Strafzettel in Italien bekommen (und jetzt??)!

  • Guude,
    komme gerade aus meinem Italien Urlaub zurück, alles super, geiles Wetter, warmes Wasser, usw.!!!
    Aber das will ich hier ja gar nicht erzählen................!!


    Also, am letzten Tag noch mal schnell in die Stadt gefahren, "kurz :-)" geparkt und als ich wiederkomme hängt ein Ticket drann :-((!!
    35 € :-((, aber sonst alles auf italienisch (??)!


    Und nu???


    Jetzt habe ich das Ticket im Auto liegen und weiss nix mit anzufangen!!
    Ich kann ja nix drauf lesen außer meiner Autonummer und 35 €!!


    Was passierten jetz, oder wo sollte ich mich denn jetzt melden (soll ich mich überhaupt melden, oder eher abwarten)??


    Danke
    Mike

  • >...................
    Gleiches ist diesen Sommer einem Kollegen passiert. Er hat sich erkundigt, ob sowas in Deutschland weiterverfolgt und "eingetrieben" wird. Nach seiner Auskunft wird nicht und er hat deshalb nicht bezahlt, weiß aber nicht, was passieren kann, wenn er wieder mal nach Italien reinkommt (mit demselben Kennzeichen). Gruß HNW

  • >35 € :-((, aber sonst alles auf italienisch (??)!
    >Und nu???


    Cool bleiben. Du sagst es ja selber: Du weißt nichts damit anzufangen, also fängst Du auch nichts damit an.


    Wenn Die das Geld noch von Dir wollen, dann bekommst Du innerhalb der nächsten Monate Post.


    Ciao, Michael

  • da wurde bei Wiedereinreise (ein Jahr später) ein wesentlich erhöhtes Bussgeld gefordert . Als der Fahrer nicht bar zahlen konnte , wurde das Fahrzeug an Ort und Stelle beschlagnahmt und konnte dann binnen einer Frist ausgelöst werden , ansonsten wäre es versteigert worden .
    Ich weiss nun aber nicht , ob das die gängige Praxis ist ( z.B : wenn man nur falsch geparkt hat) .
    Gruss
    Michael

  • >>.......................
    >Wenn Die das Geld noch von Dir wollen, dann bekommst Du innerhalb der nächsten Monate Post.
    >............................
    Nein, offenbar eben nicht, weil zwischen Ital. und D kein Abkommen besteht, solche Dinge übertragend weiterzuverfolgen; obwohl beides EU-Staaten sind. Gruß HNW

  • sofern du im adac bist oder eine verkehrsrechtsschutz-versicherung hast, frag doch mal dort nach.


    oder auf der Homepage des ADAC
    www.adac.de
    findest Du unter >Recht und Rat, >Verkehrssünden, >Verkehrssünden im Ausland
    etwas mehr Informationen über Vollstreckungsmöglichkeiten in Deutschland und das Verfahren bei italienischen Bussgeldern.


    außerdem gibt es noch:
    www.bussgeldforum.de


    oder hier:
    http://www.in-italy.de/infos/k…hp4?kat_id=34&art_id=5155


    habe einfach bei google nach "strafzettel italien" gesucht ... ;-))

  • >>Wenn Die das Geld noch von Dir wollen, dann bekommst Du innerhalb der nächsten Monate Post.


    >Nein, offenbar eben nicht, weil zwischen Ital. und D kein Abkommen besteht, solche Dinge übertragend weiterzuverfolgen; obwohl beides EU-Staaten sind.


    Du hast recht! EU-weit scheint dies erst an 2007 geregelt zu sein...


    Mike: guck mal beim ADAC unter - Recht und Rat - Verkehrssünden - Verkehrssünden im Ausland


    Da gibt's schon mal 'ne Menge Infos. Wenn Du selbst in 'nem Autoclub bist, dann ruf da doch mal an! Bist garantiert nicht der erste, der in I ein Ticket verpasst bekommt.


    Ciao, Michael

  • Salve,


    komme auch grade aus Italien zurück und habe ebenfalls einen 'Zettel gefunden'.
    Ist mir schon mal passiert und ich habe abgewartet, nie was passiert.
    So hefte ihn ab und freu Dich.


    Gruß, Peter.

    ---------------------------------------- California Exclusive, Bj.2002, ACV+dpf(grün)

  • Ein Abkommen gibt es meiner Meinung nach nur zwischen D und Ö. (ich bin aus Ö)
    Aus München hab ich nach Ö einen Strafzettel nachgeschickt bekommen, sonst hab ich eine Sammlung aus Italien, Frankreich, Spanien, Portugal und als neueste Errungenschaft einen 140 Franken (knapp 100 Euro) Strafzettel aus der Schweiz. (Ich hab nur die Kurzparkgebühr nicht bezahlt...)
    von dort noch nie was gehört.
    Bin im Sommer 2mal in Frankreich geblitzt worden, bin gespannt ob da was kommt, sollte aber eigentlich auch nicht...


