Streß mit Finanzamt

  • Hallo, ich habe meinen T4 Multivan umschreiben lassen als WoMo. War bis dahin auch kein Problem im Brief steht "So.Kfz.Wohnm.ueb.2.8T". Allerdings muß ich zugeben das ich etwas blauäugig an die Sache herangegangen bin. Als ich mein Auto wieder abholen konnte, viel mir im Brief auf das mir ein Sitzplatz gestrichen wurde. Dies war aber nicht in meinen Sinne und ich bekam später ein Gutachten, das ich auch mit 7 Sitzen fahren darf. Soweit für mich alles prima. Dann bekam ich einen Bescheid vom Finanzamt (in NRW) zwecks Fahrzeugvorführung. Ich meldete mich noch mal in der Werkstatt und jetzt bekam ich einen Schrank mit Gaskocher an der Stelle des äußeren Einzelsitzes eingebaut. Ok dachte ich was muss das muss. Beim Finanzamt angekommen wurde die steuerliche Vergünstigung prompt abgelehnt.
    1. Aussage:"keine Waschgelegenheit"
    2. Aussage:"keine Standhöhe von 1,70m auf einer Fläche von 1m²"
    3. Aussage:"Kochstelle nicht fest mit der Karosse verbunden"
    Sie war mit Nutensteinen in den Laufschienen verschraubt!


    So, jetzt stehe ich in kurzem Hemd und überlege, ob ich der Werkstatt auf dem Leim gegangen bin bzw. ob es Willkür des Finanzbeamten war.
    Ich möchte auch weiterhin meinen Multivan mit sieben Sitzplätzen nutzen.
    Ich möchte mich auch nicht auf dem schmalen Grad der Steuerhinterziehung bewegen, wenn ich die Kochstelle durch den 7 Sitz ersetzt habe! Trotz alledem möchte ich "noch" die steuerlichen Vorteile ausnutzen.


    So und was nu. Für aktuelle Tipps und Hinweise wäre ich sehr dankbar.


    LG
    Olli

  • Hallo,


    aus was für einem Landkreis bist du?? Würde mich mal intressieren.....


    >1. Aussage:"keine Waschgelegenheit"
    da reicht eine Waschschüssel die du auf den Tisch stellen kannst.....


    >2. Aussage:"keine Standhöhe von 1,70m auf einer Fläche von 1m²"
    nicht wirklich vorgeschrieben......aber wie dagegen angehem???


    >3. Aussage:"Kochstelle nicht fest mit der Karosse verbunden"
    tja, da streiten sich die geister.....die einen wollen es so oder so.


    Ich habe meinen MV ja auch umgebaut......aber alles hinten im Heck (wegen der Sitzplätze).
    Und zwar hinten unter der Matratze kann ich den Kocher hoch- bzw. rausklappen sowie eine Arbeitsfläche über die ganze Breite.......meine Waschgelegenheit ist ein Kanister mit Pumpe und Brause. Eine Waschschüssel die ich auf die Ablage stellen kann ergibt den Rest. Schöne Stauräume unter der Matraze im Heck eingerichtet...sieht gut aus. Wenn die Arbeitsfläche und Kocher runtergeklappt ist geht schön dei Heckklappe zu. Wenn ich das nutzen möchte muß die Heckklappe offen sein und man steht draußen. Aber mit einem Dach drüber und voller Stehhöhe.
    Der TÜV sagte zwar, das es am Limit wäre aber hat eingetragen....So.KFz Womo über 2,81t.....ganz unten steht noch (was ich sehr wichtig finde!!!!)......mit Heckküche und Schlafgelegenheit.



    Martin


    P.s. der Werkstatt kannst du nicht die Schuld geben.....eher deinem Finanzamt. Ich denke das du woanders keine Probleme haben wirst. Deshalb die Frage wo du herkommst.....

  • >Für aktuelle Tipps und Hinweise wäre ich sehr dankbar.


    Gern. Man muss kein böser Finanzbeamter sein, um zu wissen, dass ein Multivan mit sieben Sitzen kein Wohnmobil ist. Zahl deine Steuern und gut is.


    Ich hab eher das Gefühl, das Finanzamt hat Stress mit Dir...


    Ciao, Michael

  • Ich wollte doch nichts mehr zum Steuerthema schreiben, aber manchmal geht's durch mit mir... :(


    @Admins: wenn Ihr wollt könnt ihr meinen Beitrag gern löschen. Das waren nur Gedanken, die mir (sogar über den Umweg der Tastatur) einfach rausgerutscht sind.


