Auflasten und Sparen ???

  • Ist es richtig das man einen TDI T 4 auflasten kann und dann steuern spart oder kann sich das finazamt auch weigern wenn noch 8 sitze drin sind ????
    so wurde mir von händler gesagt bei dem ich eigentlich einen benziner kaufen wollte nun aber einen wesentlich günstigern diesel da stehn hat.und ich hab den eindruck das der nur den benziner gern loswürde.


    RATLOS


    Anna

  • Die wenigsten Finanzbeamten gucken sich das Fahrzeug an. Andererseits käme mir ein Kombinationskraftwagen (so steht's dann im Kfz-Schein - also ein Fahrzeug zur Beförderung von Lasten UND Personen) mit Zulassung zur Beförderung von 8 Personen auch spanisch vor - wo sollen dann noch die Lasten hin?
    Es gibt allerdings auch kleinvolumige Lasten mit hohem Gewicht, und Sitze kann man ja auch ausbauen... .
    Bei der Auflastung meines MV gab es ja Probleme (Suchwort Rinderhagen), und bei der Gelegenheit sagte mir mein freundlicher Finanzamtmann, dass es bei solchen Vorgängen immer einen Ermessensspielraum gibt - am besten vorher fragen.
    Das gilt wohl allerdings nicht für die Zulassungstelle, aber die richtet sich ja nach dem, was der TÜV-Mann schreibt, also da vorher auch fragen.
    Außerdem kannst Du, falls Du an die Fahrgestellnummer der beiden T4's kommst, auch mal an VW faxen, ob und unter welchen Bedingungen die auflastbar sind.
    Haben die Fahrzeuge ESP, geht's eh nur mit Gutachten, ansosnten sind eventuell ander Federn erforderlich, aber das hast Du ja sicher schon der Forumssuche entnommen ;)


    Übrigens wusste meine VW-Nutzfahrzeugverkäufer nicht einmal, das es so etwas wie Gutachtenauflastung für T4 mit ESP gibt, es ist also mit dem Informationsgehalt von Verkäuferaussagen meist nicht so weit her.


    Ach so, und kauf bloß den Diesel!


    Cheers,


    CC

  • >Die wenigsten Finanzbeamten gucken sich das Fahrzeug an. Andererseits käme mir ein Kombinationskraftwagen (so steht's dann im Kfz-Schein - also ein Fahrzeug zur Beförderung von Lasten UND Personen) mit Zulassung zur Beförderung von 8 Personen auch spanisch vor - wo sollen dann noch die Lasten hin?
    >Es gibt allerdings auch kleinvolumige Lasten mit hohem Gewicht, und Sitze kann man ja auch ausbauen... .
    >Bei der Auflastung meines MV gab es ja Probleme (Suchwort Rinderhagen), und bei der Gelegenheit sagte mir mein freundlicher Finanzamtmann, dass es bei solchen Vorgängen immer einen Ermessensspielraum gibt - am besten vorher fragen.
    >Das gilt wohl allerdings nicht für die Zulassungstelle, aber die richtet sich ja nach dem, was der TÜV-Mann schreibt, also da vorher auch fragen.
    >Außerdem kannst Du, falls Du an die Fahrgestellnummer der beiden T4's kommst, auch mal an VW faxen, ob und unter welchen Bedingungen die auflastbar sind.
    >Haben die Fahrzeuge ESP, geht's eh nur mit Gutachten, ansosnten sind eventuell ander Federn erforderlich, aber das hast Du ja sicher schon der Forumssuche entnommen ;)
    >Übrigens wusste meine VW-Nutzfahrzeugverkäufer nicht einmal, das es so etwas wie Gutachtenauflastung für T4 mit ESP gibt, es ist also mit dem Informationsgehalt von Verkäuferaussagen meist nicht so weit her.
    >Ach so, und kauf bloß den Diesel!
    >Cheers,
    >CC
    Hi,
    nach dem der Bundestag heute einer Änderung der Kfz-Zulassungsordnung zugestimmt hat, kann es sein, das es ab Herbst leider vorbei ist mit der Steuerermäßigung für aufgelastete Fahrzeuge.


    Gruß Tom

  • Hi, Anna (von hinten wie von vorn *g*)


    >Ist es richtig das man einen TDI T 4 auflasten kann und dann steuern spart oder kann sich das finazamt auch weigern wenn noch 8 sitze drin sind ????


    Bei mir waren (Fensterbus Transporter) folgende Dinge von Belang:


    - nur 3 Sitze vorne
    - Gepäckwand trennt Last vom Fahrerhaus
    - zulässiges Gesamtgewicht über 2.8t (neues Fahrwerk, war aber eh nötig...)


