Hallo Leute,
auf der Volkswagen-Homepage ist bei den technischen Daten für den MV T5 4Motion
128KW ein Leergewicht von 2526 kg angegeben.
Es resultiert eine maximal mögliche Zuladung von 474 kg.
Das sind 56 kg weniger als im Polo Basis, vier Fahrzeugklassen tiefer, was sowohl das Volumen als den Preis betrifft.
Belegt der T5-Besitzer die sechs Sitze (6x75kg=450kg) mit Fahrgästen, die jeder
bescheidene 25kg Gepäck =150kg pro Person (soll vorkommen bei einer Urlaubsreise,wenns zum Bergsteigen oder Skifahren geht), so verliert er
bei einem Unfall wegen Überladung jeglichen Versicherungsschutz und wird persönlich voll regresspflichtig.
Sind noch ein Hänger oder Wohnwagen (100kg Stützlast) und/oder einige Fahrräder
am Heck (100kg) und eine oder zwei Dachboxen dabei (100kg Dachlast), so kommen
locker ca 900 kg Zuladung zusammen.
Durch Zusatzausstattungen wie z.B. Anhängerkupplung, (Warm-)Luftstandheizung, Climatronic...... kommen nochmals bis zu 100kg dazu.
Was bedeutet, daß der T5 ohne bösen Willen bei alltäglicher Nutzung, um über das
Doppelte überladen unterwegs ist.
VW kann es sich erlauben, den T5, der ungefähr den dreifachen Rauminhalt und den
drei- bis vierfachen Preis des Polo`s aufweist, mit geringerer Zuladung anzubieten und kriminalisiert so die Kunden.
Ich finde das wesentlich gravierender als z. B. ein fehlender zweiter Funkschlüssel (Danke an alle, die es durch viel Einsatz bewirkt haben, dass dieser wieder Bestandteil der Serie ist), da durch diese katastrophale Legalitätslücke der T5-Fahrer voll mit seinem Privatvermögen haftbar ist und
ganze Existenzen (auch der Familie) vernichtet werden können.
Mich würde interessieren:
1.) Die Meinung der T5-Forum`s-Teilnehmer, ob das so gut ist, daß der T5-MV weniger zuladen darf als der Polo
und
2.) ob davon ausgegangen werden kann, daß der T5-MV einfach und billig aufgelastet werden kann, aus oben beschriebenen Gründen bis 3500kg.
Denn das ist notwendig, wenn es VW schon nicht anbietet.
Bruno