Aufruf Spende und Klage gegen das Wohnmobilsteuergesetz

  • Hallo,


    Camperline und die Reisemobilunion e.V. bereiten einen Musterprozess gegen die rückwirkende Besteuerung vor. An diesen Prozess kann sich jeder dranhängen, der einen Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erhoben hat.


    Voraussetzung ist, dass genügend Geld für die Klagen zusammenkommt. Hierzu werden nun Spenden gesammelt. Im ersten Schritt werden 7.500.- Euro benötigt, um einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Klage zu beautragen und diese in erster Distanz durchzuführen.


    Auch wenn Ihr nicht betroffen seit (und wenn Ihr betroffen seit erst recht): Unterstützt den Kampf gegen Behördenwillkür und gegen die einseitige rückwirkende Änderung von Steuergesetzen.


    Bitte überweist Eure Prozesskostenspende auf das Sonderkonto „Wohnmobilsteuerklage“


    Kontoinhaber: Reisemobil Union e.V.
    Konto-Nummer: 200 865 05,
    Westerwald-Bank e.G., BLZ 573 918 00


    Wenn nicht genügend Geld zusammenkommt, wird keine Klage erhoben. Daher bitte Name angeben, damit das Geld zurücküberwiesen werden kann.


    Zur Spendensatzung und zu allen weiteren Informationen gelangt ihr mit untenstehendem Link:


    Viele Grüße


    Kai



    Link

  • Hallo Kai,


    nix für ungut, aber...


    >Auch wenn Ihr nicht betroffen seit ..... :
    >Unterstützt den Kampf gegen Behördenwillkür und gegen die einseitige >rückwirkende Änderung von Steuergesetzen.
    >Bitte überweist Eure Prozesskostenspende auf das .......


    Also ehrlich, ich lach mich schlapp. Das kannst du unmöglich ernst meinen.


    Wenn doch weis ich ja nicht was du so für Medikamente nimmst oder was du so rauchst, aber du solltest auf alle Fälle deutlich weniger davon nehmen !!

  • Anhand des Links ergibt sich leider nicht, wie es zu der Gebührenforderung von 7.500,00 EUR kommt.


    Entweder legt der Anwalt, der diese Gebührenforderung erhebt, einen immensen Streitwert (rd. 400.000,00 EUR) zugrunde, der meines Erachtens nicht gerechtfertigt ist. Denn die Klage soll sich ja (wenn ich das richtig verstanden habe) nur gegen die Rückwirkung des Steuergesetzes richten, nicht aber gegen das Steuergesetz an sich. Geht man davon aus, dass zuvor eine Kfz-Steuer von 172 EUR erhoben wurde, die rückwirkend auf rd. 900 erhöht wurde, beträgt der Streitwert aber nur rd. 730 EUR, denn das Änderungsgesetz wurde Ende Dezember 2006 erlassen, so dass das Gesetz rückwirkende Folgen nur für die Zeit von rd. einem Jahr entfaltet. Einen Rechtsanwalt kann man bei diesem Streitwert für rd. 200 EUR beauftragen, hinzu kommen die Gerichtsgebühren in Höhe von rd. 180 EUR.


    Oder der Anwalt wird - was sein gutes Recht ist, denn theoretisch könnte er ja an einer Menge Mandanten 200 EUR verdienen, hier tut er es nur an einem, zu dessen Gunsten der Musterprozess geführt wird - aufgrund einer Honorarvereinbarung tätig.


    Weder das eine noch das andere lässt sich aber dem o.g. Link entnehmen. Ich will hier nicht gegen die Musterklage stänkern, die sicherlich eine gute Sache ist, um die Rückwirkung der Steuererhöhung gerichtlich überprüfen zu lassen. Ich würde aber - wenn man sich an der Finanzierung des Prozesses beteiligen will - darauf drängen, dass die Finanzierung offengelegt wird.


