Info: Besteuerung nach Hubraum - jetzt auch für sonstiges KFZ Bürofahrzeug

  • <b>Tri-tra-trullala die Post ist da!</b>


    Nun kann man's - zumindest für Bayern - offiziell nennen:


    Brief vom FA war gerade im Kasten, Für mich rückwirkend ab 01.05.2005 die Hubraumüblichen 206 Euro für meinen 2.8er.


    Sonstiges KFZ Bürofahrzeug also auch nicht mehr ausgenommen.


    CU Martin


    PS: Nur zur Info - eigentlich war's mir ja schon länger klar das es so laufen wird. Jetzt eben "amtlich".
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  • Hallo Martin,


    dann werde ich wohl auch bald Post bekommen :(


    Geschäftskollegen von mir haben mehrere ältere T4 zum Transport des Equipments. Sollten sie die dann erheblichen Steuererhöhungen bekommen, so müssen sie eine Lehrstelle im Betribe in Zukunft streichen. Wie viele in diesem Land, kämpfen sie sehr ums Überleben der Firma.


    Ich kann mittlerweile diesen Staat nicht mehr verstehen :( ... es wird nur noch von zwölf bis Mittag gedacht.


    Gruß, Peter

  • >Hallo Martin,
    >dann werde ich wohl auch bald Post bekommen :(
    >Geschäftskollegen von mir haben mehrere ältere T4 zum Transport des Equipments. Sollten sie die dann erheblichen Steuererhöhungen bekommen, so müssen sie eine Lehrstelle im Betribe in Zukunft streichen. Wie viele in diesem Land, kämpfen sie sehr ums Überleben der Firma.
    >Ich kann mittlerweile diesen Staat nicht mehr verstehen :( ... es wird nur noch von zwölf bis Mittag gedacht.
    >Gruß, Peter



    Hi
    nur für den Transport? ohne Fenster? Dann LKW, das würde so bleiben wie es ist.


    Gruß
    Urs

    285.000 eigene Km im ACU :) 235.000 mit LPG Gesamt 415.000 km :) Fahrzeuge ab Bj 96 sind Neuwagen.

  • Hallo Urs,


    >nur für den Transport? ohne Fenster? Dann LKW, das würde so bleiben wie es ist.


    leider nein ... meine Geschäftsfreunde und auch ich brauchen die Buse auch manchmal zum Transport von Übertragungsteams, also Personen. Daher Fenster + Bänke zum Ein- und Ausbau. Eben ein typisches SoKFZ.


    Gruß, Peter

  • Hallo, binn gerade dabei einen T4 Hochdach Transporter herzurichten.
    Wenn ich die Trennwand entferne, Ausstellfenster einsetze + Sitzbank einbaue und komme so in eine Pozilei Kontrolle was kann mir schlimstenfals passieren ?

  • >Bei Kontrolle schlimmstenfalls Anzeige wegen Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug.


    Bei Unfall ( Wenn dir irgendeine Pappnase in Dein Auto fährt) sicherlich Mitschuld, weil Fahrzeugänderungen vorgenommen wurden, die vom Tüv einzutragen sind. ( Kann bei Personenschäden schon in die Millionen gehen)

  • >Hallo, binn gerade dabei einen T4 Hochdach Transporter herzurichten.
    >Wenn ich die Trennwand entferne, Ausstellfenster einsetze + Sitzbank einbaue und komme so in eine Pozilei Kontrolle was kann mir schlimstenfals passieren ?


    Solange die im Schein eingetragene Personenzahl nicht überschritten wird und die Sitze und Gurte den Vorschriften entsprechen: gar nichts.


    Dabei gibt es 2 "verschiedene" LKW.


