Steuern-und kein Ende!

  • Hallo Leute!
    Immer wieder stehen hier Artikel drin, die sich mit der Wohnmobilbesteuerung beschäftigen, ein Thema, wo ständig Neuerungen gefragt sind um auf den aktuellen Stand zu sein. Was spricht denn gegen eine LKW Zulassung füe einen T4?
    Also 3 Sitze vorne, Ladetrennwand,und Fertig? Die Versicherung ist sogar noch günstiger, wenn die Nutzlast unter einer Tonne ist und die Steuer beträgt dann (noch) so um die 17o E. Also, was spricht dagegen? Für die Tüvvorfuhrung und evt beim Finanzamt räume ich die ganze Karre leer und nacher wieder ein (aber ohne Waschschüssel und Betten)dann ist das Ladung!Mach ich da einen Denkfehler?
    Gruß Dieter

  • >Hallo Leute!
    >Immer wieder stehen hier Artikel drin, die sich mit der Wohnmobilbesteuerung beschäftigen, ein Thema, wo ständig Neuerungen gefragt sind um auf den aktuellen Stand zu sein. Was spricht denn gegen eine LKW Zulassung füe einen T4?


    Die F A M I L I E !


    >Also 3 Sitze vorne, Ladetrennwand,und Fertig?


    Und wo sitzen dann die Kids?


    >Die Versicherung ist sogar noch günstiger, wenn die Nutzlast unter einer Tonne ist.


    Ist sie nur in bestimmten Fällen.
    Schadenfreiheitsrabatte können (bei meiner Versicherung) nicht auf LKW übertragen werden und bei ein paar wenigen Rabattstufen ist Schluss.
    Ich bezahle für HP 40% und TK ohne(!) SB (bei 20.000EUR fiktiver Neuwert) 29EUR/ Monat für nen 93er AAB Fenstertrapo.


    > und die Steuer beträgt dann (noch) so um die 17o E. Also, was spricht dagegen?


    Ich z.B. darf dann an Sonn- und Feiertagen nicht mehr mit Anhänger fahren und wenn beim LKW das zul. Zuggewicht über 3,5 to kommt wird es ganz schlimm mit den Vorschriften....


    >Für die Tüvvorfuhrung und evt beim Finanzamt räume ich die ganze Karre leer und nacher wieder ein (aber ohne Waschschüssel und Betten)dann ist das Ladung!Mach ich da einen Denkfehler?


    Ja, denn du gehst von einer Klein(st)-Familie aus....


    Screwdriver

  • Carvelle LR mit 2 Schiebetüren 111kw AHY + Box Vernünftige Leute fahren mit dem Bus zur Arbeit T2 Bj. '72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager T4 MV Allstar TD Bj. '95 mit ABL T4 MV Topstar TDI ACV Bj. '98 T4 Caravelle TDI ACV Bj. '98

  • alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Die Versicherung für den LKW ist wesentlich teurer.
    Es kann sein, das die höhere WOMO-steuer mit der günstgeren WOMO-Ver. zusammen billiger ist als die LKW-Versicherung alleine!


    Gruss Mac.



    >Hallo Leute!
    >Immer wieder stehen hier Artikel drin, die sich mit der Wohnmobilbesteuerung beschäftigen, ein Thema, wo ständig Neuerungen gefragt sind um auf den aktuellen Stand zu sein. Was spricht denn gegen eine LKW Zulassung füe einen T4?
    >Also 3 Sitze vorne, Ladetrennwand,und Fertig? Die Versicherung ist sogar noch günstiger, wenn die Nutzlast unter einer Tonne ist und die Steuer beträgt dann (noch) so um die 17o E. Also, was spricht dagegen? Für die Tüvvorfuhrung und evt beim Finanzamt räume ich die ganze Karre leer und nacher wieder ein (aber ohne Waschschüssel und Betten)dann ist das Ladung!Mach ich da einen Denkfehler?
    >Gruß Dieter

