@ Fridi - oder andere TFL Spezies

  • Hallöchen aus Thüringen,
    hab da mal eine Frage betreffend das TFL. Darf man die Einbau-NSW zu TFL umbasteln, möchte keine anderen Zusatzlampen o.Ä. verbauen und auch nicht die Hauptscheinwrfer nutzen. Wenn die Dinger so geschalten sind das sie als TFL und NSW nutzbar sind.


    By Eric

  • nicht böse sein - aber gibts nicht schon genug "eumel" die tagsüber mit ihren bescheuerten nsw den gegenverkehr blenden, ohne dass auch nur ein furz nebel zu sehen ist...?!
    tagsüber angeschaltete nsw (ohne nebel) kann ich ja gar nicht leiden *würg*...
    naja...
    nicht übel nehmen..;-)))))


    gruß clemens

  • Hej Clemens,


    ja ich weiss, TFL Gegner sind nicht zu überzeugen.
    Ich fahre seit über 30 Jahren mit TFL :-)) .


    Die Schaltung der TFL benutzt lediglich die gleiche Leuchte.
    Aber dadurch, dass sie gedimmt ist kann sie mit Sicherheit nicht blenden.
    Besonders am Tage wäre mit Blenden auch ohne Dimmung nicht zu rechnen.
    Beim Einschalten des Fahrlichtes geht das TFL aus.


    Das gleiche passiert mir übrigens auch mit dem Fahrrad:


    Nach der gängigen Ideologie der Auto-TFL-Gegner sollen ja gerade die Zweiradfahrer besser gesehen werden, wenn die Autos auf dieses Sicherheitsmerkmal verzichten.
    Was passiert wenn du mit dem Rad mit TFL fährst?
    Alle Nase lang wirst du von Autofahrern, Fussgängern und anderen Radfahrern im positiven Fall angesprochen auf deinen Fehler, im negativen übel angepöbelt wegen deiner "Dummheit".
    Im übrigen:
    Ich habe auch am Fahrrad eine energiesparende Form der Lichterzeugung: einen Nabendynamo der praktisch keine Kraft kostet.


    Und wenn schon, die mit ihren tollen Leichträdern müssen doch eh alle nur endlose Kilometer abspulen um so müde zu werden wie sie es mit Omas Rad früher so schnell erreicht hätten ;) .



    alla dann Fridi


    mit NSW als TFL

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Moin,


    >nicht böse sein - aber gibts nicht schon genug "eumel" die tagsüber mit ihren bescheuerten nsw den gegenverkehr blenden, ohne dass auch nur ein furz nebel zu sehen ist...?!


    100% ACK.
    Und auch 100% ACK, wenn sie es bei Dunkelheit (ohne Nebel) machen.



    UdoZ

  • moin fridi...
    gegen tfl gibts nix einzuwenden...
    im gegenteil - die volvolösung gefällt mir sehr gut..;-)))
    aber hier fahren unzählige affen mit ihren kasperkisten-autos tag und nacht (teilweise nur) mit nsw rum und bringen mich um den verstand...
    gegen gedämmte lampen möchte ich hier nicht wettern...
    und das zaydo sich da was adäquates gebastelt hat war ja mal wieder klar..:-)))
    gruß vom derzeit einäugig beleuchteten clemens

  • Hej Udo,


    ja hab ich auch verstanden, musste wohl nur wieder mal nen Rundumschlag machen.


    ich hab übrigens das Bild von der Steckerseite der beiden Lichtschalter von vor 1996 wieder gefunden.


    [Blockierte Grafik: http://www.vw-bus-t4.de/images/forum/t4_lichtschalter_beide.jpg]


    möchtest du es haben?



    alla dann Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hej Clemens,


    ja du warst auch eigentlich nicht gemeint.....
    nur der Anlass ;) .




    alla dann Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Moin Fride,

    [...]
    >möchtest du es haben?


    Ja, gerne. Danke.
    Aber so wie ich das sehe, kann man bei den T4 vor 1996 das TFL doch nicht einfach durch Anschluss eines Kontaktes realisieren. Man braucht tatsächlich den TFL-Schalter.