    Für den TÜV dürfen es bis zu 6 Sitzplätze sein und die Ladefläche muss mind. 50% der Fahrzeug"nutz"fläche betragen -wie auch immer diese definiert ist-. Zur Abgrenzung reicht eine recht niedrige (aber erkennbare und wirksame) Abtrennung des Laderaums vom Fahrgastraum. Diese Klassifizierung ist dann auch massgeblich für die Versicherung als LKW.
    Die Steuerbehörde kann/ darf da ganz anderer Meinung sein und das FZ als PKW behandeln. Kritisch wird es, wenn die Sitzplatzzahl erhöht wird. Derzeit wird offiziell (noch?) kein FZ bis 3,5To und mit mehr als einer Sitzreihe (nur vorne) bis zu 3 Sitzplätze von der Steuerbehörde als LKW anerkannt. Einzelfälle, wo dies bei Änderung von LKW mit 3 Sitzplätzen auf LKW mit (bis zu maximal) 6 Sitzplätzen evtl. "übersehen" wurde soll es wohl gegeben haben.... Eine Entfernug der Trennwand kann bei einer Kontrolle durch die Finanzbehörden durchaus in einer steuerlichen Misere enden. Der Einbau von Fenstern ist eher unkritisch. Der nachträgliche Einbau der unbedingt notwendigen Gurte bzw, der Gurthaltepunkte im Laderaum stösst da schon eher auf erhebliche technische Hindernisse da bei den Kasten-TraPos die Holme normalerweise (ist zu prüfen) nicht mit den Seitenwänden verschweisst sondern nur verklebt sind was aber eine Grundvoraussetung für einen zulässigen Gurteinbau ist.


    Screwdriver

  • >>Bei Kontrolle schlimmstenfalls Anzeige wegen Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug.
    >Bei Unfall ( Wenn dir irgendeine Pappnase in Dein Auto fährt) sicherlich Mitschuld, weil Fahrzeugänderungen vorgenommen wurden, die vom Tüv einzutragen sind. ( Kann bei Personenschäden schon in die Millionen gehen)



    Ähh,nun mal langsam. Die Trennwand ist kein tragendes Teil, und das Entfernen der Trennwand ist von VW her möglich. Zum anderen gibt es durchaus T4 ohne Trennwand mit LKW Zulassung (ich denke, in manchen Baujahren sogar ab Werk).


    Tomy

  • >>>Bei Kontrolle schlimmstenfalls Anzeige wegen Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug.
    >>Bei Unfall ( Wenn dir irgendeine Pappnase in Dein Auto fährt) sicherlich Mitschuld, weil Fahrzeugänderungen vorgenommen wurden, die vom Tüv einzutragen sind. ( Kann bei Personenschäden schon in die Millionen gehen)


    >
    >Ähh, nun mal langsam. Die Trennwand ist kein tragendes Teil, und das Entfernen der Trennwand ist von VW her möglich.


    Aber der Einbau von zusätzlichen Sitzplätzen zur Nutzung während der Fahrt ist eintragungspflichrtig. Wenn es denn überhaupt Sinn macht ggf. die Halterungen und Verschweissungen nachzurüsten.


    > Zum anderen gibt es durchaus T4 ohne Trennwand mit LKW Zulassung (ich denke, in manchen Baujahren sogar ab Werk).


    So geschehen wohl z.B. bei Fridi. Aber die hat auch nur bis zu 3 Sitze drin und tut wohl gut daran, das nicht zu ändern damit die LKW-Besteuerung bleibt. Wenn auch den 3. Sitz im Laderaum als Back2Back-Sitz. Dabei gibt es wohl keine Probleme mit den Gurten.

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen 8-Sitzer-T4 (75kW, Bj. 2002), der als Kombinations-KFZ angemeldet ist, letztens auch den blauen Brief (Besteuerung nach Hubraum ab 01.05.) bekommen und möchte das Ding nun als LKW ummelden, da ich die Sitze hinten eh nicht brauche.


    Dazu hab ich noch ein paar Fragen:


    1) Kennt einer im Raum Duisburg/Köln nen entspannten TÜVer, bei dem man nen T4 mit ausgebauten Sitzen ohne Trennwand als LKW angemeldet bekommt?


    2) Wenn der TÜV das Ding auf LKW umschreibt, hab ich dann automatisch die günstigere Steuerklasse, oder kann das FA das dann immer noch anders sehen?