    Blöd wirds nur wenn du in Italien dann mal aufgehalten wirst und sie deine Autonummer durchgeben, dann sehen sie die offenen Strafen, aber das Risiko kann man eingehen...


    lg Uli

    T4 Caravelle LR ACV 11/99, Standheizung Luft & Wasser, und Österreicher bin ich auch... :)

  • Mal ehrlich,wer einen Strafzettel bekommt hat was falsch gemacht!
    Ich bin immer mit offenem Auspuff in Urlaub gefahren(Motorrad).
    Mach Ich heute auch nicht mehr,weil der Urlaub schnell rum ist wenn
    man in Italien oder Österreich den Auspuff abbauen soll!!...
    Klar, wenn du nicht mehr nach Italien willst kannst du das vergessen
    aber Ich weis nicht wie lange das vermerkt wird und wie die das handhaben
    wenn du nächstes Jahr in eine Kontrolle kommst(Unfall?).Sorry,hättest die
    35€ bei einer Polizeistadion bezahlen sollen. Ps.Ich kann auch kein
    Italienisch :-(.
    Gruß Stefan

  • >>...................
    >Gleiches ist diesen Sommer einem Kollegen passiert. Er hat sich erkundigt, ob sowas in Deutschland weiterverfolgt und "eingetrieben" wird. Nach seiner Auskunft wird nicht und er hat deshalb nicht bezahlt, weiß aber nicht, was passieren kann, wenn er wieder mal nach Italien reinkommt (mit demselben Kennzeichen). Gruß HNW


    Hi,
    ich wurde mit Opel Vivaro und Wohnwagen hintendran gebiltzt. Erlaubte waren 70kmh, geblitzt wurde ich mit 95kmh.


    Geforderter Betrag 270.- Teuros, wenn ich innerhalb 6 Wochen nach Zustellunhg bezahle. Bezahle ich später, dann Verdoppelung der Forderung, also 540 Euro.


    Habe Rechtsanwalt und ADAC befragt und erhielt von beiden die selbe Auskunft:
    es besteht erst ein Rechtshilfeabkommen "ab" Körperverletzung, Eigentums- und Kapitaldelikten zwischen der BRD und Italien.
    Die Forderung wird also in der BRD nicht verfolgt, oder eingetrieben!!


    Aaaaaaber:
    diese Fordeung bleibt im Italienischen Fahndungscomputer 7 Jahre gespeichert. Werde ich in dieser Zeit in Italien erwischt, so droht die Beschlagnahmung des Fahrzeuges und einstweilige Inhaftierung, solange bis der offene Betrag, incl. diverser anderer Aufschläge in bar entrichtet ist.


    Es ist hierbei unerheblich, ob nun der Fahrer / Halter des Fahrzeuges erwischt wird, oder das Fahrzeug selbst mit diesem Kennzeichen. Das Fahrzeug wird in beiden Fällen einstweilen beschlagnahmt und im ersteren Fall w.o. beschrieben, der Fahrer inhaftiert.


    Da ich auch in Zukunft dort Urlaub machen möchte, habe ich halt bezahlt.
    Gruß
    Helmut

  • ... parkstrafen nicht. Ausser von den Holländern, die auch das eintreiben - über einen Rechtsanwalt in D`land. Das Abkommen ist recht neu. Nach meinen Infos (weiss die Quelle leider nicht mehr...). Ich würds nicht drauf anlegen... lieber mit den Cops vor Ort handeln. Die haben mir auch schon mal die Hälfte erlassen in Italien.


    Gruss,


    die Uschi

  • >Da wäre ein neues Kennzeichen am Auto aber deutlich billiger gewesen...
    >...............
    Sehr pragmatischer Ansatz. Geht das auch, wenn man selber Halter bleibt? Was erzählt man der Straßenverkehrsbehörde als Grund? Gruß HNW

  • Hallo Holger,


    das geht ganz einfach. Beim Mototradstilllegen über den Winter habe ich den Zulassungsstempel selber abgekratzt. Hier in Berlin sollen die Kunden das machen.
    Blöd war nur, dass der Sachbearbeiter gerade nicht hingeguckt hat. Also keine Zulassung mehr (Kennzeichen kann ja gefälscht sein)und neues beantragt.


    Bei meinem alten T3 haben Sie mir das vordere Kennzeichen abgeschraubt. Ist erst drei Tage später bemerkt worden. Ab zur Wache und Anzeige aufgegeben, danach zur Zulassungstelle und neues Kennzeichen beantragt.


    Alles ganz einfach, nur zeitwaufwendig.


    Gruß
    Lutz