Heute aufgelastet beim TÜV und einen Brief ans Ministerium geschrieben

  • >Es ist schon nicht ganz ok von der Legislative das die Besteuerung auch auf Bullis ausgeweitet wird. Es fährt glaube ich kaum einer einen Bulli nur so zum Spaß, oder? Zumindest kenne ich niemanden.


    Es fährt glaube ich kaum einer einen Geländewagen nur so zum Spaß, oder? Zumindest kenne ich niemanden.


    >Jeder der einen fährt braucht ihn aus beruflichen oder aus familiären Gründen. Nur ein Bruchteil der Bulli-user benutzt ihn als reines Statussymbol oder als Tuningobjekt.


    Jeder der einen fährt braucht ihn aus beruflichen oder aus familiären Gründen. Nur ein Bruchteil der Geländewagen-user benutzt ihn als reines Statussymbol oder als Tuningobjekt.


    >Ich hab mir nen Bulli gekauft um 1. täglich zur Arbeit zu kommen, 2. damit in den Urlaub zu fahren, 3. wenn die Kinder da sind ein Adäquates geräumiges Fahrzeug zu fahren, 4. den bei mir als Hausbesitzer ständig anfallenden Kram den man fürs Häusle braucht zu transportieren!


    Ich hab mir nen Geländewagen gekauft um 1. täglich meine Arbeitswerkzeuge zu transportieren, 2. damit mit dem Wohnwagen in den Urlaub zu fahren, 3. wenn die Kinder da sind ein Adäquates geräumiges Fahrzeug zu fahren, 4. den bei mir als Hausbesitzer ständig anfallenden Kram den man fürs Häusle braucht im Anhänger zu transportieren!



    >Ich kann verstehen das es unsinnig ist einen GELÄNDEWAGEN nur auf der Straße zu bewegen.
    Was vollkommender Blödsinn ist. Gerade im Anhängebetrieb gehören Kleinwagen verboten. Und wer definiert eigentlich, dass ein selbständiger Handwerker mit 3 Kindern, der sich nur ein Auto leisten kann nur auf der Strasse fährt?
    Auf Baustellen ist man ohne Allradantrieb im Frühjahr und jetzt im Herbst aufgeschmissen. Besonders mit 2,5 to Anhänger.


    BTW Anhängelasten - die Gärtner hier in der Region können ihre Anhänger nur mit Geländewagen ziehen - kaum ein PKW hat 3 to Anhängelast. Und auch da gibt es viele denen es wesentlich dreckiger geht, als dem armen Normalverdiener.


    Ich weiss nicht, ob Du Dir eine Vorstellung machen kannst, dass viele Gewerbetreibende mit weniger als 5 Mitarbeitern mehr als 50 Std. die Woche hart arbeiten und am Monatsende nicht viel mehr über bleibt als das was Sozialhilfeempfänger fürs Nichtstun erhalten - nur, dass hier bis zu 5 Arbeitsplätze erhalten werden.


    >Die Besteuerung geht für mich in Ordnung, aber bei den Bullis finde ich es Übertrieben. Das war nicht nötig!


    Sorry, aber das ist durch die rosarote Brille geschaut.


    Ein T4 in privater Hand ist Luxus.
    Es gibt jede Menge Fahrzeuge, die für 6 Erwachsene zugelassen und deutlich günstiger in Anschaffung und Unterhalt sind.


    Wir hier <b>leisten</b> uns den Luxus einen T4 zu fahren.
    Aber es ist albern zu behaupten man brauche seinen T4 mehr als viele der Geländewagenfahrer ihren Geländewagen.


    Wenn man mal von X5, Cheyenne & Co absieht existieren da noch zahllose Varianten von Nissan Terrano, Patrol Mitsubishi Pajero usw älteren Baujahres, die täglich zum Broterwerb eingesetzt werden. Die Halter können sich die Anschaffung neuerer Fahrzeuge nicht leisten.


    Die Besitzer trifft es in der Regel weitaus härter als die meisten T4 Fahrer. Wieviele heute noch nicht wissen, wie sie ihren Betrieb über den Winter bekommen sollen möchte ich nicht wissen.







