LkW Zulassung

  • Aus steuerproblematischen Gründen habe ich heute beim Finanzamt Essen angerufen
    um unsere lange Caravelle als LKW zuzulassen. Nach der Auffassung der Dame hätte ich hierfür alle Sitze hinter dem Fahrersitz zu entfernen und die mittleren und hinteren Seitenscheiben zu schliessen Auch Doppelkabinen mit Ladeflächen bekämen keine Lkw zulassung und ausserdem würde dies vom Finanzamt überprüft.
    Gibts noch andere Möglichkeiten an eine LKW zulassung zu kommen?

  • >Gibts noch andere Möglichkeiten an eine LKW zulassung zu kommen?


    Es sieht nicht danach aus.

    Dabei hat dir die freundliche Dame vom Finanzamt wohl (noch) nicht alles gesagt.


    Die Gurthalterungen im Laderaum müssen dauerhaft(!)unbrauchbar gemacht werden.
    Die Sitzbefestigungselemente im Laderaum müssen entfernt werden.
    Es muss eine durchgehende geschlossene Trennwand zwischen Fahrerkabine und Laderaum eingebaut werden.
    Hingegen ist (woanders) eine Verblechung der Scheiben bei Grossraumlimousinen und Vans nicht mehr erforderlich.


    Einzige Hoffnungslücke bleibt eine Ausrüstung und Umschreibung zum WoMo wenn man mehr als 2-3 Sitzplätze in der Fahrerkabine braucht.


    Screwdriver

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    >Es muss eine durchgehende geschlossene Trennwand zwischen Fahrerkabine und Laderaum eingebaut werden.
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    Kann nicht Stimmen da ein guter Freund von mir seinen T4 als LKW zugelassen hat ohne Trennwand, dort sind sogar 2 Drehsitze verbaut ...


    Phil

  • Kann schon stimmen, ist nämlich ein Unterschied ob aus einem PKW ein LKW werden soll, oder ob man aus einem bestehenden LKW einfach die Trennwand raus nimmt und Drehsitze einbaut ;) Der bleibt dann erstmal LKW ;)


    ....und es geht ja auch nicht primär um die Zulassung, sondern um die Steuern, und da hat natürlich jedes Bundesland/Finanzamt eine eigene Ansicht, was nun LKW ist und was nicht.........die einen wollen eine ganze Trennwand ohne Fensterchen, den anderen reichen 30 cm hohe Trennwände und manchmal auch die eh' vorhandene Ladekante ;)


    TdiKi




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    >>Es muss eine durchgehende geschlossene Trennwand zwischen Fahrerkabine und Laderaum eingebaut werden.
    >#########
    >Kann nicht Stimmen da ein guter Freund von mir seinen T4 als LKW zugelassen hat ohne Trennwand, dort sind sogar 2 Drehsitze verbaut ...
    >Phil

  • >Aus steuerproblematischen Gründen habe ich heute beim Finanzamt Essen angerufen
    >um unsere lange Caravelle als LKW zuzulassen. Nach der Auffassung der Dame hätte ich hierfür alle Sitze hinter dem Fahrersitz zu entfernen und die mittleren und hinteren Seitenscheiben zu schliessen Auch Doppelkabinen mit Ladeflächen bekämen keine Lkw zulassung und ausserdem würde dies vom Finanzamt überprüft.
    >Gibts noch andere Möglichkeiten an eine LKW zulassung zu kommen?


    Hallo was hast Du von einer LKW Zulassung?
    Du mußt Dich verhalten wie ein LKW merken tust Du es wenn Du geblitzt wirst Du wirst wie LKW bestreaft als PKW passiert Dir weitaus weniger , schau Dir einfach den Bußgeldkatalog an und vergleiche, Fahrverbote, Überholverbote gilt dann alles für Dich.


    Mich hat es mal mit unserem Fa. T3 erwischt wird nur teuer.


    Frank

  • >Hallo was hast Du von einer LKW Zulassung?


    - je nach Gewicht ca. 160 Euro Steuern/Jahr


    >Du mußt Dich verhalten wie ein LKW merken tust Du es wenn Du geblitzt wirst Du wirst wie LKW bestreaft als PKW passiert Dir weitaus weniger ,


    - Das gilt erst ab 7,5 t!!!


    schau Dir einfach den Bußgeldkatalog an und vergleiche, Fahrverbote, Überholverbote


    - Im Bußgeldkatalog ist kein Unterschied, Fahrverbot: Sonntags mit Anhänger, eventuell bei gewerblicher Nutzung ist dann auch ein Fahrtenschreiber erforderlich. Überholverbot ist auch nicht anders!



    gilt dann alles für Dich.


    - Nö!


    >Mich hat es mal mit unserem Fa. T3 erwischt wird nur teuer.



