Mobilitätsgarantie nicht beim CE !

  • Morgen!


    Ich ärgere mich gerade mit meinem CE, dessen LIMA defekt, Batterie leer und überhaupt....
    Habe beim Freundlichen grad erfahren, dass mein CE keine MobiGarantie hat!
    Ist nähmlich ein Wohnmobil, sprich So.KFZ.
    Die MobGarantie gilt nur für als PKW zugelassene Fahrzeuge. Das hat mir bis jetzt natürlich niemand gesagt, bei jeder Inspektion wurden mir die Vorzüge der MobiGarantie erklärt !!!
    So, jetzt hats mir wieder mal den Vogel rausgehaut und ich hab wieder ein Argument weniger, bei VW die Inspektionen machen zu lassen.


    Habt ihr ähnliche Erfahrungen?


    Gruß aus Ulm, Peter.

    ---------------------------------------- California Exclusive, Bj.2002, ACV+dpf(grün)

  • >Habt ihr ähnliche Erfahrungen?


    Nö, mein MV ist als Womo zugelassen und hat dank nicht billiger Inspektionen beim Freundlichen (in Tuttlingen) die Mobilitätsgarantie...war auch noch nie ein Theman...


    Gruss, momentan aus der Schweiz
    Ingo

  • Wenn Du die vorher regelmässig bezahlt hast (Auf den Rechnungen sollte natürlich "Inspektion mit Mobilitätsgarantie" stehen) sollte man auch davon ausgehen das Du eine MG hast.


    Ich hatte vor 1-2 Jahren mal eine Diskussion mit dem Freundlichen, ich hab Ihn drauf angesprochen, wenn es eine Insp. mit MG gibt, dann muss es auch eine Position Insp. ohne MG geben... Ja, schon aber...


    Wenn die Tatsache vorliegt würde ich da mal nachhaken (Was eine Insp. mit bzw ohne MG kostet.........)


    Gruss aus HG


    Jan

  • >............. wenn es eine Insp. mit MG gibt, dann muss es auch eine Position Insp. ohne MG geben...
    ..............
    Habe ich mal bei der Werkstatt angesprochen: Nee, ohne gibt's nicht, ist doch immer automatisch mit drin. Ich denke zwar, das ist nicht so, aber es war zu merken, daß sie selber glaubten, was sie sagten und nicht in der Lage gewesen wären, die MoBi-Kosten herauszurechnen. Gruß HNW, der MoBi für Quatsch hält, zumindest in der Gewährleistungszeit und als ADAC-Mitglied. Und es ist eine MOBILITÄTSgarantie, d. h. ich muß echt liegenbleiben, damit sie greift und dann bleibe ich lediglich mobil, mit welchem Auto ist nicht gesagt

  • Danke Jan!


    Guter Tipp!
    Du hast recht, auf der letzten Inspektion habe ich 010900007 (mit Mob.Garantie) bezahlt.
    Da werde ich gleich nachher vorstellig werden und sehen was die dazu meinen.


    Gruß aus Ulm, Peter.

    ---------------------------------------- California Exclusive, Bj.2002, ACV+dpf(grün)

  • >Sag mal, Dr. Ingo, bist Du zufällig am WE in Berlin??


    Nee, leider nicht, angedacht ist erst wieder 22/23.01. Momentan alles etwas chaotisch...ich meld mich aber die Tage mal mit ausführlicheren infos...


    >LG's und so die entsprechenden Wünsche fürs neue Jahr


    Danke :)


    Ingo

  • Alles klar, geht nur um was abholen für den 'neuen' Bus, aber da frage ich mal Robsen.


    Meld Dich gerne mal und halt Dir (euch) mal den 19.2. frei.


    Gruß


    Mat.

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.

