Anhängerkupplung (immer wieder ein beliebtes Thema!)

  • Hallo liebe Hollä... ähhh Anhängerkupplungsbesitzer und -nutzer,


    bei mir haben sich aktuell ein paar Fragen rund um das Thema Anhängerkupplung ergeben und die wollte ich gern hier mal loswerden. Da mir schon der Kopf raucht, und der "Sende"-Button meinen ersten Eintrag mit einer Fehlermeldung verschluckt hat, werd ich veruschen die Fragen so präzise und klar wie mögilch zu formulieren...


    Zunächst kurz zu meinem Fahrzeug:
    VW T4 2.5 TDI AXG Atlantis
    Baujahr 2001
    AHK abnehmbar von Westfalia (ab Werk)


    Folgende Infos kommen direkt aus dem Fahrzeugschein:
    Leergewicht (G): 1959 kg
    zGG (F.1/F.2): beides 2810 kg
    Achslast (vorne;7.1/8.1): beides 1510 kg
    Achslast (hinten;7.2/8.2): beides 1410 kg
    Anhängergewicht (gebremst; Q.1): 2000 kg


    Unter Punkt 22 steht (exakt abgeschrieben!):
    ZU S.1:MAX.S-PL.*ZU 18-20:L.BIS 5013,B.1870,H.BIS 1945 U.ZU G:BIS 2169*ZU F.1/F.2:+100 U.ZU 7.1-8.3:H. +85 B. ANH-BETRIEB*ZUL.GES-GEW.D.ZUGES MAX. 4500KG*WW.AHK LT.E GTG/ABE*NACHGERÜSTET MIT PARTIKELMINDERUNGSSYSTEM STUFE PM1, FESTGESTELLT AM 09.06.2009.*


    Nach den Angaben unter Punkt 22 gehe ich also von folgenden Werten aus:
    Leergewicht: 2169 kg
    zGG: 2910 kg
    Gesamtgewicht des Zuges in Betrieb: 4500 kg


    So, dann komme ich jetzt zu den Fragen:


    a) Wenn ich das richtig verstehe, darf ich mit meinem Führerschein BE (Für alle, die noch einen alten 3er Führerschein haben, gilt genau das selbe!) folgende Kombinationen fahren:


    1) Leeres Fahrzeug (2169kg) + Anhänger mit maximalem Betriebsgewicht von 2000kg = 4169 kg
    Damit liege ich unter der Marke von 4500 kg für den gesamten Zug. Das zGG des Anhängers ist übrigens, solange es mindestens 2000 kg entspricht, unerheblich (meiner Meinung), da alle Angaben sich auf das Betriebsgewicht beziehen. Da ich den BE-Führerschein habe, und damit Züge bis zu einer addierten zGG von 12000 kg fahren darf, wird das auch nich so schnell zum Problem!


    2) Volles Fahrzeug (2910kg) + Anhänger mit maximalem Betriebsgewicht von 1590kg = 4500 kg
    Hier liege ich genau auf der Grenze für das zulässige Betriebsgewicht des Zuges. zGG des Anhängers auch hier wieder unwichtig, sofern größer 1590kg!)


    Könntet ihr mir diese zwei Angaben kurz so bestätigen? Das ist mehr was für die Rechtsabteilung, geb ich zu. Aber da herrscht teilweise große Verwirrung. Wie gesagt, alle Angabe unter der Bedingung, man hat einen entsprechenden Anhängerführerschein. Hat man nur B, sieht die Sache wieder komplett anders aus (Denn die Info, dass man nur maximal 750-kg-zGG-Anhänger ziehen darf ist nicht die ganze Wahrheit! Das trifft nur in bestimmten Fällen zu, wie zB dem T4, weil der selber schon so schwer ist ... aber wie gesagt, anderes Thema!)


    b) Wie sieht es mit der Stützlast aus? Gibt es da Maximalwerte? Eine Formel zum berechnen? In meinen Papieren finde ich dazu nix. Und gibt es da Erfahrungswerte? Man möchte ja nicht auf der Straße kleben, aber auch hinten nicht abheben! Bei nem Anhänger kann man ja noch so beladen, dass die Stützlast entsprechend größer oder kleiner ist, bei nem WoWa is das sicher bisschen schwieriger ...