    Damit bekam ich eine LKW-Zulassung - günstiger scheint aber eine Kombinationsfahrzeugzulassung oder Wohnmobil-Zulassung zu sein, dafür sind dann wieder andere Kriterien von Belang.
    Gravierender als die KFZ-Steuer sind sowieso die Versicherungsbeiträge (LKW unbedingt vermeiden, damit finanzierst Du das Risiko gewerblicher Transporter, und das ist nicht wenig!)
    >so wurde mir von händler gesagt bei dem ich eigentlich einen benziner kaufen wollte nun aber einen wesentlich günstigern diesel da stehn hat.


    Ah, das war ein Benziner...


    > und ich hab den eindruck das der nur den benziner gern loswürde.


    Dem kann es egal sein, welchen er los wird, er wird auf jeden Fall dabei gewinnen...


    >RATLOS


    Echt? - Ich hatte Dir aber geschrieben, worauf man achten sollte - war allerdings auf nen Diesel bezogen :)


    Gruß,
    /dev/null

  • Bundesregierung auf die entsprechende Anfrage der FDP, wie das Steuerprivileg für Geländewagen zu begründen ist.


    Sprich: die Partei der Besserverdiener strebt die Abschaffung der Privilegien für Besserverdiener an ;)


    Es geht in der kleinen Anfrage der FDP tatsächlich ausschliesslich um Geländewagen, die nicht weiter wie leichte Nutzfahrzeuge behandelt werden sollen.


    Leichte Nutzfahrzeuge bleiben erstmal solche.

  • Es ging zunächst 'nur' um eine Anfrage, die sich mit der Besteuerung von Geländewagen befasste. Und auf die gab es jetzt eine Antwort der Bundesregierung. Demnach soll noch dieses Jahr dem Bundesrat eine Änderungsverordnung vorgelegt werden.
    Angesichts der Finanznot der Länder wird dieser sicherlich zugestimmt werden. Aber bevor man sich als T4-Besitzer darüber aufregt, sollte man erst einmal abwarten, was denn überhaupt in dieser Änderungsverordnung drin steht.


    zaydo

  • kombikraftwagen heisst nicht gleichzeitig, sondern unabhängig voneinander. also bänke raus und lasten tragen. bänke rein und personen befördern.


    jeder mv ist auflastbar. ist genauso ein kombinationskraftwagen wie eine caravelle oder ein trapo


    mit der lkw-versicherung ist dat auch nicht ganz richtig. lkws unter 1 to nutzlast sind in der versicherung relativ günstig, aber es gilt max. 3 plätze, trennwand und vielleicht noch mehr.


    womo aufgelastet ist am günstigsten. hab ich und bei mir im schein steht auch, ist wie kombinationskraftwagen.


    von daher geht das wohl auch


    lass mich aber gerne eines besseren belehren


    gruss
    alex



    >Die wenigsten Finanzbeamten gucken sich das Fahrzeug an. Andererseits käme mir ein Kombinationskraftwagen (so steht's dann im Kfz-Schein - also ein Fahrzeug zur Beförderung von Lasten UND Personen) mit Zulassung zur Beförderung von 8 Personen auch spanisch vor - wo sollen dann noch die Lasten hin?
    >Es gibt allerdings auch kleinvolumige Lasten mit hohem Gewicht, und Sitze kann man ja auch ausbauen... .
    >Bei der Auflastung meines MV gab es ja Probleme (Suchwort Rinderhagen), und bei der Gelegenheit sagte mir mein freundlicher Finanzamtmann, dass es bei solchen Vorgängen immer einen Ermessensspielraum gibt - am besten vorher fragen.
    >Das gilt wohl allerdings nicht für die Zulassungstelle, aber die richtet sich ja nach dem, was der TÜV-Mann schreibt, also da vorher auch fragen.
    >Außerdem kannst Du, falls Du an die Fahrgestellnummer der beiden T4's kommst, auch mal an VW faxen, ob und unter welchen Bedingungen die auflastbar sind.
    >Haben die Fahrzeuge ESP, geht's eh nur mit Gutachten, ansosnten sind eventuell ander Federn erforderlich, aber das hast Du ja sicher schon der Forumssuche entnommen ;)
    >Übrigens wusste meine VW-Nutzfahrzeugverkäufer nicht einmal, das es so etwas wie Gutachtenauflastung für T4 mit ESP gibt, es ist also mit dem Informationsgehalt von Verkäuferaussagen meist nicht so weit her.
    >Ach so, und kauf bloß den Diesel!
    >Cheers,
    >CC

  • Hej Anna,


    Was dev/null unten geschrieben hat ist was völlig anderes.
    Eine LKW Zulassung. Und selbst bei der braucht man nicht die Trennwand im Bus. Ich habe so einen LKW der ohne Trennwand vom Werk ausgeliefert wurde.
    Die Trennwand gabs nur mit Mehrpreis..