  • >Morgen!
    >Ich ärgere mich gerade mit meinem CE, dessen LIMA defekt, Batterie leer und überhaupt....
    >Habe beim Freundlichen grad erfahren, dass mein CE keine MobiGarantie hat!
    >Ist nähmlich ein Wohnmobil, sprich So.KFZ.
    >Die MobGarantie gilt nur für als PKW zugelassene Fahrzeuge. Das hat mir bis jetzt natürlich niemand gesagt, bei jeder Inspektion wurden mir die Vorzüge der MobiGarantie erklärt !!!
    >So, jetzt hats mir wieder mal den Vogel rausgehaut und ich hab wieder ein Argument weniger, bei VW die Inspektionen machen zu lassen.
    >Habt ihr ähnliche Erfahrungen?
    >Gruß aus Ulm, Peter.
    Hallo Peter,


    nachdem sich VW ohne Not spätestens mit Phaeton und Touareg von seiner eigenen Identität verabschiedet hat, was bei den Preisen und der Modellpolitik schon länger zu beoabchten ist, wundert mich bei denen garnichts mehr. Allein die Arroganz,mit der in der Vergangenheit Kulanzanträge bei Zahnriemencrashes behandelt wurden, was ja bekanntlich auf konstruktive Mängel der betr. Teile zurückging und normalwerweise auf dem Wege der Rückholaktion hätte beseitigt werden müssen, zeigt nachdrücklich wie abgehoben sich VW seiner Kundschaft gegenüber verhält.


    Gruß Männe

  • ........... da hat deine Werkstatt recht, denn es gibt von VW aus nur die Arbeitsposition mit MOB- Garantie, außer natürlich Nutzfahrzeuge und Womos. ..........der MoBi für Quatsch hält, zumindest in der Gewährleistungszeit und als ADAC-Mitglied. Und es ist eine MOBILITÄTSgarantie, d. h. ich muß echt liegenbleiben, damit sie greift und dann bleibe ich lediglich mobil, mit welchem Auto ist nicht gesagt
    .....gegenüber ADAC kriegst bei der MOB für die Rep.-dauer ein Ersatzfahrzeug. Gruß Stefan

  • Moin,


    [...]
    >Allein die Arroganz,mit der in der Vergangenheit Kulanzanträge bei Zahnriemencrashes behandelt wurden,


    VW hatte bis Ende 2003 eine Sonderkulanzregelung (100/100%) für betroffene T4 bis Ende 1999. Auch nach 2003 gab es für o.a. T4 bei entsprechendem 'Nachbohren' noch 100%.
    Was hat das mit Arroganz zu tun?



    >was ja bekanntlich auf konstruktive Mängel der betr. Teile zurückging


    Was waren noch einmal die "konstruktive Mängel" (ab 2000)?



    zaydo

  • Moin


    [...]
    >Gruß HNW, der MoBi für Quatsch hält, zumindest in der Gewährleistungszeit und als ADAC-Mitglied. Und es ist eine MOBILITÄTSgarantie, d. h. ich muß echt liegenbleiben, damit sie greift und dann bleibe ich lediglich mobil, mit welchem Auto ist nicht gesagt


    Auch bei der normalen ADAC-Mitgliedschaft muss man liegen bleiben, bevor die etwas tun. Und meines Wissens gibt es beim ADAC nicht so viele Leistungen.


    Wer die Inspektionen bei VW machen lässt, braucht IMO keinen ADAC. Und wer zusätzliche Leistungen will, erschlägt dies mit ein paar Euro über die Kfz-Versicherung. Die ADAC-Mitgliedschaft ist im Vergleich dazu viel zu teuer. Und die 'verbilligten' Zusatzangebote sind nicht wirklich preiswert.


    zaydo

  • >VW hatte bis Ende 2003 eine Sonderkulanzregelung (100/100%) für betroffene T4 bis Ende 1999. Auch nach 2003 gab es für o.a. T4 bei entsprechendem 'Nachbohren' noch 100%.


