Gespannzulassung 100km/h - scheitere an der 80%-Hürde

  • Hi T4-Lenker mit WoWa,


    es ist zum Kotzen. War am Fr in der Prüfanstalt zwecks Nachfrage wg. 100 km/h Zulassung meines T4/Bürstner Roadtrains ;)
    Folgendes Prob: Leergewicht T4 lt. KFZ-Brief 1.959 kg
    zulässiges GG Wohnwagen 1.600 kg (aufgelastet mit anderer Achse und C-Reifen)


    daraus folgt: der T4 ist 41 lächerliche Kilos zu leicht, da das zul. GG des Anhängers nur 80% des Leergewichts des Zugwagens betragen darf. Welcher Grüntisch-Keksperte sich derartigen Schwachsinn ausgedacht hat, hätte im Wilden Westen am nächsten Ast gebaumelt.


    Schlaukopf Inschenör meinte den Wohnwagen auf 1.565 kg abzulasten wäre doch eine geniale Lösung - ich wäre bald umgekippt. Sicherlich macht es unheimlich viel Sinn, für 100 kg Zuladung mehr Knete auszugeben, diese dann für'n Verwaltungsakt noch mal aus dem Fenster zu schmeißen, um irgendwelchen Bürokraten Genüge zu tun.
    Lange Rede, kurzer Sinn - die 1.600 kg müssen sein.


    Zu Hause am WE habe ich dann den T4 über meine Caravan-Radlastwaage gejuckelt mit dem Ergebnis, das nach Vorgabe der Definition "Leergewicht" zur Vergabe der 100 km/h Plakette der Tank randvoll schwappte und ich nach Abzug der Kilos meiner figürlichen Entgleisung das zweite Mal vom Elch geknutscht wurde: 2.310 kg (und das noch ohne Bordbuch und Navi-CD)


    Das darf doch alles nicht wahr sein - was ist denn ein KFZ-Brief - nen Stück Lokuspapier ist in gewissen Fällen offensichtlich wertvoller.


    Also müsste man doch die Kiste ggf. nachwiegen lassen können. Wo kriege ich nun 'ne Wiegekarte her, bei der mir der TÜV-Heini glaubt, das die 2.310 kg Fakt sind und nicht ne Horde angeheuerter Kumpels mit auf der Waage gestanden haben.
    Normalerweise müsste doch der TÜV über derartige Wiege-Einrichtungen verfügen, oder liege ich da falsch?


    Fällt einem von Euch noch was Passables dazu ein?


    Grüße, Peter

  • Hallo Peter,


    rufe einfach den Ingenieur vom TÜV an, und frage ihn welche Voraussetzungen die Wiegekarte erfüllen muss, damit er die geänderten Daten einträgt. Auch kann der Dir sagen, wo eine Waage in der Nähe ist.(Bei mir hat es gereicht, dass der Wiegemeister der Kiesgrube die Karte unterschrieben hat = 5.-Mark in die Kaffeekasse).


    Viele Grüsse


    KARL

  • Hallo Peter!
    Stimmt! Das Leergewicht im Schein ist ne Lachplatte. Mein Multivan wiegt 2250kg leer hat sieben Sitzplätze, dei ich garnicht besetzten kann weil sonst Überladung vorliegt. Riesen Auto ohne Zuladung! Spitze!
    Aber gegen den Bleibatzen T5 ist der vierer ja noch ein supeLeichtgewicht.
    Was haben wir gelacht. VW halt.
    Gruss Hadde

  • Hallo,


    hatte das gleiche Problem mal mit meinen Sharan. Der TÜV-Mensch hat dann aber von sich aus vorgeschlagen den Sharan auf die Waage zu stellen (An Ort und Stelle mit einer Waage zum drüberfahren). Ich habe die 100 km/h dann bekommen. Was 20 Kilo so ausmachen !!!


    Gruss Niels

  • Hallo Peter,


    ich hab' ein ähnliches Problem: Mein T4 hat kein ABS. Nun rechne ich die Kosten, die eine ABS Nachrüstung kostet, gegen die Ticket-Kosten, wenn ich mit Boot hintendran mit 100 statt 80 km/h geblitzt werde.
    Da ABS min. ca. 1000,- bis 2000,- EUR kostet, kann ich mir eine Menge "Tickets" dafür erlauben. So einfach ist das.
    Klingt zwar etwas naiv, aber der Anhänger ist so stabil und das Boot liegt im Windschatten des T4, dass ich ohne Probleme 140 km/h fahren kann. Was ich natürlich niiieee tun würde....


    Good Luck,


    Carsten

  • Moin,


    [...]
    >Da ABS min. ca. 1000,- bis 2000,- EUR kostet, kann ich mir eine Menge "Tickets" dafür erlauben. So einfach ist das.


    Du brauchst demnach den Führerschein nicht zum Geldverdienen?!?


    zaydo

  • >Hallo Peter,
    >ich hab' ein ähnliches Problem: Mein T4 hat kein ABS. Nun rechne ich die Kosten, die eine ABS Nachrüstung kostet, gegen die Ticket-Kosten, wenn ich mit Boot hintendran mit 100 statt 80 km/h geblitzt werde.


    Wenn du schon so "wirtschaftlich" rechnest, dann stell doch mal andere Gedankengänge an.


    Was wäre denn, wenn du mit 100 einen Unfall hast, sagen wir mal durch Wild oder Müll auf der Fahrbahn, der zum geplatzten Reifen führt. Und die nachfolgenden Wagen fahren evtl in dein Boot. Das ist zwar alles rein fiktiv, finde ich aber gar nicht mal so unwahrscheinlich. Bei so einem Unfall zahlt bestimmt nicht alles die Versicherung, weil du ja zu schnell warst. Und dann wird das ganze innerhalb von Sekunden unwirtschaftlich.


