Garantie, nur weil ich selbstständig bin? Preis bei Verkauf Multivan?

  • Sehe ich das richtig? Wenn ich meinen MV verkaufe muß ich eine Gewährleistung geben, da der Wagen auf meine im Nebenerwerb betriebene Firma läuft? Es steht aber nur mein Name im Brief.
    Dann verkaufe ich ihn wohl erst meiner Frau? Muß der Eintrag dann im Brief sein?
    Wieviel kann ich wohl verlangen? MV 96 dunkelgrünmetallic, 85 kw Benziner scheckheftgepflegt (Aber nicht bei VW)mit Klima, Standheizung, zweiter Batterie, gr. Sonnendach elektrisch (klemmt aber), eFH, Beifahrerdrehsitz, el. Spiegel beheizbar, AHK, neue Sommer und Winterreifen auf Felgen, 6 Sitzer, Kühlbox, Vorhänge, Schiebefenster, Radio/Cassete Gamma... ehemaliger Vorführwagen im Werk. 142.000km Preis???????


    Gruß


    Christof



    http://www.paenz.de

  • Hi,


    entweder das Fahrzeug ist auf dich zugelassen, dann kein Problem, oder aber es ist auf die Firma zugelassen, dann hast du ja auch schon einiges mit Vorsteuerabzug etc. reingeholt.


    Tomy (auch selbständig).

  • >Sehe ich das richtig? Wenn ich meinen MV verkaufe muß ich eine Gewährleistung geben, da der Wagen auf meine im Nebenerwerb betriebene Firma läuft? Es steht aber nur mein Name im Brief.
    >Dann verkaufe ich ihn wohl erst meiner Frau? Muß der Eintrag dann im Brief sein?


    Nützt auch nix, wenn sie den unmittelbar weiterverkauft gilt das als Umgehung der Gewährleistung. Ausserdem musst Du Deiner Frau diese ja geben und die Gewährleistung ist soweit ich weiss nicht personen- sondern fahrzeuggebunden.


    >Wieviel kann ich wohl verlangen? MV 96 dunkelgrünmetallic, 85 kw Benziner scheckheftgepflegt (Aber nicht bei VW)mit Klima, Standheizung, zweiter Batterie, gr. Sonnendach elektrisch (klemmt aber), eFH, Beifahrerdrehsitz, el. Spiegel beheizbar, AHK, neue Sommer und Winterreifen auf Felgen, 6 Sitzer, Kühlbox, Vorhänge, Schiebefenster, Radio/Cassete Gamma... ehemaliger Vorführwagen im Werk. 142.000km Preis???????


    Ich schätze mal rund um 10 TEUR je nach Zustand und Farbe der Innenausstattung.
    Tendenz nach unten.

  • Das Fahrzeug ist auf meinen Namen zugelassen, der Name der Fa. taucht nicht auf, es handelt sich auch um eine Einzelfirma, wie gesagt Nebenerwerb.
    Ich würde sagen, ich verkaufe ihn als Privatmann und damit ist das so. Werde demnach dann auch keine Mwst. ausweisen. Hoffe das ist rechtens so.


    Gruß


    Christof

  • >Firma hin oder her. Die Frage ist, ob du den Wagen steuerlich abgesetzt hast. Ich bin freiberuflicher Journalist und habe den Wagen nicht anders genutzt als ein Privatmann. Aber ich habe den Wagen steuerlich abgesetzt. Schon hänge ich am Gewährleistungsfliegenfänger.


    Echt Mist.


    Dirk

  • >Das Fahrzeug ist auf meinen Namen zugelassen, der Name der Fa. taucht nicht auf, es handelt sich auch um eine Einzelfirma, wie gesagt Nebenerwerb.
    >Ich würde sagen, ich verkaufe ihn als Privatmann und damit ist das so. Werde demnach dann auch keine Mwst. ausweisen. Hoffe das ist rechtens so.


    Hast Du beim Kauf des Fahrzeuges die Vorsteuer abgerechnet?
    Wenn ja musst Du doch IMHO inkl. MWSt verkaufen.


    Die Situation mit dem neuen Gewährleistungsrecht ist schon bescheiden beim Verkauf von Dingen, die nicht zum Kerngeschäft eines Gewerbetreibenden gehören.