    c) In der Wiki steht folgender Satz: "Unabhängig von der Ausführung wurde diese von der Fa. Westfalia geliefert (unsicher!)" (T4-wiki.de, Artikel: Anhängerkupplung). Als ich den gelesen habe, war ich etwas schockiert. Was will mir der Autor sagen? Entweder will ersagen, dass die Westfalia-AHKs unsicher sind, also abfallen, klemmen und extrem viele Unfälle mit Todesfolge verursachen (hoffentlich nicht!) ODER will er einfach nur sagen, dass er sich nicht sicher ist, ob wirklich ALLE AHKs ab Werk von Westfalia ausgestattet wurden? Wäre für ne kurze Deutung dankbar! :)


    d) Letzte Frage: Wie sieht es mit "Auflasten" (nennt man das auch bei Anhängern so?) aus? In der Wiki steht nämlich auch, dass man die Anhängerlast (gebremst) relativ einfach auf 2500 kg bringen könnte. Das macht dann ja wahrscheinlich der TÜV. Nicht, dass ich's unbedingt nötig hätte, aber theoretisch wäre das schonmal gut zu wissen. Und was passiert dann mit dem "ZUL.GES-GEW.D.ZUGES"? Geht die auch um 500 kg auf 5000 kg hoch? Sonst wäre es ja fast schon witzlos!


    So, das war jetzt mal wieder ein ziemlich langer Thread von mir. Hoffe, der ein oder andere hat es bis hier unten geschafft und nich schon früher aufgegeben. Bin jedenfalls super dankbar für alle, die's getan haben. Vielleicht kann man ja auch die Erkenntnisse in die Wiki schreiben (zB auch, was mit welchem Führerschein gefahren werden darf etc.), aber da müssen die Verantwortlichen sagen, ob sowas überhaupt in die Wiki gehört ...


    Danke auch hier schonmal für alle, die Antworten!
    Alles Gute,
    Erik

    VW T4 Multivan II Atlantis - 2.5 TDI 111 kW (AXG) - BJ2001 - 400t km

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  • Sorry für die Kürze, bin schon wieder auf dem Abflug.


    Gruß, Uwe

    Carvelle LR mit 2 Schiebetüren 111kw AHY + Box Vernünftige Leute fahren mit dem Bus zur Arbeit T2 Bj. '72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager T4 MV Allstar TD Bj. '95 mit ABL T4 MV Topstar TDI ACV Bj. '98 T4 Caravelle TDI ACV Bj. '98

  • Hallo Erik!
    Lange her das ich sowas langes gelesen habe,hab auch schonwieder die Hälfte vergessen,aber um es mal kurz und knapp auf den Punkt zu bringen,laut Deinem Führerschein hast Du kein Problem mit dem Gespann.
    Die zulässige Anhängelast laut Papieren darfst Du nicht überschreiten,unabhängig von der Gesamtnutzlast.
    Anhängerzug auflasten geht meines Wissens nach nicht,die ist vom Hersteller vorgegeben.
    Stützlast an der AHK ist einzuhalten,hier gilt auch wieder die Herstellerangabe.
    Die Stützlast am Anhänger sagt nur aus an welche Züge Du den anhängen darfst.
    Was war noch?
    Ach so.Rechenbeispiel.T4 1,9D,zulässiges Gesamtgewicht 4500 Kg,will einen T4 MV auf Abschlepplatte nach hause holen.Darf er-oder darf er nicht?
    NEIN!Das zulässige gesamtgewicht von 4500 Kg wird nicht überschritten,aber,die Anhängelast ist nur 1350 Kg.Anhänger 950-Bus 1590-Anhängelast überschritten-zulässiges Gesamtgewicht geht,fahren darfst Du so aber trotzdem nicht.
    Gegenrechnung:Otto wiegt 1896 Kg,zulässiges Gesamtgewicht Fahrzeug 2565 Kg,Rest bis 4500 ist 1935 Kg,anhängen darf ich sie trotzdem nicht,da ich nur 1335 Kg ziehn darf.
    Soweit erstmal alles verstanden?
    Gruß,Otto1992!

