Autoverkauf an private Wahnsinn?

  • Hi,
    würde mich nach 14 Jahren Multivan ggf. von meinem 97er Multivan Spezial 75 KW (115000 Km, ATM bei 67000 eingebaut) trennen. Das Problem: der Freundliche ist wie üblich knauserig und privat ist es nach dem neuen Gewährleistungsrecht quasi Wahnsinn den Wagen zu verkaufen. Als freiberuflicher Journalist, der den Wagen steuerlich abgesetzt hat, müßte ich wie Zahnärzte, REchtsanwälte etc. jetzt auch Garantie geben. Ich bin doch kein Autohändler. An Privatleute (an Firmen schon)kann ich so quasi nicht verkaufen, denn was ist, wenn dem Käufer innerhalb von 2 Jahren der Zahnriemen reißt??? Dann bin ich ruiniert. Weiß jemand Rat?


    Dirk

  • und steht eh nur noch mit einem Euro Restwert in den Büchern ..
    Dann verkauf doch den Bus als Schrott für symbolisch 1 Euro an einen Bekannten der dann wieder weiterverkauft ..


    Willst Du nicht?


    Klar, dann mußt Du auch das Rest-Risiko der Gewährleistung tragen ..
    Dafür haste den Wagen ja auch steuerlich abgeschrieben und gut Geld gespart ..
    Ist schon ok das neue EU-Recht ..


    gruss harry

  • Ja dass sind die Kehrseiten des neuen Gesetzes. Es gibt jedoch auch wege dies abzumildern. Erstens kannst auch du die Gewährleistung auf ein 1 Jahr reduzieren da Gebrauchtware, und dann gibt es nich die Möglichkeit mittels einer Garantieversicherung und eventuell einem Gutachten den Wagen überprüfen zu lassen. Oder der Verkauf in den Export. Da kannst du aber auch gleich an den freundlichen Verkaufen.

  • Das will ich Euch nicht vorenthalten: ich hatte den Freundlichen ein Ankaufsangebot errechnen lassen und nichts von dem ATM mit ca. 50000 Km Laufleistung gesagt. Als er mir dann den Preis sagte und ich anschließend mit dem ATM rausrückte in der Hoffnung, dass er jetzt ein paar Euros drauflegt war sein Kommentar: "Das ändert auch nichts". Der kriegt mein Schätzchen jedenfalls nicht...






    >Ja dass sind die Kehrseiten des neuen Gesetzes. Es gibt jedoch auch wege dies abzumildern. Erstens kannst auch du die Gewährleistung auf ein 1 Jahr reduzieren da Gebrauchtware, und dann gibt es nich die Möglichkeit mittels einer Garantieversicherung und eventuell einem Gutachten den Wagen überprüfen zu lassen. Oder der Verkauf in den Export. Da kannst du aber auch gleich an den freundlichen Verkaufen.

  • Das mit dem Verkauf für 1 Euro wird das Finanzamt wenig freuen. Um den aus den Büchern zu bekommen, müßte ich laut Steuerberater ein Wertgutachten anfertigen lassen. "Gut Geld" gespart war einmal. Nach der 1-Prozent-Regel sind 1 Prozent vom Bruttolistenpreis pro Monat schon mal als Privtanutzung gegen die Abschreibung und Nutzung zu rechnen. Wenn der Wagen nach 4 Jahren abgeschrieben ist und Du nur noch "normale" Nutzung hast, zahlste sogar drauf. Denn du mußt ja erst über 540 Mark im Monat kommen (Neupreis 54000 Mark)






    >und steht eh nur noch mit einem Euro Restwert in den Büchern ..
    >Dann verkauf doch den Bus als Schrott für symbolisch 1 Euro an einen Bekannten der dann wieder weiterverkauft ..
    >Willst Du nicht?
    >Klar, dann mußt Du auch das Rest-Risiko der Gewährleistung tragen ..
    >Dafür haste den Wagen ja auch steuerlich abgeschrieben und gut Geld gespart ..
    >Ist schon ok das neue EU-Recht ..
    >gruss harry

  • Hallo,


    die Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren. Das ist keine Garantie, daß nicht kaputt gehen wird. Es gibt nur das Problem mit der Beweislast, daß Mängel beim Verkauf nicht vorhanden waren, die in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer liegt.