    >alla dann Fridi


    UdoZ

  • Moin,
    ich werde mal am besten bei unserer hiesigen Straßensicherheitsbehörde nachfragen ist bestimmt von Stadt zu Stadt und Bundesland zu Bundesland wieder Unterschiedlich (siehe Nummernschildgrößen für Motorräder). Klar war die gedimmte Version der Beschaltung gemeint (Widerstandskabel) da dürfte es doch nun eigentlich egal sein aus welcher Funzel das Licht kommt und ausserdem ( Clemens) sind ja in diesem Falle nur die NSW an. Wer sich dann noch gestört fühlt hat wohl eh nur Vorurteile gegen das TFL. Andererseits was nützen dir Tagfahrlichtlampen wenn man sie tagsüber nicht erkennt??? Es wird sich ja zeigen was die Behörde sagt, werde das heute gleich mal fragen und dan hier zum Besten geben.


    By Eric


    P.S. @ Clemens:


    Fährst du im Verein oder nur für dich Mopped, kenne ein paar eurer hiesigen BTBW's. Hatte meine erste Shovel im Strokertower erworben und war auch schon zu DDR-Zeiten öfters in deiner Gegend per 4-Takt-Oldtimer unterwegs.

  • Moin,


    >ich werde mal am besten bei unserer hiesigen Straßensicherheitsbehörde nachfragen ist bestimmt von Stadt zu Stadt und Bundesland zu Bundesland wieder Unterschiedlich (siehe Nummernschildgrößen für Motorräder).


    Die hier relevanten Regelungen stehen alle in der StVO bzw. StVZO und gelten somit bundesweit.



    >Klar war die gedimmte Version der Beschaltung gemeint (Widerstandskabel) da dürfte es doch nun eigentlich egal sein aus welcher Funzel das Licht kommt und ausserdem ( Clemens) sind ja in diesem Falle nur die NSW an.


    Lichttechnisch ist es für das TFL tatsächlich ziemlich egal. Nur schreiben o.a. Verordnungen ganz klar vor, welches Licht für welchen Zweck genutzt werden darf. Und es ist eindeutig geregelt, dass die NSW eben nicht als TFL genutzt werden dürfen.
    Auch das Nutzen der Scheinwerfer (ohne den Rest einzuschalten) ist zumindest rechtlich strittig. Da es aber nicht auffällt, ist es eher 'tolerierbar'.



    UodZ

  • Moin,


    >>...(siehe Nummernschildgrößen für Motorräder).
    >Die hier relevanten Regelungen stehen alle in der StVO bzw. StVZO und gelten somit bundesweit.


    das habe bzgl. meines Motorradkennzeichens ich auch mal gedacht ... das Resultat habe ich unter
    http://www.xs650.de/galerie/ne-xs447.htm
    aufgeschrieben ...


    Gruß
    MiKo





    meine Nummernschild-Story

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • Hi,


    in der Schule habe ich vom zustaendigen Scheriff gelernt das Kinder Fahrzeuge mit Licht als "lebendig" und "wach" empfinden und somit vorsichtiger sind. Deshalb laeuft bei mir noch die manuelle TFL Schaltung: Motor an, Licht einschalten, man gewoehnt sich dran, blendet nicht wird aber noch auf automatisch umgefrickelt.



    Gruss Frank

  • Hallo Eric,
    laut Strassenverkehrsordnung ist das einschlten der Nebelscheinwerfer nur bei Nebel, Schnee- oder starkem Regen zugelassen. Wenn du sie als TFL nutzt kann das teuer werden, wenn kein Nebel ist. Habe ich letztens erst mit einem Bekannten der bei dem Verein mit den weissen Mützen ist drüber gesprochen.


