+++ Informationen zur neuen Wohnmobilbesteuerung! +++

  • eine superpräzise Darstellung. Klasse!


    Die Problematik festes vs. Klapphochdach und die Umschlüsselung von PKW-Norm zu LKW-Norm wurden genannt. Ergänzend hier noch weitere Baustellen, die erst einmal zu klären sind:


    - wie ist das mit den aufgelasteten WoMos, deren Schadstoffklasse im Zuge der Auflastung ausgetragen wurde? Wie und unter welchen Umständen bekommen sie diese zurück?
    - werden die Finanzämter jetzt alle WoMos vorführen lassen?
    - was ist mit Motorumbauten, speziell solche, die eigentlich verbesserte Schadstoffstufen erreichen, wo dies aber nie in irgendwelche Papiere eingetragen wurde?
    - welche Steuerbescheide sind überhaupt vorläufig, d.h. wo ist eine Nachforderung möglich?
    - unter welchen Umständen bekommen WoMos, die jetzt günstiger versteuert werden, ihre zuviel gezahlten Steuern für 2006 zurück?


    Ihr seht also, es bleibt spannend.


    Viele Grüße


    Kai

  • Moin Kai,


    ich sehe schon - wir stecken voll drin im Thema in jedem Forum ;). Ich werde Willy nachher bitten aus dem Posting eine kleine HTML-Seite mit Link im Forumkopf zu erstellen. dann bleibt es erstmal sichtbar.


    Deine Anmerkungen arbeite ich heute noch ein.


    Gruss
    Sequal

  • Hallo Sequal, vielen Dank für die Auflistung.


    Aber sind bei den Berechnungsbeispielen nicht die Klassen vertauscht?? Klasse 1 (S0) müsste doch am teuersten weil am dreckigsten sein und anders herum...? Oder habe ich es nicht kapiert (was ja auch gut sein kann!)?


    Sonst super!
    Gruß Rainer



    >
    ><U>Das neue „Bezahlsystem“:</U>


    >Beispiel:
    >Gesamtgewicht des Fahrzeuges 2600Kg. Das Gewicht über die ersten 2000Kg hinaus sind also 600 kg. Es bleiben insgesamt 3mal 200Kg zu bezahlen mit jeweils 10 Euro. 600 Kg „Übergewicht“ bedeuten demnach 30 Euro zusätzlich:
    >190 Euro bei Klasse 1
    >270 Euro bei Klasse 2
    >430 Euro bei Klasse 3


    ><U>Die 3 Klassen:</U>
    >Klasse1 – Fahrzeuge, mit der Schadstoffklasse S0
    >Das sind alle Fahrzeuge ohne großartige Abgasreinigung und demnach das Schlußlicht in der Besteuerungskategorie. 40 Euro betraegt hier der Grundbetrag für die ersten 2000 Kg. Das Übergewicht wird wie bei allen mit 10 Euro beglichen. Es gibt keine Deckelung, soll heissen, der Steuerbetrag ist nicht nach oben begrenzt. Da ein T4 jedoch nicht schwerer als 3to werden sollte, reicht diese Betrachtung hier aus.
    >Klasse 2 – Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse S1-S3
    >Hier ist zu erwähnen, dass die Schadstoffklasse S1 ab dem Jahr 2010 zur vorbeschriebenen Klasse S0 gehören wird. Es bleibt abzuwarten, wie bereits erwähnt, wie die Einteilung unserer Busse erfolgen wird.
    >Der Grundbetrag beträgt hier 24 Euro, Zusatzgewicht ebenso 10 Euro – immer pro angefangene 200 Kg. Die Deckelung, also der Höchstbetrag unabhängig des Gesamtgewichtes beträgt hier 1000 Euro, d.h mehr als 1000 Euro „muss“ niemand bezahlen.
    >Klasse 3 – Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse S4
    >Der Grundbetrag beträgt hier 16 Euro, Zusatzgewicht 10 Euro. Die Deckelung, also der Höchstbetrag unabhängig des Gesamtgewichtes beträgt hier 800 Euro.

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!

