womo- und steuerfrage... SORRY !!! ;-)

  • >und schon zahlt man Gewichtssteuer statt neuer Wohnmobilsteuer
    >alles Klar
    >mfg Michael 13.02.2007




    ...aber, ich glaube kaum, das sich die Finanzämter darauf einlassen werden.
    Ist zwar richtig was du schreibst, doch werden wohl "unechte Wohnmobile" als PKW versteuert werden.


    gruss..dieter

  • >
    >>und schon zahlt man Gewichtssteuer statt neuer Wohnmobilsteuer
    >>alles Klar
    >>mfg Michael 13.02.2007
    >...aber, ich glaube kaum, das sich die Finanzämter darauf einlassen werden.
    >Ist zwar richtig was du schreibst, doch werden wohl "unechte Wohnmobile" als PKW versteuert werden.
    >gruss..dieter



    Hier mal der neuer Auszug aus dem bescheuertem Gesetz!
    3. „Unechte Wohnmobile?


    „Unechte Wohnmobile?, die die Bauart eines Pkw aufweisen, sind ab 1. 1. 2006 als Pkw zu besteuern. Für den Zeitraum vom 1. 5. 2005 bis 31. 12. 2005 bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils bis zu 2,8 t nach § 8 Nr. 1 KraftStG (gilt als Pkw: Besteuerung nach Hubraum) und bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils über 2,8 t nach § 8 Nr. 2 KraftStG (gilt als Lkw: Besteuerung nach Gewicht).



    Also Spühle raus, Kocher raus, Platte rein damit die 1,70m nicht vorhanden sind und auflasten über 2,8 Tonnen dann müßte es mir der Besteuerung nach Gewicht klappen.


    Gruß Klaus

  • >>
    >>>und schon zahlt man Gewichtssteuer statt neuer Wohnmobilsteuer
    >>>alles Klar
    >>>mfg Michael 13.02.2007
    >>...aber, ich glaube kaum, das sich die Finanzämter darauf einlassen werden.
    >>Ist zwar richtig was du schreibst, doch werden wohl "unechte Wohnmobile" als PKW versteuert werden.
    >>gruss..dieter
    >
    >Hier mal der neuer Auszug aus dem bescheuertem Gesetz!
    >3. „Unechte Wohnmobile?
    >„Unechte Wohnmobile?, die die Bauart eines Pkw aufweisen, sind ab 1. 1. 2006 als Pkw zu besteuern. Für den Zeitraum vom 1. 5. 2005 bis 31. 12. 2005 bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils bis zu 2,8 t nach § 8 Nr. 1 KraftStG (gilt als Pkw: Besteuerung nach Hubraum) und bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils über 2,8 t nach § 8 Nr. 2 KraftStG (gilt als Lkw: Besteuerung nach Gewicht).
    >
    >Also Spühle raus, Kocher raus, Platte rein damit die 1,70m nicht vorhanden sind und auflasten über 2,8 Tonnen dann müßte es mir der Besteuerung nach Gewicht klappen.
    >Gruß Klaus



    Jungs, das wird langsam langweilig. Lest euch doch hier erst mal ein .


    Ab 1.1.06 gibt es die 2,8Tonnen nicht mehr.
    ____Für den Zeitraum vom 1. 5. 2005 bis 31. 12. 2005 bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer......_________ ist eine Lösung für die Übergangszeit und entfällt nach 1.1.06. Da wird auch der schwere Bulli zum PKW.


    Echtes WoMo mit Stehhöhe und wird S1-S4 nach den Schlüsselnummern. Siehe oben.


    Unechtes WoMo wird PKW. Über 2,5Tonnen bei Diesel wird zudem eine Eurostufe schlechter bei der Steuer zugrunde gelegt wie eingetragen. Euro2 zahlt Euro1.


    Wenn ihr den Bulli als LKW zulassen wollt gilt nach wie vor die Gewichtsbesteuerung, aber auch Sonntagsfahrverbot, Austragung von Sitzplätzen, ausbau der Wohneinrichtung, Trennwand zum Laderaum, verschließen der Gurtbohrungen etc. Wenn dir dann noch einer die WoMo Nutzung nachweist bist du wegen Steuerhinterziehung dran und darfst nachzahlen. (Zumindest giebts möglicherweise ziemlichen Ärger)