  • Hej Eric,


    noch ein wenig Verwirrung:


    Alte 3er Führerscheine gelten für Fahrzeuggewicht bis 7500 Kg + ein einachsiger (Doppelachsen bei denen die Zentralpunkte der Achsen nicht weiter als einen Meter auseinander liegen gelten in diesem Sinne als Einachser)
    Anhänger von maximal 12000 Kg Gesamtgewicht.


    ZU deiner Frage der Stützlast: Die Stützlast ist einmal abhängig von der Bauart der Anhängekupplung zum anderen von der Bauart der Deichsel.


    Siemuss Mindestwerte einhalten und Höchstwerte.


    Du darfst also nicht einen Anhänger anhängen der den Bus hinten ein wneig entlastet um das Gesamtgewicht auf die Hintercachse zu reduzieren :wall: das geht sonst übel aus.


    Bei den meisten PKW ist die Mindeststützlast 25 kg.
    Beim T4 könnten es 50 kg sein. Hmm...



    Die tatsächliche Stützlast muss in das tatsächliche Gesamtgwicht des Fahrzeus einberechnet werden.


    Es empfielt sich im Anhänger das Gewicht möglichst achsnah zu haben.
    Nicht ganz schwere Dinge ganz hinten rein tun.


    Ich versuch mal ne Aufschlüsselung deines abgeschriebenen Teils des Fahrzeugscheins:


    Unter Punkt 22 steht (exakt abgeschrieben!):
    ZU S.1:MAX.S-PL. S1=maximal zulässige Sitzzahl einschliesslich Fahrersitz
    *ZU 18-20:
    L.BIS 5013, Länge bis 5013 mm
    B.1870,Breite bis 1870 mm
    H.BIS 1945 Höhe bis 1945mm


    U.ZU G:BIS 2169*G= Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs bis 2169 kg
    ZU F.1/F.2:+100 F1=technisch zulässige Gesamtmasse /F2=im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse + 100 kg bei Anhängerbetrieb
    U.ZU 7.1-8.3:H. +85 B. ANH-BETRIEB*ZUL.GES-GEW.D.ZUGES MAX. 4500KG* die zulässigen Anchslasten erhöhen sich jeweils um85 kg bei Anhängerbetrieb
    WW.AHK LT.E GTG/ABE* Westfalia Werke Anhängekupplung mit irgend einer ABE


    NACHGERÜSTET MIT PARTIKELMINDERUNGSSYSTEM STUFE PM1, FESTGESTELLT AM 09.06.2009.*das weisste alleine:)



    edit:
    woher ich das habe?


    Steht alles kleingedruckt auf der Rückseite des Fahrzeugscheins (wer lesen kann ist klar im Vorteil)



    edit2:
    Die mir im Kopf rumgehende Mindeststützlast ist Teil der Betriebserlaubnis des Anhängers. Im FAhrzeugschein steht sie aber nicht drin. Sie ist auf dem Typenschild derr Zugvorichtung angegeben.
    Manchmal brauchts was Überlegungszeit, wenn der Hänger eben 255 kim entfernt steht...

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

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  • Super Leute!


    DANKE DANKE! Ich bin also auf dem richtigen Weg! ;) Das is doch schonmal ein gutes Zeichen!


    Wegen der Stützlast werd ich dann einfach mal bei Anhänger und Anhängerkupplung nachschauen, was da so steht! Und ein großer Daumenwert um die 50 kann ja sicher nicht schaden. Aus der Sache, dass das zGG um 100 kg steigt, im Anhängerbetrieb, schließe ich auch ein biscshen, dass das die maximale Stützlast ist, weil bei allem darunter ja nicht Nutzlast draufgeschalgen wird, sondern eigentlich sogar noch frei wird, wenn man mal so rum denkt ... Deswegen nehme ich an, dass sie das für die Stützlast sich gedacht haben ...


