Meine Auflastung nach dem 01.05.05 ( und Zulassung zum Wohnmobil)

  • Hallo,
    Ich möchte hier einen kleinen Beitrag zum Thema auflasten nach dem 1. Mai 2005 geben. Ich habe mir vor 1 1/2 Wochen einen Multivan BJ 2000 gekauft.
    Da dieser Wagen nicht aufgelastet war kam die Steuer mit 405 Euro Steuer voll zum Tragen (TDI 2,5l). Da mir das auf die Dauer aber zu Teuer ist rief ich beim TÜV in Flensburg an und erkundigte mich nach Auflastung und Wohnmobil Zulassung. Da der Prüfer nicht sonderlich viel Ahnung zu dem Thema hatte musste er sich auch erst einmal erkundigen ob und was gemacht werden muss und erkundigte sich auch gleich beim Finanzamt wegen der Steuerentlastung.
    Eine Steuerentlastung in Schleswig Holstein gibt es nicht mehr nur für das Auflasten über 2,8t sondern nur noch für Wohnmobile über 2,8t.
    Nun gut, habe dan eine Mail an den Volkswagenservice geschrieben, und bekam 5 Tage später ein Schreiben von VW in dem mir eine Auflastung "ohne techn. Änderung" gewähert wurde *PuhkeinFedernwechseln*
    Mit diesem schreiben und meinem Wagen war ich dann beim TÜV Flensburg, der Prüfer diesmal ein anderer schaute was Auflastung angeht nur auf die Fahrgestellnummer und schaute kurz in den Innenraum, er murmelte irgendwas von Stauraum, aber ich erzählte ihm, dass die beiden Klappen, die in der Blende unter der Rückbank sind ja Staufächer wären und das sein Kollege mir dazu ja schon sein OK gegeben hat. Nach einem Kocher oder ähnlichem fragte er gar nicht. Also auch hier keinerlei Änderung.


    Jetzt habe ich ein Sonder KFZ Wohnmobil über 2,8t ohne auch nur irgendwas am Fahrzeug geändert zu haben und spare dadurch 430 Euro jährlich (230 € Steuern und 200 € Versicherung)


    Hier noch ein paar Fahrzeugdaten:
    Multivan TDI 2,5
    zGG 2700 (vorher)
    Achslasten 1510 vorne 1330 hinten
    in der Bemerung (im Schein, Brief) zu 15) + 100kg zu 16) +80 kg bei Anhängerbetrieb


    Ich hoffe, damit kann ich euch, falls ihr Fragen hattet etwas helfen können.


    Die E-Mail Adresse von VW lautet:
    'dialogcenter@volkswagen.de' einfach eine eingescannte Kopie eures Fahrzeugscheins anhängen und ab. (Anlage sollte gut lesbar sein aber nicht größer als 400kb sein)

  • >Ja, so einfach geht es.


    Fragt sich nur wie lange es noch bei der günstigeren Womo Steuer bleibt.
    In Planung für Womos soll sein, ( PKW Steuer (also nach Hubraum) minus 40% Abschlag für WOMOS. Aber nix genaues weiss man nicht.


    Aber sollte es auch nur 1 Jahr bei der jetzigen Regelung bleiben, hat sich der Aufwand für Dich doch schon gelohnt.


    Da hast du aber einen TÜV erwischt, der wohl kaum Ahnung hatte.
    Glück für Dich.



    Mfg............dieter

  • >
    >>Ja, so einfach geht es.
    >Fragt sich nur wie lange es noch bei der günstigeren Womo Steuer bleibt.
    >In Planung für Womos soll sein, ( PKW Steuer (also nach Hubraum) minus 40% Abschlag für WOMOS. Aber nix genaues weiss man nicht.
    >Aber sollte es auch nur 1 Jahr bei der jetzigen Regelung bleiben, hat sich der Aufwand für Dich doch schon gelohnt.
    >Da hast du aber einen TÜV erwischt, der wohl kaum Ahnung hatte.
    >Glück für Dich.
    >
    >Mfg............dieter


    Es kann auch so laufen.
    http://f8.parsimony.net/forum11736/messages/313952.htm

  • >
    >>Ja, so einfach geht es.
    >Fragt sich nur wie lange es noch bei der günstigeren Womo Steuer bleibt.
    >In Planung für Womos soll sein, ( PKW Steuer (also nach Hubraum) minus 40% Abschlag für WOMOS. Aber nix genaues weiss man nicht.
    >Aber sollte es auch nur 1 Jahr bei der jetzigen Regelung bleiben, hat sich der Aufwand für Dich doch schon gelohnt.


