nun ist es soweit. ich habe eine Gerichts-Vorladung wegen meiner Auflastung

  • Hallo alle zusammen,


    ich hatte ja schon mal im Nov/04 erwähnt, das ich Post von der Polizei erhalten habe, wegen meinem Auflastungsgutachten von MK. Angeblich gefälscht und somit ungültig. Jetzt habe ich eine schriftliche Vorladung für die Hauptverhandlung im Juni, um als Zeuge auszusagen. Erscheinen ist Pflicht, sind also mal für ungefähr 1h im Gericht schlappe 1300km mit dem Auto oder Zug. 2-3 Tage sind auch im Eimer. So ein Sch......, wenigstens die Fahrkosten und Verdienstausfall werden übernommen.


    Es geht also weiter, wenn ich am Ende Pech hab, ist meine Auflastung ungültig und ich darf am Ende noch für 3 Jahre Steuern nachzahlen.


    Gruß Heiko und Mitleid mit dehnen, die das gleiche Gutachten haben.

  • Hallo, ich kenne die Zusammenhänge nicht aber wenn jemand ABE oder Gutachten fälscht und eben verkauft und Du im Glauben bist etwas regulär gekauft zu haben dann bist Du getäuscht worden.



    Kann mir nicht Vorstellen das da Steuern von Dir nachgezahlt werden müssen.
    Natürlich sind dann ab Tag der Feststellung die Höheren Steuern fällig.



    Natürlich ist Dein Gutachten für die Katz,der Aufwand für Umschreibung und Neue Gutachten ,das bleibt alles an Dir hängen.
    Das könntest Du dann mit einer Schadensersatzklage gegen den Verurscher geltend machen. Aber nicht einfach.



    Gruß Andreas

  • Ich habe Deinen Fall nicht in konkreter Erinnerung. Gehörst Du zu den Jan-Rinderhagen-Geschädigten? Gruß HNW (ohne Vorladung)

  • Naja,
    so "fair" ist es leider nicht:
    gefälschtes Gutachten -> Auflastung nicht gültig -> FzgGewicht unter 2,8t -> Steuer wurde auf Grund falscher tatsache berechnet -> neuer Steuerbescheid (natürlich Rückwirkend bis zu einem gewissen Zeitraum)



    >Hallo, ich kenne die Zusammenhänge nicht aber wenn jemand ABE oder Gutachten fälscht und eben verkauft und Du im Glauben bist etwas regulär gekauft zu haben dann bist Du getäuscht worden.
    >
    >Kann mir nicht Vorstellen das da Steuern von Dir nachgezahlt werden müssen.
    >Natürlich sind dann ab Tag der Feststellung die Höheren Steuern fällig.
    >
    >Natürlich ist Dein Gutachten für die Katz,der Aufwand für Umschreibung und Neue Gutachten ,das bleibt alles an Dir hängen.
    >Das könntest Du dann mit einer Schadensersatzklage gegen den Verurscher geltend machen. Aber nicht einfach.
    >
    >Gruß Andreas

  • Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • da werd ich mich wohl hinten anstellen müssen und hoffen, das für mich was Übrig bleibt.

  • >Naja,
    >so "fair" ist es leider nicht:
    >gefälschtes Gutachten -> Auflastung nicht gültig -> FzgGewicht unter 2,8t -> Steuer wurde auf Grund falscher tatsache berechnet -> neuer Steuerbescheid (natürlich Rückwirkend bis zu einem gewissen Zeitraum)


    Habe gerade eben die steuerfachliche Verwandtschaft befragt:
    Festsetzungsfrist in solchen Fällen max. 10 Jahre. Also wäre
    es möglich, bis zu 10 Jahre zurück neue Bescheide zu fertigen.


    Aber angeblich wird bei solch Täuschungen und Gutwilligkeit
    des Getäuschten oft der Stichtag der Aufdeckung genutzt.
    Tip eines Finanzbeamten: für die Abläufe nach der Verhandlung
    einen Steuerberater einschalten. Dessen Kosten wären
    theoretisch auch auf dem Zivilrechtsweg wieder zu bekommen.
    Wobei ich nicht glaube, das bei diesem bekannten Herrn K.
    noch etwas zu holen ist. Aber ein Titel gilt 30 Jahre. Wer
    weiss, was sich in der Zeit tut.


    CK.


    PS:: Zeuge vor Gericht ist kein Angstverfahren. Ich hatte
    dieses Vergnügen schon oft. Man wird im.Allg. von den
    juristischen Beteiligten sehr höflich, aber bestimmt be-
    handelt. Freu dich auf eine schöne Deutschlandreise per Zug.