    Das was Du gesucht hast, ist ein Auflasten eines PKW/Kombinationskraftwagens. Das sind alle Autos die über 2,8T zulässiges Gesamtgewicht haben und sowohl für die Personen- als auch für die Güterbeförderung geeignet sind.


    Man kann die Sitze in kurzer Zeit ausbauen und dann ist das Auto für Gütertransport geeignet.
    Macht man sie wieder rein ists wieder ein Personentransporter.
    Machst Du nur einen Teil der Sitze raus, kann man Personen und Güter transportieren.


    Das Finanzamt kann sich nicht weigern, dazu gibt es ein Urteil des Bundesfinanzgerichts.



    Den Benziner wird der Händler sicher nicht so leicht los wie den Diesel.
    Die sind nicht so begehrt.


    Du kannst aber auch den Benziner auflasten und dann ne Gasanlage einbauen.
    Ist alles eine Kostenfrage und Art der Nutzung.


    Wo wohnst Du?


    Gruß aus der Pfalz Fridi


    die das T4 Forum erst kennen gelernt hat, als sie schon vieles an Erfahrungen alleine gemacht hatte.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • >Hi, Anna (von hinten wie von vorn *g*)
    >Bei mir waren (Fensterbus Transporter) folgende Dinge von Belang:
    > - nur 3 Sitze vorne
    > - Gepäckwand trennt Last vom Fahrerhaus
    > - zulässiges Gesamtgewicht über 2.8t (neues Fahrwerk, war aber eh nötig...)
    >Damit bekam ich eine LKW-Zulassung - günstiger scheint aber eine Kombinationsfahrzeugzulassung oder Wohnmobil-Zulassung zu sein, dafür sind dann wieder andere Kriterien von Belang.
    >Gravierender als die KFZ-Steuer sind sowieso die Versicherungsbeiträge (LKW unbedingt vermeiden, damit finanzierst Du das Risiko gewerblicher Transporter, und das ist nicht wenig!)


    >Gruß,
    >/dev/null


    Moin,


    bei der Auflastung bleibt das KFZ weiter ein PKW geschlossen.
    Unten im Brief / Schein kommt das Zusatz "das Fahrzeug ist technisch ein Kombinationskraftfahrzeug", was als Grundlage für die Besteuerung gilt.
    Die Anzahl der Sitze ist dabei nicht relevant, sondern die Möglichkeit, das Fahrzeug für beide Nutzungsvarianten geeignet ist => Kombinationskraftfahrzeug!
    Für die Versicherung bleibt es ein PKW, die Änderung muss aber der Versicherung mitgeteilt werden.


    Als WoMo zulassen ist eine Variante, bei der man versicherungstechnisch einen Vorteil erzielen kann.


    Als LKW sollte man es sicher nicht eintragen lassen! Da sind die Kriterien die /dev/null genannt hat,von Belang, wobei dafür eine Auflastung nicht zwingend erforderlich ist. Bei Zulassung als LKW wurde schon von einigen berichtet, dass sämtliche Sitz- und Gurthalterungen hinten drin unbrauchbar gemacht werden mussten.
    Dann schlägt die Versicherung unbarmherzig zu!


    Also lieber nur auflasten (und zwar schnell, bevor sie da was ändern und jeder Beamte eher nein als ja sagt).


    Dirk

  • alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • >womo aufgelastet ist am günstigsten.



    Dies stimmt so doch nicht, oder?


    Womo hat etwas mit der Versicherung zu tun und nicht mit der Steuer.


    Steuer >> Auflastung am günstigsten !


    Versicherung >> kommt darauf an!
    Womo geht nur bis 50% Rabatt, Auto bis 30%.
    Also immer Versicherung vergleichen, mein Versicherer hat mir vom Womo abgeraten, da wird meine Versicherung nur teurer.


    mfG


    AH111

  • womo aufgelastet ist meiner ansicht nach am günstigsten


    aufgelastet auf 2,805 to macht 172 euro steuer


    womo macht billige versicherung mit weniger hindernissen:


    z.b. jeder darf fahren, also auch fahrer unter 23, ohne daß man tierisch blechen muss., weiterhin gibt es keine regionalklassen oder kilometerbeschränkungen. außerdem ist es egal, ob du nen garagewagen oder nicht hast.


    als womo ist meines erachtens am günstigsten. musst mal versicherungen vergleichen.
    ich habe vorher bei der huk24 689 für haftpflicht und tk mit 150 € sb gezahlt (bei 55% sf 5) und nun bei gleicher klasse (sf 5 55%) und gleicher versicherung (haftpflicht und tk 150 € sb) nur noch 422 €. mit 6 eingetragenen sitzplätzen, die ich auch als pkw hatte


    die rmw-versicherungen.de (da werde ich wohl hinwechseln zum 1.1.05) ist noch günstiger. da zahl ich nur 293 € bei der sf 5 und haftpflicht und tk mit 150 € sb.