  • Hi, Vielen Dank für Deinen umfassenden Beitrag. Das es so schlimm kommen würde, hätte ich dann doch nicht erwartet. Habe mir ja erst dieses Jahr im Mai den T4 Multivan 2,4l Diesel AAB Bj. 93 aufgelastet gekauft.Haben uns dann kurzfristig noch Schrank mit Spüle gekauft, um die Auflagen beim Finanzamt nach neuen Eu-Recht zu erfüllen. Die Dame beim Finanzamt hatte uns dann erklärt in Bayern wird Stehhöhe nicht verlangt, da ja jamand mit 1,50m im Auto stehen könnte. Wenn also jetzt Stehhöhe verlangt wird, wird mein Bus als PKW versteuert. Das würde bedeuten ich zahle 900€ Steuer plus Nachzahlung seit Mai. Kosten und Einbau des Schrankes waren somit ja total überflüssig. Hatte nach damaligen Wissensstand mit höchstens 450€ Steuer für das kommende Jahr gerechnet. Da werde ich wohl meinen Bus verkaufen müssen für ein Minimum. "Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende." Glaube nicht das noch jemand Interesse an solchen Autos hat. Ich kann mir das Auto dann nicht mehr leisten! Wenn ich mir das alles zusammenrechne (Anschaffung, Repararaturen, Spüle) dann hab ich ein paar tausend Euro verloren. In einen Kat investieren?, da muß ich den Bus auch erst mal noch mindestens 3 Jahre fahren bis sich das rechnet.Die Anschaffung kostet ja auch wieder. Wer weiß was unserer Regierung noch so alles einfällt.Vielen Dank unseren Vertretern in Berlin! Ich bin bedient, so kann man den "kleinen Mann " auch ruinieren. Ich vermute mal das es vielen genauso ergeht wie mir. Bin wirklich total frustiert. Werde weiterhin die Beiträge im Forum aufmerksam verfolgen. Wirklich tolle Seite. Hatte ja auch schon nützliche Tipps bei Problemen bekommen.
    Beste Grüße an Alle
    Gitti
    >Moin zusammen,
    >aufgrund der momentanen Ereignisse bzgl. der geänderten Wohnmobilbesteuerung möchten wir für die Nutzer des T4-Forum mal versuchen, die jetzigen Gegebenheiten zu sortieren und zu beschreiben. Wir geben allerdings keine Gewähr, dass wir jeden Grenz- und Ausnahmefall beschreiben können und das alles so richtig ist und umgesetzt wird.
    >Das die Gewichtsbesteuerung, jedem durch das „Auflasten“ und die obilgatorischen 172 Euro Steuern pro Jahr im Sinn, nicht mehr existiert, sollte mittlerweile bekannt sein. Seit fast 1,5 Jahren ringt unsere Regierung nun um eine Lösung des Problem. Diese Lösung hat gestern in Form einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes im Bundestag sein Ende gefunden.
    >Zukünftig werden Wohnmobile in einer eigenständigen Kategorie des KFZ-Steuerrechtes geführt. Der gestrige Beschluß des Bundestages ist im unten angegebenen Link nachzulesen, allerdings noch in Form der Empfehlung, da zum heutigen Zeitpunkt noch kein Protokoll der Sitzung vorliegt.
    >In Kürze möchten wir nochmal das neue Gesetz erläutern und nachfolgend Beispiele und auftretende Probleme darstellen.
    >Inhalt des Gesetzes sind 3 neue Steuerklassen für Wohnmobile. Diese sind momentan in die Schadstoffklassen S0 – S4 eingeteilt. Diese Schadstoffklassen begründen sich auf LKW-Schlüssel. Es existiert momentan noch nirgends eine bekannte Umschlüsselungstabelle um unsere PKW-Schlüsselnummern auf diese neue Einteilung umlegen zu können! Es kann also definitiv zum jetzigen Zeitpunkt niemand genau sagen, wie welcher Motor des T4 in diesem neuen Gesetz betrachtet werden soll. Demnach sind alle Berechnungen der neuen Steuer auf unsere Busse bezogen momentan reine Spekulation. Hier gilt es abzuwarten bis der Gesetzgeber bestimmt, wie ein PKW auf eine LKW-Schadstoffklasse umgeschlüsselt wird.
    >
    ><U>Das neue „Bezahlsystem“:</U>
    >Aufgestellt wird die Steuer auch weiterhin nach Gewicht. Aber auch hierbei gibt es noch viele Verständnisfehler. Richtig ist:
    >Es wird ein bestimmter Grundbetrag <B>bis</B> 2000 Kg Gesamtgewicht pro 200 Kg bezahlt. Die Grundbeträge sind gem. den 3 Klassen 16, 24 und 40 Euro.