    Hallo Zaydo.
    Das kann man so pauschal, glaube ich, nicht sagen.
    Unser T4, EZ 03/99, Bj ~ 09/98, steht definitiv auf der "Todesliste", hatte in 2003 bei KM-Stand 48000 eine defekte Wapu, die "leider" von mir rechtzeitig entdeckt wurde (Wasserpfütze unterm Bus), bevor irgendwelche Folgeschäden auftraten. Also, volles Programm, Wapu, Zahnriemen, Spannrollen etc, ~ 550 Euro, Kulanz: Fehlanzeige!
    Nach "Nachbohren" (VK8): 30% vom Arbeitslohn, ~ 100 Euro, erstattet bekommen.


    Grüße,
    Christian

  • Moin,


    >>VW hatte bis Ende 2003 eine Sonderkulanzregelung (100/100%) für betroffene T4 bis Ende 1999. Auch nach 2003 gab es für o.a. T4 bei entsprechendem 'Nachbohren' noch 100%.
    >Hallo Zaydo.
    >Das kann man so pauschal, glaube ich, nicht sagen.
    >Unser T4, EZ 03/99, Bj ~ 09/98, steht definitiv auf der "Todesliste", hatte in 2003 bei KM-Stand 48000 eine defekte Wapu, die "leider" von mir rechtzeitig entdeckt wurde (Wasserpfütze unterm Bus), bevor irgendwelche Folgeschäden auftraten. Also, volles Programm, Wapu, Zahnriemen, Spannrollen etc, ~ 550 Euro, Kulanz: Fehlanzeige!
    >Nach "Nachbohren" (VK8): 30% vom Arbeitslohn, ~ 100 Euro, erstattet bekommen.


    Nicht gut.
    Wobei man natürlich berücksichtigen muss, dass das Ersetzen der Spannrollen und Zahnriemen nicht zur Reparatur der WaPu gehört. Trozdem hast Du nur ca. 30% der Gesamtkosten für den WaPu-Schaden erstattet bekommen. Wundert mich, da hier im Forum auch schon von einer vollen oder zumindest deutlich höheren erstattung die Rede war.



    >Grüße,
    >Christian


    Zaydo, der auch Pech mit der WaPu hatte, weil er ein Leck frühzeitig erkannt hat und keinen 'neuen' Motor für 250 Euro SB (wg. Garantieversicherung) bekommen hat ;)

  • Moin,


    diese geringe Erstattung liegt meiner Meinung nach am "fortgeschrittenen Alter".
    4 Jahre alt und nur 48Tkm - das paßt der Bewilligungsstelle wohl nicht.


    Ich hatte mit einem 11/98er die undichte WaPu bei 65T im 02/01.
    Habe erst mal alles (ca. 1200 DM) selbst zahlen müssen, dann später über die Sonderkulanzliste argumentiert, mehrere Briefe geschrieben und im Endeffekt in 12/02, praktisch zusammen mit der Kulanz von 50% auf den Klimakompressor (08/02, 115Tkm) auch diese "Altlast" zu 100% ersetzt bekommen.


    Gruß
    MiKo

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • Wobei mir nicht klar ist ob leckende Wapu und blockierende WaPu unbedingt was miteinander zu tun haben. Bei meinem Vorgängerbus TDI `97 blockierte die WaPu und der Riemen sprang, aber die Pumpe war trocken...


    Gruß Andreas, dessen Bus momentan ohne Getriebe, Winkeltrieb und Kupplung dasteht und auf Teile wartet, aber das ist eine andere Geschichte, von der ich Euch später mal erzählen werde..., nur soviel an zaydo: Im Zusammenhang mit diesem Kapitalschaden wird die nur begutachtete und nicht getauschte Wasserpumpe beim letzten großen Werkstattaufenthalt kulanterweise nachträglich jetzt dann noch getauscht (obwohl es doch schon die große, 24 Zahn ist und die Erfahrungen mit dieser Pumpe nur noch positiv seien. andren-kolb@t-online.de

  • Moin,


    >Wobei mir nicht klar ist ob leckende Wapu und blockierende WaPu unbedingt was miteinander zu tun haben.


