eine Frage zu den Scheiben

  • Hallo an alle


    Nach jahrelangem Lesen und früherem Schreiben habe ich mich jetzt auch endlich angemeldet,
    allerdings nur mit Udo,s Hilfe. Danke:-P


    Jetzt muß ich aber gleich mal ne Frage fragen.


    Ich will meinen Multivan umbauen, so daß er nachher als LKW zugelassen wird.
    Ist jetzt auch nur noch als 2-sitzer zugelassen.


    Wenn ich jetzt die hinteren seitlichen Scheiben rausnehme, muß ja was neues rein.
    Gibt es diesen "Scheibenersatz" in Blech o.ä. zu kaufen oder ist hier Handarbeit gefragt?


    Danke für Antwort(en)


    Grüße von der Ostsee


    Bernd

  • die LKW Zulassung ist unabhängig von Fenstern im hinteren Bereich.


    Normalöerweise reicht es einen Laderaum zu haben der grösser ist als der Fahrgastraum. Die auch geforderte "deutliche Abtrennung" ist im T4 durch die Stufe vom Fahrerhaus zum hinteren Bereich gegeben.


    VW hat auch T4s vom BAnd mit Fenstern überall als LKW erstzugelassen. Ohne Trennwand übrigens, die gabs auch bei LKWs nur gegen Aufpreis.


    MAch die Gurte raus uind schraub Zurrösen (die gibts bei VW) in die Aufnahmepunkte rein.
    Dann geh zum TÜV.
    So würd ichs jedenfalls machen.


    alla dann Fridi


    die 16 Jahre lang (und immer noch) so nen LKW gefahren hat ohne Trennwand, der von VW so ausgeliefert wurde.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Zitat

    die LKW Zulassung ist unabhängig von Fenstern im hinteren Bereich.


    Hallo Fridi
    Anscheinend nicht für jedes Finanzamt, wenn das Fahrzeug erst später vom PKW zum LKW gemacht werden soll.


    http://www.dekra.de/de/1478?teaser=1


    Und hier:
    das Fehlen rückwärtiger Fenster bzw. deren Verblechung (BFH-Urteil vom 05. 05. 1998, Az. VII R 104/97, BStBl II 1998, 489)


    http://de.wikibooks.org/wiki/K…:_Materielles_Recht:_P008


    Das Urteil Punkt 8.
    a) Ob ein PKW oder LKW vorliegt, ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung anhand von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs zu beurteilen. Dabei obliegt es dem Tatsachengericht, unter Berücksichtigung der Gesamtheit aller Merkmale eine Bewertung der objektiven Beschaffenheit des jeweiligen Fahrzeugs vorzunehmen. Als für die Einstufung relevante Merkmale zu berücksichtigen sind z. B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (Senatsurteile vom 26. November 1991 VII R 88/ 90, BFH/ NV 1992, 414; vom 5. Mai 1998 VII R 104/ 97, BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489; vom 26. Juni 1997 VII R 12/ 97, BFH/ NV 1997, 810, und in BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72). Dabei kann kein Merkmal von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs als von vornherein alleinentscheidend angesehen werden, mag auch einzelnen Merkmalen ein besonderes Gewicht zukommen und eine Zuordnung als PKW oder LKW nahe legen (Senatsurteil in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489).

  • Moin,


    ich verstehe die Auflistung der Merkmale als "in Kombination etnscheidend" - dabei ist sicher beim T4 eine andere Kombination und Gewichtung zu berücksichtigen als bei den früher gerne zum Lkw gemachten (Post-)Gölfen oder gar Fiestas, deren einzige Ladung dann aus einer HiFi-Anlage besteht.


    Einen Caravelle oder auch Multivan zum ebenfalls werksseitig hergestellten Transportermodell umzuwidmen, muß durch Angleichung der Sitzgelegenheiten und sonstigen Ausstattungsmerkmale machbar sein - die Vorgaben sind ja aus der ABE abzulesen.

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"


  • Es sollte reichen hinten "auszuräumen".


    Ich habe meinen Fenstertrapo vom Kombinations-FZ über WoMo nun zum Reparatur-FZ umgewidmet.


    Das FA (Berlin) wollte nie das FZ sehen.


    Im Zweifelsfall ist es aber wichtig dass die Gurtaufnahmen hinten unbrauchbar (gemacht) sind.
    Ich habe aus praktischen Gründen die hinteren seitlichen Fenster von innen mit einem durchgehenden Streifen schwarz beschichteter Presspappe zugemacht.


    Damit war das Thema -abgesehen von der Einrichtung als Werkstattwagen- für den TÜV durch.


    Ich würde zunächst einfach mal zum TÜV fahren und die fragen was die haben wollen und nach der Eintragung ganz in Ruhe abwarten was das FA sagt -wenn die sich überhaupt melden.
    Wenn die noch was zu mosern haben kann man immer noch reagieren.

  • Zitat

    Moin Bernd!


    ...den Multivan teuer zu verkaufen und sich dann einen guten
    Kastenwagen zu kaufen???



    Je nach Verwendungszweck kann das sinnvoll sein oder auch nicht.


    Wenn das FZ auch (weiter) als Urlaubs-FZ mit variabler Ausstattung dienen soll ist so ein vertrautes FZ nicht ganz verkehrt. :D

  • Hi Akku!


    Zitat

    Ich will meinen Multivan umbauen, so daß er nachher als LKW zugelassen
    wird.
    Ist jetzt auch nur noch als 2-sitzer zugelassen.


    Es gibt auch ne Doppelbank für die Beifahrer...


    Zitat

    Wenn ich jetzt die hinteren seitlichen Scheiben rausnehme, muß ja was
    neues rein.
    Gibt es diesen "Scheibenersatz" in Blech o.ä. zu kaufen oder ist hier
    Handarbeit gefragt?


    Das war bei mir nie die Frage. Forderung (1999) war lediglich, dass die hinteren Gewinde für Sitzbänke und Gurte "dauerhaft unbrauchbar" gemacht wurden und eine Auflastung auf mindestens 2805kg. Im Fall der Gewinde im Boden wurden diese durch eine Holzplatte abgedeckt (welche daran befestigt war), im Fall der Gurtbefestigungen verwendete ich Seitenabdeckungen ohne die entsprechenden Aussparungen (Eigenfertigung), sodass die Gewinde abgedeckt waren. Das genügte dem FA.


    Ansonsten würde ich intakte Scheiben eher von innen und außen lackieren und damit undurchschaubar machen als diese rausreißen und den Rahmen mit Blech zu "beschädigen".


    Gruß,
    Tiemo


    [quote]
    Danke für Antwort(en)


    Grüße von der Ostsee


    Bernd