Steuern sparen?

  • Zitat

    Hallo,
    habe einen Bj2000 Multivan und zahle über 400€ KFZ Steuer.


    Da reihst Du Dich in eine lange Liste ein. Willkommen im Club!


    Zitat

    Was muß ich tun um ihn aufzulasten oder als Womo anzumelden?


    Einfach die "Suche-Funktion" benutzen.


    Gruß, Uwe

    Carvelle LR mit 2 Schiebetüren 111kw AHY + Box Vernünftige Leute fahren mit dem Bus zur Arbeit T2 Bj. '72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager T4 MV Allstar TD Bj. '95 mit ABL T4 MV Topstar TDI ACV Bj. '98 T4 Caravelle TDI ACV Bj. '98

  • Zitat

    Hallo,
    habe einen Bj2000 Multivan und zahle über 400€ KFZ Steuer.
    Was muß ich tun um ihn aufzulasten oder als Womo anzumelden?


    Hallo,
    wenn du keine Stehhöhe von 1,7m im Küchenbereich erreichst
    ist da nichts zu machen.

  • Zitat

    Hallo,
    habe einen Bj2000 Multivan und zahle über 400€ KFZ Steuer.
    Was muß ich tun um ihn aufzulasten oder als Womo anzumelden?


    Auflasten bringt nichts.


    Aufstelldach drauf, Kücheneinrichtung mit Kochstelle Spüle und Wassertanks rein. Dann zum Womo umtragen lassen.


    Dann 280/290 Euro Steuer ---- Ob der aufwand für 110 Euro jährlich lohnt....

  • Zitat

    Hallo,
    wenn du keine Stehhöhe von 1,7m im Küchenbereich erreichst
    ist da nichts zu machen.


    #
    Hey,
    mal hypothetisch:


    Küchenblock auf die Platte des Bettes gesetzt; dann eine ausklappbare Platte als Verlängerung der Stoßstange, alternativ bzw. ala Hebebühne am Heck und ein Zeltstoff eingehängt an der offenen Heckklappe, dann habe ich die Stehhöhe!
    Ich muß doch nicht das Dachaufmachen, sondern kann doch auch "runtergehen".


    Klingt im ersten Anflug vllt schrill, aber es geht doch nur um eine "zeitweise" Nutzung im Standbetrieb, denn die Callis habe ja auch alle ein variables Dach, welches während der Fahrt nicht nutzbar ist.


    Gruß
    Ralle


  • Die Stehhöhe muß im Wohnteil vor der Kochstelle sein, d. h., da der Wohnteil sich im Fzg. befindet: im Fzg.


    Zitat aus http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__2.html :


    "Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist."

  • Zitat


    Die Stehhöhe muß im Wohnteil vor der Kochstelle sein, d. h., da der
    Wohnteil sich im Fzg. befindet: im Fzg.


    Der letzte Zusatz ist deine Interpretation!
    Was mache ichdenn eigentlich?
    Ich erhöhe beim Faltdach die Stehhöhe, in dem ich es ausfahre!
    Nichts anderes mache ich, in dem ich in meinem Fall die Heckklappe hochfahre.
    Auch hier erweitere ich die "Wohnfläche". Die Heckklappe bildet das erweiterte Dach. Vom Dach herunter habe ich zu allen drei Seiten eine Zeltwand und dieser Bereich hat einen "abgesenkten" Bodenbereich. Vor diesem Bodenbereich findet sich der Gaskocher, wohlgemerkt fest eingebaut!
    Damit stehe ich im Wohnmobil vor dem Gaskocher im Fahrzeug!!!!!


    Nur sicherheitshalber erwähnt, ich argumentiere jetzt bewußt provokativ in der Sache nicht gegen Personen, die eine andere Argumentationsposition einnehmen. Also bitte nicht falsch verstehen, sondern lediglich in die Sachlage versetzen.



    Damit widerspräche ich NICHT dieser Richtlinie 70/156/EWG


    Gruß
    Ralle

  • Zitat


    Der letzte Zusatz ist deine Interpretation!