    D.h es geht erstens de facto nur um sechs Monate. Danach geht die Beweislast für vorhandene Mängel zum Zeitpunkt des Verkaufs auf den Käufer über. Dazu viel Spass, das wird keinem Käufer gelingen.


    Zweitens kannst Du beweisen, daß viele Mängel zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht existieren. Lass bei der Dekra oder beim ADAC ein Gebrauchtwagengutachten anfertigen. Den Preis schlägst Du auf den Verkaufspreis drauf, nutzt dem Käufer ja auch.


    Drittens ist Verschleiss sowieso ausgenommen. Und bei älteren Autos legen Gerichte den Verschleissbegriff eh recht weit aus. Ein defekter Turbo kann sehr wohl normaler Verschleiss sein.


    Viertens kannst Du Dir den Verkäufer sehr genau anschauen und verkaufst halt nur an den, der Dich voraussichtlich nicht übers Ohr hauen wird.


    Soweit die völlig sicheren Methoden.


    Fünftens kannst Du Dich ggf. schützen, indem Du Dir vom Verkäufer bescheinigen lässt, daß er das Auto ebenfalls gewerblich nutzt. Oder Du schaltest einen Strohmann dazwischen, der das Auto zum Listenpreis kauft und dann selber weiterverkauft. Achtung: dieser darf nicht selber gewerblich handeln, ein Objekt mit Gewinn reicht schon.


    Damit kannst Du eigentlich das Risiko auf ein verträgliches Maß reduzieren.


    Viele Grüße


    Kai

  • >
    >Suche so einen!!! Würde ihn als Bastlerfahrzeug kaufen und somit keine Garantie!
    >Also wenn meld Dich: webmaster@sellifighter.com


    Vorsicht!


    Egal wie der Kaufvertrag aussieht und was der Käufer schreibt.



    Mein Stand ist (kein Anwalt - nur angelesen und kein Anspruch auf Vollständigkeit):
    Eine Privatperson kann auf den gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung
    garnicht rechtskräftig verzichten. Egal was ich in den Vertrag schreibe - die gesetzliche Gewährleistung beim Verkauf an privat bleibt erhalten.
    D.h. kommt der Käufer 5 Monate nach Kauf an und bemängelt einen Defekt sind seine Ansprüche trotz Vertrag rechtskräftig.


    Die einzige Chance einen Mangel aus der Gewährleistung auszuschliessen ist nicht die früher übliche Universalklausel "Bastlerfahrzeug" (hier haben bereits Richter bei 700 EUR Fahrzeugen entschieden, dass es kein Bastlerfahrzeug war), sondern die dedizierte Auflistung jedes einzelnen Mangels.
    D.h. jeder Mangel, der im Kaufvertrag explizit und in Klartext erwähnt wird (Motor läuft unruhig gilt z.B. nicht), wird somit dem Käufer bekannt gegeben und unterliegt nicht mehr der Gewährleistung. Aber vorsicht! Mehrdeutige Formulierungen werden wieder zugunsten des Käufers ausgelegt.


    Auch der Verkauf über dritte kann zum Boomerang werden.
    Wenn dieser den Wagen garnicht zulässt und weiterverkauft
    kommt das Thema Gewinnermittlungsabsicht ins Spiel und er darf den
    Mehrerlös versteuern.


    Auch Kurzzeitzulassungen sind da kritisch.


    Bei Altfahrzeugen aus gewerblicher Hand ist nur noch der Verkauf an gewerbliche Aufkäufer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung unkritisch.


    Dafür gibts natürlich da auch weniger Geld.


    Wer mehr Geld will muss eben auch dafür geradestehen.






    Bullibilder und Prospekte

  • >Ja dass sind die Kehrseiten des neuen Gesetzes. Es gibt jedoch auch wege dies abzumildern. Erstens kannst auch du die Gewährleistung auf ein 1 Jahr reduzieren da Gebrauchtware, und dann gibt es nich die Möglichkeit mittels einer Garantieversicherung und eventuell einem Gutachten den Wagen überprüfen zu lassen. Oder der Verkauf in den Export. Da kannst du aber auch gleich an den freundlichen Verkaufen.
    Hei


    Oder der Verkauf in den Export............. was meinst Du denn damit ? meinst Du das ein Verkäfer der "Schrott " bewust in den Export verkauft ( vorsätzliche Täschung oder wie das Heisst ) nicht verklagt werden kann ?
    Gruss Peter aus Oslo der in einem typischen Exportland Wohnt .

