zulässige Reifenauswahl bei T4

  • Hallo, bin immer wieder damit am Zweifeln, welche Reifen beim T4 vorgeschrieben sind.
    Laut Fzgschein 195/70 R15C 104/102 R, egal ob Callifornia oder Caravelle.


    Im Sommer bin ich bisher dann auch die 205/65 R15 C 102/100 T gefahren.


    Jetzt meine Frage: Muss ich das denn überhaupt??? Reicht nicht der Loadindex 99? Muss ich T im Sommer fahren?


    Rein von der Rad-/ Geschwindigkeitsanpassung ist mir 195/70 R15 und 205/65 R15 klar. Aber:


    Laut Achslast (vorne 1510kg, hinten 1490 kg Calif. 1330 kg Caravelle) müßte der Loadindex 99 ausreichen, gleichfalls der Geschwindigkeitsindex R bei der Caravelle (bbH 157km/h), beim California mit bbH 147 km/h sogar Q.


    Okay, ich will die Grenzen nicht nach unten bei den Reifen ausreizen, aber ist es prinzipiell möglich, darf ich ohne Tüv-Vorführung oder so, also polizeilich genehmigt aber nicht empfohlen ;-)) einen 195/70 R 15 99 R auf dem Calli oder der Caravelle zu fahren und auf das C (verstärkte Reifen) und den Lastindex gemäß Fahrzeugschein pfeiffen?


    Danke für die Antworten


    jad :D

    T4 Caravelle - 75kW - ACV T4 California blue - 65kW - AJT

  • Moin,


    um im Fall einer Kontrolle nicht eine vorübergehende Stilllegung erdulden zu müssen, darfst du nur Reifen fahren, die in den Papieren eingetragen sind.


    Über die technische Notwendigkeit mancher Einzelspezifikation mußt du bitte mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (vulgo: TÜVologen) diskutieren - und ihn davon überzeugen, daß deine laienseitig kostenorienterte Lösung mindestens genauso gut (im Sinn von technisch angemessen und sinnvoll) ist wie diejenige, welche vom Fahrzeughersteller vorgegeben wurde. Immer im Hinterkopf: wenn der Hersteller gleichwertige, kostengünstigere Bauteile in die Serienfertigung bringen kann, wird er es tun ...


    Solange dir dies nicht gelungen ist, beweisbar durch entsprechend geänderte Eintragungen in den Fahzeugpapieren, kannst du bitte nicht erwarten, daß ein dein Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit kontrollierender Polizeibeamter die Kenntnisse besitzt, ein fahrzeugtechnisches Gutachten "on the fly" auszuarbeiten, um Abweichungen von der dokumentierten Vorgabe als zulässig bewerten zu können ... dürfen darf er das sowieso nicht.

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • Danke für deine schnelle Antwort, die jedoch meiner Meinung nach nicht ganz richtig sein kann.


    Wenn ich vom Frzgschein als "Papiere" bei deinem ersten Satz ausgehe, dann müßte ein Polizist doch fast jeden Wagen und insbesondere jeden T4 vorübergehend stilllegen, denn es ist nur noch die kleinste zulässige Reifendimension im Fhrzgschein eingetragen und damit fahren die wenigsten. Deshalb kann doch gerade der Polizist dann den mittlerweile nicht mehr eingetragenen etwas breiteren Reifen (beim T4 den 205/65 er Reifen mit dem Loadindex 100) nur noch aufgrund der anderen Werte (ZGG, Achslast, betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit bbH) ermitteln bzw. als noch zulässig erkennen. Also genau so, wie ich es gerade nachfrage, ob das so korrekt ist bzw. mir ein Reifologe etwas Licht ins Dunkel sendet ob der Zulässigkeit.


    Und: Die Tüvologen wissen bestimmt vieles - ist ja ihr Job - und manches meinen sie zu wissen. Gleichzeitig habe ich, von verschiedenen Tüvologen z.T. auch unterschiedliche, sich widersprechende Antworten, bei anderen Fragen erhalten. Und eine Anfrage bei VW dauert halt auch seine Zeit. Deshalb hier schon mal reingefragt.