    >Frank

  • Hi,


    also die Sitze raus ist (fast) unumgänglich, die Scheiben dürfen manchmal offen bleiben (Hinweis zum Thema Verkehrssicherheit!).
    Aber einen LKW mit 9 Sitzplätzen, am besten mit LKW Steuer und WoMo Versicherungsbeitrag ist nicht zu realisieren.


    Tomy

  • >Aus steuerproblematischen Gründen habe ich heute beim Finanzamt Essen angerufen
    >um unsere lange Caravelle als LKW zuzulassen. Nach der Auffassung der Dame hätte ich hierfür alle Sitze hinter dem Fahrersitz zu entfernen und die mittleren und hinteren Seitenscheiben zu schliessen Auch Doppelkabinen mit Ladeflächen bekämen keine Lkw zulassung und ausserdem würde dies vom Finanzamt überprüft.
    >Gibts noch andere Möglichkeiten an eine LKW zulassung zu kommen?


    DAS THEMA HEIßT NICHT (!) LKW-ZULASSUNG SONDERN AUFLASTUNG ÜBER 2,8 T !!!


    SOLLTE DIE SUCHE GENUG ERGEBEN ...


    Olaf

  • Hallo,


    >>Du mußt Dich verhalten wie ein LKW merken tust Du es wenn Du geblitzt wirst Du wirst wie LKW bestreaft als PKW passiert Dir weitaus weniger ,
    >- Das gilt erst ab 7,5 t!!!


    nein, die Grenze liegt bei 3,5t, oder, wenn ein Anhänger mit zGG über 2to mitgeführt wird, immer.



    Frank
    >>Mich hat es mal mit unserem Fa. T3 erwischt wird nur teuer.


    ich denke, Anhänger über 2to zGG oder Sonntags mit Anhänger unterwegs..


    Viele Grüße


    KARL

  • >Hallo,
    >>>Du mußt Dich verhalten wie ein LKW merken tust Du es wenn Du geblitzt wirst Du wirst wie LKW bestreaft als PKW passiert Dir weitaus weniger ,
    >>- Das gilt erst ab 7,5 t!!!
    >nein, die Grenze liegt bei 3,5t, oder, wenn ein Anhänger mit zGG über 2to mitgeführt wird, immer.



    uuuuupsss, da war ich heute morgen wohl noch nicht richtig wach ;)))
    Ist aber auch egal, wir haben nämlich beide recht!! Die Höhe des Bußgeldes steigt bei vielen Sachen ab 3,5t, bei einigen Bußgeldtatbeständen (Überladung,....) ist es bis 7,5t dasselbe, darüber wird es erst teurer und der "Urlaub von der Pappe" gegebenenfalls länger ;)


    Gruß


    TdiKi

  • Hallo,


    nachdem die Auflastung generell nichts mehr bringt (weil es eine 2,8to Grenze im EU-Recht nicht gibt und die automatische Gewichtsbesteuerung ab dieser Grenze entfallen ist) und auch für WoMos keine endgültigen Fakten klar sind, ist eine der Möglichkeiten, weiterhin nach Gewicht besteuert zu werden, eine Zulassung als LKW.


    Die Frage war schon richtig gestellt und die Dame vom Finanzamt hat Recht.


    Grüße


    Kai

  • >Die Frage war schon richtig gestellt...


    LKW und Auflastung sind zwei verschiede Dinge, über 2,8to wurden die Fahrzeuge als sonstige Fahrzeuge angesehen und wie ein LKW nach Gewicht besteuert. Was da die Zukunft bringt, müssen wir noch abwarten.



    >... und die Dame vom Finanzamt hat Recht.


    Teilweise, das ist aber auch je nach Finanzamt unterschiedlich. Manchen Ämtern reicht es, wenn die Fläche des Laderaumes größer ist, als die Fläche für den Personentransport, eine Trennwand drin ist und die Aufnahmen der nicht mehr benötigten sitze und Gurte dauerhaft unbrauchbar gemacht wurden. Andere wollen hinten dann auch Blech statt Scheiben. So ging es meinem T3, der nun als LKW läuft.


    Therotisch wäre T4 lang als LKW auch mit erster und zweiter Sitzreihe denkbar.


    Wie falsch und verlogen Finanzverwaltung und Gesetzgeber hier agieren, sieht man daran, das Jahrelang argumetiert wurde, für die steuerliche Einstufung ist die Einstufung entsprechend StVZO nicht relevant und man hat so Fahrzeugen mit LKW-Zulassung die LKW-Versteuerung vorenthalten. Nun hat es lediglich eine Änderung der StVZO gegeben und nun ist angeblich die StZO daß Maß der Dinge?!? Im KFZ-Steuerrecht hat sich bisher noch gar nichts geändert!



    Grüße


    Uwe