    >Jeder T4 hat mindestens 2000kg. Demnach ist dieser Betrag von allen zu bezahlen. Bei angefangenen 200 Kg macht dieser erste Teil der Steuer das 10fache des Grundbetrages der jeweiligen Schadstoffklasse aus:
    >400 Euro bei Klasse 1
    >240 Euro bei Klasse 2
    >160 Euro bei Klasse 3
    >Alles an Gewicht <B>über</B> den 2000Kg wird zusätzlich bezahlt und zwar durch alle 3 Klassen weg mit 10 Euro pro angefangenen 200 Kg.
    >Beispiel:
    >Gesamtgewicht des Fahrzeuges 2600Kg. Das Gewicht über die ersten 2000Kg hinaus sind also 600 kg. Es bleiben insgesamt 3mal 200Kg zu bezahlen mit jeweils 10 Euro. 600 Kg „Übergewicht“ bedeuten demnach 30 Euro zusätzlich:
    >430 Euro bei Klasse 1
    >270 Euro bei Klasse 2
    >190 Euro bei Klasse 3
    >Wichtig ist hierbei zu berücksichtigen, dass aufgelastete Wohnmobile ein Gesamtgewicht von 2805 oder 2810 Kg besitzen. Hier beträgt das „Übergewicht“ also 805 oder 810 Kg. 800Kg wären 4mal angefangene 200Kg. Hinzukommt jedoch noch ein 5tes Mal angefangene 200Kg für die restlichen 5 bzw. 10 Kg. Zusätzliche Kosten bei aufgelasteten Wohnmobilen sind also 50 Euro.
    >450 Euro bei Klasse 1
    >290 Euro bei Klasse 2
    >210 Euro bei Klasse 3
    >Es ist also keineswegs eine Einteilung der Kosten gem. der 2000Kg-Grenze zu ziehen, soll heissen es ist falsch, dass ein Fahrzeug welches ein Gesamtgewicht von über 2000Kg besitzt lediglich 10 Euro pro 200Kg an Gesamtsteuern zahlen muss. Dieser Rechenfehler taucht momentan desöfteren in einigen Foren auf.
    >
    ><U>Die 3 Klassen:</U>
    >Klasse1 – Fahrzeuge, mit der Schadstoffklasse S0
    >Das sind alle Fahrzeuge ohne großartige Abgasreinigung und demnach das Schlußlicht in der Besteuerungskategorie. 40 Euro betraegt hier der Grundbetrag für die ersten 2000 Kg. Das Übergewicht wird wie bei allen mit 10 Euro beglichen. Es gibt keine Deckelung, soll heissen, der Steuerbetrag ist nicht nach oben begrenzt. Da ein T4 jedoch nicht schwerer als 3to werden sollte, reicht diese Betrachtung hier aus.
    >Klasse 2 – Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse S1-S3
    >Hier ist zu erwähnen, dass die Schadstoffklasse S1 ab dem Jahr 2010 zur vorbeschriebenen Klasse S0 gehören wird. Es bleibt abzuwarten, wie bereits erwähnt, wie die Einteilung unserer Busse erfolgen wird.
    >Der Grundbetrag beträgt hier 24 Euro, Zusatzgewicht ebenso 10 Euro – immer pro angefangene 200 Kg. Die Deckelung, also der Höchstbetrag unabhängig des Gesamtgewichtes beträgt hier 1000 Euro, d.h mehr als 1000 Euro „muss“ niemand bezahlen.
    >Klasse 3 – Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse S4
    >Der Grundbetrag beträgt hier 16 Euro, Zusatzgewicht 10 Euro. Die Deckelung, also der Höchstbetrag unabhängig des Gesamtgewichtes beträgt hier 800 Euro.
    >
    ><U>Kommen wir zum wichtigsten Teil. Was ist nun überhaupt ein Wohnmobil?</U>
    >Hier hat der Gesetzgeber gegenüber dem bisherigen Wirrwarr endlich mal aufgeräumt – es bleibt jedoch trotzdem abzuwarten wie gründlich er das getan hat und wie seine zuständigen Finanzbeamten die Vorgaben umsetzen. Fakt ist:
    >Ein Wohnmobil muss eine Stehhöhe vor Kocher und Spüle (die damit zwangsläufig im Auto sein müssen, da sie Gesetzestext sind) von 1,70m aufweisen. Die Höhe ist textlicher Bestandteil des Gesetzes, also demnach nur sehr schlecht zu umgehen. Ein regulärer Multivan hat eine „Stehhöhe“ von 1,415m in der Rohkarosse und ist somit keinesfalls mehr ein Wohnmobil egal welche Einbauten er besitzt. Daraus folgt, dass zwangsläufig alle T4 die keinerler Dacherweiterung in Form eines Hochdaches, Klappdach oder Hubdaches besitzen kein Wohnmobil im Sinne des Gesetzgebers mehr sein werden. Diese werden somit zwangsläufig Ihrer ursprünglichen Besteuerung als PKW oder LKW wieder zugeführt. Sämtliche weiteren Um- und Einbauten, die objektiv für die Herstellung eines Wohnmobils durchgeführt wurden/werden, sind hinfällig im Bezug auf den T4.
