Schadstoffschlüsselnummer ACV unter 2800 kg?



  • Frei nach Adenauer: Wass interessiert mich mein Geschwätz von gestern:


    ACV, alt = 0427 = GELB
    ACV, alt = 0427 + PM1 = GRÜN


    Der alte ACV ist nun plötzlich erheblich sauberer als vor einigen Tagen.
    Na das freut uns doch .... :D


    Somit sind die "alten" ACV`s und die "neuen" ACV`s wohl nun plakettentechnisch gleich. (Trennung in alt - neu war wohl die Herstellungswoche 36/2000).


    Grüße
    Klaus-TDI


    Quelle: [url=http://www.bmvbs.de/Verkehr/Integrierte-Verkehrspolitik/Umweltzonen-,2936.1002681/Umweltzonen-Haeufig-gestellte-.htm]LINK[/url]



  • klaus bist du dir da sicher?


    ich habe das anders verstanden


    acv mit 0427 ist rot
    und acv mit 0427 + pm 1 ist grün. oder habe ichs falsch verstanden


  • Hast Recht - Tippfehler.
    Langsam werde ich wohl Farbenblind :D


    Der alte ACV "überspringt" mit PM1 die GELBE Plakette.


    Grüße
    Klaus-TDI

  • Nachdem ich hier ein bisschen mit gelesen habe bin ich stutzig geworden.
    Ich habe einen ACV aus dem Jahre 96. Alle schreiben von einer SS-Nr. 0427. Mein Bus ist auf 2,81t aufgelastet und eine 0426. Wie kommt sowas?


    Und wie wird es denn nun mit der Plakette. Ich war erst sicher und nach den letzten Posts wieder unsicher. Habe ich dann eine grüne Plakette wenn ich einen RPF nachrüste? Wie ich es verstanden habe JA.


    MfG


    Patrick

  • Änderung der Feinstaubverordnung!
    Bei der Sitzung des Bundeskabitetts am Mittwoch, den 14.11.2007 wurde beschlossen, dass künftig auch Autos mit älteren Katalysatoren in Umweltzonen einfahren dürfen.
    Demnach können Fahrzeuge nach US-Norm (G-Kat) sowie mit Dieselrußfilter nachgerüstete Autos der Euro-1-Abgasstufe und Lastwagen ebenfalls grüne Plaketten erhalten. Bis dies per Gesetzt in Kraft tritt wird noch etwas dauern. Ziel ist es aber, dass dies noch im Dezember 2007 erfolgt. Ab dem entsprechenden datum können dann die Plaketten zugeteilt werden.



    Also abwarten.


  • hi patrick,


    nein du wirst mit nem rpf nur die gelbe plakette bekommen. was hast du denn in den papieren als klartext für ne abgasnorn stehen?
    die sache mit grün gilt nur bei 0427

  • Da steht "S-ARM Euro 2 G: 92/97".
    Kann man den Wagen nicht umschlüssel lassen oder so?
    Der hat doch Euro 2. Wenn dann Fahrzeuge mit Euro 1 und DPF die grüne bekommen ist es doch schwachsinn wenn meiner mit Euro 2 und dann später DPF nur gelb bekomme.


    Patrick



  • Schwachsinn ?
    Nein, das ist ein politisches Arbeitsergebnis.
    Technisch eher sinnbefreit, aber das ist in der derzeitigen Politik wohl ein Qualitätsmerkmal.


    Grüße
    Klaus-TDI

  • Hallo allerseits,


    ich befürchte so langsam, dass die in meinem Fahrzeugschein angegebenen Schlüsselnummern und die Emissionsklasse im Klartext komplett fehlerhaft sind. Zumindest kam mir diese Kombi in eurer Diskussion noch nicht unter.


    Habe nen alten Schein und zu 1) die 210530 (sollte also im neuen eine 0630 geben, oder?), zu 2 ) eine 0603 und als Emissionsklasse 93/59/EWG I, was widerum EURO 1 bedeutet. Bin mir aber ziemlich sicher, dass im Brief im Klartext EURO 2 eingetragen ist (muss ich heute abend nochmal checken).