    LockenMan

  • >Hallo,
    >Camperline und die Reisemobilunion e.V. bereiten einen Musterprozess gegen die rückwirkende Besteuerung vor. An diesen Prozess kann sich jeder dranhängen, der einen Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erhoben hat.
    >Voraussetzung ist, dass genügend Geld für die Klagen zusammenkommt. Hierzu werden nun Spenden gesammelt. Im ersten Schritt werden 7.500.- Euro benötigt, um einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Klage zu beautragen und diese in erster Distanz durchzuführen.
    >Auch wenn Ihr nicht betroffen seit (und wenn Ihr betroffen seit erst recht): Unterstützt den Kampf gegen Behördenwillkür und gegen die einseitige rückwirkende Änderung von Steuergesetzen.
    >Bitte überweist Eure Prozesskostenspende auf das Sonderkonto „Wohnmobilsteuerklage“
    >Kontoinhaber: Reisemobil Union e.V.
    >Konto-Nummer: 200 865 05,
    >Westerwald-Bank e.G., BLZ 573 918 00
    >Wenn nicht genügend Geld zusammenkommt, wird keine Klage erhoben. Daher bitte Name angeben, damit das Geld zurücküberwiesen werden kann.
    >Zur Spendensatzung und zu allen weiteren Informationen gelangt ihr mit untenstehendem Link:
    >Viele Grüße
    >Kai
    Also so ganz ist mir das ja nicht klar: sollte man nicht lieber gegen die EU- Verfassungsmäßigkeit der Wohnmobilbersteuerung klagen? Es wird ja nun in bald jeder Zeitung davon berichtet, dass die Geländewagen über 2,8 t nach wie vor als LKW besteuert werden (gemäß EU Recht) anscheinend haben die Finanzämter hier schon selber eingestanden, dass falsche Steuerbescheide verschickt worden sind und alle Besitzer solcher Geländewagen werden aufgerufen dagegen Einspruch einzulegen. Die Blöden sind bei dieser ganzen Geschichte die Wohnmobillisten, die ja eigentlich ursprünglich gar nicht davon betroffen werden sollten ...
    Ich glaube nicht, dass es in irgendeinem anderen EU-Land eine extra Steuer für Wohnmobile gibt...
    Gruß
    Jochen

  • Also,
    ich habe meine Jugend in den 70ern gemeistert.
    und da gab es den Spruch:


    " Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt"


    und das sollte heute erst recht gelten.


    Und somit finde ich es gut und nützlich , das Kai.R auf den Musterprozess hinweist.

  • >Anhand des Links ergibt sich leider nicht, wie es zu der Gebührenforderung von 7.500,00 EUR kommt.
    >Entweder legt der Anwalt, der diese Gebührenforderung erhebt, einen immensen Streitwert (rd. 400.000,00 EUR) zugrunde, der meines Erachtens nicht gerechtfertigt ist. Denn die Klage soll sich ja (wenn ich das richtig verstanden habe) nur gegen die Rückwirkung des Steuergesetzes richten, nicht aber gegen das Steuergesetz an sich. Geht man davon aus, dass zuvor eine Kfz-Steuer von 172 EUR erhoben wurde, die rückwirkend auf rd. 900 erhöht wurde, beträgt der Streitwert aber nur rd. 730 EUR, denn das Änderungsgesetz wurde Ende Dezember 2006 erlassen, so dass das Gesetz rückwirkende Folgen nur für die Zeit von rd. einem Jahr entfaltet. Einen Rechtsanwalt kann man bei diesem Streitwert für rd. 200 EUR beauftragen, hinzu kommen die Gerichtsgebühren in Höhe von rd. 180 EUR.
    >Oder der Anwalt wird - was sein gutes Recht ist, denn theoretisch könnte er ja an einer Menge Mandanten 200 EUR verdienen, hier tut er es nur an einem, zu dessen Gunsten der Musterprozess geführt wird - aufgrund einer Honorarvereinbarung tätig.
    >Weder das eine noch das andere lässt sich aber dem o.g. Link entnehmen. Ich will hier nicht gegen die Musterklage stänkern, die sicherlich eine gute Sache ist, um die Rückwirkung der Steuererhöhung gerichtlich überprüfen zu lassen. Ich würde aber - wenn man sich an der Finanzierung des Prozesses beteiligen will - darauf drängen, dass die Finanzierung offengelegt wird.
    >LockenMan



    Das Problem ist, dass sich kein Anwalt für 100 Euro da tagelang dran setzt.
    Man würde also keinen Anwalt finden, wenn es nach der Gebührenordnung verrechnet würde.