  • .... können in der Regel den Wagen nicht von der Steuer absetzen.
    Warum auch?
    Sie benutzen ihn ja nicht dienstlich - außer mal ganz selten einen bettlägerigen Patienten zu Hause aufzusuchen.
    Dafür gibts dann aber von der Kasse ein (klein)wenig km Geld.
    Das ist dann damit abgegolten.



    alla dann Fridi


    (Zahnärztin)

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • ... für den Selbständigen durchaus von Vorteil.
    Einmal lassen sich dadurch Steuern sparen, da die 1%-Regel vom Neupreis für Privatnutzung nicht mehr anfällt, die Schlurre mit jedem geschäftlich gefahrenen Kilometer über km-Geld abgerechnet als Aufwand abgerechnet werden kann - mal von deinem Steuerberater (wenn er denn seine Berufsbezeichnung verdient) aufdröseln lassen - und solche Schweinereien wie dein o.g. Prob nicht mehr greifen. Bei dem 97er-Bomber ist der Zeitpunkt schon ca. 3 Jahre verschnarcht und du butterst jedes Jahr bare Knete in den Hals des unersättlichen Fiskus. Keine Reichtümer, aber 500 bis 1000,- €/a sind da schnell versenkt.


    Gruß, Peter

  • >Eine Privatperson kann auf den gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung
    >garnicht rechtskräftig verzichten. Egal was ich in den Vertrag schreibe - die gesetzliche Gewährleistung beim Verkauf an privat bleibt erhalten.
    >D.h. kommt der Käufer 5 Monate nach Kauf an und bemängelt einen Defekt sind seine Ansprüche trotz Vertrag rechtskräftig.


    Nein, das wurde doch schon angesprochen: es geht um Mängel, die bei Übergabe bereits angelegt waren. Der Käufer eines 14 Jahre alten Autos kauft ein 14 Jahre altes Auto, und dass bei dem mancherlei Teile verschliessen sind, ist kein Mangel, sondern ganz normal.


    Auto vom Fachmann untersuchen lassen, und im Kaufvertrag alle angesprochenen Mängel auflisten - dann kauft der Käufer diese Mängel mit und kann sie nicht nachträglich unter Berufung auf die Gewährleistungspflicht rekalmieren.


    >Die einzige Chance einen Mangel aus der Gewährleistung auszuschliessen ist nicht die früher übliche Universalklausel "Bastlerfahrzeug" (hier haben bereits Richter bei 700 EUR Fahrzeugen entschieden, dass es kein Bastlerfahrzeug war),
    sondern die dedizierte Auflistung jedes einzelnen Mangels.


    So sollte es ja auch sein. Tatsächlich zeigt der Umstand, dass der Wagen nun schon seit 14 Jahren läuft, dass er eigentlich ziemlich mangelfrei ist. Wenn der Motor mit 400.000 km dann aber wirklich nach 5 Monaten beim Kunden den Geist aufgibt, dann dürfte das in den meisten Fällen kein Gewährleistungsfall sein, weil da eben der normale Verschleiß dran schuld ist, und kein Sachmangel, der beim Verkauf schon vorgelegen hat.


    Dass die meisten Händler so alte Kisten dennoch nicht mehr gern an Privatkäufer abgeben, liegt einfach daran, dass sie keine Lust haben, sich ständig mit Käufern vor Gericht zu treffen, auch wenn sie dann meistens gewinnen würden.


    Tom

  • Hi!


    >Als freiberuflicher Journalist, der den Wagen steuerlich abgesetzt hat, müßte ich wie Zahnärzte, REchtsanwälte etc. jetzt auch Garantie geben. Ich bin doch kein Autohändler. An Privatleute (an Firmen schon)kann ich so quasi nicht verkaufen, denn was ist, wenn dem Käufer innerhalb von 2 Jahren der Zahnriemen reißt??? Dann bin ich ruiniert. Weiß jemand Rat?