    Korrekt. Sie kann lecken und durchaus trotzdem weiterlaufen. Die von mir hergestellte Verbindung Leck -> Blockieren -> Motorschaden war angesichts der Garantie mehr Wunschdenken als Realität ;)


    [...]
    >Gruß Andreas, dessen Bus momentan ohne Getriebe, Winkeltrieb und Kupplung dasteht und auf Teile wartet, aber das ist eine andere Geschichte, von der ich Euch später mal erzählen werde...


    Hej, erst neugierig machen und dann ein "später"? ;)



    zaydo

  • >>............. Und es ist eine MOBILITÄTSgarantie, d. h. ich muß echt liegenbleiben, damit sie greift und dann bleibe ich lediglich mobil, mit welchem Auto ist nicht gesagt



    Die VK-8 schrieb mir am 16. Oktober 2002:


    "Gestatten Sie uns bitte noch einen Hinweis zu Mobilitätsgarantie. Auch wenn das in dem von Ihnen geschilderten Pannenfall nocht nicht zutrifft, gilt seit dem 15.10.02 im Rahmen der Mobilitätsgarantie folgende Regelung:
    Wenn ein Fahrzeug die Werkstatt noch aus eigener Kraft erreicht, eine Weiterfahrt innerhalb von drei Stunden jedoch nicht möglich ist, weil der Hersteller eine Weiterfahrt aus technischen Gründen untersagt, besteht Anspruch auf Mobilität."

  • >Moin,
    >[...]
    >>Allein die Arroganz,mit der in der Vergangenheit Kulanzanträge bei Zahnriemencrashes behandelt wurden,
    >VW hatte bis Ende 2003 eine Sonderkulanzregelung (100/100%) für betroffene T4 bis Ende 1999. Auch nach 2003 gab es für o.a. T4 bei entsprechendem 'Nachbohren' noch 100%.
    >Was hat das mit Arroganz zu tun?
    >
    >>was ja bekanntlich auf konstruktive Mängel der betr. Teile zurückging
    >Was waren noch einmal die "konstruktive Mängel" (ab 2000)?
    >
    >zaydo
    Guten Abend Herr Oberlehrer Zaydo,


    normalerweise brauche ich garnichts mehr hinzufügen, denn meine Vorredner haben schon dankenswerter Weise die sachliche Arbeit erledigt. Es ist schon ein Zeichen der Qualität des Forums, daß auch andere unhaltbare Behauptungen widerlegen. Danke! Bleibt mir nur Dir zu empfehlen, erst nachzudenken und dann
    die geistigen Ergüsse loszulassen. Ich möchte meine Ansicht unterstreichen, daß ich es schon für eine Arroganz von VW halte, die ganze Zahnriemenproblematik beim TDI auf dem Rücken der Kunden auszutragen. Daß konstruktive Mängel Ursache der Misere waren ist ja mittlerweile bewiesen. Sie wären verpflichtet gewesen, eine Rückrufaktion zu starten. Aber offensichtlich sind sie schon so weit, daß sie nach dem Motto agieren "ist der Ruf erst ruiniert lebt es sich ganz unsgeniert" - möchte nur noch das Stichwort "Pannenstatistik" einfügen. Also was gibt es da noch zu beschönigen oder stehst Du im Sold von VW?!


    Gruß Hermann

  • Moin,


    >>[...]
    >>>Allein die Arroganz,mit der in der Vergangenheit Kulanzanträge bei Zahnriemencrashes behandelt wurden,
    >>VW hatte bis Ende 2003 eine Sonderkulanzregelung (100/100%) für betroffene T4 bis Ende 1999. Auch nach 2003 gab es für o.a. T4 bei entsprechendem 'Nachbohren' noch 100%.
    >>Was hat das mit Arroganz zu tun?
    >>
    >>>was ja bekanntlich auf konstruktive Mängel der betr. Teile zurückging
    >>Was waren noch einmal die "konstruktive Mängel" (ab 2000)?
    [...]
    >Guten Abend Herr Oberlehrer Zaydo,


    >normalerweise brauche ich garnichts mehr hinzufügen,


    Du redest dummes Zeug. Versuche es doch einfach mal mit Antworten auf die o.a. Fragen.



    zaydo