    MfG Thomas

  • >>>
    >>>>und schon zahlt man Gewichtssteuer statt neuer Wohnmobilsteuer
    >>>>alles Klar
    >>>>mfg Michael 13.02.2007
    >>>...aber, ich glaube kaum, das sich die Finanzämter darauf einlassen werden.
    >>>Ist zwar richtig was du schreibst, doch werden wohl "unechte Wohnmobile" als PKW versteuert werden.
    >>>gruss..dieter
    >>
    >>Hier mal der neuer Auszug aus dem bescheuertem Gesetz!
    >>3. „Unechte Wohnmobile?
    >>„Unechte Wohnmobile?, die die Bauart eines Pkw aufweisen, sind ab 1. 1. 2006 als Pkw zu besteuern. Für den Zeitraum vom 1. 5. 2005 bis 31. 12. 2005 bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils bis zu 2,8 t nach § 8 Nr. 1 KraftStG (gilt als Pkw: Besteuerung nach Hubraum) und bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils über 2,8 t nach § 8 Nr. 2 KraftStG (gilt als Lkw: Besteuerung nach Gewicht).
    >>
    >>Also Spühle raus, Kocher raus, Platte rein damit die 1,70m nicht vorhanden sind und auflasten über 2,8 Tonnen dann müßte es mir der Besteuerung nach Gewicht klappen.
    >>Gruß Klaus
    >
    >Jungs, das wird langsam langweilig. Lest euch doch hier erst mal ein .
    >Ab 1.1.06 gibt es die 2,8Tonnen nicht mehr.
    >____Für den Zeitraum vom 1. 5. 2005 bis 31. 12. 2005 bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer......_________ ist eine Lösung für die Übergangszeit und entfällt nach 1.1.06. Da wird auch der schwere Bulli zum PKW.
    >Echtes WoMo mit Stehhöhe und wird S1-S4 nach den Schlüsselnummern. Siehe oben.
    >Unechtes WoMo wird PKW. Über 2,5Tonnen bei Diesel wird zudem eine Eurostufe schlechter bei der Steuer zugrunde gelegt wie eingetragen. Euro2 zahlt Euro1.
    >Wenn ihr den Bulli als LKW zulassen wollt gilt nach wie vor die Gewichtsbesteuerung, aber auch Sonntagsfahrverbot, Austragung von Sitzplätzen, ausbau der Wohneinrichtung, Trennwand zum Laderaum, verschließen der Gurtbohrungen etc. Wenn dir dann noch einer die WoMo Nutzung nachweist bist du wegen Steuerhinterziehung dran und darfst nachzahlen. (Zumindest giebts möglicherweise ziemlichen Ärger)
    >MfG Thomas
    so sieht das aus und auch wennes hier nicht her gehört, deshalb fahre ich meinen unimog jetzt auch mit h kennzeichen, und meinen syncro mit lkw zulassung
    und ohne einbauten.
    gruß peter

  • >Echtes WoMo mit Stehhöhe und wird S1-S4 nach den Schlüsselnummern. Siehe oben.
    >Unechtes WoMo wird PKW. Über 2,5Tonnen bei Diesel wird zudem eine Eurostufe schlechter bei der Steuer zugrunde gelegt wie eingetragen. Euro2 zahlt Euro1.



    Ich bin ja begeistert, ich habe mit meinem Syncro Euro 1 gleich S1 bekomme ich dann gleich S0 wenn es eine Stufe schlechter wird?


    Wo kann man das den nachlesen das es eine Stufe schlechter wird?


    Wie du bestimmt gemerkt hast bin ich im Forum weiter unten beschäftigt es rauszufinden ob der Bully nun ein Fahrzeug der Klasse N1 oder M1 ist weil die Auszüge aus dem Gutachten für einen Upgrade Kat hier unterschiedliche Schlüsselnummer vorsehen.


    N1 54


    M1 51



    Es ist ja zum Haare ausreißen
    Gruß Wolfgang

  • >
    >>Echtes WoMo mit Stehhöhe und wird S1-S4 nach den Schlüsselnummern. Siehe oben.
    >>Unechtes WoMo wird PKW. Über 2,5Tonnen bei Diesel wird zudem eine Eurostufe schlechter bei der Steuer zugrunde gelegt wie eingetragen. Euro2 zahlt Euro1.
    >
    >Ich bin ja begeistert, ich habe mit meinem Syncro Euro 1 gleich S1 bekomme ich dann gleich S0 wenn es eine Stufe schlechter wird?
    >Wo kann man das den nachlesen das es eine Stufe schlechter wird?
    >Wie du bestimmt gemerkt hast bin ich im Forum weiter unten beschäftigt es rauszufinden ob der Bully nun ein Fahrzeug der Klasse N1 oder M1 ist weil die Auszüge aus dem Gutachten für einen Upgrade Kat hier unterschiedliche Schlüsselnummer vorsehen.
    >N1 54
    >M1 51
    >
    >Es ist ja zum Haare ausreißen
    >Gruß Wolfgang



    Irgendwie werft ihr alles durcheinander.