    Dann kann der Umzug ja kommen! :P


    Ich wünsch euch weiterhin alles Gute!
    Erikk

    VW T4 Multivan II Atlantis - 2.5 TDI 111 kW (AXG) - BJ2001 - 400t km

  • Moin!


    Ach so.Rechenbeispiel.T4 1,9D,zulässiges Gesamtgewicht 4500 Kg,will einen T4 MV auf Abschlepplatte nach hause holen.Darf er-oder darf er nicht?
    NEIN!Das zulässige gesamtgewicht von 4500 Kg wird nicht überschritten,aber,die Anhängelast ist nur 1350 Kg.Anhänger 950-Bus 1590-Anhängelast überschritten-zulässiges Gesamtgewicht geht,fahren darfst Du so aber trotzdem nicht.
    Gegenrechnung:Otto wiegt 1896 Kg,zulässiges Gesamtgewicht Fahrzeug 2565 Kg,Rest bis 4500 ist 1935 Kg,anhängen darf ich sie trotzdem nicht,da ich nur 1335 Kg ziehn darf.
    Soweit erstmal alles verstanden?


    :D


    Was meinst du mit Anhängelast? Sind das nicht die o.g. 2000kg? Mit 950+1590 wäre man drüber, ist klar... aber wo kommen deine 1350kg her?


    Deine Gegerechnung: 2565+1935=4500... mit 2000kg laut o.a. Ziffer Q.1 ginge das doch? Wiederum: woher kommen die 1350kg?


    Schlusswort: Ich habe nur A+B. BE wäre für mich leider leider das Maximum, was ich in diesem Leben bekommen könnte. Daran habe ich zwei Jahre zu knabbern gehabt. Mittlerweile habe ich mich damit abgefunden und meine Pläne ein bisschen umgestrickt. Vielleicht möchte ich aber trotzdem noch BE machen, daher interessiert mich das.


    Ciao
    Wolle


    P..S.: @ Erikk: die alten 3er dürfen bis 7,5t fahren, wie schon geschrieben. Das entspricht jetzt C1. Konkret sogar C1E, der bis 12t Zuggewicht gehen dürfte. Abgesehen davon dürfte niemandem, der BE (als höchste Klasse) hat auch nur im Traum irgendwas von 12t Zuggewicht einfallen. 12t - 3,5t (Fahrzeug maximal!) sind immernoch 8,5t Anhänger an einem 3,5t Fahrzeug! Der Anhänger drückt das Zugfahrzeug weg, wenn nicht in den ersten drei Kurven, dann in einer der nächsten drei. Ich dachte mit BE dürfte der Anhänger maximal 1,5x zGG vom Zugfahrzeug schwer sein, d.h. 3,5t Zugfahrzeug+5250kg Anhänger. Auch das dürfte schon ungemütlich werden...


    P.S.P.S.: Gerade gefunden:


    Also sogar noch weniger, wenn kein Geländewagen. Gilt bei einem Anhänger eigentlich immer zGG = Achslast + Stützlast?

  • Zitat

    *PKW's nach Nummer 2 sind amtlich anerkannt Geländewagen, die dürfen das 1,5-fache ziehen.


    Das heißt doch 7500kg Zugfahrzeug + 11250kg Anhänger == 18750kg.
    Lt. der Auskunft in der Führerscheinstelle wurde das max. Gespanngewicht auf 18000kg reduziert.
    Die 12000kg bekam man eingetragen, wenn man beim Umschreiben auf den neuen Schein nicht auf seine
    18t bestanden hatte.


    Ich war damals beim Umschreiben des Bundeswehr LKW Schein auf den zivilen damit konfrontiert.


    Grüße

  • noch mal exakt:
    alte Klasse 3 korrekt umgetauscht:


    A1
    B
    C1
    (Anmerkung 171)
    BE
    C1E
    (Anmerkung 79=C1E bis 12000 bis max 3 Achsen) gilt ohne Gesundheitsprüfung nur bis zum vollendeten 50 Lebensjahr, danach alle 5 Jahre Gesundheitsprüfung wie bei allen C und D Klassen
    M
    L
    (Anmerkung 174,175)
    T

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Fridi ()

  • Das heißt doch 7500kg Zugfahrzeug + 11250kg Anhänger == 18750kg.