  • >Hallo Leute!
    >Immer wieder stehen hier Artikel drin, die sich mit der Wohnmobilbesteuerung beschäftigen, ein Thema, wo ständig Neuerungen gefragt sind um auf den aktuellen Stand zu sein. Was spricht denn gegen eine LKW Zulassung füe einen T4?
    >Also 3 Sitze vorne, Ladetrennwand,und Fertig? Die Versicherung ist sogar noch günstiger, wenn die Nutzlast unter einer Tonne ist und die Steuer beträgt dann (noch) so um die 17o E. Also, was spricht dagegen? Für die Tüvvorfuhrung und evt beim Finanzamt räume ich die ganze Karre leer und nacher wieder ein (aber ohne Waschschüssel und Betten)dann ist das Ladung!Mach ich da einen Denkfehler?
    >Gruß Dieter


    Hallo Dieter,


    also dein größter Denkfehler liegt darin das Du deine Fahrgäste auf "Ladung" sitzen lassen willst...eben auf den Sitzen die du "einlädst".
    Habe mich jüngst erkundigt beim TÜV: Fakt ist, das wenn ich einen T4 als WOMO zulasse, er entsprechend ausgestattet ist (Kocher, Klo und sonstiges...) und auch sonst alle notwendigen Vorraussetzungen erfüllt, dann aber nach (!!!) der Abnahme verändert wird, erlischt die Betriebserlaubnis denn es ist eben nicht mehr WOMO wenn die geforderten Um-und Einbauten verändert bzw. entfernt werden. Denke da grad an ausgeliehene WOMO Einrichtungen...
    Ich denke das das bei einer LKW-Zulassung ganz ähnlich sein wird. Sonst würde ja vielleicht auch der eine oder andere Busbetrieb LKW zulassen und dann entsprechend mit Sitzen als Ladung zum Bus umrüsten.
    Leider wird da nix draus...


    Gruß Jan

  • >Hallo Leute!
    >Immer wieder stehen hier Artikel drin, die sich mit der Wohnmobilbesteuerung beschäftigen, ein Thema, wo ständig Neuerungen gefragt sind um auf den aktuellen Stand zu sein. Was spricht denn gegen eine LKW Zulassung füe einen T4?
    >Also 3 Sitze vorne, Ladetrennwand,und Fertig? Die Versicherung ist sogar noch günstiger, wenn die Nutzlast unter einer Tonne ist und die Steuer beträgt dann (noch) so um die 17o E. Also, was spricht dagegen? Für die Tüvvorfuhrung und evt beim Finanzamt räume ich die ganze Karre leer und nacher wieder ein (aber ohne Waschschüssel und Betten)dann ist das Ladung!Mach ich da einen Denkfehler?
    >Gruß Dieter


    Hallo,


    ich versteh die Aversion gegen LKW der anderen nicht oder nur zum Teil.
    Richtig: 7 Leute geht dann net, Kids auch nicht.
    Ich fahr meist allein selten zu zweit. (Hab keine Kids)
    Ladung/ Womo-Ausbau: Ich hab selbst-Einbauten drin, für meine Zwecke gebaut.
    Motorrad muß mit rein, drin schlafen geht...
    Wenn man nicht gerade die gesprenkelten WoMo-Platten nimmt und gehäckelte Vorhänge braucht, kann man immer als LKW argumentieren.
    Steuer: Ich zahl 148.- Euronen.
    Versicherung: Leider geht da nix mit den PKW-Rabatten, man fängt bei 100% an. War bei mir im ersten Jahr 1300.- Euronen. (WAAAAAHHH). Aber Versicherung wird mit der Zeit billiger, die Steuer wird nur teuerer! Bin jetz bei ca. 600.- Euro Versicherung im Jahr. (im 4.Jahr)
    Trennwand? Hab bei meinem die obere Hälfte der Trennwand rausgehauen. Hat denn TÜV nicht gestört. Wenn man nen 3-Sitzer hat könnte man auch die Bank gegen nen Einzelsitz tauschen und hinten noch nen Sitzplatz einbauen, z. B. ne 2er bank, man darf offizeiell dann halt nur einen Sitzplatz davon während der Fahrt benutzen.


    Ich komm so gut mit LKW klar.