    >Ausnahmen wie Stehhöhe unter der Heckklappe bei einer Küchezeile im Heck des Fahrzeuges sind nicht geklärt. Ebenso ist unbekannt, ob ein Klapp- oder Hubdach eine Stehhöhe im Sinne des Gesetzgebers darstellt oder nicht, da diese Höhe nicht dauerhaft zur Verfügung steht. Hier wird es sicherlich in naher Zukunft zusätzliche Erklärung geben und geben müssen.
    >Es ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass:
    >-im Gesetzesentwurf vorgesehen ist, Fahrzeuge die in Ihrer gesamten Bauart einem PKW ähnlich sind, auch wie ein PKW zu besteuern. Inwieweit dies für VW-Busse allgemein gilt, ist unklar.
    >-es wird weiterhin Wohnmobile ohne die geforderte Stehhöhe geben. Diese gelten als „unechte“ Wohnmobile und sind ebenfalls wie PKWs zu besteuern.
    ><U>Weitere Ungeklärtheiten</U>
    >Bei aufgelasteten Wohnmobilen wurde zum Teil die Schadstoffklasse ausgetragen, da sie für die Gewichtbesteuerung unnütz war. Es bleibt die Frage, wie diese "Ausschlüsselung" rückgängig gemacht werden kann. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Schlüsselnummer 00.
    >Es bleibt ebenso unklar, wie die Finanzämter nun verfahren werden. Vorführung aller Fahrzeuge? Kaum vorstellbar.
    >
    ><U>Was bedeutet das nun alles im Einzelfall?</U>
    >Unabhängig von der ungeklärten Frage der Schadstoffklassenzuordnung, gilt Folgendes:
    >T4, die vom Finanzamt als Wohnmobil zugelassen sind und keine Stehhöhe vorweisen können, werden in Zukunft wieder der PKW-Steuer zugeführt und sind nach Hubraum und den PKW-Schadstoffklassen zu besteuern. Verlierer sind hierbei ganz klar aufgelastete Dieselfahrzeuge, die von 172 Euro auf bis zu 800-900 Euro steigen können. Gewinner sind hierbei nicht aufgelastete Dieselfahrzeuge, die als echte Wohnmobile gelten und bislang als PKW besteuert wurden. Hierbei sinkt der Steuerbetrag enorm.
    >Benzinfahrzeuge sind im Einzelfall zu prüfen, jedoch kann hier in 90% der Fälle davon ausgegangen werden, dass sich die Steuer für Wohnmobile gegenüber der PKW-Steuer um bis zu 100% erhöht. Für Benzinfahrzeuge ist demnach überwiegend eine PKW-Einstufung zu erstreben.
    >T4 wie California Exclusive, Karmann, Dehler und sonstige „echte“ Wohnmobile werden zukünftig teurer gegenüber der bisherigen Gewichtbesteuerung, da der Minimalbetrag in der besten Schadstoffklasse schon 18 Euro über den 172 Euro liegt.
    ><U>Ab wann ist diese Steuer gültig?</U>
    >Die Steuer ist rückwirkend ab dem 01.01.2006 gültig! Das heisst im Klartext, jeder dessen neuer Steuerbescheid niedriger wird, darf sich über eine Rückzahlung freuen. Im umgekehrten Fall erwartet die überwiegende Anzahl an Fahrzeughaltern eine schöne Weihnachtsüberraschung in Form einer Nachzahlung.
    >Es gibt keinen Bestandsschutz zu irgendetwas!
    >Es bleibt jedoch offen, in welchen Form die vorliegenden Steuerbescheide unter Vorbehalt ausgestellt wurden oder nicht. Es ist zu klären, ob eine rückwirkende Besteuerung erfolgen kann, wenn ausdrücklich kein Vorbehalt auf dem Steuerbescheid erkennbar ist, wie es in einigen Fällen zu sein scheint.
    >
    ><U>Was ist nun zutun?</U>
    >Wir raten euch als erste Maßnahme eindeutig: abwarten, bis der geänderte Steuerbescheid vorliegt. Erst dann ist wirklich klar, wie das vorliegende Gesetz angewendet wird.
    >Von überstürzten Hochdach-Nachrüstungen raten wir genauso ab, wie von irgendwelchen Zulassungsänderungen beim TÜV o.ä. Einzig und allein das Finanzamt wird entscheiden, was mit dem betreffenden Fahrzeug steuerlich passiert. Dann kann über Einzellösungen oder Maßnahmen beraten und entschieden werden.
    >Im Laufe des nächsten Zeit werden wir mehr Klarheit, auch in Form von Berichten einzelner Wohnmobilhalter erhalten.
    >
    >Bis dahin wünschen wir weiterhin gute Fahrt und wenig Frust!
    >
    >Bei Fehlern, Änderungen oder sonstigen neuen Erkenntnis entgegen dem obigen Inhalt bitten wir um eine Benachrichtigung per EMail!