    Wobei auch im Kerngeschäft starke Marktänderungen zu sehen sind. Hast Du in den letzten Jahren noch Gebrauchtwaren unter 4000 EUR beim Händler gesehen?
    Wenn ja dann nur junge Kleinstpkw. Ältere Gebrauchte (ab 8 Jahre aufwärts) findest Du doch aus Gewährleistungsgründen als Privatmann garnicht mehr.

  • Den Wagen habe ich von der Steuer abgesetzt. Dann hänge ich wohl auch an dem Fligenfänger. Und nun?!?


    Christof

  • >Den Wagen habe ich von der Steuer abgesetzt. Dann hänge ich wohl auch an dem Fligenfänger. Und nun?!?


    Mein Tip: Sprich mit Deinem Steuerberater.
    Die Jungs haben in der Regel auch mal ne gute Idee ;)


    Ich denke eine rechtzeitige Privatisierung des Fahrzeuges sowie eine entsprechende Einschränkung der Gewährleistung (Soweit ich weiss kann man die 2 jährige Gewährleistung auf ein Jahr beschränken, wenn man auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten verzichtet - sprich Deine Frau kauft den Wagen und verkauft ihn nach Ende der 12 Monate) wäre ein Weg.
    Inwieweit dies möglich ist sollten Dir aber Dein Steuerberater und Dein Rechtsbeistand sagen können.

  • Na wunderbares Deutschland, jetzt braucht man schon einen Anwalt um ein Auto zu verkaufen.
    Hab hier noch etwas gefunden:


    Verkauf geschäftlich genutzter Fahrzeuge
    Wer ein Fahrzeug geschäftlich genutzt hat und es dann an einen Privatmann verkauft, unterliegt der strengen Haftung des Verbrauchsgüterkaufs. Das bedeutet, für Sachmängel haftet der Verkäufer nach dem Gesetz zwei Jahre lang, die Frist kann maximal auf ein Jahr verkürzt werden. Ein genereller Haftungsausschluss ist unzulässig. Der Verkäufer kann sich der Beweislast für die Mangelfreiheit bei Übergabe für die ersten sechs Monate nicht entziehen. (siehe Abschnitt "Kauf vom Händler").


    Die Regelung ist in der Praxis noch immer nicht verinnerlicht worden, so dass sich Gewerbetreibende und Selbstständige häufig unbewusst Haftungsrisiken aussetzen. Die Ansicht, dass nur Autohäuser und Gebrauchtwagenhändler der verschärften Haftung unterliegen, ist falsch. Freiberufler, wie Rechtsanwälte oder Steuerberater müssen also genau wie Dachdecker und Pizzabäcker aufpassen. Das gilt auch bei nebenberuflichem Gewerbe und Kleingewerbetreibenden. Entscheidend ist entsprechend § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), ob das Fahrzeug geschäftlich genutzt wurde. Wenn also ein gewerblich Tätiger seinen Familienwagen verkauft, kann er - wie jeder Private - die Gewährleistung ausschließen. Bei sowohl privater als auch gewerblicher Nutzung entscheidet der Schwerpunkt.


    Rechtstipp: Wollen Sie als Gewerbetreibender, Selbstständiger oder Freiberufler "auf Nummer sicher" gehen, müssen Sie sich entweder gegen das Risiko versichern oder das Fahrzeug zur gewerblichen Nutzung an einen anderen Unternehmer weiterverkaufen. Handelt es sich nämlich auf der Käuferseite um keine Privatperson, so gilt auch nicht der Verbraucherschutz und auf die Gewährleistung kann verzichtet werden.


    Gruß und Danke!


    Ich spreche dann mal mit meinem Steuermenschen.


    Christof

  • >Das bedeutet, für Sachmängel haftet der Verkäufer nach dem Gesetz zwei Jahre lang, die Frist kann maximal auf ein Jahr verkürzt werden. Ein genereller Haftungsausschluss ist unzulässig. Der Verkäufer kann sich der Beweislast für die Mangelfreiheit bei Übergabe für die ersten sechs Monate nicht entziehen.


    So in der Art hatte ich das in Erinnerung und das meinte ich damit:


    >>Ich denke eine rechtzeitige Privatisierung des Fahrzeuges sowie eine entsprechende Einschränkung der Gewährleistung (Soweit ich weiss kann man die 2 jährige Gewährleistung auf ein Jahr beschränken, wenn man auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten verzichtet - sprich Deine Frau kauft den Wagen und verkauft ihn nach Ende der 12 Monate) wäre ein Weg.



