Hallo liebe T4-Gemeinde.
Kann mir jemand sagen, wieviel Steuern ich wirklich zahlen muss für einen T4, Baujahr 1995, 5-Zylinder Benziner, LPG-Nachrüstung, Campingausbau, Hubraum 2461cm°3, 110 PS, Zulässige Gesamtmass 2590 kg, Emisionsklasse 0631 93/59/I GKL:G1
Das Finanzamt hatte mich erst mit Fahrzeugart PKW eingestuft (378 Euro im Jahr), dann aber nen neuen Bescheid mit Fahrzeugart Wohnmobil (430 Euro) geschickt. Aber igendwie trau ich den Leuten nicht. Wäre super wenn mir jemand helfen kann.
Gruß
Stevenfreak
Steuern T4 Benziner mit Autogas - Probleme mit Finanzamt
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Hallo
Als was ist der Wagen laut Papiere denn zugelassen ? PKW oder Wohnmobil ?
Hast du ein Hoch oder Aufstelldach ?
0631 bei 2590 Kg zulässigem Gesamtgewicht ? -- Bist du da sicher ?
06XX gibt es doch nur bei über 2800Kg. -
Zitat
Hallo liebe T4-Gemeinde.
Kann mir jemand sagen, wieviel Steuern ich wirklich zahlen muss für einen
T4, Baujahr 1995, 5-Zylinder Benziner, LPG-Nachrüstung, Campingausbau,
Hubraum 2461cm°3, 110 PS, Zulässige Gesamtmass 2590 kg, Emisionsklasse
0631 93/59/I GKL:G1
Das Finanzamt hatte mich erst mit Fahrzeugart PKW eingestuft (378 Euro im
Jahr), dann aber nen neuen Bescheid mit Fahrzeugart Wohnmobil (430 Euro)
geschickt. Aber igendwie trau ich den Leuten nicht. Wäre super wenn mir
jemand helfen kann.
Gruß
StevenfreakHi
Die Frage als was der Wagen zugelassen ist hätte ich auch und ganz wichtig ; hast du ein Hoch oder Ausstelldach ? Dann nur dann ist eine Besteuerung nach Wohnmobil möglich (Sonst ist ja ein "unechteses Wohnmobil und wird als PKW versteuert. So wird es bei den Dieselmotoren gehalten)Ein Verbau eines Ero2 Kat (ZB vom Katversand ,nach Forenrabatt fragen und es gibt sicherlich auch noch viele Andere Händler und Kats) Bringt dich bei PKW Steuer auf 182 €/a .
Gruß
Urs -
Zitat
Hallo
Als was ist der Wagen laut Papiere denn zugelassen ?
Hast du ein Hoch oder Aufstelldach ?Hi.
Ich hab ein Aufstelldach, so dass man im Koch/Spülbreich gut stehen kann.
Laut Zulasungsbescheinigung erfüllt de Wagen die RL 94/12/EG, wenn Du das meinst. Irgendwie hab ich den Eindruck, dass die beim Finanzamt die LPG-Nachrüstung ignoriert haben, weiß aber nicht an welcher zahl ich das Nachweisen kann. Schadstoffklasse bei der Erstzulasung war: S-Arm 93/59/EWGI. Ich hoffe das waren die richtige Daten...Gruß
Stevenfreak -
Zitat
Irgendwie hab ich den Eindruck, dass die beim Finanzamt die
LPG-Nachrüstung ignoriert haben, weiß aber nicht an welcher zahl ich das
Nachweisen kann.Was hat das Finanzamt mit der LPG Nachrüstung zu tun?
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Zitat
Hi.
Ich hab ein Aufstelldach, so dass man im Koch/Spülbreich gut stehen kann.
Laut Zulasungsbescheinigung erfüllt de Wagen die RL 94/12/EG, wenn Du das
meinst. Irgendwie hab ich den Eindruck, dass die beim Finanzamt die
LPG-Nachrüstung ignoriert haben, weiß aber nicht an welcher zahl ich das
Nachweisen kann. Schadstoffklasse bei der Erstzulasung war: S-Arm
93/59/EWGI. Ich hoffe das waren die richtige Daten...Gruß
StevenfreakNein, ich meine was steht im Brief ? PKW oder Wohnmobil ?
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Zitat
dasWas hat das Finanzamt mit der LPG Nachrüstung zu tun?
