Zitat:
"Die neuen Volkswagen Fahrzeuge mit Ottomotor, mit Erstzulassung ab dem 01.03.2006, sind fuer eine Zumischung von bis zu 10 Volumenprozent Bioethanol zum Ottokraftstoff (E10) geruestet. Fuer die 1,4 l Ottomotoren mit 59/63/66 KW gilt dies mit Erstzulassung Modelljahr 2007. Alle Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 01.03.2006 liegt, koennen nicht mit dieser Beimischung betankt werden."
Jetzt hat Volkwagen aber rausgegeben, dass bis auf die FSI-Motoren alle Benziner die E10-bemischung vertragen. Woher war denn deine Quelle?