    >Rechtstipp: Wollen Sie als Gewerbetreibender, Selbstständiger oder Freiberufler "auf Nummer sicher" gehen, müssen Sie sich entweder gegen das Risiko versichern oder das Fahrzeug zur gewerblichen Nutzung an einen anderen Unternehmer weiterverkaufen. Handelt es sich nämlich auf der Käuferseite um keine Privatperson, so gilt auch nicht der Verbraucherschutz und auf die Gewährleistung kann verzichtet werden.


    Ein anderer wäre natürlich der Händler, der beim Neukauf ein gescheites Angebot für den Gebrauchtwagen macht. Gerade bei einem T4 soll es das noch geben ;)

  • Hallo,


    entweder gibst Du Deinen Wagen einem Händler in Zahlung oder verkaufst ihn ihm. Dann ist das Problem Gewährleistung nicht mehr deins.


    Oder Du verkaufst ihn einfach als Privatmann, mit normalem privaten Kaufvertrag. Und sagst dem Kunden von dem Gewerbe erst mal nichts. Parallel schreibst Du noch eine Rechnung mit MWSt., die du einfach vergisst, dem Kunden zu geben. Die ist für Deine Bücher.


    Wenn nicht ersichtlich ist, daß das FZ in Deinen Büchern war, wird kein Kunde auf den Gedanken kommen, daß er Gewährleistungsansprüche hat. Du bist dem Finanzamt ggü. sauber, da Du die MWSt. ja abführst. Lediglich der Käufer kann keine Vorsteuer ziehen, aber das kann er als Privatmann ja eh nicht, und wenn er Gewerbetreibender wäre, müsstest Du die Gewährleistung nicht geben.


    Alles klar?


    Grüße


    Kai

  • >Oder Du verkaufst ihn einfach als Privatmann, mit normalem privaten Kaufvertrag. Und sagst dem Kunden von dem Gewerbe erst mal nichts. Parallel schreibst Du noch eine Rechnung mit MWSt., die du einfach vergisst, dem Kunden zu geben. Die ist für Deine Bücher.


    ....und kostet 16% vom (Netto-)Verkaufserlös, was bei den Grössenordnungen hier nicht ganz unerheblich ist/ wäre.


    Scrwdriver

  • >
    es gibt wohl immerhin schon Urteile gegen diese abentuerliche Gesetzgebung. Ich meine, ich habe etwas von einer Zahnärztin gelesen, die vom Gericht (nach Klage des Käufers ihres Autos) aus der Gewährleistungsfalle entlassen wurde mit der Begründung, "ihr Geschäft wäre das Reparieren von Zähnen und nicht von Autos".


    Stellt Euch mal vor, Zahnriemenriss / Motortotalschadenund dann steht der Käufer bei Euch vor der Haustür und will nen neuen Motor...


    Apropos: ist unter Euch ein "Gewerbetreibender" der nen 97er MV Special TDI mit 115000 KM und ATM mit 50000 KM sucht..;-)Siehe meine Posting "Verkaufen oder nicht".

  • >>
    Hi,


    nicht panisch werden.
    Zum ersten geht es immer um Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Da muss in den ersten 6 Monaten der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon zum Übergabezeitpunkt vorhanden war, dann muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon vorhanden war.
    Es geht im übrigen nicht um Verschleiss, sondern das Alter des Fahrzeugs geht schon ein. Es gibt imho z.B. ein Urteil, dass bei einem älteren Fahrzeug eine Lima, die während der Gewährleistungsfrist kaputt geht, nicht unbedingt zu Lasten des Verkäufers geht.
    Ich würde das Fahrzeug direkt vorm Verkauf nochmal durchchecken lassen, dann bist du schon relativ auf der sicheren Seite.
    Wenn der Zahnriemen beim Verkauf 50t km drauf hat, und dann bei 80t km reisst, dann kannst du den Käufer der vor der Tür steht, mal nach dem Nachweis der Überprüfung bei 60t km fragen. Wenn er den nicht hat, dann hat er Pech, wenn er ihn hat, dann hast du auch kein Problem, denn der Zahnriemen war ja, überprüftermasen, noch 10t km nach dem Verkauf ok.