  • letztendlich ist jeder Käufer solcher Dinge selbst daran Dingen schuld, weil es größtenteils immer nur ums Geld geht und an möglich kostengünstige Einsparungen.
    Glaubt hier wirklich jemand dass irgendeine Firma, die solche Auflastungsgutachten anbietet, den Aufwand betrieben hat, den VW gemacht hat?
    Z.B. dass der 111kW T4 mit ESP einfach nicht aufgelastet werden darf, liegt einfach daran, dass in Extremsituationen, das ESP bei Gewichten über 2800 kg nicht mehr in jeder Fahrsituation einwandfrei geregelt hatte.


    Komisch ist doch dann, dass bei den Firmen, die solche Auflastungsgutachten anbieten, das ESP scheinbar doch richtig geregelt hat. Aber einen Nachweis dazu kann nicht eine Firma erbringen.


    Lt. StvZo sind Fahrzeuge mit solchen Gutachten gar nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen, da die rechtliche Grundlage dazu einfach fehlt.


    Dies ist nichts anderes, als die Umschreibungen zum So.-Kfz-Womo, welche speziell für MV´s angeboten werden, ohne dass die geforderte Mindestausstattung vorhanden ist. Dies ist definitiv "geleisteter Vorschub" zur Steuerhinterziehung.


    Nicht einmal jetzt, nachdem das neue Merkblatt 740 des VDTÜV ausgegeben wurde, scheuen sich diverse Anbieter davor, sich NICHT an die aktuellen Vorgaben zu halten. So bieten bei Ebay immer wieder Firmen Küchenmöbel an, mit welchen "definitv" (lt. deren Aussage) der MV zum Womo umgeschrieben "wird".


    Hier wird sogar damit Werbung gemacht, dass bei Einbau eines Küchenmöbels "KEIN" Sitzplatz gestrichen wird. Dies ist, zur Zeit noch, nur beim 6-Sitzigen MV möglich, da hier noch ein Stellplatz für ein solches Möbelteil vorhanden ist.
    Beim 7-sitzigen "MUSS" auf jeden Fall ein Sitzplatz gestrichen werden.


    Weiterhin "MUSS" der Küchenblock in jeder Situation "VOLL" nutzbar sein. Aber ist er das, wenn z.B. auf der Beifahrerseite ein Einzelsitz vorhanden ist, und eine Schublade mit Kühlbox somit nicht vollständig zugänglich in Richtung Schiebetüre ausgezogen werden kann? oder wenn der Küchenblock so eingebaut ist, dass die Türen in Richtung Sitz-Liegebank geöffnet werden müssen, aber die Sitz-Liegebank ausgezogen eben diese Türen blockieren?.


    Dann wird damit geworben, dass die Gas-Kartuschenkocher mit "Zündsicherung" im Fahrzeug betrieben werden dürfen, dies ist definitv nicht der Fall. Diese Kartuschenkocher sind nur für den Betrieb in "geschlossenen Räumen" zugelassen, nicht aber für den Betrieb in Fahrzeugen geprüft und daher auch nicht zulässig.


    Der Küchenblock "MUSS" fest eingebaut sein, wobei hier darauf verwiesen wird, dass der Küchenblock "NICHT" mit "bordeigenem Werkzeug" demontierbar sein darf.
    Dies ist bei keinem Modell der Fall, es wird sogar damit Werbung betrieben, dass diese Module herausnehmbar sind und durch einen Einzelsitz ersetzt werden können. Er kann ja herausnehmbar sein, aber eben nicht mit bordeigenem Werkzeug, wenn dieser z.B. während des Urlaubs in einem Vorzelt betrieben werden soll. Wird aber dann an dessen Stelle wieder ein Einzelsitz montiert, welcher sowieso als Sitzplatz gestrichen werden müsste, entspricht das Fahrzeug nicht mehr den "Umschreibungs-Gegebenheiten" und ist somit rechtlich nicht mehr versichert und verliert auch seine ABE.