    3) Kann ich den Wagen problemlos später wieder als 8-Sitzer PKW ummelden (war ja ursprünglich einer), wenn ich die Sitze wieder reinbaue, oder braucht ich dann irgendeine Vollabnahme etc.?


    4) Weiß einer, was die Ummeldungen kosten?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!


    Gruß, Kai

  • >>...
    >3) Kann ich den Wagen problemlos später wieder als 8-Sitzer PKW ummelden (war ja ursprünglich einer), wenn ich die Sitze wieder reinbaue, oder braucht ich dann irgendeine Vollabnahme etc.?
    >>...


    alle deine Fragen werden sich dieser Antwort unterordnen müssen:


    für die Zulassung als LKW müssen die Sitzaufnahmen und Gurtaufnahmen im Laderaum DAUERHAFT unbrauchbar gemacht werden - also mußt du alle Löcher zuschweißen ...


    Gruß
    MiKo

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • >Hallo zusammen,
    >ich habe einen 8-Sitzer-T4 (75kW, Bj. 2002), der als Kombinations-KFZ angemeldet ist, letztens auch den blauen Brief (Besteuerung nach Hubraum ab 01.05.) bekommen und möchte das Ding nun als LKW ummelden, da ich die Sitze hinten eh nicht brauche.
    >Dazu hab ich noch ein paar Fragen:
    >1) Kennt einer im Raum Duisburg/Köln nen entspannten TÜVer, bei dem man nen T4 mit ausgebauten Sitzen ohne Trennwand als LKW angemeldet bekommt?


    Dem TÜV ist die Inneneinrichtung herzlich egal. Solange die Ladefläche mehr als die Hälfte der "Nutzfläche" des FZ ist und "abgetrennt" ist. Dazu reicht i.d.R. eine Aufkantung wie sie hinter dem Fahrersitz sowieso schon vorhanden ist.


    >2) Wenn der TÜV das Ding auf LKW umschreibt, hab ich dann automatisch die günstigere Steuerklasse,


    Nein!


    > oder kann das FA das dann immer noch anders sehen?


    Ja! Denn die Voraussetzungen für "LKW" sind beim FA andere als beim TÜV.
    Im "Normalfall" komplett geschlossene Trennwand zum Laderaum. Festes Fenster in der Trennwand ja, Schiebefenster ist nicht erlaubt. Dazu Unbrauchbarmachung aller Gurtbefestigungspunkte im Laderaum. Manch übereifriges FA verlangt auch die Verblechung der Laderaum-Fenster. Mit einer Vorführung beim FA -auch später und ggf. wiederholt- ist zu rechnen. Bei Zuwidwrhandlung evtl. Strafverfahren wegen Steuerbetrug.
    Eine Kontaktaufnahme *vorher* mit der zuständigen KFZ-Steuerstelle ist unbedingt angeraten. Lass dir die "örtlichen Voraussetzungen" für die Umrüstung als LKW schriftlich (mit Stempel u. Unterschrift) bestätigen. Dann kann dir später keiner was, wenn "dein" Finanzbeamter etwas "übersehen" hat.


    >3) Kann ich den Wagen problemlos später wieder als 8-Sitzer PKW ummelden (war ja ursprünglich einer), wenn ich die Sitze wieder reinbaue, oder braucht ich dann irgendeine Vollabnahme etc.?


    Nein. Aber Vorführung/ Abnahme mit allen Sitzen und funktionsfähigen Gurten beim TÜV. Dann (wieder) Änderung im Brief und ab zum KVA wegen neuem KFZ-Schein.


    >4) Weiß einer, was die Ummeldungen kosten?


    TÜV ca 45 EUR, KVA ca 12 EUR


    Wegen KFZ-Versicherung:
    Wenn deine Nutzlast über 1000kg ist, greift der viel teurere LKW-Tarif. Ggf. ist eine gleichzeitige Ablastung sinnvoll um dann in den viel günstigern Kleintransporter-Tarif zu kommen. Kontakte dafür deine *vorher* deine KFZ-Versicherung.


