Umweltzone Berlin

  • Hallo Berliner,

    ich muss demnächst nach Berlin, vermutlich kurzfristig auch in die Umweltzone.
    Gibt es da die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung, da ich nur die gelbe Plakette habe? Zulassung auf mich erfolgte 11/07. Wenn ja, wo kriege ich die?


    Viele Grüße


    Graphit

    Grüße Graphit MV Generation AXG EZ 9/2000 310 000 km DPF grün, 7,5 l/100km,


  • http://www.berlin.de/sen/umwel…one_einzelausnahmen.shtml


    Da steht Auszugsweise (ohne weiterführende Links):


    Ausführliche Informationen finden Sie unter:
    Ausnahmeregeln und Voraussetzungen (pdf; 74 KB)


    Die sich aus der sogenannten bundesrechtlichen Kennzeichnungsverordnung und den Allgemeinverfügungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ergebenden Ausnahmen gelten weiterhin:
    Generelle Ausnahmen vom Verkehrsverbot in der Umweltzone

    Was gilt für Euro 3 - Fahrzeuge mit gelber Plakette, die nicht nachrüstbar sind und wo erhalte ich die dafür vorgesehene Bescheinigung?


    Nichtnachrüstbare
    Euro 3 - Fahrzeuge, für die es keine Partikelfilter gibt, dürfen mit der gelben Plakette in der Umweltzone fahren, wenn eine Bescheinigung einer Technischen Prüfstelle über die Nichtnachrüstbarkeit sichtbar im Fahrzeug mitgeführt wird. Eine grüne Plakette kann jedoch in diesen Fällen nicht erteilt werden.
    Euro 3 - Reisebusse und im Ausland zugelassene Euro 3 - Dieselfahrzeuge dürfen zunächst bis zum 31.12.2011 ohne einen derartigen Nachweis mit gelber Plakette in der Umweltzone fahren. Geregelt ist dies in der Allgemeinverfügung (Download pdf; 25 KB) vom 10. September 2009.


    Nähere Informationen finden Sie in folgender Information:
    Bürgerinformation "Ausnahmeregelung für nichtnachrüstbare Dieselfahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro 3" (pdf; 514 KB)


    Die Ausstellung der Bescheinigungen bei den Technischen Prüfstellen von Dekra und TÜV in Berlin erfolgt ab dem 1. Oktober 2009. Die Bescheinigung ist bis zum 31.12.2010 gültig und kann jährlich durch eine Technische Prüfstelle verlängert werden, wenn das Fahrzeug weiterhin nicht nachrüstbar ist.


    Eine Liste der Technischen Prüfstellen in Berlin kann hier heruntergeladen werden:
    Liste der Technischen Prüfstellen (pdf; 45 KB)


    Sonderfall: Der Filter aus der Datenbank passt nicht in meinen Lkw - was tun?
    Für Lkw kann es vorkommen, dass ein in der Datenbank von der Technischen Prüfstelle gefundener Filter aufgrund von technischen Besonderheiten des einzelnen Fahrzeugs oder besonderer Einsatzzwecke doch nicht eingebaut werden darf. In diesen Fällen kann die Technische Prüfstelle ebenfalls eine Bescheinigung über die Nichtnachrüstbarkeit ausstellen, wenn eine entsprechende Bestätigung des Filterherstellers vorgelegt wird.
    Diese Bestätigung muss unter Verwendung des folgenden Formulars erfolgen, das zusammen mit den Filterherstellern entwickelt wurde. Das Formular gibt es in den Werkstätten, die Nachrüstungen durchführen, bei den Technischen Prüfstellen, den Filterherstellern und hier als Download:
    Formular "Verwendbarkeit für ein Partikelfiltersystem für Lkw" (pdf; 523 KB)


    Wo finde ich Informationen zur Nachrüstung meines Fahrzeuges im Internet?
    Informationen über Nachrüstungsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetdatenbank
    www.feinstaubplakette.de.