    Erlaubt sind nur noch Kocher, welche erstens fest in das Küchenmodul eingebaut ist und zweites "drucklos" arbeiten. Z.B. eine Herdplatte mit Elektroanschluss oder ein Spirituskocher. Dies ist momentan noch ein "rechtsfreier" Raum, da hier teilweise noch keine Prüfung und somit Zulassung für den Betrieb in Fahrzeugen verlangt wird. Hier gibt es jedoch wieder zwei Probleme. Ist ein Elektrokocher eingebaut, muss dessen Versorgung nach aktueller VDE-Norm ausgeführt sein und die schreibt nun mal vor, dass eine CEE-Eispeisesteckdose, ein Sicherungsautomat und eine Schuko-Innensteckdose vorhanden sein muss, dazu muss die ganze Anlage "elektrotechnisch" einwandfrei ausgeführt sein, dies kann wiederum nur von einem Elektromeister bestätigt werden. Es wird sogar darauf verwiesen, dass ein FI-Automat empfohlen wird. Somit ist eine Kabelführung durch Fenster oder Türspalt einfach nicht mehr möglich und untersagt. Weiterhin ist es so, dass ein Elektroherd fast zwangsläufig als Kocher ausscheidet, da der Anschlusswert viel zu hoch für einen Betrieb auf einem Campingplatz ist und "autarkes" Campen von vornherein ausscheidet, wenn gekocht werden soll. Also müsste zusätzlich wieder ein Gaskartuschenkocher mitgenommen werden (was ja erlaubt ist), dieser aber eben nur außerhalb des Fahrzeuges betrieben werden darf. Wozu aber dann den ganzen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand für eine Elektroversorgung im Fahrzeug, wenn diese letztendlich doch nicht genutzt werden kann? (Stromaggregat mitnehmen?)
    Bisher waren Gas-Kartuschenkocher (z.B. Camping-Gaz, BrightSpark usw.) welche mit einer Zündsicherung ausgestattet sind, als Kochstelle möglich, jedoch nicht für den Betrieb im Fahrzeug zugelassen. Festeinbau vorausgesetzt aber trotzdem entnehmbar (war eben eine "Grauzone"). TÜV usw. haben mit solchen Kochern ausgestattete Küchenmodule mehr aus Unwissendheit anerkannt.


    Dann zum Spirituskocher. Erlaubt sind nur die Modelle von Dometic (Origo), diese sind wiederum den meisten Kunden zu teuer, zu umständlich und angeblich geruchsbelästigend (Handhabung), sowie mit zu geringer und zu langsamer Energie.


    Noch weitere wichtige Details:
    Ein Küchenmodul wird nicht als Küche im eigentlichen Sinn anerkannt, wenn sich diese im Kofferraum befindet und auf einem Auszug benutzbar ist. Es lautet ganz klar: Im "Innenraum, jederzeit nutzbar und zugänglich".


    Weiterhin zum Stauraum:
    Es heißt ganz klar: "Zusätzlicher Stauraum" muss vorhanden sein, welcher über den üblicherweise vorhandenen Kofferraum, Ablagemöglichkeiten im Armaturenbrett und in den Verkleidungen hinausgeht. Also muss ein zusätzlicher Stauschrank eingebaut werden.


    Wir finden es einfach traurig und unmöglich, dass aus reiner Profitgier zu Lasten der Kunden und auch ihrer Sicherheit sich immer wieder über Vorschriften hinweggesetzt wird.
    Wir wünschen uns, im Sinne eines fairen Wettbewerbs, dass hier ein für alle Mal konkrete Bestimmungen und Vorgaben vom Gesetzgeber erstellt werden, ohne irgendwelche Grauzonen, damit alle Anbieter solcher Produkte die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen und auch sich die "Abnahme-Vereine" daran halten müssen. Erst dann wird sich zeigen, wer "normgerechte" Produkte zu fairen Preisen anbieten kann.


    Auch hier wird es dann trotzdem wieder Anbieter geben, welche versuchen, den Markt preislich zu unterwandern, indem im günstigen Ausland produziert wird.
    Wer dann aber solche Produkte kauft, sollte sich dann auch darüber im Klaren sein, dass er sich nicht zu wundern braucht, wenn er einmal auf die Unterstützung vom "Vater Staat" angewiesen ist, dass sich in dem Topf, der verteilt werden muss, immer weniger befindet.


    Wir sind stolz darauf, dass wir sämtliche Artikel aus Eigenproduktion in Deutschland herstellen lassen, meist von örtlichen "unabhängigen" Einzelfirmen, und nicht im preiswerteren Ostblock.
    Da wäre für uns ganz bestimmt ein nicht unerhebliches "Verdienst-Potential" vorhanden. Langfristig gesehen, sägen wir aber an dem Ast, welchen wir zum Bestehen und Überleben benötigen.
    Und dass unsere Arbeit und die Produkte nicht schlecht sein können, beweist alleine die Tatsache, dass es immer wieder Anbieter gibt, die unsere Produkte mit entsprechenden Ideen, teilweise sogar 1:1 nachbauen.


    Wir beraten gerne und ausführlich zu allen Fragen, welche unser Produktions- und Angebotssegment berührt, auch unabhängig davon, ob sich daraus ein "Geschäft" für uns ergibt oder auch nicht.