    Gruß
    Rollo

  • Hi,


    aber in einem LKW darf während der Fahrt niemand auf der Ladefläche sein. Ausserdem müssen für die Umschlüsselung die Gurte raus und die BEfestigungspunkte verschweißt werden. Hat man anschließend die Sitzplätze mit Gurten wieder drin, ist das ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis und Steuerhinterziehung. Den einen mag das stören, den anderen nicht.


    Die vorderen Sitze sind werkzeuglos entfernbar, daher kann man sie immer als Ladung deklarieren und legal befördern (aber wie gesagt - während der Fahrt darf keiner drauf sitzen). Die Rückbank ist da schon schwieriger. Man muss die Befestigungsschrauben gegen irgendwelche ersetzen, die man ohne Werkzeug (Flügelmuttern) oder mit dem originalen Bordwerkzeug weg bekommt, dann ist sie auch Ladung. An Ladung darf man - abgesehen mal von Gefahrgütern - transportieren was man will. Die Ladung muss allerdings gesichert werden. Mit den Originalbefestigungen ist das Zeug definitiv korrekt befestigt.


    mannimmond

  • Hallo Rollo,


    das mit dem dritten Sitzplatz auf der Rückbank stimmt nur bedingt. Bei einem kurzen T4 geht die Ladefläche bis zum Führerhaus und da darf keiner drauf mit fahren. Beim Langen kann man vieleicht noch eine Sitzreihe dazu bekommen.


    Ich konnte meine PKW Prozente völlig stressfrei von der WGV zur HUK24 mitnehmen. Ich bezahle etwas über 400Eur für Haftpflicht mit TK 150Eur SB.


    Und zum Thema Ausbau:
    Solange der Ausbau werkzeuglos oder mit Bordwerkzeug entfernbar ist, ist er Ladung. Da kannst Du machen was Du willst und es is völlig legal (es darf nur keiner während der Fahrt auf der Ladefläche mit fahren). Da kann der LKW wohnlich sein wie er will.


    Es ist eindeutig definiert, was die Mindestanforderungen für ein Wohnmobil sind. Solange feste Einbauten diese nicht erfüllen, ist das Fahrzeug kein Wohnmobil und damit bleibt die vorherige Fahrzeugart des Fahrzeuges erhalten. Trotzdem mußt Du die Einbauten u.U. eintragen lassen (Stichwort Leergewicht). Mach das Zeug werkzeuglos entnehmbar, dann kann Dir kein Finanzamt was. Es kann Dir nicht vorgeschrieben werden, was Du in Deinem LKW zu transportieren hast und was nicht (mal abgesehen von einigen Ausnamen z.B. Gefahrgüter etc.).


    mannimmond - transportiert auch immer mal wieder eine Schlafmöglichkeit und dann mal wieder Rigipsplatten

  • >Hallo Rollo,
    >das mit dem dritten Sitzplatz auf der Rückbank stimmt nur bedingt. Bei einem kurzen T4 geht die Ladefläche bis zum Führerhaus und da darf keiner drauf mit fahren. Beim Langen kann man vieleicht noch eine Sitzreihe dazu bekommen.


    na gut, mach ich ja eh nich ;)


    >Ich konnte meine PKW Prozente völlig stressfrei von der WGV zur HUK24 mitnehmen. Ich bezahle etwas über 400Eur für Haftpflicht mit TK 150Eur SB.


    PKW-Prozente auf LKW??? Ging bei mir nich.


    >Und zum Thema Ausbau:
    >Solange der Ausbau werkzeuglos oder mit Bordwerkzeug entfernbar ist, ist er Ladung. Da kannst Du machen was Du willst und es is völlig legal (es darf nur keiner während der Fahrt auf der Ladefläche mit fahren). Da kann der LKW wohnlich sein wie er will.
    >Es ist eindeutig definiert, was die Mindestanforderungen für ein Wohnmobil sind. Solange feste Einbauten diese nicht erfüllen, ist das Fahrzeug kein Wohnmobil und damit bleibt die vorherige Fahrzeugart des Fahrzeuges erhalten. Trotzdem mußt Du die Einbauten u.U. eintragen lassen (Stichwort Leergewicht).<


    Muss ich dann die 2 selbst zusammengezimmerten Schränkchen eintragen lassen???


