Vw T5 Transporter mit LKW Zulassung. Trennwand Pflicht, oder nicht?

  • Hallo zusammen!


    Nachdem ich meinen T4 verkauft habe, habe ich mir -ziemlich Hals über Kopf- einen T5 TDI Transporter mit LKW Zulassung gekauft. Wie meinen alten Bus will ich vorne die Sitze drehbar machen (Fahrersitz und Doppelsitzbank) und hinten ein Bett reinstellen. Blöd nur, dass ich dann momentan nur gegen die Trennwand gucken würde. Und beim TÜV Versuch 1 sagten die, die Trennwand könne nicht raus.


    Wäre auch bereit das Ding als PKW zuzulassen (ich will mir da durch die LKW Zulassung keinen Steuervorteil erschleichen). Aber das setzt wohl auch massive Umbauarbeiten voraus.


    Also jetzt meine eigentliche Frage:


    Kann die Trennwand bei LKW Zulassung raus? Ich will hinten ungern was fest einbauen. Erst recht nicht den kleinen Raum mit einem sinnlosen Kocher, Waschbecken oder nicht benötigten Sitzen vollballern.


    Wenn sich jemand auskennt ... Ich bin gespannt!

  • Hallo


    Das kann dir nur dein TÜV Mensch vor Ort beantworten.
    Es ist doch so, das du ein mit Trennwand ausgeliefertes und zugelassenes Fahrzeug verändern willst.


    Wenn es um eine andere Zulassungsart ginge... Also PKW zu LKW - Oder LKW zu PKW - Oder LKW zu Wohnmobil....dann wäre eventuell etwas machbar.
    Aber einfach ein bestehendes Fahrzeug veränern.....wohl nicht.


    Schau doch auch mal in die Aufbaurichtlienien von VW.
    Ich hab nur die vom T4
    https://umbauportal.de/documen…sporter_T4_DE_05-2007.pdf

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    2 Mal editiert, zuletzt von transarena ()

  • zumindesat beim T4 gab es die Trennwand auch beim LKW nur als kostenpflichtiges Zubehör bei der Bestellung.
    Meine alte Dicke hatte keine und war trotzdem als LKW ausgeliefert worden.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Maßgeblich ist allein EU-Bestimmung. LKW-Besteuerung richtet sich nach Nutzfläche. Bei mehr als 50% Ladefläche gilt Fahrzeug als eines "besonderer Bauart" und ist als LKW zu versteuern. Mein Finanzamt hat mir eine ganze Liste mit Voraussetzungen geschickt - war alles gelogen.
    Als ich dann auf die EU-Bestimmung verwieß, bekam ich plötzlich stillschweigend den gewünschten Steuerbescheid. :)

    <3 Die Beste ist die Leidenschaft, die keine Leiden schafft <3

  • Mein Bomber ist aucch als LKW zugelassen, Trennwand war von VW schon drin, nervte aber nur.
    Also raus mit der Blechwand und ich habe momentan eine "halbhohe" Trennwand aus Multiplex Holz ( 2 cm stark ) mit jeweils zwei Schrauben pro Seite verbaut.
    Die habe ich so von meinem T4, mit kleinen umbauarbeiten übernommen, der auch als LKW angemeldet war.
    Da hat sich nie ein TÜV Prüfer drüber aufgeregt ........


    Am Rande Bemerkt: Bei meinem T4 war mal das Zündschloß defekt. War mir egal und ich habe einen Taster für den Anlasser eingebaut, also einen "Startknopf".
    Schlüssel im Zündschloß auf "Fahrbetrieb", Taster drücken, Bulli springt an.
    Der damalige TÜV Prüfer war begeistert - das ist ja fast wie in einem Sportwagen!


    Es kommt halt auf den Prüfer und dessen "Tagesform" an.

