Versicherung bei Auflastung

  • Hallo Forum,


    beim Auflasten auf 2,81 T. wird anscheinend aus dem PKW
    ein "Kombinationskraftwagen" . Bleibt der aufgelastete T4 dann
    für die Versicherung ein PKW? (oder wird am Ende ein LKW draus)


    Wer hat hierzu Erfahrung und kann mir mit einem Tipp helfen?


    Gruß
    Armin


    (neu hier, ab nächste Woche T4 California BJ. 2001)

  • >Hallo Forum,
    >beim Auflasten auf 2,81 T. wird anscheinend aus dem PKW
    >ein "Kombinationskraftwagen" . Bleibt der aufgelastete T4 dann
    >für die Versicherung ein PKW?


    Ja - es sei denn es entstehen über 1000 KG Nutzlast...


    >(oder wird am Ende ein LKW draus)


    Nein - es sei denn es entstehen über 1000 KG Nutzlast ;)


    >Wer hat hierzu Erfahrung und kann mir mit einem Tipp helfen?


    Das Forum ;) Nutze die Forumssuche und nimm Dir Bier und Chips dazu ;)

  • Hallo Willy,


    vielen Dank für die schnelle Antwort, bin schon
    seit 2 Stunden in der Forumsuche wegen Stabi vorne/hinten...


    Gruß
    Armin


    (ohne Bier weil Kühlschrank leer)

  • >>Hallo Forum,
    >>beim Auflasten auf 2,81 T. wird anscheinend aus dem PKW
    >>ein "Kombinationskraftwagen" . Bleibt der aufgelastete T4 dann
    >>für die Versicherung ein PKW?
    >Ja - es sei denn es entstehen über 1000 KG Nutzlast...


    >>(oder wird am Ende ein LKW draus)
    >Nein - es sei denn es entstehen über 1000 KG Nutzlast ;)


    Ist Quatsch, tausende Trapos und Multivans haben nach dem Auflasten über 1to Nutzlast und sind PKW-Kombis geblieben.
    (auch meiner, 1798kg leer, 2810zGG)


    Gruß KARL

  • >>>Hallo Forum,
    >>>beim Auflasten auf 2,81 T. wird anscheinend aus dem PKW
    >>>ein "Kombinationskraftwagen" . Bleibt der aufgelastete T4 dann
    >>>für die Versicherung ein PKW?
    >>Ja - es sei denn es entstehen über 1000 KG Nutzlast...
    >>>(oder wird am Ende ein LKW draus)
    >>Nein - es sei denn es entstehen über 1000 KG Nutzlast ;)
    >Ist Quatsch, tausende Trapos und Multivans haben nach dem Auflasten über 1to Nutzlast und sind PKW-Kombis geblieben.


    Zeig mir den Multivan, der mehr als 1 To Zuladung hat.
    Den will ich sehen ;)



    >(auch meiner, 1798kg leer, 2810zGG)


    Das ist richtig - es bleibt ein PKW Kombi. Das war missverständlich ausgedrückt.


    Aber was fürs Finanzamt die 2.81 To sind ist für die Versicherung die 1 To Zuladung. Das wird dann empfindlich teuer - muss der Versicherung auch gemeldet werden.


    Nur ganz wenige belassen es bei den normalen Versicherungstarifen.


    Bist Du sicher, dass Du Deiner Versicherung die 1 To Nutzlast mitgeteilt hast?

  • Hallo Willy,


    >Zeig mir den Multivan, der mehr als 1 To Zuladung hat.
    >Den will ich sehen ;)


    meiner, 1798kg leer, 2810zGG, 2,4D Multivan, Bj.92, aufgelastet vom Vorbesitzer, ursprüngliches zGG 2500kg.


    >Nur ganz wenige belassen es bei den normalen Versicherungstarifen.
    >Bist Du sicher, dass Du Deiner Versicherung die 1 To Nutzlast mitgeteilt hast?


    Hab ich ganz sicher nicht mitgeteilt, musste ich schliesslich auch nicht, da die Auflastung bereits in den Papieren stand, als ich ihn auf mich umgemeldet habe.


    Nun bist Du an der Reihe, Deine Theorie der steigenden Versicherungsprämie zu belegen !