    Da wäre ich mir nicht so sicher, denn zZ sind die nur unter Vorbehalt einer Nachprüfung nach Gewicht besteuert. D.h. falls die Entscheidung anders ausfällt darfst du alles nachbezahlen!

  • Also, Gewicht ist bei ihm doch 2810 Kg, da aufgelastet.




    Und außerdem sind erst mal sind Wahlen, da ist man im Wahlkampf und darf seine Bürger nicht verschrecken.


    Darum sehe ich das so, Wenn was für WOMOS geändert wird, dann wohl frühestens Nächstes Jahr.


    Außerdem haben die WOMO Fahrer eine riesige Lobby. (Beispiel Guidomobil)
    und ähnliches, glaub kaum, das die Womo Steuer so hoch wird wie die PKW Steuer.

  • >nur habe ich hinten einen Kocher und wasseranlage eingebaut......was aber leicht wieder raus gebaut werden kann. Ist unter der Matratze zum ausklappen


    Martin

  • >>bei meinem 111Kw´ler war die DEVK recht günstig >>>>366€ zu z.B. HDI 576€.
    Vollkasko mit 1000SB und TK mit 150SB


    Martin


    selbst die RMV war etwas teurer als die DEVK.......gleiche Bedingungen und Leistungen!!!

  • Hallo


    Mit Campeline würde ich vorsichtig sein. Denn die wollen die Abgrenzung zwischen uns VW-Fahrern und den "echten" Wohnmobilen. Nach denen sollen die Kastenwagen als PKW besteueret werden. Auch meiner Multivan ist ein Wohmobil und ein Zweitwagen den ich nur zum Campen benutze. Lies mal das Campeline-Forum durch. Der Moderator möchte eine klare Abgrenzung zu uns sehen, damit die grossen WoMos weiterhin nach KG besteueret werden können. Die suchen dort bei Camperline einen Sündenbock, d.h. wir werden geopfert. Deshlab, vorsicht vor Camperline.


    Zu der Versicherung. Auch im meinem Fall ist RMV nicht die günstigste. Nach langem Suchen habe ich meinen bei Accura versichert. RMV 450 Euro, Accura 320 Euro.
    Gruß

  • Hallo,
    so einfach wird wohl nicht gehen. Bei mir sagte der TÜV: "ich kann den MV zum WM ümschreiben lassen aber die Besteuerung wird vom Finanzamt (Essen) festgelegt und die lassen sich z.Zt. MV vorführen und dann wird, wenn es nicht z.B. ein California ist nicht nach WM versteuert"


    Georg

  • Alles Quatsch!
    Seit wann hat Finanzamt Ahnung wie ein Wohnmobil aussehen soll? Nach welchen Kriterien wird entschieden? Habe ich kein Gas, dann auch kein WoMo? Oder kein TV eingebaut, dann keine Zulassung als WoMo? Der TÜVler hat einfach Schei... erzählt.
    Sigi


    >Hallo,
    >so einfach wird wohl nicht gehen. Bei mir sagte der TÜV: "ich kann den MV zum WM ümschreiben lassen aber die Besteuerung wird vom Finanzamt (Essen) festgelegt und die lassen sich z.Zt. MV vorführen und dann wird, wenn es nicht z.B. ein California ist nicht nach WM versteuert"
    >Georg

  • >Seit wann hat Finanzamt Ahnung wie ein Wohnmobil aussehen soll? Nach welchen Kriterien wird entschieden? ...


    Moin,


    die Finanzverwaltung hatte auch schon bei der alten Regelung (sprich "LKW-Zulassung") die Hoheit über die Besteuerungsfrage und war absolut nicht an die technische Einstufung durch TÜV/Dekra gebunden.


    Das führte dann zu so interessaanten Fragen, warum denn ein Ex-Post-Polo mit nur 2 Sitzplätzen und verklebten Scheiben als LKW gewertet wurde, der US-Pickup mit offener Ladefläche hingegen als PKW.
    Meine Antwort darauf wäre: es ist relativ egal, ob der 1,1l Polo nach Hubraum oder Gewicht besteuert wird, beim BigBlock ist die Differenz bares Geld für die Staatskasse (halt stop: Landeskasse, Kfz-Steuer ist ja Ländersache) ...


