>Nein, nicht beliebig, sondern abhängig insbesondere von der zulässigen Traglast der tatsächlich montierten Hinterachsfedern und den eingetragenen/ montierten Reifen. Eine Freigabebescheinigung von VW ist hilfreich aber nicht zwingend erforderlich.
>Ein Anhaltspunkt wäre z.B die Addition der tatsächlich eingtragenen zulässigen Achslasten von Vorne und Hinten.
Aha, das klingt interessant, denn wenn ich die Achslasten 1350 + 1300
addiere komme ich ja schon auf 2650 was mir völlig reichen würde für
die gelbe Plakette.
Langen Radstand habe ich wohl nicht ?? mit einer Gesamtlänge von 4655
Nein, ein Reimport schließe ich mal aus, auch wenn nur der Zweitbesitzer
bin. Das Klappdach ist nicht original VW sonder SCA
Heißt dass denn, dass wenn ich ihn auflaste auf 2650, dass es er dann seine PKW Zulassung verliert? die will ich eigentlich behalten, denn die Küche habe ich selten drin und der MV ist mit 2er Zusatzbank für 8 Personen zugelassen.
>Ich hab jetzt keine Peilung -und werde auch nicht danach recherchieren- ob die Grenze für PKW incl 2500kg und "schwere" PKW *über* 2500kg ist oder umgekehrt. Oder ob du mit *genau* 2500Kg gar die "freie Auswahl" hast....
Habe ich leider nicht, auf erneute Anfrage bei Oberland wurde mir
mitgeteilt dass es mit genau 2500 kg nur zu Schlüssel 25 rote Plakette reicht.
Zum TÜV will ich mich eigentlich erst begeben, wenn ich alles beinander
habe und sowohl Auflastung als auch Emissionsschlüssel eintragen lassen
kann ... ich bin kein Fan von Behördengängen