Geschwindigkeitslimit - die 196igste !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Darf ich kurz die postings von unten noch einmal zusammenfassen:


    1. Der Gesetzesvorschlag betrifft die Gewichtsklasse 2,8-3,5t. Richtig ?
    2. DIESE Klasse darf bisher 80km/h fahren und in Zukunft 120 km/h. Richtig ?
    3. Der T5 liegt wohl mit seinem Gewicht genau da drin. Richtig?


    So, wenn nun 1,2 und 3 zutreffen dann geht es in Zukunft mit 120 km/h daher.
    R I C H T I G ???


    Knuth,
    der die Struktur dieses Forums beschissen findet. Ein Jammer dass so viel Foristen-Wissen derart sträflich untergeht und wohl immer wieder auf das neue hochgekaut werden muß!

  • >Darf ich kurz die postings von unten noch einmal zusammenfassen:
    >1. Der Gesetzesvorschlag betrifft die Gewichtsklasse 2,8-3,5t. Richtig ?
    >2. DIESE Klasse darf bisher 80km/h fahren und in Zukunft 120 km/h. Richtig ?
    >3. Der T5 liegt wohl mit seinem Gewicht genau da drin. Richtig?
    >So, wenn nun 1,2 und 3 zutreffen dann geht es in Zukunft mit 120 km/h daher.
    >R I C H T I G ???
    >Knuth,
    >der die Struktur dieses Forums beschissen findet. Ein Jammer dass so viel Foristen-Wissen derart sträflich untergeht und wohl immer wieder auf das neue hochgekaut werden muß!


    Welche Gewichtsklasse im Blickfeld dieser Initiativen ist, scheint nicht ganz klar. Nach STVO trifft die Begrenzung auf 80 m/h alle Kraftfahrzeuge außer Pkws und Busse mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Dies haben sich insbesondere Sprintereigner zunutze gemacht und 4 bis 6 Tonner als Pkw zugelassen haben, um mit 160 km/h durch die Lande zu brausen (Time is money). Die Rechtsprechung hat hier inzwischen einen Riegel vorgeschoben. Diskutiert wird aber auch über die Kleintransporter unter 3,5 t zul. Gesamtmasse.

  • >Darf ich kurz die postings von unten noch einmal zusammenfassen:
    >1. Der Gesetzesvorschlag betrifft die Gewichtsklasse 2,8-3,5t. Richtig ?
    >2. DIESE Klasse darf bisher 80km/h fahren und in Zukunft 120 km/h. Richtig ?
    >3. Der T5 liegt wohl mit seinem Gewicht genau da drin. Richtig?
    >So, wenn nun 1,2 und 3 zutreffen dann geht es in Zukunft mit 120 km/h daher.
    >R I C H T I G ???
    >Knuth,
    >der die Struktur dieses Forums beschissen findet. Ein Jammer dass so viel Foristen-Wissen derart sträflich untergeht und wohl immer wieder auf das neue hochgekaut werden muß!


    Die geplante Gesetzesänderung beruht doch auf einer EU-Initiative, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorsieht. Diese (vgl. mein link unten) bezieht sich aber ganz eindeutig nur auf Autos mit über 3,5 Tonnen!!
    Von daher gehe ich davon aus, dass der T5 von einer Geschwindigkeitsbeschränkung NICHT betroffen ist.
    Wenn einer andere Informationen hat, möge er doch bitte einmal die genaue Quelle angeben.
    Gruß
    Rob

  • >>Darf ich kurz die postings von unten noch einmal zusammenfassen:
    >>1. Der Gesetzesvorschlag betrifft die Gewichtsklasse 2,8-3,5t. Richtig ?
    >>2. DIESE Klasse darf bisher 80km/h fahren und in Zukunft 120 km/h. Richtig ?
    >>3. Der T5 liegt wohl mit seinem Gewicht genau da drin. Richtig?
    >>So, wenn nun 1,2 und 3 zutreffen dann geht es in Zukunft mit 120 km/h daher.
    >>R I C H T I G ???
    >>Knuth,
    >>der die Struktur dieses Forums beschissen findet. Ein Jammer dass so viel Foristen-Wissen derart sträflich untergeht und wohl immer wieder auf das neue hochgekaut werden muß!
    >Die geplante Gesetzesänderung beruht doch auf einer EU-Initiative, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorsieht. Diese (vgl. mein link unten) bezieht sich aber ganz eindeutig nur auf Autos mit über 3,5 Tonnen!!
    >Von daher gehe ich davon aus, dass der T5 von einer Geschwindigkeitsbeschränkung NICHT betroffen ist.
    >Wenn einer andere Informationen hat, möge er doch bitte einmal die genaue Quelle angeben.
    >Gruß
    >Rob


    Sorry, ich muss mich korrigieren. Diskutiert wird tatsächlich auch eine Begrenzung der Gewichtsklasse, in die der T5 fällt (Vorschlag von Sachsen-Anhalt).

