Fiskus und T4 2,4D Bj 94 78PS

  • Hi,
    ich fahre den o.g. Typ seit gut 3 Jahren, (vorher T2 und T2) und war ziemlich erstaunt, als ich die erste Rechnung vom Fiskus bekam. (2400 x65,--).
    Auf einen Tip hin habe ich ablasten lassen, von 2590Kg auf 2500Kg. Jetzt bezahle ich "nur" noch 45,- je 100 ccm. Hat jemand noch einen besseren Vorschlag. Gibt es inzwischen einen Nachrüst-Kat oder so was?
    Gruß
    Tom

  • Hallo Auflaster und alle anderen schwergewichtiegen!


    Wie wirkt sich der Kat bei 2,4D (Aufgelastet als LKW) noch auf die Steuer aus?
    Wieviel zahlt man dann pro 200Kg?
    Inwieweit wirkt sich eigendlich die Einstufung als Wohnmobil auf Steuer u. Versicherung aus?
    Leider habe ich bisher keine zusammenhängenden Infos gefunden die beim T4-(gebraucht)Kauf mithelfen könnten, eine Vergleichstabelle im FAQ wär nich schlecht. Ich wäre für ein paar Tips dankbar, worauf man für nachträgliche Ermäßigungen beim kauf achten sollte (VW-Freigabe hab ich schon gelesen).
    Danke schonmal!

  • Schön wenn man feststellt, daß das was man gemacht hat so gut ist , daß es geklaut und kopiert wird. Tip: man sollte bei Listen und Web-Seiten die man downloaded und dann für den Eigengebrauch umstrickt schon die Kennzeichnungen des ursprünglichen Generator-Programms entfernen. naja.
    Die Original-Listen zu Kat Nachrüstungen in mittlerweile deutlich vollständigerer Form incl. D3 für Benziner und Infoseiten sowie FAQ`s gibts hier : www.autobastian.de
    Gruß Thomas



    Auto-Bastian-Homepage

  • Moin allesamt,


    also:
    Niedrigste Steuer für T4
    a) LKW-Zulassung
    b) Auflastung auf 2,81 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und Zulassung als Kombinationskraftfahrzeug oder Wohnmobil (hat eventuell ach Einsparpotential beid er Versicherung, kommt auf die SF-Klasse an).


    Als PKW zugelassen zahlt man immer die Hubraumsteuer, beim Wohnmobil auch, wenn es nicht aufgelastet ist.


    Grüße aus dem hohen Norden
    Bo



    >Hallo Auflaster und alle anderen schwergewichtiegen!
    >Wie wirkt sich der Kat bei 2,4D (Aufgelastet als LKW) noch auf die Steuer aus?
    >Wieviel zahlt man dann pro 200Kg?
    >Inwieweit wirkt sich eigendlich die Einstufung als Wohnmobil auf Steuer u. Versicherung aus?
    >Leider habe ich bisher keine zusammenhängenden Infos gefunden die beim T4-(gebraucht)Kauf mithelfen könnten, eine Vergleichstabelle im FAQ wär nich schlecht. Ich wäre für ein paar Tips dankbar, worauf man für nachträgliche Ermäßigungen beim kauf achten sollte (VW-Freigabe hab ich schon gelesen).
    >Danke schonmal!

  • >Hallo Auflaster und alle anderen schwergewichtiegen!
    >Wie wirkt sich der Kat bei 2,4D (Aufgelastet als LKW) noch auf die Steuer aus?
    >Wieviel zahlt man dann pro 200Kg?
    >Inwieweit wirkt sich eigendlich die Einstufung als Wohnmobil auf Steuer u. Versicherung aus?
    >Leider habe ich bisher keine zusammenhängenden Infos gefunden die beim T4-(gebraucht)Kauf mithelfen könnten, eine Vergleichstabelle im FAQ wär nich schlecht. Ich wäre für ein paar Tips dankbar, worauf man für nachträgliche Ermäßigungen beim kauf achten sollte (VW-Freigabe hab ich schon gelesen).
    >Danke schonmal!
    Ein Kat wirkt sich bei einem zGG von 2,81 to. nicht mehr aus. Die Steuer bleibt bei 337,-- DM pro Jahr. Bei einer Umtragung von PKW auf Sonder Kfz Wohnmobil ändert sich nur diene Versicherungsprämie. Als PKW ist er von der jeweiligen Typklasse abhängig. Als Womo wird in der Haftpflicht die kw zugrunde gelegt, und bei der Kasko (teil o. Vollkasko) der ehemalige Neuwert des Fahrzeuges. Es sind allerdings auch einige Voraussetzungen zu erfüllen um das Fahrzeug als Womo zugelassen zu bekommen. 1. Es muß eine Schlafgelegenheit vorhanden sein 2. Es muß ein Tisch vorhanden sein (bei einem Multivan kein Problem) 3. Einige Staumöglichkeiten (kleiner Schrank) 4. Eine Kochgelegenheit (es reicht ein Spirituskocher).
    Gruß
    Stefan

  • Hallo Tom,
    es gibt folgende Möglichkeiten, Steuern zu sparen:
    1. LKW-Zulassung : Steuern nach Gewicht und nicht nach Hubraum oder Schadstoffklasse. Problem: Umbau des Fahrzeugs erforderlich (Trennwand, Scheiben zuschweißen usw.), sehr hohe Versicherungsprämie (lohnt nicht), Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.
    2. AUFlasten auf 2,81 t und Eintragung als Kombi oder So.-Kfz. (Jedenfalls nicht als PKW!). Steuersatz 22DM/200kg, Versicherung wie PKW bzw. Womo.
    3. Wenn Auflasten nicht geht: Kat einbauen. Dann Rückstufung in niedrigere Schadstoffklasse.


    Ich hab meine Caravelle aufgelastet. Steuern = 337 DM/p.a.
    statt 725DM bzw. 925 nächstes Jahr.

  • Warum nicht als Pkw?
    Mein 92er T4 California, 2,4 l Diesel, 78 PS, ist noch immer ein "Pkw geschlossen" (zGG 2,81 t). Er wurde ohne Murren vom hiesigen Finazamt nach Gewicht besteuert. Ich brauchte noch nicht einmal nen Antrag zu stellen nach der Auflastung. Ging alles von allein. (jährl. Steuer DEM 337,-)

  • Hallo Alf,


    wenn Dein California als "PKW geschlossen" angemeldet ist, wie hast Du ihn versichert? Auch als PKW?
    Mein California ist umgeschlüsselt auf So-KFZ WoMo.
    Ich zahle für Steuer, Haftpflicht und Vollkasko bei Schadensfreiheitsklasse 2 bei der KRAVAG noch nicht mal 1.000,00 DM im Jahr. Als PKW hätte ich deutlich mehr Versicherungsbeitrag bezahlen müssen.


    Gruss Calif

  • Hallo,
    ja, als Womo wäre mein California in der Versicherung etwas günstiger. Stimmt, aber ich möchte v.a. als Wild-Camper mit ruhigen Gewissen auf Pkw-Plätzen stehen dürfen oder auch dort, wo es eindeutige Womo-Verbotschilder untersagen. Ist eher eine subjektive Entscheidung.


    Gruß Alf