    Tomy

  • Wenn du die Vorsteuer gezogen hast, dann musst du natürlich beim Verkauf die MwSt abführen.


    Tomy

  • >
    >....und kostet 16% vom (Netto-)Verkaufserlös, was bei den Grössenordnungen hier nicht ganz unerheblich ist/ wäre.



    ... die er ja beim Kauf auch nicht bezahlt hat, sonst wäre der Wagen nicht im Betriebsvermögen. MWSt und Finanzamt hat in jedem Fall nichts mit der Gewährleistung zu tun.


    Grüße


    Kai

  • was heißt schon panik? erst mal eine rechtschutzversicherung abschließen. Denn wie Du schon sagst, es geht um "beweisen". Ich habe jedenfalls keinen bock auf irgendeinen Rechtstreit.


    Und übrigens: mir ist der zahnriemen bei 67000 gerissen. bei einem scheckheftgepflegten fahrzeug...


    Dirk





    >>>
    >Hi,
    >nicht panisch werden.
    >Zum ersten geht es immer um Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Da muss in den ersten 6 Monaten der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon zum Übergabezeitpunkt vorhanden war, dann muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon vorhanden war.
    >Es geht im übrigen nicht um Verschleiss, sondern das Alter des Fahrzeugs geht schon ein. Es gibt imho z.B. ein Urteil, dass bei einem älteren Fahrzeug eine Lima, die während der Gewährleistungsfrist kaputt geht, nicht unbedingt zu Lasten des Verkäufers geht.
    >Ich würde das Fahrzeug direkt vorm Verkauf nochmal durchchecken lassen, dann bist du schon relativ auf der sicheren Seite.
    >Wenn der Zahnriemen beim Verkauf 50t km drauf hat, und dann bei 80t km reisst, dann kannst du den Käufer der vor der Tür steht, mal nach dem Nachweis der Überprüfung bei 60t km fragen. Wenn er den nicht hat, dann hat er Pech, wenn er ihn hat, dann hast du auch kein Problem, denn der Zahnriemen war ja, überprüftermasen, noch 10t km nach dem Verkauf ok.
    >Tomy

  • >>
    >>....und kostet 16% vom (Netto-)Verkaufserlös, was bei den Grössenordnungen hier nicht ganz unerheblich ist/ wäre.
    >
    >... die er ja beim Kauf auch nicht bezahlt hat, sonst wäre der Wagen nicht im Betriebsvermögen. MWSt und Finanzamt hat in jedem Fall nichts mit der Gewährleistung zu tun.
    >Grüße
    >Kai


    hallo,
    tja da kommt es auf den Zeitpunkt des Kaufes an, es galt eine Zeit die 50:50 Regelung bei der Umst. für Fahrzeuge geteilt wurde und nicht erstattet wurde.
    Da drängt sich natürlich die Frage auf ob der Betrag nach jetzigem Recht versteuert werden muss.


    Gruss Jürgen

  • >Wenn du die Vorsteuer gezogen hast, dann musst du natürlich beim Verkauf die MwSt abführen.



    Nachdem mir der Käufer 10500 EUR schenkt (ohne Quittung!) darf er auch das Fahrzeug mit Kaufvertrag und ausgewiesener MwSt. als "*Schrottfahrzeug* ohne jede Funktionsgarantie" für 11,60 EUR "verwerten".....
    Davon bekommt das FA dann seine 1,60EUR MwSt... :)


    Screwdriver

  • >>Wenn du die Vorsteuer gezogen hast, dann musst du natürlich beim Verkauf die MwSt abführen.
    >
    >Nachdem mir der Käufer 10500 EUR schenkt (ohne Quittung!) darf er auch das Fahrzeug mit Kaufvertrag und ausgewiesener MwSt. als "*Schrottfahrzeug* ohne jede Funktionsgarantie" für 11,60 EUR "verwerten".....
    >Davon bekommt das FA dann seine 1,60EUR MwSt... :)


    Nette Idee ;)
    Dumm nur, dass das Finanzamt den Verkauf annähernd nach Buchwert besteuert sehen will ;) Weichst Du zu stark ab hast Du mit ein wenig Pech ne Steuerprüfung am Bein.
    Den Spass wegen einem Auto? Never ever ;)





    alternatives Forenscript - bitte ausgiebig testen!