    Bullibilder und Prospekte

  • wobei er im wesentlichen recht hat. Denn was X-Fisch zum schluss geschrieben hat macht wenig Sinn und es scheint mehr dass Ihm seine tollen Argumente ausgegangen sind, und sein Gas vielleciht doch nciht das beste ist was es gibt, wie er immer gerne tut.


    Wer austeilen kann muss auch einstecken können (oder vernünftig und schlüssig Argumentieren können. Austeilen Kann X-Fish schon mal, bei den anderen, hat er auf halber strecke aufgegeben.


    MFG der Anonyme
    (der eigentlich nur Anonym ist weil sich x-Fish daran gestört hat)

  • herumtrampeln, wobei er immer argumente anführt die mit der eigentlichen diskussion rein gar ncihts zu tuen haben, die ihn aber gerade so schön in den Kram passen weil sie sich gut anhören.
    (siehe RME Subvention)


    Gruß, Paul

  • Ich verstehe nicht warum alle glauben dass mann damit nicht an Sonn- und Feiertagen fahren darf. Egals ob PKW oder LKW es kommt nur auf die 3,5 Tonnen an.
    Schlecht ist nur wenn man nicht mitbekommen hat dass man früher auch hinter einem 7,5 t einen hänger an Sonntagen fahren darf und sich das geändert hat. Daher habe ich die oben genannten Sachen aus erster Quelle erfahren, wobei man die Info bestimmt auch kostengünsteriger bekommt, zumahl wir auch mit einen Sprinter unterwegs waren, aber der Meinug waren dass der schon mal vorfahren kann :(


    Gruß Anonymus

  • >Ich verstehe nicht warum alle glauben dass mann damit nicht an Sonn- und Feiertagen fahren darf. Egals ob PKW oder LKW es kommt nur auf die 3,5 Tonnen an.


    Sorry, aber in der STVO §30 steht explizit dass Anhänger hinter LKW (ohne Gewichtseinschränkgung) an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht verkehren dürfen (nein, das meint nicht, dass die in der Zeit keine kleinen LKW produzieren dürfen).


    Ausnahmen wie üblich Transport von Fricherzeugnisse usw.





    Bullibilder und Prospekte

  • >Ich verstehe nicht warum alle glauben dass mann damit nicht an Sonn- und Feiertagen fahren darf. Egals ob PKW oder LKW es kommt nur auf die 3,5 Tonnen an.
    >Schlecht ist nur wenn man nicht mitbekommen hat dass man früher auch hinter einem 7,5 t einen hänger an Sonntagen fahren darf und sich das geändert hat. Daher habe ich die oben genannten Sachen aus erster Quelle erfahren, wobei man die Info bestimmt auch kostengünsteriger bekommt, zumahl wir auch mit einen Sprinter unterwegs waren, aber der Meinug waren dass der schon mal vorfahren kann :(
    >Gruß Anonymus


    Dann gib uns doch mal Deine Quellen preis. Ich interpretiere die Vorschriften so, daß man mit LKW über 7,5 to Sonntags gar nicht fahren darf und mit LKW plus Hänger auch nicht, egal, welches Gewicht. Selbst ein Golf mit LKW-Zulassung (könnte es noch ein paar wenige geben) und Mini-Wohnwagen dürfte Sonntags nicht fahren.


    Grüße


    Uwe

  • Wurd mir zwei mal von Polizisten folgendermaßen mündluich erklärt, habe also keine schriftliche Quelle:
    Zwar steht in der StVo dass Sonntags nicht mit LKW und anhänger gefahren werden darf, aber dies Bezieht sich nur auf Fahrzeugeüber 3,5t. Fahrzeuge unter 3,5t sind zwar als LKW zugelassen und werden auch so besteuert werden aber nciht von der StVo als solche betrachtet.
    Das soll laut den Polizisten ganau wie mit den Schildern z.B. berhohlverbot für LKW sein. Diese zählen auch nur für LKW über 3,5t.
    Als wir damals "erwischt" wurden wie wir mit dem 7.5t mit anhänger fuhren hat er uns das extra noch erklärt, da wir erzählt hatten dass einige km vorraus noch ein Sprinter von uns fährt, der dann zurückgekommen ist und den Anhänger angehängt bekommen hat.
    Außerdem bin ich schon so viel mit Sprinter und Anhänger an Sonntagen gefahren dass ich mir nciht vorstellen kann dass ich da nur aus zufall noch nciht angehalten wurde.
    Denn mit den 7,5t waren wir auf der Autobahn keine 10km weit gekommen.