    >Mach das Zeug werkzeuglos entnehmbar, dann kann Dir kein Finanzamt was. <


    Obwohl an Holzbodenplatte festgeschraubt, einmalig auch ohne Werzeug entnehmbar!?!! *ggg*


    >Es kann Dir nicht vorgeschrieben werden, was Du in Deinem LKW zu transportieren hast und was nicht (mal abgesehen von einigen Ausnamen z.B. Gefahrgüter etc.).


    >mannimmond - transportiert auch immer mal wieder eine Schlafmöglichkeit und dann mal wieder Rigipsplatten<


    dito


    Gruß Rollo

  • Hallo Rollo,


    die Bodenplatte müsstest Du meines Wissens nur eintragen lassen, wenn durch ihr Gewicht das Fahrzeug ausserhalb des eingetragenen Rahmens läge. Spricht aber auch beim LKW nix dagegen. So mancher LKW bekommt zu besseren Beladbarkeit eine Bodenplatte z.B. aus Siebdruckplatten.


    mannimmond

  • >Hallo Rollo und ihr anderen,


    wie sieht das denn mit der Steuer beim LKW offiziell jetzt aus - und den Voraussetzungen für die Fahrt in den besonders geschützten Zonen demnächst?


    Mußten nicht auch bei einem T4-Transporter die seitlichen Fenster zugeschweißt werden?


    Käme noch etwas dazu?
    Denn meine selbst gebastelte WOMO ausrüstuung wieder lose zu transportieren wie früher, wäre kein Problem.
    Muß die hintere Sitzbank zwangsweise ausgebaut werden, oder gilt die Abnahme mit Schraubenschlüsseln als unter 'Bordwerkzeug' genehmigt?
    Narürlich nur zum Sitzen im Stand, nicht wärend der Fahrt.


    Gruß
    Angelika

  • >wie sieht das denn mit der Steuer beim LKW offiziell jetzt aus - und den Voraussetzungen für die Fahrt in den besonders geschützten Zonen demnächst?
    >Mußten nicht auch bei einem T4-Transporter die seitlichen Fenster zugeschweißt werden?
    >Gruß
    >Angelika


    Also ich bezahle für meinem Trapo 136 Shekel. Vergangenes Jahr habe ich mir wohlweislich einen Dieselkat EU2 einbauen lassen, aber es noch nicht umschlüsseln lassen. Das mache ich erst, falls ich einen Bescheid vom Finanzamt über eine mögliche Strafsteuer bekomme.


    Der T4 Trapo hat m.E. keine seitlichen Fenster, jedenfalls meiner nicht. Aber falls du einen Bus zum Trapo gemacht hast, dann müssen die seitlichen Fenster mit Blech verschweißt werden, da hast du recht.


    Gruß!
    Hendrik

  • Hallo,
    mein Kombi lief beim Kauf noch als PKW, für ca. 900 Euro Steuern (dann darf man in 2 Raten bezahlen, wie gnädig). Hab dann recht bald auf LKW umgerüstet.
    Hier in Magdeburg reicht eine kleine Trennwand und das Unbrauchbarmachen der Sitz-und Gurtschrauben. Hab ne große Holzplatte reingelegt, die in wenigen Minuten entfernbar wäre, die Schraubenlöcher mit Silikon verschlossen. Wäre also rückrüstbar. Will ich aber gar nicht.
    Scheiben können hier sogar klar bleiben.
    Danach solltest Du aber bei Deinem Finanzamt fragen, die entscheiden letzten Endes, ob Sie Dir den LKW abnehmen.
    Wegen der Fahrverbote weiss ich noch nichts, da ist das letzte Wort wohl eh noch nicht gesprochen. Ein Kat kommt nur fürs Umgehen des Fahrverbots nicht in Frage, da mein 92er Kombi eh schon faktisch nix mehr wert ist. Dann schaff ich ihn eher ab.
    Wegen Sitzbankeinbau trotz LKW-Umbau: Du begehst damit Steuerhinterziehung, da musst Du selber wissen, ob es Dir das Risiko wert ist.
    MfG,
    Micha

  • >Der T4 Trapo hat m.E. keine seitlichen Fenster, jedenfalls meiner nicht. Aber falls du einen Bus zum Trapo gemacht hast, dann müssen die seitlichen Fenster mit Blech verschweißt werden, da hast du recht.