    Warum also sollten sich die "klassifizierungserfahrenen Beamten" hier eine Kompetenz abnehmen lassen, die direkten Einfluß auf die Einnahmen des Landes hat?


    Gruß
    MiKo

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • >Alles Quatsch!
    >Seit wann hat Finanzamt Ahnung wie ein Wohnmobil aussehen soll? Nach welchen Kriterien wird entschieden? Habe ich kein Gas, dann auch kein WoMo? Oder kein TV eingebaut, dann keine Zulassung als WoMo? Der TÜVler hat einfach Schei... erzählt.


    Ich glaube, dass Du Dich mit dem Thema noch nicht wirklich auseinandergesetzt hast. Die Zulassung eines Fahrzeuges bildet lediglich die Grundlage zur Besteuerung - nicht jedoch die absolute Einstufung.


    Das Finanzamt (der zuständige Sachbearbeiter) entscheidet selber wie er das Fahrzeug einstuft. Insofern hat der TÜV Prüfer eigentlich das absolut richtige getan. Er hat darauf hingewiesen, dass eine Umschlüsselung zum Womo nicht zwingend die Besteuerungsgrundlage ändert.


    Bei Fahrzeugen, die ab Werk eine bestimmte Zulassnug(LKW oder Womo) haben wird in der Regel auch bei der steuerlichen Einstufung nicht diskutiert. Sehr wohl aber bei der nachträglichen Änderung. So wurde es bei der Auflastung ebenso wie bei nachträglichen LKW oder Womo Umschreibungen gehandhabt. Die Hoheit über eine steuerliche Einstufung hat das Finanzamt. Der TÜV hat damit nix zu tun.


    Entscheidet der Finanzbeamte, dass das nachträglich zum Womo umgeschlüsselte Fahrzeug nicht den Eindruck der überwiegenden Nutzung als Womo hinterlässt verweigert er die entsprechende Besteuerung.
    Hat der Finanzbeamte keinen Bock sich das Fahrzeug anzusehen entscheidet er auch schon mal vom grünen Tisch auf Gewichtsbesteuerung.


    So einfach ist das.

  • Ich sag mal so, wenn der Prüfer nicht vorher beim Finanzamt angerufen hätte um sich zu informieren, dann hätte er wohl auch nicht die Zusage bekommen, dass in Schleswig Holstein die Steuerbegünstigung für WoMo über 2,8t gilt.
    Immerhin ist das ja Ländersache und Schleswig Holstein lässt so nun mal WoMo zu, die dann noch steuerbegünstigt sind.


    Und was das Finanzamt angeht, so glaub ich nicht, dass die in technischen Fragen etwas zu bestimmen haben, denn es sind ja keine Sachverständigen.
    Wenn man die Richtlinien einhält und der TÜV dir eine Bestätigung dafür ausstellt, dann kann sich das Finanzamt ja nicht über die Richtlinien hinweg setzen. Wir sind ja nicht in einer Bananen-Republik.

  • Bei LKW-Zulassung sind die Kriterien klar. Trennwand, hinten keine Scheiben etc. Bei WoMo-Zulassung sind jedoch keine klaren Richtlinien erlassen. Der eine TÜV möchte Gas im Multi sehen, dem Anderen reicht Bett und Tisch sogar ohne Kocher. Ergo: bei der LKW-Zulassung ist offensichtlig wie ein LKW auszusehen hat, bei Wohnmobil-Zulassung jedoch sind die Grenzen fliessend.
    Daß ein Beamter den Womo sehen will, ist zwar (vielleicht) möglich, jedoch meiner Meinung nach mehr als entfernt von der Wirklichkeit.
    Was anderes, wenn ein SUV zu Womo geändert würde. So einen würde auch ich sehen wollen. ;)
    Gruß