    Gruß


    KARL

  • >Hallo Willy,
    >>Zeig mir den Multivan, der mehr als 1 To Zuladung hat.
    >>Den will ich sehen ;)
    >meiner, 1798kg leer, 2810zGG, 2,4D Multivan, Bj.92, aufgelastet vom Vorbesitzer, ursprüngliches zGG 2500kg.


    Das sind die Werte auf dem Papier. Fahr auf eine Waage, dann reden wir weiter.
    Multivan unter 1900 KG habe ich noch keinen gesehen.
    Ganz extrem die 111 KW TDi MV II


    lt. Fz Schein leer 1900 und Zul. Ges. Gew. 2630 KG.
    Tatsächlich Leer 2140 KG - macht beim 7 Sitzer 70 KG / Passagier.
    Und kein Gepäck.


    >>Nur ganz wenige belassen es bei den normalen Versicherungstarifen.
    >>Bist Du sicher, dass Du Deiner Versicherung die 1 To Nutzlast mitgeteilt hast?
    >Hab ich ganz sicher nicht mitgeteilt, musste ich schliesslich auch nicht, da die Auflastung bereits in den Papieren stand, als ich ihn auf mich umgemeldet habe.


    Nunja - im Zweifelsfall dreht Dir Deine Versicherung einen Strick draus und zahlt nicht.


    >Nun bist Du an der Reihe, Deine Theorie der steigenden Versicherungsprämie zu belegen !


    Lies einfach mal die AGB Deiner Versicherung.


    Beispiel Alianz - die Verischerungsbedingungen für Kasko beziehen sich immer auf:


    "...Kollisionskaskoversicherung für PKW, Kombi und LKW bis 1 t Nutzlast.."


    Nachzulesen online bei der Alianz (und anderen - einfach AGB Lesen)



    AGB Alianz Kasko

  • >>>Nur ganz wenige belassen es bei den normalen Versicherungstarifen.
    >>>Bist Du sicher, dass Du Deiner Versicherung die 1 To Nutzlast mitgeteilt hast?


    Nochmal - manche Versicherungen interessiet die Nutzlast nur bei LKW.
    Einige besonders bei den PKW Kombinationsfahrzeugen.
    Andere bei PKW überhaupt nicht.


    Hängt von den AGB Deiner Versicherung ab.

  • 1.000 kg Nutzlast entsprechen IMHO bei keiner Nachwiegeaktion den Tatsachen.
    Die Angaben in den Papieren hinsichtlich Leergewicht sind bodenloser Schwindel und in meinen Augen schon fast als kriminell zu bezeichnen.
    Derjenige, der glaubt 1.000 kg zuladen zu können, schaukelt dann sicherlich einen
    munteren 3-Tonner durch die Gegend. Also im Ernstfall zum TÜV, wiegen lassen, mit Wiegekarte zum Straßenverkehrsamt und das höhere Leergewicht eintragen lassen.
    Immer noch besser, als der Versicherung horrende Summen in den Rachen werfen.


    Gruß, Peter

  • Hallo an alle,


    ich möchte gerne wissen, von wem hier seine Versicherung nach dem Auflasten eine höhere Prämie fordert.
    Willy hat die Behauptung aufgestellt, dass dies der Fall sein müßte, wenn die Nutzlast (zGG-Leergewicht) über 1to liegt.
    Ich halte es für unwarscheinlich, da Nutzlastbetrachtungen eigentlich nur bei LKWs angestellt werden, was mir soben meine Versicherung auch telefonisch bestätigt hat.


    Also : wer soll oder zahlt nach dem Auflasten tatsächlich tatsächlich mehr Versicherung (keine Spekulationen oder Hörensagen ;-)) )


    Viele Grüße


    KARL

  • >>Hallo Willy,
    >>>Zeig mir den Multivan, der mehr als 1 To Zuladung hat.
    >>>Den will ich sehen ;)
    >>meiner, 1798kg leer, 2810zGG, 2,4D Multivan, Bj.92, aufgelastet vom Vorbesitzer, ursprüngliches zGG 2500kg.
    >Das sind die Werte auf dem Papier. Fahr auf eine Waage, dann reden wir weiter.
    >Multivan unter 1900 KG habe ich noch keinen gesehen.
    >Ganz extrem die 111 KW TDi MV II
    >lt. Fz Schein leer 1900 und Zul. Ges. Gew. 2630 KG.
    >Tatsächlich Leer 2140 KG - macht beim 7 Sitzer 70 KG / Passagier.
    >Und kein Gepäck.