    Meine Fragen waren also eigentlich:

    • Ist der Loadindex nur von der Achslast abhängig und daher ist diese Achslast als Bezugsmindestgröße für die Reifen zu wählen?
    • Muss, wenn ein C-Reifen in den Papieren steht, jede andere Größe auch ein C-Reifen sein?
    • Tja und jetzt noch, die Doppelbezeichnung beim Reifen bedeutet, dass der kleinere oder der größere für eine Zwillingsbereifung gilt??????
      heißt das bei 104/102 ==> 104 bei Einzelnutzung, 102 wenn Zwillingsreifen oder umgekehrt wegen Möglichkeit Wärmeabstrahlung?
    • Und: Bisher habe im Winter immer die 195/70 R15C 104/102 R und im Sommer die 205/65 R15C 100 T gefahren. Insofern, wenn die in den alten Papieren standen, besteht dann eine Reifendimensionsbindung? Ähnlich wie bei manchen Motorrädern, wo früher sogar Herstellerbindung vorlag?


    Gruß
    jad

    T4 Caravelle - 75kW - ACV T4 California blue - 65kW - AJT

    Einmal editiert, zuletzt von jad ()

  • Moin nochmal,


    auch wenn in den neuen Papieren nur noch eine Reifengröße eingetragen ist, so sind doch alle seinerzeit im Originalbrief (bzw. der zugrunde liegenden ABE) enthaltenen Reifengrößen für jeden kontrollierenden Polizisten schnell online abfragbar - so also auch deine 205er ...


    Wenn du mit einem TÜVologen über Details diskutierst, mußt du zweierlei beachten:
    a) dein Gegenüber hat nicht notwendigerweise auch die Lizenz, dein Thema verbindlich zu diskutieren oder gar zu entscheiden.
    b) natürlich kann er nicht wirklich alles wissen - wenn du meinst, er hat nicht Recht, frag doch einfach nach einer entsprechenden Dokumentation, die seine Position belegt und nach der du dich dann richten kannst.


    Zur Frage der Mindestbezugsgröße: bei einer Gewichtskontrolle werden dir durchaus Toleranzen zur zulässigen Achslast zugebilligt, bei Anhängern in der Regel bis 10%. Sofern die Räder das aushalten ...
    Wenn du also niemals-nicht die zulässige Achslast ausnutzt, könnte es möglich sein, 99er Reifen eingetragen zu bekommen. Es soll sogar eine Sonderregelung (ge)geben (haben), daß Reifen mit deutlich höherem Speedindex, z.B. 'Z', auf langsameren, dafür schwereren Fahrzeugen verwendet werden dürfen - aber das ist Hörensagen.


    Zu "einmal 'C', nur noch 'C'": wenn nur 'C'-Reifen eingetragen sind, darfst du auch nur 'C'-Reifen fahren. Oder anders herum, und wieder zum Anfang: du darfst fahren was eingetragen ist - wenn du etwas anderes haben möchtest, mußt du dafür Sorge tragen, daß es eingetragen wird.


    Zu deiner letzten Frage: kurzes Googlen bringt uns zur Erkenntnis, daß bei diesen Doppel-Lastindizes der erste Wert für die Nutzung als Einzelreifen gilt, der zweite Wert für die Nutzung als Zwillingsreifen - dann natürlich pro Einzelrad, also im Doppelpack auch verdoppelt, sprich Achslast = 4*(102).


    Ach ja, noch etwas zum Thema "Speed-Index" ... denk bitte daran, daß es auch Straßen gibt, die bergab führen ... der Rekord meiner sehr genau gehenden Tachonadel im T4 steht bei 216 bergab ... es wäre noch mehr drin gewesen, aber ich hatte nur Winterreifen 'T'(190) drauf, da habe ich dann die Windschatten spendende S-Klasse ziehen lassen, 10% zuviel war mir genug ...