    >>Alles Quatsch!
    >>Seit wann hat Finanzamt Ahnung wie ein Wohnmobil aussehen soll? Nach welchen Kriterien wird entschieden? Habe ich kein Gas, dann auch kein WoMo? Oder kein TV eingebaut, dann keine Zulassung als WoMo? Der TÜVler hat einfach Schei... erzählt.
    >Ich glaube, dass Du Dich mit dem Thema noch nicht wirklich auseinandergesetzt hast. Die Zulassung eines Fahrzeuges bildet lediglich die Grundlage zur Besteuerung - nicht jedoch die absolute Einstufung.
    >Das Finanzamt (der zuständige Sachbearbeiter) entscheidet selber wie er das Fahrzeug einstuft. Insofern hat der TÜV Prüfer eigentlich das absolut richtige getan. Er hat darauf hingewiesen, dass eine Umschlüsselung zum Womo nicht zwingend die Besteuerungsgrundlage ändert.
    >Bei Fahrzeugen, die ab Werk eine bestimmte Zulassnug(LKW oder Womo) haben wird in der Regel auch bei der steuerlichen Einstufung nicht diskutiert. Sehr wohl aber bei der nachträglichen Änderung. So wurde es bei der Auflastung ebenso wie bei nachträglichen LKW oder Womo Umschreibungen gehandhabt. Die Hoheit über eine steuerliche Einstufung hat das Finanzamt. Der TÜV hat damit nix zu tun.
    >Entscheidet der Finanzbeamte, dass das nachträglich zum Womo umgeschlüsselte Fahrzeug nicht den Eindruck der überwiegenden Nutzung als Womo hinterlässt verweigert er die entsprechende Besteuerung.
    >Hat der Finanzbeamte keinen Bock sich das Fahrzeug anzusehen entscheidet er auch schon mal vom grünen Tisch auf Gewichtsbesteuerung.
    >So einfach ist das.

  • Also, ich sehe das nicht so , Wohnmobil ist Wohnmobil.


    Wenn Eintrag als Sonder KFZ Wohnmobil, dann ist es doch egal ob VW Bus oder 10 m langer und 4 m hoher Mercedes.


    Wenn man da Unterschiede machen wollte, müsste ja auch ein Unterschied zwischen Fiat Panda und MB 500 SEL bestehen. Sind aber beides PKW.




    Ausserdem der NEWS Beitrag von Camperline.




    Trotz verbindlicher Anweisung verschicken die Finanzbehörden doch Steuer- bescheide nach neuem Recht an vereinzelte Eigner von Reisemobilen.


    Besonders betroffen sind offensichtlich Fahrzeuge, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Reisemobil umgebaut wurden. Hier ist die Datenverarbeitung der Finanzämter scheinbar nicht in der Lage zu erkennen, dass es sich um einen umgeschlüsselten Van oder Kleinbus handelt.


    Die Eigner, die einen fehlerhaften Steuerbescheid erhalten, sollten umgehend Einspruch erheben und deutlich darauf hinweisen, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Reisemobil handelt und hier weiterhin die Besteuerung nach Gewicht anzuwenden ist.


    Wird die Einspruchsfrist von einem Monat verpasst, werden die fehlerhaften Bescheide wirksam! Die Fahrzeuge werden dann nach Hubraum und nicht mehr nach Gewicht besteuert.


    Da die Steuerbescheide in Abhängigkeit zum Fälligkeitstermin erstellt werden, ist es noch bis April 2006 möglich, dass fehlerhafte Bescheide verschickt werden.


    Also auf jeden Fall fristgerecht Einspruch erheben!

  • >Zu der Versicherung. Auch im meinem Fall ist RMV nicht die günstigste. Nach langem Suchen habe ich meinen bei Accura versichert. RMV 450 Euro, Accura 320 Euro.


    Ohne Angaben von Prozent/ SF-Klasse und ggf inclusive Voll-oder Teilkaskoversicherung sind solche Zahlenwerte sinnfrei...
    Wenn der Tarif dann evtl. auch nur für Hausbesitzende Wenig- und Alleinfahrer mit Garage gilt...


    Screwdriver

  • >>Seit wann hat Finanzamt Ahnung wie ein Wohnmobil aussehen soll? Nach welchen Kriterien wird entschieden? ...
    >Moin,
    >die Finanzverwaltung hatte auch schon bei der alten Regelung (sprich "LKW-Zulassung") die Hoheit über die Besteuerungsfrage und war absolut nicht an die technische Einstufung durch TÜV/Dekra gebunden.
    >Das führte dann zu so interessaanten Fragen, warum denn ein Ex-Post-Polo mit nur 2 Sitzplätzen und verklebten Scheiben als LKW gewertet wurde, der US-Pickup mit offener Ladefläche hingegen als PKW.
    >Meine Antwort darauf wäre: es ist relativ egal, ob der 1,1l Polo nach Hubraum oder Gewicht besteuert wird, beim BigBlock ist die Differenz bares Geld für die Staatskasse (halt stop: Landeskasse, Kfz-Steuer ist ja Ländersache) ...