  • Hi,


    dem stimme ich zu, sonst wird mal eben rueckwirkend alles moegliche anders besteuert mit welch fadenscheiniger Begruendung auch immer.


    Haette mir da etwas mehr von den Automobilclubs erwartet.


    Gruss Frank

  • >Hi,
    >dem stimme ich zu, sonst wird mal eben rueckwirkend alles moegliche anders besteuert mit welch fadenscheiniger Begruendung auch immer.
    >Haette mir da etwas mehr von den Automobilclubs erwartet.


    Ich lasse mich gerne überraschen was dabei rauskommt.
    Aber rückwirkend ist die Besteuerung ja nun wirklich nicht.
    Das könnte auch zum Eigentor werden.
    Zunächst ist doch mit dem Mai 2005 die Gewichtsbesteuerung für 2,8 - 3,5 to entfallen. Damit wäre jeder umgehend ab 2005 als PKW zu besteuern.


    Dann gabs ein entgegenkommen für die Womo Fahrer, dass erst ab 2006 kassiert wird und da auch nur nach den neuen Womoklassen.


    Rückwirkend ist doch da nur die Steuervergünstigung für Womos ab 2006 nicht als PKW sondern in den neuen Klassen besteuert zu werden.


    Wenn man da bei der Klage gegen die Rückwirkung einen Erfolg erzielt zahlen alle Womos wieder voll als PKW....


    Nur mal so als Einwand.

  • Hi,


    es wurde einiges angekuendigt aber am Ende wurde doch erst sehr spaet bekannt gegeben wie die Autos nun zu besteuern seien (ich zahl immer noch die 172 Euro)und dann ist da noch die Geschichte mit den 1.70m Stehhoehe wonach auch "Klassiker" nun keine Wohnmobile mehr sind.


    Werd ne Kleinigkeit spenden und mich ueberraschen lassen. Werd mich aber besser fuehlen als mal wieder stumpf zu akzeptieren das mal wieder alles teurer wird.


    Gruss Frank

  • >Wenn doch weis ich ja nicht was du so für Medikamente nimmst oder was du so rauchst, aber du solltest auf alle Fälle deutlich weniger davon nehmen !!



    Hallo Markus


    Deine persönliche Meinung in allen Ehren. Die sollst und kannst du hier öffentlich äußern. Aber dem Kai öffentlich illegalen Drogenkonsum zu unterstellen, ist nicht nur ethisch und moralisch bedenklich, sondern kann dich auch, wenn Kai das will, vor den Kadi bringen. Das kann man Verleumdung, Rufmord oder was weiß ich wie nennen.


    Also bitte erst nachdenken, dann posten. Vermeidet unnötigen Ärger.


    saludos
    skipper

  • >Hi,
    >es wurde einiges angekuendigt aber am Ende wurde doch erst sehr spaet bekannt gegeben wie die Autos nun zu besteuern seien (ich zahl immer noch die 172 Euro)und dann ist da noch die Geschichte mit den 1.70m Stehhoehe wonach auch "Klassiker" nun keine Wohnmobile mehr sind.


    Auch die Stehhöhe war schon vor der jetzt aufkeimenden Diskussion im Leitfaden des TÜV Nord eindeutig definiert. Die Finanzämter haben da bis heute nur schleifen lassen. Dieses "Schleifen lassen" wird jetzt als Grundlage für eine Art Gewohnheitsrecht herangezogen. Und im nächsten Schritt wird eine rückwirkende Besteuerung daraus....


    > Werd mich aber besser fuehlen als mal wieder stumpf zu akzeptieren das mal wieder alles teurer wird.


