Hallo liebe Hollä... ähhh Anhängerkupplungsbesitzer und -nutzer,
bei mir haben sich aktuell ein paar Fragen rund um das Thema Anhängerkupplung ergeben und die wollte ich gern hier mal loswerden. Da mir schon der Kopf raucht, und der "Sende"-Button meinen ersten Eintrag mit einer Fehlermeldung verschluckt hat, werd ich veruschen die Fragen so präzise und klar wie mögilch zu formulieren...
Zunächst kurz zu meinem Fahrzeug:
VW T4 2.5 TDI AXG Atlantis
Baujahr 2001
AHK abnehmbar von Westfalia (ab Werk)
Folgende Infos kommen direkt aus dem Fahrzeugschein:
Leergewicht (G): 1959 kg
zGG (F.1/F.2): beides 2810 kg
Achslast (vorne;7.1/8.1): beides 1510 kg
Achslast (hinten;7.2/8.2): beides 1410 kg
Anhängergewicht (gebremst; Q.1): 2000 kg
Unter Punkt 22 steht (exakt abgeschrieben!):
ZU S.1:MAX.S-PL.*ZU 18-20:L.BIS 5013,B.1870,H.BIS 1945 U.ZU G:BIS 2169*ZU F.1/F.2:+100 U.ZU 7.1-8.3:H. +85 B. ANH-BETRIEB*ZUL.GES-GEW.D.ZUGES MAX. 4500KG*WW.AHK LT.E GTG/ABE*NACHGERÜSTET MIT PARTIKELMINDERUNGSSYSTEM STUFE PM1, FESTGESTELLT AM 09.06.2009.*
Nach den Angaben unter Punkt 22 gehe ich also von folgenden Werten aus:
Leergewicht: 2169 kg
zGG: 2910 kg
Gesamtgewicht des Zuges in Betrieb: 4500 kg
So, dann komme ich jetzt zu den Fragen:
a) Wenn ich das richtig verstehe, darf ich mit meinem Führerschein BE (Für alle, die noch einen alten 3er Führerschein haben, gilt genau das selbe!) folgende Kombinationen fahren:
1) Leeres Fahrzeug (2169kg) + Anhänger mit maximalem Betriebsgewicht von 2000kg = 4169 kg
Damit liege ich unter der Marke von 4500 kg für den gesamten Zug. Das zGG des Anhängers ist übrigens, solange es mindestens 2000 kg entspricht, unerheblich (meiner Meinung), da alle Angaben sich auf das Betriebsgewicht beziehen. Da ich den BE-Führerschein habe, und damit Züge bis zu einer addierten zGG von 12000 kg fahren darf, wird das auch nich so schnell zum Problem!
2) Volles Fahrzeug (2910kg) + Anhänger mit maximalem Betriebsgewicht von 1590kg = 4500 kg
Hier liege ich genau auf der Grenze für das zulässige Betriebsgewicht des Zuges. zGG des Anhängers auch hier wieder unwichtig, sofern größer 1590kg!)
Könntet ihr mir diese zwei Angaben kurz so bestätigen? Das ist mehr was für die Rechtsabteilung, geb ich zu. Aber da herrscht teilweise große Verwirrung. Wie gesagt, alle Angabe unter der Bedingung, man hat einen entsprechenden Anhängerführerschein. Hat man nur B, sieht die Sache wieder komplett anders aus (Denn die Info, dass man nur maximal 750-kg-zGG-Anhänger ziehen darf ist nicht die ganze Wahrheit! Das trifft nur in bestimmten Fällen zu, wie zB dem T4, weil der selber schon so schwer ist ... aber wie gesagt, anderes Thema!)
b) Wie sieht es mit der Stützlast aus? Gibt es da Maximalwerte? Eine Formel zum berechnen? In meinen Papieren finde ich dazu nix. Und gibt es da Erfahrungswerte? Man möchte ja nicht auf der Straße kleben, aber auch hinten nicht abheben! Bei nem Anhänger kann man ja noch so beladen, dass die Stützlast entsprechend größer oder kleiner ist, bei nem WoWa is das sicher bisschen schwieriger ...
c) In der Wiki steht folgender Satz: "Unabhängig von der Ausführung wurde diese von der Fa. Westfalia geliefert (unsicher!)" (T4-wiki.de, Artikel: Anhängerkupplung). Als ich den gelesen habe, war ich etwas schockiert. Was will mir der Autor sagen? Entweder will ersagen, dass die Westfalia-AHKs unsicher sind, also abfallen, klemmen und extrem viele Unfälle mit Todesfolge verursachen (hoffentlich nicht!) ODER will er einfach nur sagen, dass er sich nicht sicher ist, ob wirklich ALLE AHKs ab Werk von Westfalia ausgestattet wurden? Wäre für ne kurze Deutung dankbar!
d) Letzte Frage: Wie sieht es mit "Auflasten" (nennt man das auch bei Anhängern so?) aus? In der Wiki steht nämlich auch, dass man die Anhängerlast (gebremst) relativ einfach auf 2500 kg bringen könnte. Das macht dann ja wahrscheinlich der TÜV. Nicht, dass ich's unbedingt nötig hätte, aber theoretisch wäre das schonmal gut zu wissen. Und was passiert dann mit dem "ZUL.GES-GEW.D.ZUGES"? Geht die auch um 500 kg auf 5000 kg hoch? Sonst wäre es ja fast schon witzlos!
So, das war jetzt mal wieder ein ziemlich langer Thread von mir. Hoffe, der ein oder andere hat es bis hier unten geschafft und nich schon früher aufgegeben. Bin jedenfalls super dankbar für alle, die's getan haben. Vielleicht kann man ja auch die Erkenntnisse in die Wiki schreiben (zB auch, was mit welchem Führerschein gefahren werden darf etc.), aber da müssen die Verantwortlichen sagen, ob sowas überhaupt in die Wiki gehört ...
Danke auch hier schonmal für alle, die Antworten!
Alles Gute,
Erik