  • >Sorry, ich muss mich korrigieren. Diskutiert wird tatsächlich auch eine Begrenzung der Gewichtsklasse, in die der T5 fällt (Vorschlag von Sachsen-Anhalt).


    Mach mich nicht nervös!
    Ich fahre zwar meist nur Tempo 120 km/h aber in jedem Mann steckt ein kleiner Junge. Und der will immer mal wieder spielen!!
    Also doch einen Trapo kaufen, einen dicken V8 mit Turbo einpflanzen, als 2-Sitzer deklarieren und mit 2,799 kg eintragen lassen.
    Sorry, aber die spinnen die Sachsen!


    Sprinter und Co sollen ruhig auf 120 Km/h gedrosselt werden.
    Aber man kann einen Bulli mit Bilstein-Fahrwerk, dicker Stabis und verstärkter Bremsanlage nicht mehr mit diesen Starachs-Blattfeder Hopplern vergleichen.


    Gruß
    Sirkman

  • >Darf ich kurz die postings von unten noch einmal zusammenfassen:
    >1. Der Gesetzesvorschlag betrifft die Gewichtsklasse 2,8-3,5t. Richtig ?


    Nein !!!


    >2. DIESE Klasse darf bisher 80km/h fahren und in Zukunft 120 km/h. Richtig ?


    Nein !!!


    >3. Der T5 liegt wohl mit seinem Gewicht genau da drin. Richtig?


    Nein !!!


    >So, wenn nun 1,2 und 3 zutreffen dann geht es in Zukunft mit 120 km/h daher.
    >R I C H T I G ???


    N E I N !!!


    Der EU-Vorschlag gilt für leichte Nutzfahrzeuge Ü B E R !!! 3,5 Tonnen. Ist das denn so schwer zu verstehen ?


    Die bisher bestehende EU-Richtlinie wird ausgeweitet auf folgende Fahrzeuge:


    Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen
    &
    Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamt-MASSE über 3,5 Tonnen.


    Der T5 MV gehört NICHT in diese Gruppe, weil er 7 Sitzplätze hat und zur Personenbeförderung genutzt wird. Außerdem wiegt er NICHT mehr als 3,5 Tonnen.


    Also hört jetzt endlich auf mit diesem unnötigen Gebrabbel. Es wird kein Tempolimit für Multivans geben.


    adios,
    Stefan

  • >Diskutiert wird aber auch über die Kleintransporter unter 3,5 t zul. Gesamtmasse.


    Wobei hier das Wort "Transporter" zu betonen ist. Es wird für Vans, die ja für die Personenbeförderung genutzt werden, keine Begrenzung geben. Es geht um für Gütertransporte genutzte Fahrzeuge.


    adios,
    Stefan

  • >>Diskutiert wird aber auch über die Kleintransporter unter 3,5 t zul. Gesamtmasse.
    >Wobei hier das Wort "Transporter" zu betonen ist. Es wird für Vans, die ja für die Personenbeförderung genutzt werden, keine Begrenzung geben. Es geht um für Gütertransporte genutzte Fahrzeuge.
    >adios,
    >Stefan



    hallo,
    ich habe langsam meine bedenken über eurer wissen in bezug auf gewichte und damit verbundene geschwindigkeiten, bitte nehmt doch die bestehenden gesetze als grundlage und bitte keine vermutungen oder ich glaube oder dachte!
    alle fahrzeuge egal wie sie aussehen z.b.vw doppelkabine,pritsche, kasten-oder kombi,multivan ob sprinter ,wohnmobil oder vergleichbar ---alle---die über 3.5 tonnen wiegen dürfen in deutschland nur 80/h fahren, gesetz seit 50 jahren!!
    dazu kommt,das ihr beim multivan mit anhänger über 3.5 tonnen gewicht einen festeingebauten fahrtenschreiber benötigt, z.b. leergewicht 2.300kg plus 400kg zuladung plus 801kg anhänger incl. ladung gleich 3.501kg, fahrtenschreiberpflicht, das trifft natürlich auf alle fahrzeuge zu