  • Hallo Thomas,


    EUro 3 für den AAB? Wo gibt es diesen Nachrüst-Kat denn? Hab hier schon Infos gesucht aber noch nix gefunden..


    Danke für einen Hinweis!!


    Grüße
    Steffen


    >
    >Moin Sequal,
    >besten Dank, dass du dich diesem heiklen Thema so angenommen hast.
    >Mal schauen, was bei diesem Heckmeck noch so herausbrät. Obwohl mein WoMo ein Aufstelldach hat habe ich mir heute schon mal ´nen Euro 3-Kat für den AAB bestellt.
    >Gruß,
    >Thomas

  • Hi Gitti,


    ich kann deinen Frust schon verstehen, wenn ich aber Deine Zeilen richtig sehe, nutzt ihr den T4 nicht als Wohnmobil, sondern als normales Fahrzeug. Die WoMo Anmeldung war also nur aus Steuer(umgehungs)gründen.
    Was ist nun so schlimm daran, wenn dieses Schlupfloch gestopft wird?
    Es ist sicher leicht, nach einer 'gerechten' Besteuerung zu rufen, und den Abbau von Steuervorteilen anderer zu fordern. Aber wenn es nun an die eigenen geht...


    Tomy

  • Das hat doch damit zu tun, das der Deutsche Staat uns abzockt wo er nur kann.


    Wenn ich lese, das so ein Bus in Italien 50 Euro-In Belgien 100 Euro Steuer kostet.


    Es Werden " Schlupflöcher" geschlossen. Aber generell zahlen doch alle zu viel Steuer !!!


    Ich kann da mitreden, da wir an der Schweizer Grenze in Deutschland wohnen und bis vor ein paar Jahren in der Schweiz unsere Einkommensteuer zahlen durften ( über 60 Nachtdienste im Jahr) Wir arbeiten in der Schweiz---da uns in westfalen niemand einen Arbeitsplatz bieten konnte.


    Dann wurde das Doppelbesteuerungsabkommen geändert ( Deutschland wollte es so )


    Jetzt müssen wir in Deutschland versteuern. (Wohnortprinzip)


    Der Steuersatz hat sich für uns verdreifacht.