    Da stimme ich Dir zu, nur wirst auch Du mir zustimmen, dass für Versicherung immer die "Aktenlage" gelten wird, und diese weist eben ein Leergewicht von 1798kg aus, basta.


    >>>Nur ganz wenige belassen es bei den normalen Versicherungstarifen.
    >>>Bist Du sicher, dass Du Deiner Versicherung die 1 To Nutzlast mitgeteilt hast?
    >>Hab ich ganz sicher nicht mitgeteilt, musste ich schliesslich auch nicht, da die Auflastung bereits in den Papieren stand, als ich ihn auf mich umgemeldet habe.
    >Nunja - im Zweifelsfall dreht Dir Deine Versicherung einen Strick draus und zahlt nicht.


    Warum denn um Himmels Willen ? Die Versicherung bekam von der Zulassungsstelle ALLE relevanten Daten bei der Ummeldung.


    >>Nun bist Du an der Reihe, Deine Theorie der steigenden Versicherungsprämie zu belegen !
    >Lies einfach mal die AGB Deiner Versicherung.
    >Beispiel Alianz - die Verischerungsbedingungen für Kasko beziehen sich immer auf:
    >"...Kollisionskaskoversicherung für PKW, Kombi und LKW bis 1 t Nutzlast.."
    >Nachzulesen online bei der Alianz (und anderen - einfach AGB Lesen)


    Die Bezeichung "PKW, Kombi und LKW bis 1 t Nutzlast" bedeutet :
    - für PKW - für Kombinationskraftwagen und für (LKW bis 1 to Nutzlast), Hintergrund: PKW-Kombi werden nie nach Nutzlast klassifiziert sondern in Typklassen eingeteilt, daher in Ziff 9. beim Fahrzeugschein keine Eintragung, ein LKW widerum schon, hier ändert sich die Prämie unter/über 1to Nutzlast deutlich.


    Also wer zahlt nach Auflastung für seinen PKW tatsächlich mehr ?


    Gruß


    KARL

  • >Da stimme ich Dir zu, nur wirst auch Du mir zustimmen, dass für Versicherung immer die "Aktenlage" gelten wird, und diese weist eben ein Leergewicht von 1798kg aus, basta.


    >Warum denn um Himmels Willen ? Die Versicherung bekam von der Zulassungsstelle ALLE relevanten Daten bei der Ummeldung.


    Stimmt - damit sollten ihr die Daten eigentlich bekannt sein.


    >Die Bezeichung "PKW, Kombi und LKW bis 1 t Nutzlast" bedeutet :
    >- für PKW - für Kombinationskraftwagen und für (LKW bis 1 to Nutzlast), Hintergrund: PKW-Kombi werden nie nach Nutzlast klassifiziert sondern in Typklassen eingeteilt, daher in Ziff 9. beim Fahrzeugschein keine Eintragung, ein LKW widerum schon, hier ändert sich die Prämie unter/über 1to Nutzlast deutlich.


    So hatte ich das ursprünglich auch verstanden. Zumal gerade beim LKW die weiteren Versicherungsstufen alle an die Zuladung gekoppelt sind.
    Musste mich dann aber vor 4 Jahren (Erstzulassung meines TDi MV) von mehreren Versicherungensvertretern eines besseren belehren lassen.


    Das soll sich nicht so lesen:


    (PKW, Kombi) und (LKW bis 1 t Nutzlast)...


    sondern so:


    (PKW, Kombi und LKW) bis 1 t Nutzlast....


    Wie gesagt bei mehreren Versicherern voneinander unabhängig.


    >Also wer zahlt nach Auflastung für seinen PKW tatsächlich mehr ?


    Ich nicht, da beim 111 KW die Frage nach 1 to Nutzlast auch bei Auflastung nie aufkam ;) Dazu hätte man auf über 3,2 to auflasten müssen ;)



    PS: bin mal gespannt, was der V6 auf die Waage bringt ;)
    Das hohe Leergewicht hat auch einen Vorteil: die Anhängelast für Tempo 100 mit Wohnwagen ist recht hoch.