    Gruß
    Joerg R

  • Hallo,


    das geschriebene Gesetz ist wohl eindeutig aber dankenswerter Weise wird es von genügend flexibel ausgelegt. Seit über 2 Jahren fahre ich mit gedimmten Nebelscheinwerfern (mit TFL-Schaltung), da ich keine zusätzlichen Lampen vorne anbringen möchte, und seit einem Jahr mit einem Arbeitsscheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer (blendfrei mit Schelle an AHK befestigt) absolut ohne Probleme herum. Seitdem sehe ich auch etwas beim Rückwärtsfahren im Dunkeln (Rückfahrkamera unter 3. Bremsleuchte) und habe außer einer Kennzeichenleuchte nach 150.000 Kilometern noch keine Birne erneuert. Gegen das gedimmte Fahrlicht spricht für mich, das mit der Helligkeit eine Entferungsschätzung verbunden wird, für die es bei den Hauptscheinwerfern allgemeine Erfahrungswerte gibt; meine Befürchtung ist, das der Abstand als zu groß eingeschätzt wird, da das Licht "noch dunkel" ist. Für die Position die Lampen unter der Stoßstange hat mein keine allgemeinen Erfahrungswerte, zumal sie nicht, wie Nebelscheinwerfer mit voller Spannung, blenden. Vorher hatte ich mich beim TÜV erkundigt und dort wurde mir sinngemäß gesagt, das alles was der Sicherheit dient begrüßt wird und man nicht alle unzeitgemäßen Vorschriften berücksichtigen muss/darf.
    Und ob die teilweise sehr theoretischen deutschen Vorschriften ggfs. vor Gericht bestehen können, wenn das in anderen EU-Ländern erlaubt oder empfohlen ist, wage ich auch zu bezweifeln.


    Interessant finde ich die Antworten der ÖAMTC-Experten zu der seit November 2005 in Österreich gültigen Vorschrift (für mehrspurige Fahrtzeuge) ganzjährig mit Licht zu fahren. Das gilt für Freilandstraßen genau so wie für das Ortsgebiet.


    Es dürfen auch Nebelscheinwerfer alleine als "Licht bei Tag"-Beleuchtung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass nur Nebelscheinwerfer verwendet werden dürfen, die in die Fahrzeugfront eingebaut sind.


    Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:


    Serienmäßiges Abblendlicht: Die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten sind aktiviert.


    Gedimmtes Abblendlicht: Diese in Fachkreisen ziemlich umstrittene Lösung ist ebenfalls weiterhin zulässig. Jedenfalls sollte hier ein Profi zu Rate gezogen werden, um sicherzustellen, dass die Leuchtstärke ausreichend ist. Vorteil: Geringer Lampenverschleiß, keine äußere Änderung am Fahrzeug nötig. Nachteil: Sehr kompliziert zu verkabeln.


    Nachrüsten mit speziellen Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw. ausschalten. Der Vorteil liegt im geringeren Stromverbrauch und der Lampentausch ist billiger als bei Nebelscheinwerfern. Die Blendwirkung ist praktisch ausgeschlossen und der Kraftstoffverbrauch geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.


    Nebelscheinwerfer alleine: Diese dürfen bei Tag und guten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Der Stromverbrauch ist ähnlich wie bei Abblendscheinwerfern, der Lampentausch ist aber billiger und einfacher. Wer Nebelscheinwerfer verwendet, schont die Glühlampen des Abblendlichtes und verlängert daher deren Lebensdauer.


    Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang




    ÖAMTC: Licht: erlaubt und verboten

  • Hallo,


    ist ja wirklich interessant und da beginne ich doch wieder darüber nachzudenken, NSW nachzurüsten... :)


    Eine Schalt-Möglichkeit fehlt allerdings: Was ist mit NSW + "Standlicht", also Lichtschalter in Stellung 1?? Eigentlich würde das ja der Schaltung "nur NSW" entsprechen, weil man das Standlicht ja nicht wirklich als "Licht" bezeichnen kann. Nur leuchten beim Lichtschalter in Stellung 1 doch auch die Heckleuchten mit...!? Diese Variante ist ja auch eher was für BMW-Fahrer ;)


    Gruß Rainer

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!

  • So hab nachgefragt,


    die "grüne" Trachtengruppe bei uns hat überhaupt keinen Plan davon die halten sich da raus und verweisen auf die DEKRA.
    Die DEKRA hingegen, ja ihr könnt es euch bestimmt schon denken, schickt mich zur "grünen" Trachtengruppe da dieses keine Änderung am Farzeug ist und die NSW ja ein "E" Prüfzeichen haben. Das Schlusswort des "Ingenieurs" überzeugte mich am meisten, "da blickt eh noch keiner durch".
    Na ja, jetzt baue ich mir das mal ein mit der Schaltung aus der Wikki - blos auf die NSW, ma gucken wan sich der Erste darüber aufregt.


    By Eric