Hi Willy.
Korrigiere mich, wenn ich das falsch verstanden habe. Aber ist es nicht so, dass die Steuer sich unter anderem nach der Schadstoffklasse und CO2-Emission errechnet? Und mit LPG ist die Emission an CO2 gleich Null. Daher wird doch im Gesamten ein niedrigerer Mittelwet für die Emission berechnet, der ne deutlich geringere versteuerung zur Folge hat. RIchtig oder faasch? -
Zitat
CO2-Emission errechnet? Und mit LPG ist die Emission an CO2 gleich Null.
Daher wird doch im Gesamten ein niedrigerer Mittelwet für die Emission
berechnet, der ne deutlich geringere versteuerung zur Folge hat. RIchtig
oder faasch?CO2 Emission wird nur bei Pkw mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009 berücksichtigt. Nicht bei älteren Fahrzeugen.
Schaue hier:
Pkw mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009 unterliegen der neuen Kfz-Steuer. Bei dieser wird erstmalig auch die CO2-Emission berücksichtigt.
http://www.kfz-steuer.de/Du hast ein echtes Wohnmobil (Da es in der Zulassungsbescheinigung steht und Stehhöhe vorhanden ist) mit 2590 zulässigem Gesamtgewicht und Schlüsselnummer 0631 ?
LKW bis 2500kg ist 04xx
LKW ab 2501kg ist 06xxWoMo bis 2800kg ist 04xx
WoMo ab 2801kg ist 06xxLasse mal deine Schlüsselnummer bei TÜV und Zulassungsstelle korriegieren. Und Einspruch beim Finanzamt schadet auch nie
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Zitat
kann.
das
dasNein, ich meine was steht im Brief ? PKW oder Wohnmobil ?
Hallo Transarena.
Sorry wenn ich hier Verwirrung stifte...ist mein erstes Auto Im Brief steht Wohnmobil.
Ich wundere mich eben nur, weil mich das Finanzamt im ersten Bescheid als PKW im Steuertarif Hubraum geführt hat (15,13 Euro pro 100 cm°3) und auf meine (eventuell dumme) Nachfrage bezüglich Wohnmobil jetzt als Whnmobil ohne definierten Steuertarif berchnet hat (40 Euro pro 200kg Gesamtgewicht). Hätte ich nicht nachgefrgt, wäre es bei den 378 Euro geblieben...aber ich dachte bisher dass ich mit dem "Wohnmobil" günstiger besteuert werde. Da hab ich wohl falsch recherchiert davor. Danke aber trotzdem für die kompetenten Antworten schonmal im Voraus.
Gruß Stevenfreak -
Moin moin,
schau mal da:
http://www.ig-dehler.de/Techni…mobilsteuer_upd_02.08.pdfDeinen Angaben nach bist du tatsächlich ein echtes Wohnmobil fürs Finanzamt.
Das ist übrigens völlig unabhängig davon was der TÜV sagt oder im Schein steht.So wies aussieht bist du als WoMo mit Euro1. WoMo Klasse S0 (40.- per 200kg ++++)versteuert.
Damit bekommst du erst mal die grüne Plakette. Ist doch schon mal was.Durch Aufrüstung mit Euro 2 Kat (Ca 370.- Teile) kommst du auf Euro 2.
WoMo Klasse S2 (24.- per 200kg +++)Steuer irgendwo bei 270.- rumDamit bist du leider immer noch über der PKW Steuer. PKW Steuer liegt irgendwo bei 190.-rum. Das lässt sich auch nicht ändern. Es sei denn du rüstest das WoMo deutlich zurück. Das haben unsere "Regierigen" verbockt, für die wohl nur Diesel WoMos existieren.
Die liegen bei S2 ja auch um 270.- rum gegen irgendwo bei 470.- für deren PKW Variante.Für die Abgaseinstufung von Altfahrzeugen gilt immer die schmutzigste Antriebsvariante. LPG bringt dir da leider garnichts.
CO gilt nur bei Neufahrzeugen.
(Alle Preisangaben sind grob angegeben, hängt immer auch etwas von Gewicht beim WoMo ab. Und auswendig weiß ich das jetzt auf den Euro natürlich nicht.... )
Gruß, Thomas L.