    Ciao, Michael

  • Verstöß es hier eigentlich gegen die Netiquette wenn man das Steuerthema anspricht? Ich habe auch das gefühl das hier manchmal beiträge gelöscht werden

  • Hallo,


    Ich weis gar nicht warum ihr so einen Stress macht wegen Umbau auf SO.KFZ.WO :)


    Hab erst letzte Woche meinen Steuerbescheid bekommen und da ist alles beim alten 172Euro Steuern da Aufgelastet (ist kein Wohnmobil bzw LKW).


    Gruß Peter aus Berlin



    >Hallo, ich habe meinen T4 Multivan umschreiben lassen als WoMo. War bis dahin auch kein Problem im Brief steht "So.Kfz.Wohnm.ueb.2.8T". Allerdings muß ich zugeben das ich etwas blauäugig an die Sache herangegangen bin. Als ich mein Auto wieder abholen konnte, viel mir im Brief auf das mir ein Sitzplatz gestrichen wurde. Dies war aber nicht in meinen Sinne und ich bekam später ein Gutachten, das ich auch mit 7 Sitzen fahren darf. Soweit für mich alles prima. Dann bekam ich einen Bescheid vom Finanzamt (in NRW) zwecks Fahrzeugvorführung. Ich meldete mich noch mal in der Werkstatt und jetzt bekam ich einen Schrank mit Gaskocher an der Stelle des äußeren Einzelsitzes eingebaut. Ok dachte ich was muss das muss. Beim Finanzamt angekommen wurde die steuerliche Vergünstigung prompt abgelehnt.
    >1. Aussage:"keine Waschgelegenheit"
    >2. Aussage:"keine Standhöhe von 1,70m auf einer Fläche von 1m²"
    >3. Aussage:"Kochstelle nicht fest mit der Karosse verbunden"
    > Sie war mit Nutensteinen in den Laufschienen verschraubt!
    >So, jetzt stehe ich in kurzem Hemd und überlege, ob ich der Werkstatt auf dem Leim gegangen bin bzw. ob es Willkür des Finanzbeamten war.
    >Ich möchte auch weiterhin meinen Multivan mit sieben Sitzplätzen nutzen.
    >Ich möchte mich auch nicht auf dem schmalen Grad der Steuerhinterziehung bewegen, wenn ich die Kochstelle durch den 7 Sitz ersetzt habe! Trotz alledem möchte ich "noch" die steuerlichen Vorteile ausnutzen.
    >So und was nu. Für aktuelle Tipps und Hinweise wäre ich sehr dankbar.
    >LG
    >Olli

  • Hallo nochmal,
    Martin Das zuständige Finanzamt ist das F. Herford!
    mould Jeder probiert doch etwas für sich herauszuschlagen. Wenn alle Richtungen ausgelotet sind und es dann nicht funktioniert, werde ich auch den hohen Steuersatz zahlen.


    Ciao
    Olli




    >Hallo,
    >aus was für einem Landkreis bist du?? Würde mich mal intressieren.....
    >>1. Aussage:"keine Waschgelegenheit"
    >da reicht eine Waschschüssel die du auf den Tisch stellen kannst.....
    >>2. Aussage:"keine Standhöhe von 1,70m auf einer Fläche von 1m²"
    >nicht wirklich vorgeschrieben......aber wie dagegen angehem???
    >>3. Aussage:"Kochstelle nicht fest mit der Karosse verbunden"
    >tja, da streiten sich die geister.....die einen wollen es so oder so.
    >Ich habe meinen MV ja auch umgebaut......aber alles hinten im Heck (wegen der Sitzplätze).
    >Und zwar hinten unter der Matratze kann ich den Kocher hoch- bzw. rausklappen sowie eine Arbeitsfläche über die ganze Breite.......meine Waschgelegenheit ist ein Kanister mit Pumpe und Brause. Eine Waschschüssel die ich auf die Ablage stellen kann ergibt den Rest. Schöne Stauräume unter der Matraze im Heck eingerichtet...sieht gut aus. Wenn die Arbeitsfläche und Kocher runtergeklappt ist geht schön dei Heckklappe zu. Wenn ich das nutzen möchte muß die Heckklappe offen sein und man steht draußen. Aber mit einem Dach drüber und voller Stehhöhe.
    >Der TÜV sagte zwar, das es am Limit wäre aber hat eingetragen....So.KFz Womo über 2,81t.....ganz unten steht noch (was ich sehr wichtig finde!!!!)......mit Heckküche und Schlafgelegenheit.
    >
    >Martin
    >P.s. der Werkstatt kannst du nicht die Schuld geben.....eher deinem Finanzamt. Ich denke das du woanders keine Probleme haben wirst. Deshalb die Frage wo du herkommst.....