    1,9 TDI, langer Radstand und zwei Hunde :)


  • Am Rande Bemerkt: Bei meinem T4 war mal das Zündschloß defekt. War mir egal und ich habe einen Taster für den Anlasser eingebaut, also einen "Startknopf".
    Schlüssel im Zündschloß auf "Fahrbetrieb", Taster drücken, Bulli springt an.
    Der damalige TÜV Prüfer war begeistert - das ist ja fast wie in einem Sportwagen!


    was soll daran auch zu bemängeln sein?
    Es ist durch die Notwendig des Schlüssels die Sicherung gegen unbefungte Benutzung des Fahrzeugs gegeben, und ob der Startstrom dann durch einen Taster ausgelöst wird, der im Schloßmechnismus integriert ist (eigentlich ja dahinter verbaut) oder separat, ist beliebig.
    Den Tastknopf gibt's doch mittlerweile sogar im 500er Fiat ... und gab es da sogar schon im Ur-Cinquecento in den 60ern, nur daß es da ein Hebel zwischen den Sitzen war, der den Anlasser mittels Seilzug aktivierte.

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • Ich erinnere mich noch an einen originalen Taster im alten Käfer.
    Als es noch kein Lenkradschloss gab war das ganz normal.
    Später bekam das Auto dann ein Schalthebelsperrschloss nachgerüstet als eine zusätliche Diebstahlsicherung vorgeschrieben wurde.


    Und dann musssten irgendwann auch die Winker inaktiviert werden und zusätzliche Blinkleuchten auf den vorderen Kotflügeln angebracht und die Rücklichter gegen neue grössere mit einem gelben Blinkerfeld ausgetauscht werden.


    Ob die Diebstahlsicherung oder die Blinker eher kamen erinnere ich nicht mehr.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • @ miko: Was soll daran zu bemängeln sein ?????


    In welchem Land leben wir denn hier ? Das Land der Regeln und Gesetze!


    Der Taster wurde aus einem Schaltschrank ( Industrie ) ausgebaut und dann in dem T4 eingesetzt.
    Somit also eine "Bauliche Veränderung" des Fahrzeugs, die vom TÜV geprüft und eingetragen werden muss. Wurde aber nie gemacht .......
    Selbst die günstigen Windabweiser, die ich jetzt an meinem T5 verbaut habe ( Klemmen und Kleben ) müssten eine Abnahme bekommen.
    Wenn ich jetzt einen Unfall verursache und ein findiger Anwalt kommt dahinter das die Teile nicht eingetragen waren, der Wagen somit keine Betriebserlaubniss mehr hat, könnte er mir einen Strick daraus drehen.


    Also hätte der TÜV Prüfer eigentlich den Tster bemängeln müssen - da nicht geprüft für diese Anwendung, bzw. das Fahrzeug wurde mit diesem Taster so nie getestet.

    1,9 TDI, langer Radstand und zwei Hunde :)

  • Hat jetzt nichts mit der Trennwand zu tun, aber mit dem TÜV...


    Ich habe mir mal in einem VW Nutzfahrzeugzentrum eine für den T4 zugelassene AHK in Spanien verbauen lassen, in Unkenntnis der Sachlage. Der hiesige TÜV Prüfer meinte beim Termin Anhängerkupplungen hätten keinen EU Standard, er wolle die deutsche Zulassung sehen. Hatte ich nicht. "Dann müsse er diese beim Test zerstören", meinte er dann. Ich habe meinen Dackelblick aufgesetzt, da die AHK nur für einen Fahrradträger vorgesehen sei. Er sagte dann, "gut, sie haben also die abnehmbare Kupplung verloren." Genau...


    Das ging 8 Jahre lang gut, bis ich an einen 100%-tigen geriet. Der verlangte den "unbrauchbaren Rest" der AHK unter dem Fahrzeug abzumontieren und wieder vorzuführen. :evil:


    Man ist also u.U. auf dünnem Eis, falls man eine Holz-LKWzulassung investiert. Aber die Kosten sind ja vergleichsweise gering. Der einfachen spanischen Kupplung trauere ich heute noch nach. Die jetzige Westfalia mir ihrem dämlichen Kugelmechanismus gammelt trotz reichlich Fett immer wieder fest.