    Aber meistens immer nur auf das Geld zu schauen, beim Erwerb von Produkten, geht zu oft nicht mehr auf.
    Qualität zu fairen Preisen, dass ist die Vorgabe für unsere Produkte und Arbeit.
    Auch wir sind nicht 100% fehlerfrei, stehen aber dann dazu und können auch behaupten, dass wir lieber auf ein Geschäft verzichten, bevor wir dem Kunden etwas "nicht zulässiges" anbieten.


    Tschuldigung für den vielen Text, aber das musste ich mal loswerden.
    Es ist bekannt dass viele Dinge nicht sein können, aber man kann nicht nur immer davon ausgehen, dass es gerade bei "mir" schon gut gehen wird.
    Jeder Interessent hat die Möglichkeit, solchen Angeboten den "Garaus" zu machen, wenn er nur nicht zugreift, sondern auf "sichere" Angebote eingeht, und um dies herauszufinden bedarf es nicht viel.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man



    http://www.zillka-mobile.de

  • >letztendlich ist jeder Käufer solcher Dinge selbst daran Dingen schuld, weil es größtenteils immer nur ums Geld geht und an möglich kostengünstige Einsparungen.


    Gekauft guten Glaubens und Sparen wollen wir alle, Politiker nehmen auch alle Vergünstigungen mit. Ich glaube auch nicht das bei dir in der Firma nicht aufs Geld geschaut wird.


    >Glaubt hier wirklich jemand dass irgendeine Firma, die solche Auflastungsgutachten anbietet, den Aufwand betrieben hat, den VW gemacht hat?
    >Z.B. dass der 111kW T4 mit ESP einfach nicht aufgelastet werden darf, liegt einfach daran, dass in Extremsituationen, das ESP bei Gewichten über 2800 kg nicht mehr in jeder Fahrsituation einwandfrei geregelt hatte.


    habe weder so eine tolle Maschiene noch ESP


    WoMo-Zulassung ist ein anderes Thema und die ansprüche am ein WoMo sind bei jedem anders. Bei unserer gesetzeslage ist es eh eine Auslegungssache bei den Gummi§§§.


    Wir machen mit unserem T4-MV-WoMo auch Urlaub und haben bei der WoMo-Eintragung die Sitzplätze von 7 auf 6 reduziert.


    Gruß Heiko

  • für unseren Betrieb bestimmt keine machen können. Dass ich mir für unseren Betrieb mit diesem Artikel kaum Freunde gemacht haben, war mir klar. Aber ich stehe voll und ganz hinter unserer Firmenphilosophie und vertrete diese aus Überzeugung, dass wir auf diese Weise etwas richtiges tun, konsequent. Dass im Zuge der allgemeinen Globalisierung nicht mehr nur "national" gedacht werden kann ist mir klar. Aber im Bezug auf unsere "Firmengröße" stehen wir (noch) nicht so unter Kostendruck, um dies mitmachen zu müssen. Unsere Werbung findet sich im T4-Forum übrigens schon unter "Biete" und "Gesuche".


    Zudem war es nicht als persönlicher Angriff gegen Dich gedacht, sondern gegen die allgemeine aufkommende Mentalität der "Centfuchser" um "JEDEN" Preis ("Es wird schon gut gehen" /Siehe auch Thema Leistungssteigerungen, je günstiger um so besser, ist doch eh alles gleich. VON WEGEN!!!).


    Sparen und ein "günstiges" Angebot suchen und finden ist eine Sache, dubiose Geschäftspraktiken eine andere. Mehr sollte mein Beitrag nicht darstellen.
    Leider ist es eben so, dass immer mehr dazu übergehen, "RABATTE" zu "kaufen", anstatt "Gleiches" mit Gleichem" zu vergleichen.
    Wenn die meisten sich einfach nur einen gewissen Betrag für Ihr Vorhaben als Grenze setzen und dann Angebote dafür einholen (ist ja ganz legitim, um vergleichen zu können), wird sich schon relativ einfach und schnell die Spreu vom Weizen trennen. Hier zeigt sich schnell, speziell beim "ins Detail nachfragen" wer ein Dampfplauderer ist und wer etwas kompetentes und sinnvolles anzubieten hat.
    Letztendlich ist jeder für das selbst verantwortlich, was er tut.


