Hi T4-Lenker mit WoWa,
es ist zum Kotzen. War am Fr in der Prüfanstalt zwecks Nachfrage wg. 100 km/h Zulassung meines T4/Bürstner Roadtrains
Folgendes Prob: Leergewicht T4 lt. KFZ-Brief 1.959 kg
zulässiges GG Wohnwagen 1.600 kg (aufgelastet mit anderer Achse und C-Reifen)
daraus folgt: der T4 ist 41 lächerliche Kilos zu leicht, da das zul. GG des Anhängers nur 80% des Leergewichts des Zugwagens betragen darf. Welcher Grüntisch-Keksperte sich derartigen Schwachsinn ausgedacht hat, hätte im Wilden Westen am nächsten Ast gebaumelt.
Schlaukopf Inschenör meinte den Wohnwagen auf 1.565 kg abzulasten wäre doch eine geniale Lösung - ich wäre bald umgekippt. Sicherlich macht es unheimlich viel Sinn, für 100 kg Zuladung mehr Knete auszugeben, diese dann für'n Verwaltungsakt noch mal aus dem Fenster zu schmeißen, um irgendwelchen Bürokraten Genüge zu tun.
Lange Rede, kurzer Sinn - die 1.600 kg müssen sein.
Zu Hause am WE habe ich dann den T4 über meine Caravan-Radlastwaage gejuckelt mit dem Ergebnis, das nach Vorgabe der Definition "Leergewicht" zur Vergabe der 100 km/h Plakette der Tank randvoll schwappte und ich nach Abzug der Kilos meiner figürlichen Entgleisung das zweite Mal vom Elch geknutscht wurde: 2.310 kg (und das noch ohne Bordbuch und Navi-CD)
Das darf doch alles nicht wahr sein - was ist denn ein KFZ-Brief - nen Stück Lokuspapier ist in gewissen Fällen offensichtlich wertvoller.
Also müsste man doch die Kiste ggf. nachwiegen lassen können. Wo kriege ich nun 'ne Wiegekarte her, bei der mir der TÜV-Heini glaubt, das die 2.310 kg Fakt sind und nicht ne Horde angeheuerter Kumpels mit auf der Waage gestanden haben.
Normalerweise müsste doch der TÜV über derartige Wiege-Einrichtungen verfügen, oder liege ich da falsch?
Fällt einem von Euch noch was Passables dazu ein?
Grüße, Peter