Moin,
wohl zum X ten Mal... Abgasreinigungssystem / Umschlüsselung / grüne Plakette usw....
Das Grundprinzip ist mir ja generell klar- grüne Plakette gibt`s wenn die Kombination aus bestimmten Schlüsselnummern, dem richtigen Reinigungssystem und dem zulässigen Gesamtgewicht / Zulassungsart stimmt.
Irgendwie scheint das aber nicht so einfach zu sein- bzw- es leuchtet entweder den amtlich anerkannten "Sachverständigen" oder mir nicht ganz ein...
Meine Situation (jetzt):
T4, Ez 99, 65Kw / 88 PS (AJT) So KFZ Wohnm. ÜBER 2,8 T (damals aufgelastet auf 2810 Kg), D.3 Transporter, Nr 14: 96/69/EG I , 14.1 0633, Nachrüstabgasreinigungssystem: Typ OM- PMS06, Stufe PMK1 eingebaut und festgestellt am 30.12.2010.
Ok- soweit klar: Nutzfahrzeug bis 3,5 T. Auf Grund des Gewichts scheinbar LKW / Womo ÜBER 2,8 T- gibt PMK1- macht GELBE Feinstaubplakette. Steht auch so in der Typgenehmigung von OM.
Natürlich möchte ich, legal, ne GRÜNE Plakette (illegal kann ja jeder...).
Jetzt kommt`s:
Ich habe also mit meinem TÜVer gesprochen und der meint, das es ich da nie nicht ne GRÜNE bekomme.
Er / wir haben versucht, irgendwie auf die (dafür erforderliche) 0427 zu kommen. Er hat dann den T4 "in den Urzustand" zurück versetzt- dann ist das Gewicht "nur" noch 2730 Kg (also unter 2,8 T)- bleibt / ist dann aber (Ziffer 5): LKW GESCHLOSSENER KASTEN.
So- und genau da wird`s ja jetzt komisch...
Ich habe mal versucht rauszufinden, wie denn nun genau die Definition(en) von LKW und "geschlossener Kasten" sind.
LKW wird, grob, so definiert: LKW ist ein LastKraftWagen (in der Schweiz auch LW: LastWagen) der zum gewerblichen Transport von Gütern genutzt wird....
Wird meiner ja nicht- geht auch nicht, weil da Bett, Küche, Schrank usw drin verbaut sind (So KFZ Womo...).
Geschlossener Kasten: ein von ALLEN SEITEN FEST UMBAUTER RAUM mit Dach.
Wo ist jetzt der "Haken"? Scheiben sind auch relativ fest ;-). Mein T4 hat 1 Scheibe in der Schiebetür, 1 Scheibe auf der linken Seite (gegenüber der Schiebetür) und in der Heckklappe. Ausserdem zur Fahrerkabine komplett offen. Ist das nun "fest umbauter Raum"? Falls NEIN- dann ist`s auch kein "geschlossener Kasten".
Ich kombiniere: ich laste ab auf 2790 Kg und habe dann WEDER n LKW noch n "geschlossenen Kasten"- WAS ist das denn dann????
Ok- nun sind hinten Fenster drin- aber keine "Sitzplätze" (weil- keine Gurte)- aber das wäre auch so, wenn ich zB den Ka von Frauchen nehme und die Sitzbank umklappe... Fenster, aber keine Sitzplätze- selbst wenn ich die hintere Sitzbank ausbauen würde und als "Anzahl der Sitzplätze 2" eintragen lassen würde, würde sich nix ändern... dann wäre es ein PKW mit 2 Sitzplätzen und Scheiben hinten...
War es nicht so, das man, wenn man ein Fahrzeug zum LKW umbauen wollte, die Scheiben "dicht machen" musste?
Also- was ist mein T4 denn jetzt bzw wenn er auf 2790 Kg abgelastet ist?
Ein PKW? Ein "geschlossener Kasten" der nicht wirklich geschlossen ist? Ein LKW mit dem ich, ausser meiner Küche und dem anderen Gerödel, nix transportiere?
Welche Schlüsselnummer muss er dann bekommen? Doch die 0427 für "PKW / Womo leicht BIS 2,8 T"???
Gruß
Mike