    Das Gute an Deinem Beitrag ist definitv, dass Du bzw. diese Sache ein abschreckendes Beispiel ist, und somit von solchen Machenschaften doch der ein oder andere Interessent nun hoffentlich Abstand nimmt.
    Trotz der Umstände für Dich: SIEH ES POSITIV, es hat auch wirklich was Gutes.
    Wir haben bestimmt keine Schadenfreude, wenn wir lesen, das jemand auf "gewisse Angebote" reingefallen ist. Jeder Konsument, der diese Erfahrungen hat machen müssen, ist in Zukunft (zu Recht) ein vorsichtiger und misstrauischer Kunde.
    Solche Kunden muss man erst einmal wieder gewinnen und überzeugen können.


    Das Beispiel mit dem 111 kW-Motor im T4 sollte als Beispiel gelten, da hier die "Geldgier" ganz besonders krass auf Kosten des Kunden und dessen Sicherheit zu Tage tritt.


    Dass wir in unserem Betrieb beim Einkauf auch versuchen, günstig einzukaufen, versteht sich bei dem Preisdruck in dieser Branche von selbst (in welcher Branche ist der eigentlich nicht gegeben). Jedoch achten wir darauf, dass wir (fast) ausnahmslos Artikel, Materialien sowie Markenwerkzeug aus deutscher Produktion (soweit möglich) für unsere Produkte bzw. deren Herstellung verwenden. Handelsware steht hier leider auf einem ganz anderen Blatt, denn dann dürften wir keine Produkte von FIAMMA, DOMETIC, BRUTSAERT, WAECO usw. anbieten. Die haben teilweise "Monopolstellung" bei ihren Artikeln, also müssen wir wohl oder übel auch auf diese zurückgreifen.


    Eigentlich müsste ich was arbeiten. Muss aber auch mal sein.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man



    http://www.zillka-mobile.de

  • Wo finde ich dieses Merkblatt und in welchem Raum hat es rechtliche Gültigkeit ?


    ich `streite´ noch a weng mit dem TÜV-Prüfer meines Vertrauens (und, NEIN, die Kiste bleibt 9-Sitzer), es geht nur um die rechtlich sichere Seite dabei.


    Gruss,


    Jens

  • Moin,


    das Nennen des Namens eines Angeklagten in einem Strafgericht- oder Zivilverfahren hat mit Verleumdung ungefähr soviel zu tun wie das Entsorgen der täglichen Zeitung in die Abfalltonne statt Altpapiercontainer.



    zaydo, kopfschüttelnd wegen dieser völlig überflüssigen und vor allem kontraproduktiven Löscherei

  • Moin,


    habe ich auch erst grade gesehen. Schade, daß wir hier mittlerweile so vorsichtig sein müssen.


    Dabei habe ich doch nur den guten Mann selbst zitiert, der ja auch nie einen Hehl aus seinem vollen Namen gemacht hatte, nachzulesen z.B. in den Postings 207712, 229156, 234314, 279247
    und auch auf seiner eigenen Homepage
    http://www.auflasten.de/
    die immer noch online ist, obwohl in dieser Sache offenbar mittlerweile ein Verfahren gegen ihn läuft ...


    Gruß
    MiKo

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • Hi Mobil-Man,


    ich stimme Deinem Beitrag uneingeschränkt zu. Tatsächlich ist mit den Auflastungen -wie auch hier schon öfters zu lesen war- nicht bei allen mit rechten Dingen zugegangen.


    Über die E-Bay-Anbieter mit den von Dir erwähnten Küchenblöcken habe ich mich auch schon gewundert. Denn diese werden derartig mit einer bewussten Falschinformation beworben, das es eigentlich schon Betrug ist.
    Fakt ist, dass zumindest die Finanzämter in Baden-Württemberg (und meiner Kenntnis nach in anderen Bundesländer auch) angewiesen sind, z. Zt. jede Umschreibung eines Fahrzeuges in ein Wohnmobil über 2,8t zu prüfen. Dazu ist zwingend das Fahrzeug vorzuführen. Die Finanzämter sind in ihrer Entscheidung ob ein WoMo gegeben ist oder nicht an die straßenrechtliche Einordnung NICHT gebunden.
    Vielmehr erging von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe klare Anweisung an die Finanzämter, was bei einer Einstufung eines Kfz als Wohnmobil alles gegeben sein muß. Und das ist mit den besagten E-Bay Küchenblöcken z. Zt. in B-W nicht möglich.


    Ansonsten emfinde ich Deinen Beitrag nicht als mehr Werbung, wie bei anderen Themenbeiträgen z. B. über Scheibentönen.


    Gruß von taxman

    Carvelle LR mit 2 Schiebetüren 111kw AHY + Box Vernünftige Leute fahren mit dem Bus zur Arbeit T2 Bj. '72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager T4 MV Allstar TD Bj. '95 mit ABL T4 MV Topstar TDI ACV Bj. '98 T4 Caravelle TDI ACV Bj. '98