    Screwdriver

  • >Wegen KFZ-Versicherung:
    >Wenn deine Nutzlast über 1000kg ist, greift der viel teurere LKW-Tarif. Ggf. ist eine gleichzeitige Ablastung sinnvoll um dann in den viel günstigern Kleintransporter-Tarif zu kommen. Kontakte dafür deine *vorher* deine KFZ-Versicherung.
    >Screwdriver


    Kann man so grundsätzlich nicht sagen, wenn er PKW bleibt sind über 1000 kg auch kein Problem. Hab auch 1050 kg Zuladung
    Andi

  • Hi,


    bei mir war der Prüfer mit einer fest montierten Bodenplatte zufrieden, die die Löcher abgedeckt hat. Es muss halt so sein, dass er nicht denkt, du fährst vom Hof und baust die Sitze wieder ein.


    Tomy

  • >Kann man so grundsätzlich nicht sagen, wenn er PKW bleibt sind über 1000 kg auch kein Problem. Hab auch 1050 kg Zuladung


    Solange das FZ als PKW (Kombinationskraftwagen) zugelassen ist, ist die Nutzlast sowieso ohne Bedeutung. Meine Anmerkung bezog sich allein auf die (angestrebte) LKW-Zulassung. Und da gibt es diese teure 1000kg Nutzlast-Grenze.
    Und wenn man dann ggf. sowieso bei TÜV/Dekra und KVA ist kann man das in einem Abwasch erledigen und hängt nicht nochmal Zeit und Geld dran.


    Screwdriver

  • >Hi,
    >bei mir war der Prüfer mit einer fest montierten Bodenplatte zufrieden, die die Löcher abgedeckt hat. Es muss halt so sein, dass er nicht denkt, du fährst vom Hof und baust die Sitze wieder ein.


    Erzähl mehr! ;)


    Welcher Umbau von was auf was und wie. Welche Erfahrungen mit TÜV und FA?


    Screwdriver

  • >>Hi,
    >>bei mir war der Prüfer mit einer fest montierten Bodenplatte zufrieden, die die Löcher abgedeckt hat. Es muss halt so sein, dass er nicht denkt, du fährst vom Hof und baust die Sitze wieder ein.
    >Erzähl mehr! ;)
    >Welcher Umbau von was auf was und wie. Welche Erfahrungen mit TÜV und FA?
    >Screwdriver


    Also, AAB Transporter mit 9 Sitzplätzen.
    Hinten die Bänke raus, Gurte raus. Verkleidung hinten durch GKF Platten aus der Lebensmittelindustrie ersetzt. Pilzkopfschrauben rausgedreht, Senkkopfschrauben rein. Dämmschaumstoff auf den Boden, Siebdruckplatte drauf, mit ein paar Schlossschrauben durch den Boden befestigt, Superdupper Variotrennwand geschweisst, und zum Tüv.
    Einen Blick, eine Frage nach dem Material der Verkleidung, viel Geld -> LKW.


    Tomy

  • >Einen Blick, eine Frage nach dem Material der Verkleidung, viel Geld -> LKW.
    >Tomy


    Wann hast du das gemacht?
    Ich nehme an, jetzt Sitzplatzzahl '3' eingtragen?
    Was ist eine "Variotrennwand"?
    Irgendwelche sonstigen Prüf-Massnahmen vom FA?
    Fragen über Fragen... :)


    Screwdriver

  • Sitze raus, die Befestigungspunkte der Gurte und Sitze zu Ladungssicherungspunkten umfunktionieren, halbhohe Trennwand aus Holz hinter die vorderen Sitze bauen,
    10 Säcke Zement, Maurergeschirr, Flex, Kettensäge, Abbruchhammer und ein paar vergilbte Zeitungen einladen und damit beim Finnazamt vorfahren.
    Und das Auto vorher nur nicht waschen!
    Dann sollte es mit der Abnahme problemlos klappen.