    Ich habe wie gesagt nichts schriftliches und kenne mich auch nciht alzu gut mit der StVo aus, aber einige Polizisten und meine "Erfahrung" hat mir obiges bestätigt.


    Gruß, Anonymus (der in wirklichkeit Mark heißt)

  • >Wurd mir zwei mal von Polizisten folgendermaßen mündluich erklärt, habe also keine schriftliche Quelle:
    >Zwar steht in der StVo dass Sonntags nicht mit LKW und anhänger gefahren werden darf, aber dies Bezieht sich nur auf Fahrzeugeüber 3,5t. Fahrzeuge unter 3,5t sind zwar als LKW zugelassen und werden auch so besteuert werden aber nciht von der StVo als solche betrachtet.


    Das ist definitiv falsch. Die STVO unterscheidet sehr wohl zwischen < 3,5 to und grösser 3,5to - aber nur dann, wenn es explizit erwähnt wird. Wird keine Gewichtsbeschränkung erwähnt und nur eine Fahrzeugart gilt dies für alle Fahrzeuge, die so zugelassen sind.


    >Das soll laut den Polizisten ganau wie mit den Schildern z.B. berhohlverbot für LKW sein. Diese zählen auch nur für LKW über 3,5t.


    Das wird durch das entsprechende Schild geregelt. So gilt dieses Schild http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/39/39_02.gif für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (Also auch Wohnmobile > 3,5 to), dieses http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/39/39_11.gif dediziert für Lastkraftwagen mit Anhänger.


    Also die Unterscheidung Kraftfahrzeuge > 3,5 to und Lastkraftwagen mit Anhänger ist bei Überholverbotsschildern eigentlich sehr klar definiert und hat nichts mit der allgemeinen Behandlung in der STVO zu tun.


    >Als wir damals "erwischt" wurden wie wir mit dem 7.5t mit anhänger fuhren hat er uns das extra noch erklärt, da wir erzählt hatten dass einige km vorraus noch ein Sprinter von uns fährt, der dann zurückgekommen ist und den Anhänger angehängt bekommen hat.
    >Außerdem bin ich schon so viel mit Sprinter und Anhänger an Sonntagen gefahren dass ich mir nciht vorstellen kann dass ich da nur aus zufall noch nciht angehalten wurde.


    Ich würde es ehr Glück nennen ;) Es sei denn der Sprinter hat Scheiben bzw. ist aus Versicherungsgründen als PKW zugelassen.


    >Ich habe wie gesagt nichts schriftliches und kenne mich auch nciht alzu gut mit der StVo aus, aber einige Polizisten und meine "Erfahrung" hat mir obiges bestätigt.


    Och, die Jungs in Grün sind auch nicht immer das Mass aller Dinge ;) Aber erstmal sind sie diejenigen, die den Finger heben.....



    Bullibilder und Prospekte

  • mittlerweile sind durchaus so viele der sprinter /ducatos usw, die am woende mit anhänger fahren wollen/müssen , unter anderem deshalb als (kombinations)pkw zugelassen, daß die polizisten wohl keine lust haben, sinnlose kontrollen durchzuführen ?
    als was ist denn "dein "sprinter zugelassen ?
    verboten ist es auf jeden fall , mit lkw jeder gewichtsklasse sonntags mit anhänger zu fahren,
    Fridi aus diesem forum hat , weil ihr t4 ein echter lkw ist und kein pkw über 2,8 t ,eine ausnahmegenehmigung für das ziehen ihres wowa auch sonntags beantragen müssen

  • Aber vielleicht wußten es die Polizisten auch nciht besser, wobei mich das wundern würde, denn die kahmen beide von sder Autobahnpolizei.
    Aber wie gesagt, ich weiß es nur wündlich und das hilft mir vor Gericht nicht viel.