    Korrekt. Aber nur beim Umschreiben von 3 auf neuen Führerschein.


    Hat man BE als höchste Klasse (der Themenersteller ist mein Alter oder gar jünger, damit hat er nen neuen Führerschein... denke ich doch), gilt für's Zugfahrzeug max. zGG 3500kg.


    Ciao
    Wolle


  • Ach so.Rechenbeispiel.T4 1,9D....


    Damit will man ja höchstens einen Klaufix bis 750kg zGG.:whistle: ziehen....
    Und mit dem FZ kann man so gar nicht die Gespanngewichtsgrenze von 4500kg knacken wenn man die zulässigen Einzelgesamtgewichte von Zug-FZ und Anhänger addiert.


    Es wäre aber mit einer VW-Freigabe evtl. eine etwas höhere Anhängelast denkbar bei Begrenzung der Gefälle-Prozente.


    Andererseits ist die von taxman angesprochene Auflastung auch nicht pauschal gültig und geht z.b. nicht für den 2,4l AAB. Da ist bei 4500kg Zug-Ges.-Gew. Ende der Fahnenstange. Und mehr will man damit auch nicht wirklich bergauf ziehen.

  • Damit will man ja höchstens einen Klaufix bis 750kg zGG.:whistle: ziehen....
    Und mit dem FZ kann man so gar nicht die Gespanngewichtsgrenze von 4500kg knacken wenn man die zulässigen Einzelgesamtgewichte von Zug-FZ und Anhänger addiert.


    Es wäre aber mit einer VW-Freigabe evtl. eine etwas höhere Anhängelast denkbar bei Begrenzung der Gefälle-Prozente.


    Andererseits ist die von taxman angesprochene Auflastung auch nicht pauschal gültig und geht z.b. nicht für den 2,4l AAB. Da ist bei 4500kg Zug-Ges.-Gew. Ende der Fahnenstange. Und mehr will man damit auch nicht wirklich bergauf ziehen.


    der 1.9D (1X) hat nur ein zugelassenens Gespanngewicht von 4000 kg.


    Und das auch nur bei Steigungen bis 10%.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Oh oh,da hab ich mal wieder was angerichtet!
    Aber kein Problem,ich hab mich eben beim Vorbesitzer,selbstständiger KFZ-Prüfer und Gutachter,schlau gemacht.Ich kann dieses klein geschriebene in diesen EU-Zulassungen selbst mit Lesebrille kaum noch entschlüsseln.
    Richtig ist,Otto darf 750 Kg ungebremst ziehen.
    Er hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2565 Kg und darf 2000 Kg gebremst ziehen.
    Das maximale Gewicht des gesamten Gespanns darf 4000 Kg nicht übersteigen.Also darf Otto mit Insassen nicht schwerer sein als 2000 Kg,und dann darf ich 2000 Kg gebremst ziehen.
    Und jetzt erklärt uns für verückt,Otto fährt mit einem 5,50 m Vollaluminiumboot-Mittelkabiene-150 PS Motor hinten dran,Doppelachser Trailer mit 100 Kmh Zulassung,2500 Km ab der Fähre Schweden bis zum Nordatlantik ohne Probleme.
    Bevor jetzt wieder einer ruft-in Schweden darf man mit Anhänger nur 80 Kmh fahren,das wissen wir.
    Deshalb fährt der Abschirmdienst hinter uns her!Ein PKW der die Lücke schließt wenn sich jemand dazwisch schieben will.Und wer da oben schonmal unterwegs war weiß es,5 Km lückenlose Dokumentation per Videoüberwachung,sonst keine Strafe.Aber das ist schonwieder abschweifend vom Thema.
    Und jetzt bin ich gespannt was das Forum dazu zu sagen hat.
    Gruß,Otto1992!