    Das nenne ich Abzocke.


    Einzige Möglichkeit weniger zu Zahlen ist ---Auswandern.

  • Hi Tomy
    Sorry, aber nach so einer Antwort glaube ich nicht das Du meinen Frust verstehst! Die Antwort mußte ich erst mal setzen lassen! Zum Campen nutzen wir ihn sehrwohl, da ein Tunnelzelt und Heckträger dabei ist. Im Schrank befindet sich alles Geschirr, Gläser usw. Wir haben z.B. unseren Jahresurlaub in Kroatien damit verbracht.Zu der Zeit als ich den Bus kaufte war noch das Modell mit der % Staffelung für die nächsten Jahre im Gespräch. Das hätte ich mir noch leisten können. Habe schon vor dem Kauf versucht mich schlau zu machen.Aber allein mit der Unfähigkeit unserer Politiker zwei Jahre für den Entschluß zu brauchen, haben viele Leute unnötig Geld ausgegeben und andere sich eine goldene Nase verdient. Alleine die sich auf Auflastung und die geforderten Schränke mit dieser verlangten Witzspüle spezialisiert haben.Ich weiß schon, jeden Tag steht ein Dummer auf! Wieviele Familien mit mehreren Kindern fahren einen T4, wenn man sieht das ein neuer T5 leicht 50000 € kostet und dann noch Family drauf steht könnte ich mich totlachen. Wer kann sich das leisten? Wahrscheinlich Personen wie Du die gern freiwillig noch mehr Steuern zahlen. Ich finde nichts verwerfliches daran Steuern sparen zu wollen. Ich bin fast mein ganzes Leben berufstätig( bis auf die Kindererziehungszeit) , habe Steuerklasse 5 und bekomme weniger netto als mancher Arbeitslose. Ich glaube ich weiß was es heißt Steuern zu bezahlen. Geh aber bestimmt nicht nur noch für das Auto zum arbeiten. Die größte Sauerei ist dann noch die Nachzahlung, ich habe doch alle geforderten Auflagen für das Jahr erfüllt. Das ist keine Abzocke? Es war mein Traum mir den Bus zu kaufen, meine Seifenblase ist hiermit geplatzt. Ich persönlich kann Deine Einstellung zu diesem Thema leider überhaupt nicht nachvollziehen! Unsere Regierung wird es bestimmt freuen.
    Viele Grüße
    Gitti
    >Hi Gitti,
    >ich kann deinen Frust schon verstehen, wenn ich aber Deine Zeilen richtig sehe, nutzt ihr den T4 nicht als Wohnmobil, sondern als normales Fahrzeug. Die WoMo Anmeldung war also nur aus Steuer(umgehungs)gründen.
    >Was ist nun so schlimm daran, wenn dieses Schlupfloch gestopft wird?
    >Es ist sicher leicht, nach einer 'gerechten' Besteuerung zu rufen, und den Abbau von Steuervorteilen anderer zu fordern. Aber wenn es nun an die eigenen geht...
    >Tomy

  • Hi Gitti,


    ich denke, man muss zwei Dinge unterscheiden.


    Zum einen, ob eine 'pauschale', d.h. Laufleistungsunabhängige Besteuerung sinnvoll ist, oder ob man sie eher laufleistungsabhängig machen sollte (über die Mineralölsteuer z.B.)


    Zum anderen die Tatsache, dass ich nicht einsehen kann/will warum man für das selbe Auto sehr unterschiedliche Steuern zahlen muss, nur weil man ein Waschbecken und einen Kocher (zumindest bei der Ummeldung) spaziernfährt oder nicht, oder ob man hinten zwei andere Federn reinbaut oder sich ein windiges Gutachten erkauft.
    Da denke ich halt, dass es schon deutlich gerechter ist, wenn für das gleiche Auto (Motor- und Schadstoff- abhängig) auch die gleiche Steuer fällig ist.
    Mein Traum wäre natürlich eine sinkende Kfz Steuer für alle, weil ja das Steueraufkommen steigt. Aber, du weist ja, wie das mit den Träumen so ist...