    Das ist sicher richtig.
    Vielleicht entdeckt ein findiger Jurist ja auch eine andere Möglichkeit wo man ansetzen kann. Auch wenn diese mittelfristig sicher genauso geschlossen wird wie die Auflastung hätte sich der Einsatz dann gelohnt. Wenn man ehrlich ist, möchte doch jeder Steuern sparen. Und das Thema Auflastung war ja auch nichts anderes, als ein solches Schlupfloch.


    Nur wie gesagt - rückwirkende Besteuerung sehe ich da nicht.
    Ehr ein vorsätzliches in Unkenntnis lassen...



    Just my 2 ct.






    zum zukünftigen Portal

  • Es geht ja nicht nur um die rückwirkende Besteuerung, sondern darum das man nicht rückwirkend etwas am Fahrzeug ändern kann.


    Das eine eigene Wohnmobilklasse kommen wird wusste jeder der sich informiert hat.


    Aber:


    Wäre die Definition zur Wohnmobilbesteuerung bereits Anfang 2006 bekannt gewesen hätte ich schon im Januar oder früher darauf reagieren können.


    Sei es mit dem Einbau eines Hochdaches zur Stehöhe ....oder anderes.


    Da die Endgültige Fassung aber erst am 9 November 2006 verabschiedet wurde, konnte der Wohnmobilfahrer auch erst dann reagieren.


    Und nicht rückwirkend.


    Kassiert wird aber rückwirkend.


    Und das ist die Ungerechtigkeit.

  • >Es geht ja nicht nur um die rückwirkende Besteuerung, sondern darum das man nicht rückwirkend etwas am Fahrzeug ändern kann.
    >Das eine eigene Wohnmobilklasse kommen wird wusste jeder der sich informiert hat.
    >Aber:
    >Wäre die Definition zur Wohnmobilbesteuerung bereits Anfang 2006 bekannt gewesen hätte ich schon im Januar oder früher darauf reagieren können.
    >Sei es mit dem Einbau eines Hochdaches zur Stehöhe ....oder anderes.
    >Da die Endgültige Fassung aber erst am 9 November 2006 verabschiedet wurde, konnte der Wohnmobilfahrer auch erst dann reagieren.
    >Und nicht rückwirkend.
    >Kassiert wird aber rückwirkend.
    >Und das ist die Ungerechtigkeit.


    Nochmal: ich fände es gut, wenn durch die Aktion eine gescheite Regelung zustande käme.


    Deinen Ansatz sehe ich aber anders.


    Mit dem Entfall des Schlupfloches der Gewichtsbesteuerung galt: Sonstige Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 to werden als PKW besteuert.
    Das war mit dem Entfall der Gewichtsbesteuerung erstmal gültig.


    Dann wurde aufgrund der Proteste und zahlreichen Initiativen gesagt:
    Womo kriegt eine eigene Regelung und wird bevorzugt behandelt.
    Und die Bevorzugung passiert auch noch rückwirkend!


    Wenn die aktuell gültige Regelung für Wohnmobile gekippt wird tritt nach meinem Verständnis für sonstige Fahrzeuge erstmal automatisch wieder die PKW Besteuerung in Kraft.


    Die Definition wie ein Wohnmobil auszusehen hat ist übrigens schon seit Ewigkeiten beim TÜV hinterlegt. Du findest einen Auszug aus dem Merkblatt 740 hier


    Das einzelne Prüfer es nicht mit allen Punkte wirklich genau genommen haben und Samstags in Womo Eintragungsaktionen Pseudowohnmobile geschaffen haben hat IMHO die Situation nur verschärft.


    Die Prüfer hätten gemäss den Vorgaben ihres Arbeitgebers die Eintragung nie vornehmen dürfen.


    Ohne Aufstell- / Hochdach keine Stehhöhe = kein Womo.


    Das ist nicht erst seit 2007 bekannt, wurde nur ignoriert und durch zwielichtige Prüfer umgangen.


    Auf Basis dieser falschen Eintragungen ein Gewohnheitsrecht abzuleiten ist schon ziemlich fragwürdig.