    Abgesehen davon gefährdest du auch andere, unbeteiligte Verkehrsteilnehmer, und da hört der Spaß auf.


    Denk mal drüber nach!



    Gruß,
    Peer


    PS: Bitte jetzt nicht diskutieren, bei der oben genannte <u>rein fiktiven</u> Unfall mit 80 km/h wesentlich anders verlaufen würde ....

  • >Folgendes Prob: Leergewicht T4 lt. KFZ-Brief 1.959 kg


    >Fällt einem von Euch noch was Passables dazu ein?
    >Grüße, Peter


    Schau mal unter Ziffer 33 sonstiges im Brief nach.
    Oft steht dort ein anderes Gewicht mit der Bemerkung " Z.15 bis XXXX KG je nach Ausrüstung"
    Bei einem halbwegs vernünftigen Prüfer sollte das schon reichen.


    Gruß
    Henning

  • Ich habe diese Weisheit von meinem Anhängervermieter.


    Ulrich




    >Hallo Peter,
    >ich hab' ein ähnliches Problem: Mein T4 hat kein ABS. Nun rechne ich die Kosten, die eine ABS Nachrüstung kostet, gegen die Ticket-Kosten, wenn ich mit Boot hintendran mit 100 statt 80 km/h geblitzt werde.
    >Da ABS min. ca. 1000,- bis 2000,- EUR kostet, kann ich mir eine Menge "Tickets" dafür erlauben. So einfach ist das.
    >Klingt zwar etwas naiv, aber der Anhänger ist so stabil und das Boot liegt im Windschatten des T4, dass ich ohne Probleme 140 km/h fahren kann. Was ich natürlich niiieee tun würde....
    >Good Luck,
    >Carsten

  • denn wie rechnest du im Unfall-Falle deinen Führerschein, ggf. weiter Fremdschäden ???


    (Und mal ehrlich : Soooooooo viel schneller ist man gar nicht). Besser Tempomat rein und egal was andere fahren, ich fahre 85 und das IMMER !


    Jens


    *dessenJobamFührerscheinhängt- da macht man sich das nicht mehr so locker*

  • Aber: Ich werd's trotzdem weiter so halten. Wer strikt 80 km/h fährt, wo dies erlaubt ist, soll es tun. Und wer Erbsen zählen will, wo es welche zu zählen gibt, der soll es auch tun...


    Carsten aus HH

  • Wo fängt Dein Maßstab an und warum legst Du diesen für mich auch an????
    Ich finde auch 120 km/h mit einem entsprechenden Anhänger noch akzeptabel - sicher nicht mit Polo + Wohnwagen.


    C.

  • >Wo fängt Dein Maßstab an und warum legst Du diesen für mich auch an????
    >Ich finde auch 120 km/h mit einem entsprechenden Anhänger noch akzeptabel - sicher nicht mit Polo + Wohnwagen.


    Mal den moralischen Aspekt aussen vor.
    Du weisst, dass für PKW & Anhänger andere Grenzen gelten als für PKW alleine?`


    Bist du bei PKW (bis 3,5 to) mit 20 km/h zu schnell noch im reinen Verwarngeldbereich und zahlst lediglich 30 EUR so sind das bei PKW mit Anhänger bereits 40 EUR und 1 Punkt.


    Ob Du schneller fährst oder nicht ist mir Wurscht - die meisten wissen nur nicht, dass Buss- und Verwarngelder mit Anhänger höher sind als ohne. Sprich Du bist recht schnell in den Punkterängen.


    Wie gesagt ohne Moralapostel und Zeigefinger - nur als Hinweis falls Du das nicht wissen solltest.

  • unten im Zusatzgeschmiersel des Briefes steht zu Ziff. 14: bis zu 2.169 je nach Ausr.(üstung). Ist natürlich von 2.310 kg tatsächlichem Gewicht auch noch nen Quantensprung. Wenn die Kiste nicht aufgelastet wäre, würde es kritisch in manchen Fällen mit der Zuladerei.


    Vielen Dank für die Hinweise, Peter

  • und 120 mit nem Hänger ist -medizinisch gesag´- suizidal veranlagte Fahrweise.


    ist wie mit den Leuten, die sagen, wo 30 ist ist 40 noch OK...


    Nur das ein bei 120 aufschaukelnder Anhänger schlicht einfach und ergreifend weg ist...


    Schade um´s Boot und alle, die in der Nähe fahren...


    Meine 85 sind angelegt an `OK, soweit drüber und ich schwimme bei den LKW´s mit und wenn nicht ist´s mir auch egal...


    Jens

  • Moin Pete
    dein Wiegeschein muß von einer Öffentlichen Waage sein und ein Dienstsiegel vom Öffentlichen Wäger haben (was ich zB bin),dann ist es Amtlich .
    Normalerweise haben die von der Genossenschaft so ne Waage,frag mal nach.


    Gruß Fatman

  • Hi Fatman,


    auch wenns dann "amtlich" ist, heisst das nicht, das es auch Voraussetzung zum Eintragen ist, da hat der Ingenieur nämlich einen weiten Ermessensspielraum. Wie weiter unten gepostet, hat bei mir der Wiegeschein des Kieswerks (privat) völlig ausgereicht, übrigens mit nur 50kg Auflösung, über die Genauigkeit darf man sich da natürlich erst gar keine Gedanken machen, dass das ausgedruckte Ergebnis aber leicht 50-100kg vom tatsächlichen abgewichen sein kann, belegt den Ermessensspielraum ;-)))


    Viele Grüsse


    KARL