    ist ein pkw günstiger? wohl kaum



    >>womo aufgelastet ist am günstigsten.
    >
    >Dies stimmt so doch nicht, oder?
    >Womo hat etwas mit der Versicherung zu tun und nicht mit der Steuer.
    >Steuer >> Auflastung am günstigsten !
    >Versicherung >> kommt darauf an!
    >Womo geht nur bis 50% Rabatt, Auto bis 30%.
    >Also immer Versicherung vergleichen, mein Versicherer hat mir vom Womo abgeraten, da wird meine Versicherung nur teurer.
    >mfG
    >AH111

  • Hallo,


    nach meinen Informationen wurde gestern über einen Gesetzentwurf entschieden, der den Gesetzesanhang kippt, aufgrund dessen der Bundesfinanzhof die Gewichtsbesteuerung für sogenannte Kombinations-KFZ erst möglich gemacht hat.


    Der Bundesrat muss noch zustimmen. Danach werden vom Finanzamt neue STeuerbescheide ausgestellt werden.


    Im Thread weiter oben dazu noch ein Originalauszug aus der gestrigen Debatte.


    Viele Grüße


    Kai

  • Moin,



    [...]
    >Der Bundesrat muss noch zustimmen.


    Und genau deswegen habe ich (wie wohl auch Willy) geschrieben, dass eben noch nichts entschieden ist. Entschieden ist die Änderung, wenn der Bundesrat zugestimmt hat. Nicht früher und nicht später.



    >Danach werden vom Finanzamt neue STeuerbescheide ausgestellt werden.


    Wenn die Änderung durch den Bundesrat ist, muss man erstmal sehen, was alles geändert wurde. Und dann muss man sehen, was die Länder daraus machen. Und dann erst wird man wissen, ob und ab wann man selbst betroffen ist. Alles andere ist derzeit doch nur sinnfreie Glaskugelguckerei.


    Und bezüglich Deiner Bemerkung "wurde gestern über einen Gesetzentwurf entschieden" ist es vielleicht hilfreich mal beim Bundestag vorbei zu schauen. In den Mitteilungen steht lediglich: "Die Bundesregierung hat eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung bereits auf den Weg gebracht, wie es in der Antwort weiter heißt. Die Änderungsverordnung solle dem Bundesrat noch in diesem Jahr mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet werden."


    Es ist ja noch nicht einmal sicher, ob sich dieses Jahr noch etwas tut ("solle...noch in diesem Jahr").


    zaydo

  • Hallo,


    so locker sehe ich das nicht mehr. Da wurde immerhin im Bundestag gestern ein Antrag beschlossen und ein klarer Weg zur Umsetzung aufgezeigt. Daß der Bundesrat dem zustimmen muss, ist bei den zum Ausdruck gebrachten Meinungen aus allen Fraktionen eine Formsache und wird sicherlich noch in diesem Jahr passieren.


    Alle, deren Fahrzeuge bereits aufgelastet sind, können es eh nur abwarten. Aber jetzt noch in eine Auflastung zu investieren würde ich nicht empfehlen.


    Viele Grüße


    Kai



    "Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
    Ungerechtfertigtes Steuerprivileg für schwere Geländewagen abschaffen


    - Drucksache 15/3468 -


    Die Kollegin Wright, die Kollegen Seiffert, Hermann und Solms sowie die Staatssekretärin Gleicke bitten, ihre Reden zu Protokoll geben zu dürfen.10


    Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall.


    Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen "Ungerechtfertigtes Steuerprivileg für schwere Geländewagen abschaffen". Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? -
    Der Antrag ist mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen."

  • Moin,


    [...]
    >Der Antrag ist mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen."


    Ja super, unsere unfähige christliche Opposition ist dagegen. Dann besteht ja berechtigte Hoffnung, dass die Vorlage nicht durch den Bundesrat kommt.



    zaydo
    Ja, ja, war nur ein Scherz.

  • >Moin,
    >[...]
    >>Der Antrag ist mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen."
    >Ja super, unsere unfähige christliche Opposition ist dagegen. Dann besteht ja berechtigte Hoffnung, dass die Vorlage nicht durch den Bundesrat kommt.
    >
    >zaydo
    >Ja, ja, war nur ein Scherz.



    eigentlich keine schlechte idee, wenn die cdu dagegen ist. hoffe nur davor sind noch ein paar landtagswahlen und die spd, grünen stürzen weiter ab und die cdu legt zu. dann kriegen die noch mehr stimmen im bundesrat und der gedanke ans veto ist nicht ganz hoffnungslos


    <Ironie ist das Körnchen Salz, das das Aufgetischte überhaupt erst genießbar macht>