  • Hallo Peter,
    ich habe die Streichung der Auflastung auch erst von einem Bekantten erfahren und dann von meinem Finanzamt bestätigen lassen. Das heißt für mich 3/4 Jahr nachzahlen für 2005 + zahlung 2006 macht knapp 750€. Daher auch der Tipp mit dem Umbau.


    LG
    Oliver



    >Hallo,
    >Ich weis gar nicht warum ihr so einen Stress macht wegen Umbau auf SO.KFZ.WO :)
    >Hab erst letzte Woche meinen Steuerbescheid bekommen und da ist alles beim alten 172Euro Steuern da Aufgelastet (ist kein Wohnmobil bzw LKW).
    >Gruß Peter aus Berlin
    >
    >>Hallo, ich habe meinen T4 Multivan umschreiben lassen als WoMo. War bis dahin auch kein Problem im Brief steht "So.Kfz.Wohnm.ueb.2.8T". Allerdings muß ich zugeben das ich etwas blauäugig an die Sache herangegangen bin. Als ich mein Auto wieder abholen konnte, viel mir im Brief auf das mir ein Sitzplatz gestrichen wurde. Dies war aber nicht in meinen Sinne und ich bekam später ein Gutachten, das ich auch mit 7 Sitzen fahren darf. Soweit für mich alles prima. Dann bekam ich einen Bescheid vom Finanzamt (in NRW) zwecks Fahrzeugvorführung. Ich meldete mich noch mal in der Werkstatt und jetzt bekam ich einen Schrank mit Gaskocher an der Stelle des äußeren Einzelsitzes eingebaut. Ok dachte ich was muss das muss. Beim Finanzamt angekommen wurde die steuerliche Vergünstigung prompt abgelehnt.
    >>1. Aussage:"keine Waschgelegenheit"
    >>2. Aussage:"keine Standhöhe von 1,70m auf einer Fläche von 1m²"
    >>3. Aussage:"Kochstelle nicht fest mit der Karosse verbunden"
    >> Sie war mit Nutensteinen in den Laufschienen verschraubt!
    >>So, jetzt stehe ich in kurzem Hemd und überlege, ob ich der Werkstatt auf dem Leim gegangen bin bzw. ob es Willkür des Finanzbeamten war.
    >>Ich möchte auch weiterhin meinen Multivan mit sieben Sitzplätzen nutzen.
    >>Ich möchte mich auch nicht auf dem schmalen Grad der Steuerhinterziehung bewegen, wenn ich die Kochstelle durch den 7 Sitz ersetzt habe! Trotz alledem möchte ich "noch" die steuerlichen Vorteile ausnutzen.
    >>So und was nu. Für aktuelle Tipps und Hinweise wäre ich sehr dankbar.
    >>LG
    >>Olli

  • Nö, warum sollte ich das löschen? Ich bin schliesslich ganz Deiner Meinung :)


    Ich hab das Gejammer kommen sehen, als jeder sein Kocher mit Kabelstrapsen angtetüddelt und zum TÜV gefahren ist :) Nun haben wir ein neues "Auflastungsthema" und können genüsslich die Popcorntüten rausholen.


    Also ich lösch da nix....


    Gruss
    Sequal


    PS: Den Satz "Ich möchte mein MV aber mit 7 Sitzplätzen nutzen können" und trotzdem nen Womo im Brief stehen haben find ich schon sehr dreist. Frei nach dem Motto - Ich kauf mir nen Auto wie ich es brauche und druck mir nen Brief wie es am günstigsten ist. So sehr ich mich auch über die 1,70m Stehhöhe wunder - klasse Argument irgendwie :)

  • Moin,


    Es werden nicht willkürlich Beiträge gelöscht. Schon gar nicht, wenn Sie imgrunde nur eine normale Frage beinhalten und auch selbst dann nicht, wenn die Antwort schon 1500fach im Forum auftaucht - wie eben bei leidigen Steuerthema. Was daran allerdings nervt ist, das anscheinend sehr gern der doch sehr deutliche Hinweis auf die Forumsuche aus Bequemlichkeit missachtet wird. Passiert genausogut bei den Suche&Biete-Aktionen. Diese Postings werden wie angekündigt mittlerweile kommentarlos gelöscht. Im neuen Forum könnte es dann so funktionieren, das diese Beiträge verschoben werden können - mal schauen.