    Falsch, das ist die Rechtslage.



    Falsch, der Wohnteil endet an der geschlossenen Heckklappe/Stossfänger. Der Wohnteil kann nicht ausserhalb sein.

    ...der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.


    Diese Diskussion gab es schon X-mal in Zig Foren. Wenn du meinst, es geht so, wie du es beschreibst, dann mache es so und melde dich, wenn das Finanzamt es als Wohnmobil anerkannt hat.


    Hier nochmal zum nachlesen:
    Bereits aus dem Wortlaut ergibt sich, dass sich der Begriff des Wohnteils auf die Fläche des Fahrzeugs selbst beziehen muss. Dies folgt bereits aus der Formulierung, dass "die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs" einnehmen muss. Dadurch, dass der Gesetzgeber auf die Nutzfläche "des Fahrzeugs" abstellt, macht er deutlich, dass außerhalb des Fahrzeugs belegene Flächen nicht in die Betrachtung mit einbezogen werden dürfen.
    http://www.otto-schmidt.de/news_17919.html


    Alles andere Geschreibsel ist überflüssig ;)

  • Zitat

    Auflasten bringt nichts.


    Aufstelldach drauf, Kücheneinrichtung mit Kochstelle Spüle und Wassertanks
    rein. Dann zum Womo umtragen lassen.


    Dann 280/290 Euro Steuer ---- Ob der aufwand für 110 Euro jährlich
    lohnt....


    Und dazu die weiteren verkehrsrechtlichen Einschränkungen die man dann als "Sonstiges FZ" hat. Insbesondere bei Anhänger- Betrieb.

  • Zitat

    Alles andere Geschreibsel ist überflüssig ;)


    Ich wills ja nicht machen!


    Trotzdem darf ich darüber philosophieren.


    Dann eine andere Frage dazu:
    Wie stellt es sich denn bei den "Aufsattlern dar????
    Es gab den T3 mit einem Wohnteil, welches aber abgesattelt werden konnte.
    Das dürfte dann KEIN WOMO sein.
    M. W. ist aber gerade bei dem Aufgesattelten darauf geachtet worden, dass er hinten (im Einstiegsbereich) ganz runterging.
    Gruß
    ralle

  • Zitat

    Ich wills ja nicht machen!


    Trotzdem darf ich darüber philosophieren.


    Ja klar sicher, bringt nur nichts ;)


    Zitat

    Dann eine andere Frage dazu:
    Wie stellt es sich denn bei den "Aufsattlern dar????
    Es gab den T3 mit einem Wohnteil, welches aber abgesattelt werden konnte.
    Das dürfte dann KEIN WOMO sein.


    Richtig. Steuerrechtlich kein Wohnmobil, wie auch alle diese hier:


    http://www.google.de/images?q=…urce=og&sa=N&hl=de&tab=wi

  • Zitat


    Wassertanks


    Und dazu die weiteren verkehrsrechtlichen Einschränkungen die man dann als
    "Sonstiges FZ" hat. Insbesondere bei Anhänger- Betrieb.


    welche? die sache mit dem anhänger und 60 außerhalb geschlossener ortschaften gilt nicht mehr. ist jetzt auch 80

  • Zitat


    als


    welche? die sache mit dem anhänger und 60 außerhalb geschlossener
    ortschaften gilt nicht mehr. ist jetzt auch 80


    Das ist ja mal wenigstens ein Fortschritt.


    Gilt das nur für 'So-KFZ WoMo' mit Anhänger oder für alle So-KFZ?
    Technisch gibt es ja -insbesondere bei den verschiedenen Zulassungsvarianten des T4- praktisch keinen Unterschied der dies rechtfertigen würde.


    Und was ist mit "Tempo 100 mit Anhänger" auf BAB?
    Mit PKW-Zulassung und entsprecheder Ausrüstung ist die Eintragung ja kein Drama.

  • Eine interessante Diskussion,
    Bekommt man auch keine Ausnahme wenn man hur 1,45m groß ist
    Nein, möchte mich bei allen bedanken für das einbringen eurer infos.