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Ergänzung zum Text von Dieter:
Bei bivalentem Antrieb wird steuerlich immer die schadstoffreichere Antriebsart berücksichtigt.
Nur wenn Das Fahrzeug monovalent auf LPG ausgelegt ist bringt LPG bessere Schadstoffeinstufung.
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Zitat
Hi Willy.
Korrigiere mich, wenn ich das falsch verstanden habe. Aber ist es nicht
so, dass die Steuer sich unter anderem nach der Schadstoffklasse und
CO2-Emission errechnet? Und mit LPG ist die Emission an CO2 gleich Null.
Daher wird doch im Gesamten ein niedrigerer Mittelwet für die Emission
berechnet, der ne deutlich geringere versteuerung zur Folge hat. RIchtig
oder faasch?Wieso soll bei Dir kein CO2 aus dem Auspuff kommen? Wo geht das denn hin?
Bau den Kocher aus im WoMo und lass es auf Bürofahrzeug umschreiben, dann bleibt die Versicherung gleich aber die Steuer geht runter.
Oder schreib denen, das Dach geht nicht mehr auf, alsonur falls es wirklich nicht mehr auf geht, ist klar. -
Zitat
RIchtigCO2 Emission wird nur bei Pkw mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009
berücksichtigt. Nicht bei älteren Fahrzeugen.Schaue hier:
Pkw mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009 unterliegen der neuen
Kfz-Steuer. Bei dieser wird erstmalig auch die CO2-Emission
berücksichtigt.
http://www.kfz-steuer.de/Du hast ein echtes Wohnmobil (Da es in der Zulassungsbescheinigung steht
und Stehhöhe vorhanden ist) mit 2590 zulässigem Gesamtgewicht und
Schlüsselnummer 0631 ?LKW bis 2500kg ist 04xx
LKW ab 2501kg ist 06xxWoMo bis 2800kg ist 04xx
WoMo ab 2801kg ist 06xxLasse mal deine Schlüsselnummer bei TÜV und Zulassungsstelle korriegieren.
Und Einspruch beim Finanzamt schadet auch nieHi Diter.
Genau hier steige ich nicht mehr durch!
In meinem ersten Steuerbescheid steht die Emissionsklasse: 0418 S-Arm:93/59/EWG I - Das wäre dann laut kfz-steuer.de Emissionsklasse S1 und somit müsste ich 430 Euro zahlen.
In meinem zweiten Steuerbescheid steht jetzt aber die Emissionsklasse:
0631 93/59/I,GKL:G1(entspricht 0418) - Schlüssel 31 würde aber S3 entsprechen und somit müsste ich nur 270 Euro zahlen, was ja ein deftiger Unterschied ist. Wie kann aber 0631 jetzt 0418 entprechen wie es das Finanzamt behauptet??? Wäre Dir dankbar um etwas Aufklärung in meinen dunklen Gedankengängen. Was wären Deiner Meinung nach die korrekten Steuern? Die 270 Euro?Viele Grüße
Stevenfreak -
Hallo
Als erstes mal, was das Finanzamt behauptet ist irrelevant. Da sitzen auch nur Menschen? die Fehler machen.
Du schreibst immer was in deinen Steuerbescheiden steht, das interessiert nicht. Nur was in der Zulassungsbescheinigung steht ist relevant.Es geht einzig und alleine darum, welche Einträge du in der Zulassungsbescheinigung hast. Nur wenn diese richtig sind, kannst du auch richtig versteuert werden.
Wenn dein Fahrzeug wirklich in der Zulassungsbescheinigung mit 0631 geschlüsselt ist, ist das falsch!
0631 bekommen nur Wohnmobile mit über 2,8 Tonnen.Pkw oder Wohnmobile unter 2,8T haben die Nummer 04XX
Daher nochmal:
Lasse mal deine Schlüsselnummer bei TÜV und Zulassungsstelle
korriegieren.
Einspruch beim Finanzamt einlegen.Wenn du allerdings im ersten Fahrzeugbrief die Nummer 0418 hattest, wirst du wohl als Wohnmobil 430 Euro zahlen müssen. Als PKW wären es 378 Euro.
Was für eine Nummer stand denn im allerersten Fahrzeugbrief ?
Mein Tipp, mache einen PKW mit KAT daraus, dann zahlst du 182 Euro.
Steht ja alles im Eintrag von Thomas.L