    Gelöscht werden ansonsten nur Spam, Beleidigungen etc pp.


    Gruss
    Sequal

  • >>Für aktuelle Tipps und Hinweise wäre ich sehr dankbar.
    >Gern. Man muss kein böser Finanzbeamter sein, um zu wissen, dass ein Multivan mit sieben Sitzen kein Wohnmobil ist. Zahl deine Steuern und gut is.
    >Ich hab eher das Gefühl, das Finanzamt hat Stress mit Dir...
    >Ciao, Michael



    Hallo,


    vorab fahre ich nen Benziner, aber es ist schon ein gewaltiger Unterschied ob ich 172 Euro oder 934 Euro pro Jahr abdrücken soll, bzw. kann es auch nicht jeder. Andererseits finde ich es schon ziemlich Dreist von der Gesetzgebung den Finanzämter die Möglichkeit zugeben die laufende Differenz aus der alten KFZ-Steuer zur neuen mit dem nächsten Steuertermin zu verrechnen,also max. Differenz altes Jahr + neues Jahr ,das kann dann max. mal soeben 1524 Euro Zuschlag auf einen Schlag sein. Also da müßte auch ein Anschreiben an jeden KFZ-Halter gehen wie er in Zukunft eingestuft wird, bzw. die Nachforderung der Steuer sofort kommen.


    Ich kann nur für mich sagen , das ich mich schon auf das Schlaraffenland freue, welches nächstes Jahr entsteht an Ersatzteilen, wenn aus oben genannten Gründen viele T4´s dem Schrott gewidmet sind.


    Gruss Jürgen

  • Hej ihr,


    ich hab auch schon ein paar mal offensichtliche Eigen-Werbung gelöscht.


    alla dann Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hej Olli,


    > mould Jeder probiert doch etwas für sich herauszuschlagen.


    das meinst du jetzt nicht wirklich ernst?


    Du bist es also, der diesen Staat an seine Grenzen und drüber hinaus bringt.


    Als dreist empfinde ich es schon wie du dich einerseits aufregst über das Finanzamt und andererseits dann diesen Satz schreibst.


    Und dann:


    >Wenn alle Richtungen ausgelotet sind und es dann nicht funktioniert, werde ich auch den hohen Steuersatz zahlen.


    das ist doch nichts anderes als klein beigeben.
    Wenn du wirklich glaubst im Recht zu sein, dann leg doch Widerspruch ein und geh bei Ablehnung vors Finanzgericht.


    alla dann Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • >Gern. Man muss kein böser Finanzbeamter sein, um zu wissen, dass ein Multivan mit sieben Sitzen kein Wohnmobil ist.


    Warum nicht? Er hat eine Schlafmöglichkeit, eine Kühlbox und wird auch sonst von VW als der Einstieg in das Camping angepriesen.
    Ansonsten brauche ich doch keinen Multi, eine Caravelle bietet mehr Sitzplätze bei gleicher Außenhülle.
    Außerdem möchte manch einer schon gern einen Küchenblock nicht jeden Tag durch die Gegend fahren, sondern das "Multi" nutzen und einen Sitz dazustellen.
    Kurz um, empfinde ich es massiv unfair, die Ausnutzung von verschiedenen Besteuerungshöhen anzuprangern. Oder warum finden sich auf Deutschlands Straßen (sprich BAB) plötzlich viel mehr 12 to, doch wohl auch, weil sie nicht mautpflichtig sind.
    M.E. zeigt die Diskussion doch einzig, dass einige Institutionen nicht zu Ende gedacht haben und nun ein länderindividueller Wildwuchs zu Stande gekommen ist und noch weiter gedeiht. Wichtig wäre aus meiner Sicht eher eine klare Richtung als jetzt jemanden platt zu machen, der die steuerlichen Nischen nutzen möchte.


    Zahl deine Steuern und gut is.


    Ich glaube nicht, dass er nicht zahlen will, sondern dass er nur nicht so viel zahlen will.


    >Ich hab eher das Gefühl, das Finanzamt hat Stress mit Dir...


    Ich glaube das genau nicht, denn die Frage war sachlich gestellt und zeigt doch nur das, was alltäglich ist nämlich das keiner eine klare Vorgehensweise vorfindet.