    Was muss ich tun, wenn die Nachrüstung nicht mehr bis zum 31.12.2009 durchgeführt werden kann oder mein bestelltes Ersatzfahrzeug nicht rechtzeitig geliefert werden kann?
    Aufgrund von Liefer- oder Terminschwierigkeiten der Filterhersteller oder der Werkstatt kann sich der Einbau des Partikelfilters zur Erlangung der grünen Plakette so verzögern, das die Nachrüstung nicht mehr rechtzeitig zum Inkrafttreten der zweiten Stufe der Umweltzone am 1.1.2010 erfolgen kann.
    Soll das Fahrzeug dann noch ohne grüne Plakette bis zum Nachrüsttermin in der Umweltzone genutzt werden, muss eine Ausnahmegenehmigung bei einem Bezirksamt (Link zu den Adressen) der Umweltzone aufgrund verzögerter Nachrüstung gestellt werden. Das Gleiche gilt, wenn ein neu bestelltes Fahrzeug, mit dem das für die Umweltzone ab 2010 nicht mehr zulässige Fahrzeug ersetzt werden soll, nicht rechtzeitig geliefert werden kann.


    Für eine Ausnahme wegen verzögerter Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung muss eine vertragliche Vereinbarung über die Nachrüstung/Bestellung eines Filters oder der Kaufvertrag für das Ersatzfahrzeug vorgelegt werden.
    Für die Nachrüstung hat die Kfz-Innung ein Auftragsformular bereitgestellt, das in den Werkstätten oder hier als Download erhältlich ist:
    "Auftragsformular Nachrüstung" (pdf; 1,9 MB)


    Wo kann ich eine Ausnahmegenehmigung für die Stufe 2 der Umweltzone beantragen?
    Der Antrag für eine Einzelausnahme kann nur bei einer der folgenden aufgelisteten Straßenverkehrsbehörden der Bezirke gestellt werden, die in der Umweltzone liegen. Die ausgestellte Ausnahmegenehmigung eines Bezirks gilt für die gesamte Berliner Umweltzone.


    * Charlottenburg-Wilmersdorf
    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
    Abteilung Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr
    Umweltamt, Straßenverkehrsbehörde
    Fehrbelliner Platz 4
    10707 Berlin
    Räume 2130, 2131
    Tel.: 030 9029-14545
    * Friedrichshain-Kreuzberg
    Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Abteilung Wirtschaft und Ordnungsamt
    Yorckstraße 4-11
    10965 Berlin
    Tel.: 030 90298-2247
    * Lichtenberg
    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
    Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
    Amt für Bauen und Verkehr
    Alt-Friedrichsfelde 60
    10315 Berlin
    Tel.: 030 90296-6562
    * Mitte
    Bezirksamt Mitte von Berlin
    Abteilung Stadtentwicklung
    Straßen- und Grünflächenamt - Arbeitsgruppe Umweltzone
    Müllerstraße 146 / 147 (Neubau)
    13353 Berlin
    Räume 1108, 1109, 1120 und 1121
    Tel.: 030 9018-42811 / -42812
    * Pankow
    Bezirksamt Pankow von Berlin
    Abteilung Öffentliche Ordnung
    Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt Ord 5
    Fröbelstraße 17, Haus 9 EG, Raum 102
    13088 Berlin
    Tel.: 030 90295-5427, -5426, -5424, -5423, -5415
    Fax: 030 90295-5428
    * Tempelhof-Schöneberg
    Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Abteilung Bürgerdienste, Ordnungsaufgaben, Natur und Umwelt
    Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
    Tempelhofer Damm 165
    12099 Berlin
    Tel.: 030 90277-3070, -2438, -8639
    Fax: 030 90277-2468
    * Treptow-Köpenick
    Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
    Abteilung Personal, Finanzen, Wirtschaft, Kultur und
    Ordnungsangelegenheiten
    Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
    Salvador-Allende-Straße 80A
    12559 Berlin
    Tel.: 030 90297-4629



    Welche Unterlagen muss ich für Einzelausnahmen für die 2. Stufe einreichen?
    Für die Antragstellung der Stufe 2 müssen die vorgesehenen Antragsformulare verwendet werden, die ab Mitte September 2009 bei den zuständigen Bezirksämtern zu erhalten sind oder hier heruntergeladen werden können:
    Antragsformular für die private Nutzung (pdf; 290 KB)
    Antragsformular für die gewerbliche Nutzung, Sonderfahrzeug/Härtefallregelung (pdf; 130 KB)
    Antragsformular für die gewerbliche Nutzung, Fahrzeugpark (pdf; 103 KB)


    Je nachdem, mit welcher Begründung Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, müssen verschiedene Unterlagen - ggf. als lesbare Fotokopie - eingereicht werden, damit die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nachvollziehbar sind. Nähere Einzelheiten sind in den Merkblättern zu den Antragsformularen beschrieben.
    Merkblatt zum Antragsformular für die private Nutzung (pdf; 54 KB)
    Merkblatt zum Antragsformular für die gewerbliche Nutzung (pdf; 116 KB)