    Ich habe auch einen Trapo mit Fenstern.


    Und für die LKW- Umschreibung müssen beim T4 die Fenster nicht verblecht werden.
    Jedenfalls nicht in Berlin.
    Da muss nur eine vollkommen! geschlossene Trennwand unmittelbar hinter den Führerhaussitzen rein und die Gurtaufnahmen hinten müssen unbrauchbar! gemacht werden.


    Bitte bedenken, dass die LKW-Versicherung deutlich teurer ist als die WoMo-Versicherung.
    Habe heute von meinem Versichrungsagenten (mecklenburgische Vers.) erfahren dass es keinen Kleintransportertarif mehr gibt sondern nur noch "Lieferwagen bis 3,5t zul.Ges.Gew." Und durch die "Sprinter" mit ihren hohen Unfallzahlen ist das jetzt sauteuer. Dafür gibt es dann auch keine 1000kg- Zuladungsgrenze mehr.
    Wie das bei Altverträgen aussieht weiss ich nicht.


    Ich bin am rühren, meinen Trapo zum "sonstigen KFZ Werkstattwagen" zu machen.
    Selbst der Finanzamts"heini" fing an was von *Sonder*-KFZ zu fabulieren....
    Das Ganze deshalb, weil ich auch am Wochenende mit Anhänger fahren will/ muss. Bei LKW-Zulassung greift das Sonn- und Feiertagsfahrverbot mit Anhänger hinten dran.


    Screwdriver

  • Zum Thema LKW und Gurtbefestigungen verschweißen möchte ich mal folgendes in den Raum stellen. Einfach zur Diskussion. Ich hab nicht vor meinen als LKW zuzulassen, aber das Thema an sich find ich mit seinen teils idiotischen Auswüchsen interessant.



    Als LKW hat man Ladung.
    Ladung will ( muss!!)gesichert sein.
    Zurrösen hat ein T4 nicht.
    Also schraub ich jetzt Zurrösen und Laschen etc. in die Gurtbefestigungen.
    Technisch macht das Sinn. Die Befestigungen sind ja sehr stabil.
    Was sagt der Finanzbeamte dazu? Schickt der mich heim um die Sicherheit auszubauen?


    Ich bau ein Regal für die Ladung ein und verschraube das an den Gurtösen.


    Oder ich befördere mein Motorad mit dem Bus und baue mir dazu ein Haltegestell.
    Auch an den Gurtösen befestigt.


    Außerdem verschweiße ich die Fenster nicht, sondern lackiere sie einfach.
    Geschlossener Laderaum heißt doch das Zauberwort, oder? Wobei der ja eigentlich auch mit Fenstern zu ist.


    Ich bin einfach kein Freund von so ner Schweißorgie an einem Fahrzeug, daß bei nächster Gelegenheit wieder anders klassifiztiert und besteuert wird, und dann nicht mehr umgerüstet werden kann.



    Grrrrrrrrrrrrrrr. Mir dreht sich der Magen um........


    Ich fahre momentan einen PKW mit Hochdach......... (momentan ;-)) )


    MfG Thomas

  • >Zum Thema LKW und Gurtbefestigungen verschweißen möchte ich mal folgendes in den Raum stellen. Einfach zur Diskussion. Ich hab nicht vor meinen als LKW zuzulassen, aber das Thema an sich find ich mit seinen teils idiotischen Auswüchsen interessant.
    >
    >Als LKW hat man Ladung.
    >Ladung will ( muss!!)gesichert sein.
    >Zurrösen hat ein T4 nicht.
    >Also schraub ich jetzt Zurrösen und Laschen etc. in die Gurtbefestigungen.