    Stichwort Länderfinanzausgleich usw.! Also indirekt immer wieder in die Staats-
    kasse. Wenn ein Land pleite wäre, muss der Bund auch in die Tasche greifen.
    Aber zum Thema: wie ich schon einmal gepostet habe, ist angeblich beim TÜV eine
    neue Anweisung/Regelung zum Thema WoMo im 'Giftschrank'. Es soll auf typische
    WoMo-Kriterien abgestellt werden. Was bedeutet: für WoMo werden Stehhöhe,
    Heizung, vollständige Nasszelle usw. Pflicht. Alle, die das nicht haben, werden
    dann nicht mehr als 'vollwertige' WoMo eingestuft. Ob es dann dazu noch
    'Reisemobile' gibt (analog S.Kfz-Büromobil) weiss noch keiner. Ich denke, wenn
    die Wahl im Herbst gelaufen ist (egal, mit welchem Ergebniss), wird sich einiges
    verändern. Auf Bestandsschutz für Fahrzeuge wie die zum WoMo umgeschriebenen
    MV würde ich nicht vertrauen. Eher darauf, dass der Gleichheitsgrundsatz des
    GG mit der gleichen Besteuereung höchst unterschiedlicher Fahrzeuge durchbrochen
    wäre.


    >Warum also sollten sich die "klassifizierungserfahrenen Beamten" hier eine Kompetenz abnehmen lassen, die direkten Einfluß auf die Einnahmen des Landes hat?


    Vor allem, weil die Praxis der Klassifizierung durch die Finanzbeamten sogar
    höchstrichterlich durch den Bundesfinanzhof gebilligt wurde.


    CK

  • Hallo,
    vor allen Dingen stuft ACCURA im Schadensfall nicht so weit zurück wie RMV und ist eindeutig billiger!! Rmv bei 1 Schaden von SF10 auf SF1/2 Accuro auf SF3 das ist ein gewalltiger unterschied!!!
    Gruß von der Saar
    Dirk

    Cali Bj03 ABT TDI 96kw Gruß von der Saar

  • <center>http://www.detroitinfo.de/gif/detroit-300.gif</center>



    >Und was das Finanzamt angeht, so glaub ich nicht, dass die in technischen Fragen etwas zu bestimmen haben, denn es sind ja keine Sachverständigen.
    >Wenn man die Richtlinien einhält und der TÜV dir eine Bestätigung dafür ausstellt, dann kann sich das Finanzamt ja nicht über die Richtlinien hinweg setzen. Wir sind ja nicht in einer Bananen-Republik.


    Nein, sind wir nicht. Aber die beim Finanzamt sind auch keine Affen die sich jeden Scheiss erzählen lassen; das Finanzamt hat durchaus noch eigene Kompetenzen. Eine steuerliche Einstufung eines technischen Sachverhaltes ist Angelegenheit der Steuerbehörde; die technische Einstufung die des TÜV - und die hat ja im Einzelfall durchaus noch andere Auswirkungen wie Geschwindigkeitsbegrenzung, Lastgrenzen, Überholverbote etc. etc. etc. Ein Multivan ist nun mal kein Womo, Herrschaftszeiten, und was das Finanzamt als Womo anerkennt kann man dort durchaus eigenständig festlegen! Vgl. die wirklich umfangreiche Rechtsprechung zum Thema (u.a.) umgebaute VW Golf der Post und Zulassung als LKW. Da kannst Du eintragen was Du willst, die wurden steuerlich kein LKW...
    Grüße
    Chris

  • Hier habe ich mal einen Auszug aus der TÜV-Nord Homepage, was Wohnmobil betrifft.


    "Ob ein Fahrzeug die Anforderungen an ein Wohnmobil erfüllt, begutachten die Mobilitätsberater vom TÜV NORD: „Ist alles in Ordnung, kann der Fahrzeugschein umgeschrieben werden. Anderenfalls behält das Reisemobil den Status eines Pkw oder Lkw bei“, so Roger Eggers. Der Mobilitätsberater empfiehlt Bastlern, sich schon während der Planung eines Umbaus den TÜV ins Boot zu holen. „Kommen Sie einfach an einer unserer TÜV-STATIONEN vorbei und lassen Sie sich von uns beraten. Dann gibt es im Nachhinein keine böse Überraschung“, sagt Eggers."