  • >>>Diskutiert wird aber auch über die Kleintransporter unter 3,5 t zul. Gesamtmasse.
    >>Wobei hier das Wort "Transporter" zu betonen ist. Es wird für Vans, die ja für die Personenbeförderung genutzt werden, keine Begrenzung geben. Es geht um für Gütertransporte genutzte Fahrzeuge.
    >>adios,
    >>Stefan
    >
    >hallo,
    >ich habe langsam meine bedenken über eurer wissen in bezug auf gewichte und damit verbundene geschwindigkeiten, bitte nehmt doch die bestehenden gesetze als grundlage und bitte keine vermutungen oder ich glaube oder dachte!
    >alle fahrzeuge egal wie sie aussehen z.b.vw doppelkabine,pritsche, kasten-oder kombi,multivan ob sprinter ,wohnmobil oder vergleichbar ---alle---die über 3.5 tonnen wiegen dürfen in deutschland nur 80/h fahren, gesetz seit 50 jahren!!
    >dazu kommt,das ihr beim multivan mit anhänger über 3.5 tonnen gewicht einen festeingebauten fahrtenschreiber benötigt, z.b. leergewicht 2.300kg plus 400kg zuladung plus 801kg anhänger incl. ladung gleich 3.501kg, fahrtenschreiberpflicht, das trifft natürlich auf alle fahrzeuge zu


    Da wundern sich die Sprinterfahrer mit 9-Sitzen und 3.8 Tonnen zlG. bei 130km/h, das wir sie auf der Autobahn Soltau -Hannover rauswinken und ihnen die Pappe abnehmen,Rolf-Uwe hat mit Grundwissen leider recht.
    Gruss Andi

  • Also, so einfach ist das nicht und mit dem Fahrschulgrundwissen hat das auch wenig zu tun.
    Es gibt eine EU-Initiative für eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die auf eine Gewichtsklasse abzielt, in die der Multivan nicht fällt (über 3,5 Tonnen und die durften eben nicht schon immer nur 80 km fahren, das ist definitiv falsch, die konnten auch als PKW angemeldet werden unter bestimmten Voraussetzungen).
    Dann gibt es die Initiative eines Bundeslandes, eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Gewichtsklasse einzuführen, in die der MV fällt, da die Kleintransporter so viele Unfälle bauen.
    Und hier meine Prognose: Es wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung für alle gewerblich genutzten (!) Fahrzeuge mit 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht kommen. Diese Fahrzeuge werden dann weiterhin nach Gewicht besteuert. Für alle anderen, d.h. die privaten genutzten Fahrzeuge wird keine Geschwindigkeitsbegrenzung kommen, die werden aber dann nach Hubraum zu besteuern sein. Schnell und teuer oder langsam und billig, das wären dann die Alternativen. Aber das letzte ist wie gesagt meine ganz persönliche Prognose.
    Gruß
    Rob

  • >ich habe langsam meine bedenken über eurer wissen in bezug auf gewichte und damit verbundene geschwindigkeiten, bitte nehmt doch die bestehenden gesetze als grundlage und bitte keine vermutungen oder ich glaube oder dachte!


    Es geht in dieser Diskussion darum, ob die _geplante_ Ausweitung der Richtlinie - wenn sie denn so kommen sollte - für den Multivan zutrifft und zwar nur für den Multivan _ohne_ Anhänger. Und in diesem Fall ist der Multivan davon nicht betroffen, weil er weniger als 2,8 Tonnen wiegt.


    >alle fahrzeuge egal wie sie aussehen z.b.vw doppelkabine,pritsche, kasten-oder kombi,multivan ob sprinter ,wohnmobil oder vergleichbar ---alle---die über 3.5 tonnen wiegen dürfen in deutschland nur 80/h fahren, gesetz seit 50 jahren!!


    Das stimmt und das habe ich nie angezweifelt. Darum geht es ja auch nicht.


