PÖL und Biodiesel sollen besteuert werden!

  • Ja, Admins, das ist ein Steuerthema. Aber ich denke, dass es ein so wichtiges
    Thema gerade auch bez. technischer Umrüstungen ist, dass man es zumindest ein
    paar Tage hier stehen lassen sollte. Wenn ihrs anders seht: verschiebts halt. :-|


    Hier der Link:


    www.tagesschau.de/aktuell/meld…5,OID5198904_REF4,00.html



    Könnte interessante Auswirkungen haben. Die Zahl der Nebenerwerbslandwirte wird
    gerade hier in BaWü stark steigen, und plötzlich fährt jeder mit dem PKW "auf
    sein Ackerle oder Stückle". ;)


    Ausserdem: wie will man bei Selbsttankern, d.h. mit Kanistern aus der Ölmühle,
    die getankte Menge genau bestimmen und den Behörden mitteilen? Muss ich zu jedem
    Tankvorgang in meiner Garage zuerst einen Zöllner "einladen". Soll ich dem
    Herrrn/der Dame dabei auch Kaffee und Kuchen auftischen? Es dürfte zu kuriosen
    Situationen kommen. ;) Warten wirs ab.


    CK.

  • Moin,
    wenn ich es richtig lese, dann geht es um BioDiesel und die BEIMISCHUNG von Pflanzenölen. Reines PÖL (bzw. die Mischung im eigenen Tank) ist nich aufgeführt.


    Gruss


    Espelho

    Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.

  • Moin,


    mein erster Gedanke dazu war:


    damit ist Biodiesel tot!
    Denn wenn der derzeitige Preisvorteil von RME gegenüber Mineraldiesel durch diese Steuer aufgefangen wird, gibt es nun wirklich keinen Grund mehr, diesen Ersatztreibstoff zu tanken.


    Wie ist es denn dann eigentlich mit der 5%igen "Zwangsbeimischung"? Wenn darauf auch wieder Steuern anfallen, steigt automatisch die Steuerbelastung und damit der Preis für den Mineraldiesel?


    Gruß
    MiKo

    Gruß
    MiKo
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    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • > Reines PÖL (bzw. die Mischung im eigenen Tank) ist nich aufgeführt.


    Nur: wo ist die Grenze? Wer fährt zB. im Winter reines Pflanzenöl? Das zB. ginge
    bei TDI nur mit Zwei-Tank. Und selbst da hast du einen PÖL-Anteil durch die
    Spülvorgänge. Kommt der Zoll auf ähnliche Ideen wie beim Heizöl, wo ja selbst
    Spuren im Tank zur Steuerhinterziehung und Strafen führen? Wird man wohl abwarten
    müssen, bis das Gesetz ausformuliert ist.


    Aber dass der Staat sich die steigende Anzahl an Fahrzeugen mit alternativen
    Kraftstoffen nicht durch die Lappen gehen lässt, darauf habe ich eigentlich
    schon länger gewartet.


    CK.

  • >Moin,
    >wenn ich es richtig lese, dann geht es um BioDiesel und die BEIMISCHUNG von Pflanzenölen. Reines PÖL (bzw. die Mischung im eigenen Tank) ist nich aufgeführt.
    >Gruss
    >Espelho

  • Hallo,
    spannend dürfte die technische Realisierung werden.
    Beim Heizöl hat man ja die Markierung beim billigeren Produkt
    vorgenommen, eben dem roten Heizöl.
    Beim Pöl müsste man dann ja das Lebensmittel verfärben.
    Verfärbt man das Treibstoffpöl, dann kann das fast jeder selber.
    Bei Altpöl wird das dann noch etwas schwieriger rumzuversteuern.
    Gruss chris

  • hallo,
    das ist alles bekannt und klar.
    nur ist der nachweis der versteurung in der praxis halt sehr einfach
    zu manipulieren. man kann kaum die tatsächlich gefahrenen kilometer mit
    dem vertankten pölmengen nachträglich vergleichen.
    das wäre wie legal rotes heizöl fahren, wenn ich für 100Liter davon einen
    steuerbelg habe. für mich ist dieser weg undurchführbar.
    bei heizöl hat man das genauso gesehen und es darum eingefärbt und
    mit chemischen stoffen nachweisbar gemacht.
    genau dieser umstand wird bei pöl etwas schwieriger.
    gruss chris

  • Zum einen werden die Herstellungskosten höher, weil ja der Biosprit in der Herstellung teurer ist, als der aus Mineralöl. Danach kommt auf das ganze Mineralölsteuer und da das alles teurer ist, ist ja auch die Mehrwertsteuer absolut gesehen höher.


    Gruß!


    Jörg

  • hallo,
    ja, die situation in NL ist mir bekannt.


    Wird aber so praktiziert. Du hast einen Beleg mitzuführen, auf dem die versteuerte Menge, die Steuer, der KM Stand des Fahrzeuges und das Datum steht.


    dazu bleibt nur zu sagen: ich muss keinen kilometerzähler haben.
    einen tachometer für geschwindigkeit schon, aber nicht für die gefahrene strecke. das gilt übrigends auch für versicherungen mit kilometerabhängen tarifen.


    der zommbeamte hat auf der strasse in D schhon oft den längeren hebel,
    aber vor gericht haben sie auch schon sehr oft dann den kürzeren gezogen.
    es gibt heute noch leute, die ungefärbtes heizöl legal im pkw verfahren.
    sie haben damals einfach viel genug eingelagert.
    auch denen wollte man an den geldbeutel.
    es hat nicht funktioniert.
    wir werden sehen.
    gruss chris

  • >dazu bleibt nur zu sagen: ich muss keinen kilometerzähler haben.
    >einen tachometer für geschwindigkeit schon, aber nicht für die gefahrene strecke.


    Bist Du Dir da 100% sicher?


    Welchen Sinn hat es dann Tachomanipulation unter Strafe zu stellen?
    Oder wurde da auch wieder ein Gesetz gebaut ohne drüber nachzudenken?
    Soweit ich weiss gab es ab einem bestimmten Jahr der Erstzulassung eine Pflicht für KM Zähler für PKW. Lediglich für Zweiräder gab es Ausnahmen. Ich habe irgendwas um 1985 im Kopf - finde es aber im Moment in der STVZO auch nicht.



    auf zur Fahrprüfung für Busfahrer!