    Bist du echtes WoMo bekommst du S0-S4 je nach Euro Klasse und Gewichtsaufschlag für alles über 2000kg nach WoMo Besteuerung wie oben im Kopf der Seite.
    Hast du S1 bist du S1 und wenn du 10 Tonnen wiegst. Du bekommst halt oberhalb 2000kg pro 200kg dann 10 Euro mehr, eben den Gewichtszuschlag nach WoMo Steuer. Allerdings wird S1 in 2010 zu S0 und damit teurer.


    Die Runterstufung in der Euro gilt aber nur für Disel PKW (+unechte WoMo´s, die ja wie PKW besteuert werden)über 2,5Tonnen. Aber die eingetragene Stufe gilt z.B. zur Erreichung der Feinstaubplakette.


    Mit WoMo und PKW bist du meines Wissens nach M1.


    N1 ist soweit ich informiert bin Nutzfahrzeug. Also Bulli als LKW mit Trennwand, zugeschweißten Gurtbefestigungen........ und Sonntagsfahrverbot.


    MfG Thomas

  • Hallo Wolfgang, ich habs jetzt doch noch mal rausgesucht.


    Personenkraftwagen (M1):
    (gemäß Richtlinie 70/156/EWG i. d. F. 2001/116/EG)
    Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht
    Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
    Gemäß dem Aufbautyp erfolgt eine Unterteilung der M1-Fahrzeuge in Personenkraftwagen und
    Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung:
    Personenkraftwagen (M1)
    - Limousine
    - Schräghecklimousine
    - Kombilimousine
    - Coupe
    - Cabrio-Limousine
    - Mehrzweckfahrzeug
    - Sonstige (Schwimmwagen, Amphibienfahrzeug, zulassungspflichtiger Krankenfahrstuhl
    und Motorschlitten)
    Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung (M1)
    - Wohnmobil
    - Krankenwagen, Notarzteinsatzfahrzeug
    - Leichenwagen
    - Beschussgeschütztes Fahrzeug
    - Sonstige


    Also bist du M1.


    MfG Thomas

  • Hallo Wolfgang,


    jetzt hab ichs doch noch mal rausgesucht.


    Personenkraftwagen (M1):
    (gemäß Richtlinie 70/156/EWG i. d. F. 2001/116/EG)
    Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht
    Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
    Gemäß dem Aufbautyp erfolgt eine Unterteilung der M1-Fahrzeuge in Personenkraftwagen und
    Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung:
    Personenkraftwagen (M1)
    - Limousine
    - Schräghecklimousine
    - Kombilimousine
    - Coupe
    - Cabrio-Limousine
    - Mehrzweckfahrzeug
    - Sonstige (Schwimmwagen, Amphibienfahrzeug, zulassungspflichtiger Krankenfahrstuhl
    und Motorschlitten)
    Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung (M1)
    - Wohnmobil
    - Krankenwagen, Notarzteinsatzfahrzeug
    - Leichenwagen
    - Beschussgeschütztes Fahrzeug
    - Sonstige


    Also bist du M1.


    MfG Thomas

  • Moin,


    hätte gern auch die LKW Steuer für mein 2810Kg Womo,
    ABER !!!
    die Versicherung für den LKW ist wesentlich teurer als die für’s unechte WOMO.
    Da ist es wohl besser die ca. 400,- PKW-Steuer zu zahlen als bis zu 1200,- LKW- Versicherung?


    N’Gudde
    MAC



    >>
    >>>und schon zahlt man Gewichtssteuer statt neuer Wohnmobilsteuer
    >>>alles Klar
    >>>mfg Michael 13.02.2007
    >>...aber, ich glaube kaum, das sich die Finanzämter darauf einlassen werden.
    >>Ist zwar richtig was du schreibst, doch werden wohl "unechte Wohnmobile" als PKW versteuert werden.
    >>gruss..dieter
    >
    >Hier mal der neuer Auszug aus dem bescheuertem Gesetz!
    >3. „Unechte Wohnmobile?
    >„Unechte Wohnmobile?, die die Bauart eines Pkw aufweisen, sind ab 1. 1. 2006 als Pkw zu besteuern. Für den Zeitraum vom 1. 5. 2005 bis 31. 12. 2005 bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils bis zu 2,8 t nach § 8 Nr. 1 KraftStG (gilt als Pkw: Besteuerung nach Hubraum) und bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils über 2,8 t nach § 8 Nr. 2 KraftStG (gilt als Lkw: Besteuerung nach Gewicht).
    >
    >Also Spühle raus, Kocher raus, Platte rein damit die 1,70m nicht vorhanden sind und auflasten über 2,8 Tonnen dann müßte es mir der Besteuerung nach Gewicht klappen.
    >Gruß Klaus