    MFG Anonymus

  • es sind Menschen,


    Menschen irren und machen Fehler. Es kaum vorstellbar welche Bandbreite das rechtliche Wissen eines Polizisten umfassen müsste bzw. sollte. So kann man es ihnen nicht vorwerfen, wenn sie wie in diesem Fall eine Fehlinterpretation zugunsten des Fahrers getroffen haben.
    Ich unterstelle z.B., dass 1/3 bis die Hälfte aller bei der Rennleitung beschäftigten nicht sattelfest bei Führerscheinfragen sind.(Anhängerregelungen bei B, Leermassenregelung C1E, 3-stellige Schlüsselnummern auf dem Kartenführerschein usw.)
    Es bleibt also nur sich (schriftlich) umfassend über sein eigenes Tun zu informieren, um im Zweifel fundiert argumentieren zu können.


    Viele Grüße


    KARL

  • HI
    ich hatte das glück und wurde von 2 "netten " in grün auf der autobahn an einem SONNTAG angehalten.
    Ich war mit einem Renault Pritsche und einem 2 Achxer Hänger unterwegs ( auf dem weg in die Kiesgrube um da meinem Hobby nachzugehen "crossen").
    IN der papieren stand das das ding NICHT über 3.5t wieg. das war dem aber scheiß egal und ich durfte den hänger stehen lassen.


    nach einpaar Tage hab ich dann bescheit bekommen:


    Der Fahrzeugführer ( ich ) durfte 65€ und der Halter ( mein Nachbar)230€ blechen.


    UND DIE MORAL VON DER GESCHICHT fahr ja nie auf einem SONNTAG MIT einem LKW( auch wenn der weniger als 3,5T wiegt) und HÄNGER über die BAB!!!!!

  • >>Ich verstehe nicht warum alle glauben dass mann damit nicht an Sonn- und Feiertagen fahren darf. Egals ob PKW oder LKW es kommt nur auf die 3,5 Tonnen an.
    >>Schlecht ist nur wenn man nicht mitbekommen hat dass man früher auch hinter einem 7,5 t einen hänger an Sonntagen fahren darf und sich das geändert hat. Daher habe ich die oben genannten Sachen aus erster Quelle erfahren, wobei man die Info bestimmt auch kostengünsteriger bekommt, zumahl wir auch mit einen Sprinter unterwegs waren, aber der Meinug waren dass der schon mal vorfahren kann :(
    >>Gruß Anonymus
    >Dann gib uns doch mal Deine Quellen preis. Ich interpretiere die Vorschriften so, daß man mit LKW über 7,5 to Sonntags gar nicht fahren darf und mit LKW plus Hänger auch nicht, egal, welches Gewicht. Selbst ein Golf mit LKW-Zulassung (könnte es noch ein paar wenige geben) und Mini-Wohnwagen dürfte Sonntags nicht fahren.
    >Grüße
    >Uwe



    So isses, der Paragraph 30 der STVO ist eigentlich eindeutig.
    Quelle: www.verkehrsportal.de


    Gruss Michael


    3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für


    kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,


    kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- und Entladestelle und einem innerhalb des Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen (An- und Abfuhr),


    die Beförderung von


    frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,


    frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,


    frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,


    leichtverderblichem Obst und Gemüse,


    Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,


    Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

  • mir geglaubt hat, daß ich es nicht wußte.


    Mein VW Verkäufer hatte mir nämlich auch diesen Quatsch erzählt, daß es so geht.


    War ein toller Weihnachtstag!


    Watrten Sie doch bis Übermorgen hier auf dem Autobahnparkplatz, dann können Sie ja weiterfahren!..... .


    Seitdem investiere ich alle 2 Jahre in die Verlängerung der (begründeten) befristeten Ausnahmeregelung bei meinem Straßenverkehrsamt Geld.
    Die Genehmigung ist im Original mitzuführen!


    Daß ich die auch vorher schon hätte beantragen können habe ich auch nicht gewußt.



    Gruß Fridi