Hallo,
Ich möchte hier einen kleinen Beitrag zum Thema auflasten nach dem 1. Mai 2005 geben. Ich habe mir vor 1 1/2 Wochen einen Multivan BJ 2000 gekauft.
Da dieser Wagen nicht aufgelastet war kam die Steuer mit 405 Euro Steuer voll zum Tragen (TDI 2,5l). Da mir das auf die Dauer aber zu Teuer ist rief ich beim TÜV in Flensburg an und erkundigte mich nach Auflastung und Wohnmobil Zulassung. Da der Prüfer nicht sonderlich viel Ahnung zu dem Thema hatte musste er sich auch erst einmal erkundigen ob und was gemacht werden muss und erkundigte sich auch gleich beim Finanzamt wegen der Steuerentlastung.
Eine Steuerentlastung in Schleswig Holstein gibt es nicht mehr nur für das Auflasten über 2,8t sondern nur noch für Wohnmobile über 2,8t.
Nun gut, habe dan eine Mail an den Volkswagenservice geschrieben, und bekam 5 Tage später ein Schreiben von VW in dem mir eine Auflastung "ohne techn. Änderung" gewähert wurde *PuhkeinFedernwechseln*
Mit diesem schreiben und meinem Wagen war ich dann beim TÜV Flensburg, der Prüfer diesmal ein anderer schaute was Auflastung angeht nur auf die Fahrgestellnummer und schaute kurz in den Innenraum, er murmelte irgendwas von Stauraum, aber ich erzählte ihm, dass die beiden Klappen, die in der Blende unter der Rückbank sind ja Staufächer wären und das sein Kollege mir dazu ja schon sein OK gegeben hat. Nach einem Kocher oder ähnlichem fragte er gar nicht. Also auch hier keinerlei Änderung.
Jetzt habe ich ein Sonder KFZ Wohnmobil über 2,8t ohne auch nur irgendwas am Fahrzeug geändert zu haben und spare dadurch 430 Euro jährlich (230 € Steuern und 200 € Versicherung)
Hier noch ein paar Fahrzeugdaten:
Multivan TDI 2,5
zGG 2700 (vorher)
Achslasten 1510 vorne 1330 hinten
in der Bemerung (im Schein, Brief) zu 15) + 100kg zu 16) +80 kg bei Anhängerbetrieb
Ich hoffe, damit kann ich euch, falls ihr Fragen hattet etwas helfen können.
Die E-Mail Adresse von VW lautet:
'dialogcenter@volkswagen.de' einfach eine eingescannte Kopie eures Fahrzeugscheins anhängen und ab. (Anlage sollte gut lesbar sein aber nicht größer als 400kb sein)