    Grüße


    Tomy (der im übrigen einen 95er AAB fährt, und stolz drauf ist, dass er es immer wieder schaft den Auspuff halbwegs dicht zu schweissen).

  • >
    >Moin Sequal,
    >besten Dank, dass du dich diesem heiklen Thema so angenommen hast.
    >Mal schauen, was bei diesem Heckmeck noch so herausbrät. Obwohl mein WoMo ein Aufstelldach hat habe ich mir heute schon mal ´nen Euro 3-Kat für den AAB bestellt.
    >Gruß,
    >Thomas
    So, das klingt ja interessant. Wo gibt es denn einen solchen EUR 3 KAt für einen AAB, da hätte ich wohl auch Interesse
    mfG
    Jochen

  • >Hi Gitti,
    >ich denke, man muss zwei Dinge unterscheiden.
    >Zum einen, ob eine 'pauschale', d.h. Laufleistungsunabhängige Besteuerung sinnvoll ist, oder ob man sie eher laufleistungsabhängig machen sollte (über die Mineralölsteuer z.B.)
    >Zum anderen die Tatsache, dass ich nicht einsehen kann/will warum man für das selbe Auto sehr unterschiedliche Steuern zahlen muss, nur weil man ein Waschbecken und einen Kocher (zumindest bei der Ummeldung) spaziernfährt oder nicht, oder ob man hinten zwei andere Federn reinbaut oder sich ein windiges Gutachten erkauft.
    >Da denke ich halt, dass es schon deutlich gerechter ist, wenn für das gleiche Auto (Motor- und Schadstoff- abhängig) auch die gleiche Steuer fällig ist.
    >Mein Traum wäre natürlich eine sinkende Kfz Steuer für alle, weil ja das Steueraufkommen steigt. Aber, du weist ja, wie das mit den Träumen so ist...
    >
    >Grüße
    >Tomy (der im übrigen einen 95er AAB fährt, und stolz drauf ist, dass er es immer wieder schaft den Auspuff halbwegs dicht zu schweissen).
    Hi Tommy
    die Regeln für die unterschiedliche Besteuerung haben ja nun andere aufgestellt. Hatte ja jeder die Möglichkeit umzubauen um das geforderte zu erfüllen.Mit den Umbauten war es ja nicht mehr das gleiche Auto und Geld mußte man dafür auch ausgeben. Nach Eu-Recht 1.05.2006 Bett, Tisch, Schrank, Kocher, Spüle, Stehhöhe? Wurde ja vom Finanzamt begutachtet, wobei ich das anzweifeln möchte ob das sinnvoll ist. Wurde natürlich wie du sagst sehr oft danach ausgebaut. Das finde ich auch nicht richtig, wurde aber in letzter Zeit vermehrt kontrolliert. Mein Schrank ist eingebaut und somit eben ein Sitzplatz weniger.
    Aber wie einige hier schreiben kostet es ja in Italien oder Belgien viel weniger. Da möchte ich schon mal wissen ob unsere EU immer gleich gerecht ist.
    Was sinnvoll und gerecht ist möchte ich gar nicht bewerten, aber wenn man sich an die bestehenden Regeln gehalten hat, sollte man zumindest nicht rückwirkend in die Pfanne gehauen werden. Aber es wird ihnen bestimmt bald was neues einfallen. Heute stand ja in der Zeitung das Steuerrecht für Autos soll geändert werden, nicht mehr mit Hubraum sondern nur noch nach Schadstoffaustoß.Lass mich überraschen. Trotzdem wird mir nichts anderes übrigbleiben als mich von meinem geliebten Bus`le mit großem Verlust zu trennen.
    Viele Grüße
    Gitti

  • hallo gitti
    unser bus war aufgelastet, wurde schon vor 1.5 jahren als pkw gewertet, mit knappen 1000euro steuern im jahr. wir haben nach langer denkzeit, womit auch geld in den sand gesetzt wurde, einen diesel kat einbauen lasse, kosten 400 euro. das bedeutet, nach einem jahr, wenn man vom teuersten ausgeht, ist das geld wieder drin. schmerzt zwar sehr alles, aber es tut dem gewissen wegen der kaputten umwelt zumindest etwas gut.
    lg astrid