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • zu dem Lastindex kann ich Miko bestätigen, dass es Reifenfreigaben gab, die trotz nicht vorhandenen Lastindex gefahren werden durften, indem dann mit einem erhöhten Luftdruck gefahren werden musste.
    Hatte das bei meinen damals auch mal (235er).
    Zum TüV: auch da gibt es immer wieder uneinheitliche Aussagen. Jeder Prüfer ist anders "gestrickt" und muss letzlich mit seiner Unterschrift für alles gerade stehen. In der Vergangenheit ist schon mal was daneben gegangen und mittlerweile werden die Fahrzeugkomponenten immer komplexer und somit auch die Prüfkriterien für Dinge, die eingetragen werden sollen. Da könnenn dann schon unterschiedliche TüV-Aussagen kommen. Ohne jetzt speziell auf deine Thematik abzustellen.
    Aber wo ist eigentlich das Problem?
    Willst du jetzt auf Biegen und Brechen 99er kaufen und fahren? Der 205 kostet von Nankang 55,- als 99er Index; der goodride mit 102 57,-. Abgesehen davon, dass beides nicht der Hit ist, aber dafür würde ich mich doch nicht bei einer Kontrolle mit auseinandersetzen wollen.



    Gruß
    ralle

  • ....
    Willst du jetzt auf Biegen und Brechen 99er kaufen und fahren? Der 205 kostet von Nankang 55,- als 99er Index; der goodride mit 102 57,-. Abgesehen davon, dass beides nicht der Hit ist, aber dafür würde ich mich doch nicht bei einer Kontrolle mit auseinandersetzen wollen.



    Gruß
    ralle


    Weder noch, diese Reifen sind Mist, bitte nur Markenreifen fahren, alles andere ist Fahrlässig.
    Sparen an falscher Stelle.


    LG Jörg

  • onclebenz: entschuldige, dass ich es mit "beides nicht der Hit" zu positiv umschrieben habe, aber für mich kann die Auswahl beim LoadIndex nur ein preisliches Thema sein und da wollte ich den Unterschied in der "small cost" Version darstellen.
    Kaufen möchte ich mir beide allerdings auch nicht. Beim Kauf meines T4 waren die Nankang drauf. Die waren 1. Ratzfatz runter und 2.nicht schön zu fahren.

  • Ich kann zumindest für meinen 96er Cali mit ACV bestätigen, dass auch Reinforced Reifen und nicht nur C-Reifen zulässig sind. Wegen des Load Index müsste ich wirklich nochmal den alten Brief rauskramen. Könnte sogar ein 99er gewesen sein.


    Ich habe da auch mal gespart, mit Nokian Reinforced. Nach 4 Wochen, obwohl ich sehr sehr vorsichtig auf Boardsteine fahre, war ein Reifen platt, mit einem Schaden in der Karkasse.


    Es lohnt sich einfach die 104/102 C-Reifen von einem guten Anbieter zu nehmen. Die fährt man dann oft doppelt so lang.

  • Hey,
    Achs - Lastabhängige Reifen und Vorgaben sollte man nicht nach gefühl oder Qualität beurteilen , es besteht nun mal eine Fahrzeugbezogene Vorgabe.
    Alles andere ist mit einem Gutachten zu belegen . Nicht zulässige Reifen kosten genau so viel Punkte in Flensburg wie ein Abgefahrener :)
    Ich fahre Lastindex 99 bei 750KG pro Rad mit 245/40 18 und da ist es schon Schwer eine Handvoll Reifen zur Auswahl zu haben , die auch Alltagstauglich sind.
    Gruß Michel

    Männer werden nicht älter , nur das Spielzeug wird Größer. Natürlich habe ich zugenommen - ich habe mal 3340 Gramm gewogen.

  • Moin
    Ich hab Original zwei Größen im Schein. Hab auch immer überlegt und dann mal den tüvmann befragt. Also du kannst dein Auto ablasten lassen. Macht aber meiner Meinung keinen Sinn. Auf Lasten geht aber auch! Meine TÜV Station hatte Hersteller Freigaben im Pc. 5 min und 54€ später wars fertig. Ist aber auch wieder hinfällig da ich auf 18 Zoll umgerüstet habe nach langem Suchen Traglast und reifen.
    16 loht nicht
    17 gib's keine reifen oder Müll
    18 Zoll Reifen Kosten dasselbe


    99 oder 102/104 ist doch preislich auch gleich ?!?!







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