    >Ciao, Michael



    Gruß
    ralf

  • Hallo @lle Womonutzer,
    Ein Hochdach mit 1qm Stehhöhe, eine Dusche, einen Essplatz, einen Schlafplatz,
    eine motorunabhängige Heizung, Stauraum, Frischwasserversorgung und ein Klo;
    alles schön festeigebaut und eingetragen. Dann wiegt das gute Stück fast
    2.5to und die Ero2Gutachten gelten dann nicht mehr.
    Also wozu rumjammern: kauft einen T6.
    Gruss chris

  • Hallo,


    das Finanzamt ist an die Einstufung des TÜV nicht gebunden. Generell geht die Linie gegen die gewichtsbesteuerten Pseudo-Wohnmobile. Momentan kristallisieren sich neue Formen der Handhabung heraus. Diese sind aber tatsächlich von FA zu FA unterschiedlich.


    Du kannst versuchen, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen, musst dann aber vielleicht auch klagen. Oder Du redest mal mit dem Leiter des FA. Oder Du ziehst in einen anderen Zulassungsbezirk. Andere Lösungen fallen mir nicht ein.


    Wenn Du übrigens die Campingküche ausbaust und statt dessen den siebten Sitz wieder rein, wäre das tatsächlich Steuerhinterziehung.


    Viele Grüße


    Kai

  • Einige Fa´s sind dazu übergegangen, solche "Vorschriften" durchzusetzen.
    doch wo stehen diese "finanzamtlichen Mindestanforderungen" welche ein Wohnmobil erfüllen muss? Es gibt darüber bei keinem FA ein enstprechendes Dokument. Also was nicht schriftlich und beglaubigt vorgelegt werden kann ist auch nicht gültig, erzählen kann der FA-Mann vieles. Auch das FA muss sich an entsprechende Vorgaben halten. Und die Mindestanforderung an ein Wohnmobil ist ganz klar unter:
    "Sonderbestimmungen und Anforderungen für Sonstige Kraffahrzeuge - Wohnmobile" deklariert.
    Wichtig dabei sind die allgemeinen Vorschriften aus Blatt 8.1, sowie 8.5 a und das Merkblatt 740 des VdTÜV.
    Darin steht unter Punkt 1 die Mindestanforderung, (unter anderem dass entweder eine Küche oder eine Kochgelegenheit fest eingebaut sein muss, nicht aber wie die Küche ausgestattet sein soll)und unter Punkt 2 (KraftStG) die Klassifizierung: also bis 2,8T nach Hubraum und Schadstoffausstoß und über 2,8T nach zGG.


    Auch der "Nette" Herr vom FA kann sich keine eigenen Brötchen Backen, sondern hat sich an diesen Vorgaben und Anforderungen zu halten.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man



    http://www.zillka-mobile.de

  • > Auch das FA muss sich an entsprechende Vorgaben halten.


    Nein und nochmals nein: ein Finanzamt ist an keine STVZO-Vor-
    schriften oder ähnlihe EU-Richtlinien gebunden. Nur an Steuer-
    gesetze bzw. die dazugehörigen Verordnungen und Richtlinien.
    Dies wurde so auch schon mehrmals höchstrichterlich (Bundes-
    finanzhof) entschieden. Dagegen hat der Steuerbürger den Weg
    des Einspruches und der Klage vor dem Finanzgericht. Das
    widerum anders entscheiden kann, da es nicht der Finanzver-
    waltung untersteht. Daher hat man bei nicht gesetzichen Ver-
    ordnungen oder Richtlinien Chancen, dass das Finanzamt seinen
    Bescheid ändern muss.


    Und die Mindestanforderung an ein Wohnmobil ist ganz klar unter:
    >"Sonderbestimmungen und Anforderungen für Sonstige Kraffahrzeuge - Wohnmobile" deklariert.


    Die das Finanzamt nicht die Bohne interessieren müssen.


    >Auch der "Nette" Herr vom FA kann sich keine eigenen Brötchen Backen, sondern hat sich an diesen Vorgaben und Anforderungen zu halten.


    Aber für ihn sind nur steuerrechtliche Vorschriften bindend.
    Wenn er von seiner OFD oder seinem Landesfinanzministerium
    Anweisungen erhält, genau so zu verfahren, muss er das. Er
    hat hier keinen Ermessensspielraum. Alles andere wäre eine
    Dienstpflichtverletzung. So laut Auskunft eines OFD-Mitarbei-
    ters, zufällig mein Bruder. ;)


    CK.

  • Hallo!
    Auch wir haben einen T4,der gerader erst vom TÜV als Wohnmobil eingetragen wurde und leider hat das Finanzamt NRW es abgelehnt unser "Wohnmobil"auch als solches zu versteuern. Kann mir jemand sagen was ich dagegen machen kann?Oder wie ich jetzt vorgehen soll?