    Das ist nicht ganz trivial.
    Die Gewinde für die Gurtbefestigungen sind was mit Feingewinde. Da passt keine "normale" Zurröse dran.
    Tipp: Eine "drehbare Lasche" mit der Originalschraube befestigen.


    >Technisch macht das Sinn. Die Befestigungen sind ja sehr stabil.
    >Was sagt der Finanzbeamte dazu? Schickt der mich heim um die Sicherheit auszubauen?


    Es kann durchaus sein, dass der Prüfer von TÜV oder FA die Schrauben festgeschweisst haben will....


    >Ich bau ein Regal für die Ladung ein und verschraube das an den Gurtösen.
    >Oder ich befördere mein Motorad mit dem Bus und baue mir dazu ein Haltegestell.
    >Auch an den Gurtösen befestigt.


    >Außerdem verschweiße ich die Fenster nicht,


    Das wird in der Regel auch nicht verlangt.


    >sondern lackiere sie einfach.
    >Geschlossener Laderaum heißt doch das Zauberwort, oder? Wobei der ja eigentlich auch mit Fenstern zu ist.


    Ja, die "Schliessung" betrifft aber die *dichte* Trennung von der Fahrerkabine...


    >Ich bin einfach kein Freund von so ner Schweißorgie an einem Fahrzeug, daß bei nächster Gelegenheit wieder anders klassifiztiert und besteuert wird, und dann nicht mehr umgerüstet werden kann.


    Deshalb wird bei mir nur verschraubt und ggf. mit Nieten gearbeitet.


    Screwdriver

  • >>Zum Thema LKW und Gurtbefestigungen verschweißen möchte ich mal folgendes in den Raum stellen. Einfach zur Diskussion. Ich hab nicht vor meinen als LKW zuzulassen, aber das Thema an sich find ich mit seinen teils idiotischen Auswüchsen interessant.
    >>
    >>Als LKW hat man Ladung.
    >>Ladung will ( muss!!)gesichert sein.
    >>Zurrösen hat ein T4 nicht.
    >>Also schraub ich jetzt Zurrösen und Laschen etc. in die Gurtbefestigungen.
    >Das ist nicht ganz trivial.
    >Die Gewinde für die Gurtbefestigungen sind was mit Feingewinde. Da passt keine "normale" Zurröse dran.
    >Tipp: Eine "drehbare Lasche" mit der Originalschraube befestigen.
    ---- Klar, das geht nicht anders. Habe ich vorausgesetzt.


    >>Technisch macht das Sinn. Die Befestigungen sind ja sehr stabil.
    >>Was sagt der Finanzbeamte dazu? Schickt der mich heim um die Sicherheit auszubauen?
    >Es kann durchaus sein, dass der Prüfer von TÜV oder FA die Schrauben festgeschweisst haben will....
    -----Wie denn, wenn die Laschen drehbar bleiben müssen?


    >>Ich bau ein Regal für die Ladung ein und verschraube das an den Gurtösen.
    >>Oder ich befördere mein Motorad mit dem Bus und baue mir dazu ein Haltegestell.
    >>Auch an den Gurtösen befestigt.
    >>Außerdem verschweiße ich die Fenster nicht,
    >Das wird in der Regel auch nicht verlangt.
    >>sondern lackiere sie einfach.
    >>Geschlossener Laderaum heißt doch das Zauberwort, oder? Wobei der ja eigentlich auch mit Fenstern zu ist.
    >Ja, die "Schliessung" betrifft aber die *dichte* Trennung von der Fahrerkabine...
    ----Eh klar, aber die Fenster müßen auch zugeschweißt werden, hab ich hier jedenfalls schon gelesen.



    >>Ich bin einfach kein Freund von so ner Schweißorgie an einem Fahrzeug, daß bei nächster Gelegenheit wieder anders klassifiztiert und besteuert wird, und dann nicht mehr umgerüstet werden kann.
    >Deshalb wird bei mir nur verschraubt und ggf. mit Nieten gearbeitet.
    ----Gibt aber häßliche Löcher. :-))
    >Screwdriver