    Tja, EURO 1+ RPF würde doch eigentlich die grüne Plakette geben?! Andererseits wäre EURO 2 steuermäßig wohl geschickter...


    Handelt sich um einen ACV, EZ 5/06, So.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T (unechtes WoMo, da keine 1,70 Stehhöhe)


    Grüße,
    Marks

  • Um die Verwirrung mal komplett zu machen:


    Ich fahre auch einen Cali mit dem ACV der ersten Stunde, BJ 1996.
    Das Fahrzeug sei heute Schadstoffklasse S0, sagen TÜV und VW, und erhält keine Plakette.
    Vermutlich bekäme ich mit einem selbst finanzierten DPF nun die Grüne?
    Die Frage stellt sich andererseits ob die DPF überhaupt für diese Fahrzeuge freigegeben bzw. zulassungsfähig sind....


    Lebenslauf:


    Bei Geburt anno 1996 (laut KfZ-Schein)
    PKW Kombi Geschlossen 3172 26 0603; S-Arm EURO 2 G:92/97


    Nach Westfalia Sperrholz Einbau:
    SO.KFZ.Wohn-MOBIL 1605; S-ARM EURO 2, G:92/97/20


    Nach Auflastung:
    So.KfZ Ueb. 2.8t 210541; 93/59/II, GKL:G1


    Der technisch Grund für die schlechtere Einstufung gegenüber späteren Modellen würde mich auch interessieren. Ich habe den Verdacht es ist nur ein Papier Zulassungsproblem der damaligen Typ-Zulassung von VW. Die späteren wurden nach neuerer Richtlinie zugelassen.


    Hat jemand ein Idee ob man das korrigieren lassen kann? Von anderen Herstellern (Mercedes) kenne ich Schreiben, die eine Entsprechung mit den Emissionen einer besseren Schadstoffklasse bestätigen und ein Umschreiben bei der Zulassungsstelle erlauben.

  • Hallo Ralph CC,


    habe jetzt auch nochmals einen Blick in den Brief geworfen und kann Deine Angaben bestätigen. Auch meiner war anno 96 ein


    PKW Kombi geschlossen S-arm Euro 2 G:92/97 mit Schlüsselnummer 317226 und 0603


    Nach der Auflastung stand drin:


    PKW geschlossen s-arm E2 G:92/97/EWG Schlüsselnummer 010221


    Dann Umschreibung zum Womo mit folgenden Daten:
    So.KFZ Wohnm. UEB.2,8 t mit Schl.Nr. 210530 und 93/59/EWG I


    Ist es denn jetzt eigentlich möglich, anhand dem ersten Eintrag zur Emissionsklasse im Brief, also EURO 2 das ganze auch steuerrechtl. wieder ins hier und jetzt zu biegen? Ich meine, es ist doch Fakt, dass der Bus (ACV) dies erfüllt. Wäre dankbar für eine Einschätzung /Erfahrung.


    DAnke und grüße,
    Marks

  • Der Hersteller Twintec schreibt beispielsweise zu seinem ACV RPF:
    "Bei Wohnmobilen kann die TSN gegenüber der Angabe abweichen. Wohnmobile sind nachrüstbar, wenn diese nach der Richtlinie 98/69/EG typgeprüft wurden und die Abgasanlage gegenüber dem Serienzustand unverändert ist"


    Mit 92/97 EWG oder 93/59/EWG I wie bei unseren ersten ACV sind wir da im A...


    Wirklich nicht zu glauben. Ein relativ moderner ACV TDI mit Oxykat erhält keine Plakette und kann ggf. (habe nicht alle Anbieter geprüft) nicht mit RPF aufgerüstet werden.


    Werde mich jetzt mal direkt an das Werk wenden. Vermutlich gibt es ja keine technischen Gründe für die ACV-Stinker, sondern nur die damalige schwache EU-Prüfrichtlinie.