  • >
    >>Da stimme ich Dir zu, nur wirst auch Du mir zustimmen, dass für Versicherung immer die "Aktenlage" gelten wird, und diese weist eben ein Leergewicht von 1798kg aus, basta.


    Genau das Problem habe ich gehabt. Schaden telefonisch gemeldet und der Mann von der Versicherung sagte mir gleich am Telefon, man habe da ein Problem, da über 1 to. Nutzlast. Ich fragte, warum man mir das erst jetzt sagt, die Auflastung ist nun schon fast ein Jahr her, da antwortete er, Änderungen der Risiken müsse ich melden und prüfen täte man das erst im Schadenfalle. Aber ich hatte noch Glück, ab in die Werkstatt, eine Sitzbank festschweißen lassen und zum Tüv. Die haben mir ein Gutachten über das höhere Leergewicht gegeben und gleich zum Verkehrsamt. Da alles am gleichen Tage war (Unfall und Erhöhung des Leergewichtes) war das Problem mit der Versicherung gelöst. Lediglich für die Zeit von der Auflastung bis zur Änderung des Leergewichtes mußte ich eine höhere Prämie nachzahlen.


    Grüße


    Gerd

  • >Genau das Problem habe ich gehabt. ...


    Schämst Du Dich nicht? Wo doch dieser Privatstreit zwischen Karl und Willy so langsam dem Ende zugeht, auch noch weiter Öl ins Feuer zu gießen, und das bei den Ölpreisen!?!


    meint


    Heinz

  • Hallo Heinz,


    stimmt der Ölpreis sollte uns nachdenklich stimmen, ich jedoch habe nicht den Eindruck mich mit Willy zu streiten, sollte das so wirken, tut es mir leid.
    Mir ist nur daran gelegen, ein für viele (und auch mich) relevantes Thema stichhaltig zu klären, ich bin kein "Streihansel".


    Viele Grüße & Spaß beim gemeinsamen Hobby.


    KARL

  • >Hallo Heinz,
    >stimmt der Ölpreis sollte uns nachdenklich stimmen, ich jedoch habe nicht den Eindruck mich mit Willy zu streiten, sollte das so wirken, tut es mir leid.
    >Mir ist nur daran gelegen, ein für viele (und auch mich) relevantes Thema stichhaltig zu klären, ich bin kein "Streihansel".


    Habe ich auch nicht so verstanden.
    Sonst hätte ich Deine Postings doch längst gelöscht, wie zuletzt behauptet wurde ;)


    Mich würde aber wirklich interessieren wie Versicherungen dies nun tatsächlich händeln. Beim Gerd sieht es für mich nach LKW Zulassung aus (keine Sitzbank im Laderaum), da ist die Versicherungseinstufung immer an der Nutzlast orientiert.


    Beim PKW kannte ich nur die Aussagen der Vertreter mehr oder weniger als 1 to.


    Wobei 6 to Nutzlast beim PKW wohl auch ehr selten sind.

  • hallo willi,


    hab im juni die ummeldung zum womo hinter mir. und da musste ich auf die waage mit meinem multivan ow ich nen dachschrank verbaut habe und kam mit fahrradträger, vorzelt und isomatten und so nem campingzeugs vollgetankt auf 1850 kg bei zgg 2805.
    hab dann noch alles rausgeräumt und kamm auf nen zgg von 1798 kg.


    also hab ich mehr als eine tonne zuladung.



    man sieht es geht doch.


    sit übrigens nen 92er mit aab.
    leider im moment motor kaputt, siehe weiter unten, bin aus frankreich da, aber bus nicht


    gruss
    alex



    >
    >>>>Nur ganz wenige belassen es bei den normalen Versicherungstarifen.
    >>>>Bist Du sicher, dass Du Deiner Versicherung die 1 To Nutzlast mitgeteilt hast?
    >Nochmal - manche Versicherungen interessiet die Nutzlast nur bei LKW.
    >Einige besonders bei den PKW Kombinationsfahrzeugen.
    >Andere bei PKW überhaupt nicht.
    >Hängt von den AGB Deiner Versicherung ab.