    Nimm Dir ne Kiste Werkzeug und zerlege das Auto total, und verkaufe nur die "Ersatzteile". Da kommt vermutlich eh' ne höhere Summe bei raus als bei Verkauf "am Stück", und kritische Teile wie Motor und Getriebe kann man auch als "leicht defekt" verkaufen.


    Wie man dann allerdings die Entsorgung des Altwagens nachweist, das ist mir auch schleierhaft. Die meisten Schrottplätze nehmen Fahrzeuge nur in "rollfähigem Zustand" ab.


    Gruß,
    /dev/null

  • >.... können in der Regel den Wagen nicht von der Steuer absetzen.
    >Warum auch?
    >Sie benutzen ihn ja nicht dienstlich - außer mal ganz selten einen bettlägerigen Patienten zu Hause aufzusuchen.
    >Dafür gibts dann aber von der Kasse ein (klein)wenig km Geld.
    >Das ist dann damit abgegolten.
    >
    >alla dann Fridi
    >(Zahnärztin)
    Zahnärztin ????
    Ich hoffe, du kannst nach einer selbst durchgeführten Busreparatur auf Feinmechanik bei deinen Patienten umschalten. Sehe vor meinem geistigen Auge so ein armes Schwein mit Entlastungsstützen im Mund, dem gerade ein Zahn mit einem Standardabzieher rausgeholt wird.
    Ciao
    Andreas,
    dem beim Zahnarzt immer die Knie schlottern:-)

  • >Oder der Verkauf in den Export............. was meinst Du denn damit ? meinst Du das ein Verkäfer der "Schrott " bewust in den Export verkauft ( vorsätzliche Täschung oder wie das Heisst ) nicht verklagt werden kann ?


    Das Problem liegt doch hier nur an der Pflicht der Gewährleistung. Innerhalb der EU muss man eben als gewerblicher dafür einstehen. Das ist auch den renomierten Vertragshändlern teilweise zu Riskant und da wird dann eben an gewerbliche Weiterfverkauft (da lässt sich die Gewährleistung ausschließen) oder in ein Exportland außerhalb der EU.


    Es will eben keiner das Risiko bei hohen Laufleistungen etc einzugehen, dass im Fall des Falles der Nachweis erbracht werden muss, dass der Mangel nicht bereits zur Zeit der Übergabe vorhanden war.

  • Hej Andreas,


    ist doch alles ziemlich ähnlich:


    schleifen, bohren, mit Schraubenschlüsseln umgehen, ölen, entrosten, spachteln,
    technische Geräte einstellen und warten, den Turbo haben wir auch, Druckluft, Hebebühne.....


    im ernst, geht schon.
    Ich muß nur immer arg auf meine Hände aufpassen.


    Aber das mit dem Abzieher hab ich am Auto bisher nie hinbekommen. HAtte dafür ie ein anständiges Wekzeug. Die aus dem Baumarkt - na ja - nee.



    >dem beim Zahnarzt immer die Knie schlottern:-)


    da gehts dir wie den meisten anderen auch.
    Ich sitze auch lieber auf dem Stuhl an der Seite ;)



    alla dann Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hallo,
    bist natürlich hier von den Änderungen im Verkaufsrecht kalt erwischt worden. Tatsächlich sind jetzt die Chancen recht klein geworden, insbesondere, wenn Du den Wagen schnell los werden und Dein Geld haben willst. Ich habe damals meinen Bus sofort nach dem er fertig abgeschrieben war in Privatbesitz übernommen (klar, ich brauchte auch ein Gutachten aber das habe ich über eine befreundete Werkstatt und einen mit denen zusammen arbeitenden Prüfingenieur recht billig bekommen), mußte dann den Kaufpreis als Gewinn versteuern (war auch kein Problem, da ja ein neues Fahrzeug her kam und das kostete ja auch Geld, insofern stand Papa Staat doch mit leeren Händen da) und der T4 fuhr noch einige Jahre als privat genutze Familienkutsche, bis ich ihn dann ganz privat unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung oder wie immer das auch heißt (siehe ADAC-Kaufvertragsformular für Verkauf von privat an privat) verkauft habe.
    Klemens