja tausende andere auch nicht zahlen müssten
    P.S. viel Spass bei der Bundestagswahl


  • so, nun gibt´s schlechte Neuigkeiten: mußte erstmal nachzahlen + Säumniszuschlag, Klage wird eingereicht und dauert sicher Jahre.
    Mein Anwalt rechnet für eingereichte Klagen aus 2007 in 2010 mit einer Entscheidung. Wenn nicht beim BFH vorher ein entscheidendes Urteil gefällt wird bleibt mit auch nur die Hoffnung irgendwann Recht und vor allem mein Geld wieder zu bekommen.


    ..........Nachforderungen bis zu 3 Jahre ???? wo steht das denn ?????
    wenn denn der letzte Bescheid damit gemeint ist, liegen die locker drüber, vielleicht kann man ja über den Weg noch was erreichen !!!


    Allen erstmal vielen Dank für die Infos und bei wichtigen Neuigkeiten gibt´s natürlich einen neuen Beitrag.


    Johannes