    In jedem Fall ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) des Fahrzeuges erforderlich. In den Fällen, in denen die fehlende Nachrüstbarkeit des Fahrzeugs eine der Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung ist, ist diese Bescheinigung durch eine Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr auszustellen. Dies sind in Berlin die Dekra und der TÜV, in den alten Bundesländern der TÜV und in den neuen Bundesländern die DEKRA.
    Achtung: Bescheinigungen von Werkstätten oder Fahrzeugherstellern über die fehlende Nachrüstbarkeit werden nicht mehr anerkannt.
    Die Ausstellung der Bescheinigungen bei den Technischen Prüfstellen von Dekra und TÜV in Berlin erfolgt ab dem 1. Oktober 2009. Eine Liste der Technischen Prüfstellen in Berlin kann hier heruntergeladen werden:
    Liste der Technischen Prüfstellen (pdf; 15 KB)


    Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Bezirksämter.
    Die Daten, die für die Entscheidung über den Antrag notwendig sind, unterliegen dem Datenschutz und werden vertraulich behandelt.


    Welche Gebühren fallen für eine Einzelausnahme an?
    Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und dem wirtschaftlichen Nutzen. Der wirtschaftliche Nutzen entsteht dadurch, dass z.B. keine Nachrüstung bezahlt oder eine Ersatzbeschaffung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss. Damit ist die Gebühr auch abhängig von der Art des Fahrzeuges, der Nutzung (privat oder gewerblich) und der Dauer der Ausnahmegenehmigung. Einen ersten Überblick über die voraussichtliche Höhe der Gebühren gibt diese Tabelle (Download pdf; 34 KB).

  • Hi Leuts


    Genau. Kenne da einen sehr gut, der das 5 mal so gemacht hat mit seinem AAB Trapo Bj96, der nie irgendeine Plakette sehen wird.
    Glück gehabt.


    Nur solltest du deinen T4 nicht im "öffentlichen Raum" abstellen, sondern ihm vielleicht mal ein Parkhaus gönnen. Da treiben sich Politessen und andere Denunzianten eher selten rum.


    saludos
    skipper


  • Oder eine Spassplakette dran, dann fällt man von weitem auch nicht so auf.


    http://is.gd/9qO0v


    http://is.gd/9qOkd

  • So ganz auf rechtlichen Füßen steht das noch nicht mit dem Parken. Parken ist kein Fahren in der Umweltzone. Die Urteile waren dementsprechend. Deswegen hat der Bundesrat extra am 1. Februar das Gesetz geändert. Jetzt ist es strafbar bei: Teilnahme am Verkehr. Also gibts Strafzettel un Punkt. Bei Einspruch wird der Punkt aber zurückgenommen, weil ja nicht geklärt werden kann, wer gefahren ist. Fahrtenbücher werden bisher wegen des zu hohen Aufwands nicht verhängt.

  • Zitat

    Nur solltest du deinen T4 nicht im "öffentlichen Raum" abstellen, sondern
    ihm vielleicht mal ein Parkhaus gönnen. Da treiben sich Politessen und
    andere Denunzianten eher selten rum.


    Oder einen Trailer hinters Auto spannen und dann auf diesem Parken ;)


    Hilft aber alles nicht gegen eine Mausefalle. Kann dann eigentlich die Weiterfahrt untersagt werden?

  • Hallo,
    Fahr einfach rein.
    Nur nich Parken wo du bezahlen must. Da kommen doch des öfteren die lieben :( .
    Parkhaus ist ein guter Tipp, oder in kleinen Nebenstrassen.
    na dan gruess berlin von mir!!!

  • Zitat


    sondern


    Oder eine Spassplakette dran, dann fällt man von weitem auch nicht so
    auf.


    Mit dieser:

    Zitat


    Variante treffe ich bestimmt auf das größte Verständnis der "Rennleitung".


    Super


    Graphit

    Grüße Graphit MV Generation AXG EZ 9/2000 310 000 km DPF grün, 7,5 l/100km,

  • Hallo,


    das mit dem Parkhaus ist nur bedingt empfehlenswert. Ich hab mir heut gerade das Dach zerkratzt. Mein letzter T4-Transporter hat dort immer durchgepasst und mein jetziger Multivan ist hängengeblieben, an dieser blö... hängenden Metallschiene.:-(


    Gruß Heiko