    Die Stehhöhe stand im Januar 2006 jedenfalls schon im Merkblatt 740 des TÜV.


    Trotz allem bleibt zu hoffen, dass Womos bezahlbar bleiben.






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  • Hallo Skipper,


    also ernsthaft:
    wer Leute, die es in keinster Weise betrifft, auffordert, für etwas zu spenden, wovon der Spender absolut keinen Vorteil hat, kann seinen Aufruf unmöglich ernst meinen.
    Ob der Aufrufer Medikamente, Drogen oder sonstiges konsumiert,ist mir sch...egal und das soll sich auch jeder selbst beantworten.


    Meine Ausführungen dazu waren ironisch. Das ist umgangssprachlich in der heutigen Jugendszene, nach Aussage meines Sohnes, absolut üblicher Sprachgebrauch.
    Und wenn mich Kai, wie du es schreibst, " vor den Kadi bringen will " , dazu kann ich nur sagen, daß ich jetzt schon gaaaaanz dolle Angst habe ;-)) ACHTUNG:IRONIE !!!!!!!!!!!



    Gruß
    Markus

  • Und zum x-ten Mal wollen manche einfach nicht verstehen das die Straßenrechtliche Zulassung nichts mit der Steuerlichen Seite zu tun hat.Der Tüv usw kann schreiben und abnehmen was er will, daran sind die Steuerbehörden nicht gebunden.
    Mein Gott scheint das schwer zu sein...

  • Hi,


    ist ja auch bloed, TUEV sagt WoMo, Zulassung, Versicherung nickt, Finanzamt sagt: nee, so einfach ist das nicht.


    Mit "tranzparents" hat das nichts zu tun.


    Gruss Frank

  • Hallo,


    Eure Diskussion in Ehren : warum macht Ihr Euch eigentlich das Leben so schwer ? Im Grunde ist es doch ganz einfach :


    Jeder, der jetzt einen korrigierten Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten hat, sollte gegen diesen zunächst Einspruch einlegen. Zum einen gegen die geforderte Nachzahlung, weil die zumindest dann absolut unrechtmäßig ist, wenn in Eurem Bescheid über die Besteuerung als Wohnmobil nicht der Passus der Vorläufigkeit und der Hinweis, dass der Bscheid rückwirkend abänderbar sei, enthalten war.


    Zum anderen gegen die Aberkennung der Wohnmobilzulassung. Während hier palabert wird über einen eventuellen Musterprozeß (ist doch Quatsch, jeder der eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, kann gegen das Finanzamt zum Nulltarif klagen. Wenn dann erst einmal ein Urteil gesprochen ist, kann dieses jedem Finanzamt in jedem Bundesland vorgehalten werden und ein jeder kann dieses Urteil nutzen - kostenlos...), hat sich eine Firma in Hannover im stillen Kämmerlein Gedanken gemacht, wie dem Finanzamt zu begegnen ist, und zwar hinsichtlich der Nachzahlung und der Aberkennung der Wohnmobilzulassung im allgmeinen. Die bieten ein Konzept mit juristischem Gutachten, Musterbriefen zur Begründung des Einspruchs etc. an, das bei mir dazu geführt hat, dass mein geänderter Steuerbescheid vom Tisch ist. Keine Nachzahlung mehr und meine Wohnmobilzulassung bleibt bestehen (ohne Hochdach !!!). Wie das genau funktioniert, darf ich leider nicht sagen, weil ich mich verpflichten musste, deren Konzept nicht zu veröffentlichen. Wer aber Interesse hat, sollte mal bei ebay unter dem Suchbegriff Wohnmobilzulassung nachschauen. Und wenn ich die richtig vestanden habe, führen die bereits zwei Klagen gegen das Finanzamt gegen die Aberkennung des Wohnmobilstatus, weil sie der Meinung sind, dass die Finanzämter das neue Gesetz hinsichtlich der geforderten Stehhöhe falsch auslegen.


    Also worüber sich ärgern und diskutieren ? Es geht doch auch ohne ...


    Gruss, Stefan.