    >dazu kommt,das ihr beim multivan mit anhänger über 3.5 tonnen gewicht einen festeingebauten fahrtenschreiber benötigt, z.b. leergewicht 2.300kg plus 400kg zuladung plus 801kg anhänger incl. ladung gleich 3.501kg, fahrtenschreiberpflicht, das trifft natürlich auf alle fahrzeuge zu


    Das halte ich allerdings wieder für Blödsinn. Fahrtenschreiberpflicht besteht für LKW´s und Omnibusse. Mit deiner Logik müsste in jedem Wohnmobil ein festeingebauter Fahrtenschreiber sein. Bitte zeig mir die Rechtsgrundlage auf die du deine Aussage stützt.


    adios,
    Stefan

  • >ich habe langsam meine bedenken über eurer wissen in bezug auf gewichte und damit verbundene geschwindigkeiten, bitte nehmt doch die bestehenden gesetze als grundlage und bitte keine vermutungen oder ich glaube oder dachte!


    Daher im folgenden einige Zitate der einschlägigen Paragraphen!!



    >alle fahrzeuge egal wie sie aussehen z.b.vw doppelkabine,pritsche, kasten-oder kombi,multivan ob sprinter ,wohnmobil oder vergleichbar ---alle---die über 3.5 tonnen wiegen dürfen in deutschland nur 80/h fahren, gesetz seit 50 jahren!!


    FALSCH


    StVO 21. Juli 1980
    "$ 3. Geschwindigkeit
    ...
    (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter den günstigsten Umständen
    1. ....
    2. außerhalb geschlossener Ortschaften
    a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und für Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 t mit Anhänger und für Kraftommnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
    b) ...
    c) für Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t 100 km/h."


    StVO vom 29. September 1988
    "$ 3. Geschwindigkeit
    ...
    (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter den günstigsten Umständen
    1. ....
    2. außerhalb geschlossener Ortschaften
    a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und für Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 t mit Anhänger und für Kraftommnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
    b) ...
    c) für Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t 100 km/h."



    StVO Stand 25. Juni 1998
    "$ 3. Geschwindigkeit
    ...
    (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter den günstigsten Umständen
    1. ....
    2. außerhalb geschlossener Ortschaften
    a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und für Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftommnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
    b) ...
    c) für Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h."



    Daraus folgt doch:
    (1) seit 50 Jahren "is nich"
    (2) Personenkraftwagen sind von der 3,5 t Grenze ausgenommen


    Aus dieser Regelung resultieren die Versuche Sprinter mit 6 Tonnen Gesamtmasse als Pkw zuzulassen (sollen ca. 600 in der Bundesrepublik sein).


    >dazu kommt,das ihr beim multivan mit anhänger über 3.5 tonnen gewicht einen festeingebauten fahrtenschreiber benötigt, z.b. leergewicht 2.300kg plus 400kg zuladung plus 801kg anhänger incl. ladung gleich 3.501kg, fahrtenschreiberpflicht, das trifft natürlich auf alle fahrzeuge zu


    Für Fahrtschreiber und Kontrollgerät gibt es zwei einschläge Regelungen:


    zum einen in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) (Stand: 03. Feb. 1999
    "§ 57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät.
    (1) Mit einem eichfähigen Fahrtenschreiber sind auszurüsten
    1. Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,
    2. Zugmaschinen ...
    3. zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.
    ..."


    zum anderen in der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Stand 18. August 1998)
    "$ 6 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
    (1) Fahrer
    1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt, sowie
    (2) von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neune Personen einschließlich Fahrer zu befördern und die im Linienverkehr mit eine Linienlänge bis zu 50 km eingesetzt sind,
    haben Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechnungen und Ruhezeiten . . . einzuhalten."
    Die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 nimmt Fahrzeuge, "die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke verwendet werden" davon aus.


    Daraus folgt: Der Multivan (T5 = 3.000 kg Gesamtmasse) und der Pferdeanhänger (2.000 kg Gesamtmasse) auf dem Weg zu einem Turnier benötigt keinen Fahrtenschreiber. Setze ich dasselbe Gespann in der Woche im Kurierdienst ein (oder im gewerblichen Pferdetransport) wird die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten zur Pflicht. Mache ich damit meinen privaten Umzug oder hole ich das Material für den Bau einer Weidehütte für mein Pferdehobby ist keine Aufzeichnung notwendig. Ebensowenig ist der Fahrer eines T5 mit Wohnwagen aufzeichnungspflichtig.