Ich habe dazu nochmal eine Frage.
Bei dem Gesetzestext wird mir mal wieder ganz schwindelig.
Ist bei einem Wohnmobil jetzt noch eine Küchenzeile/Kochgelegenheit notwendig?
Das steht nicht (mehr) im Gesetzestext.
Das steht jetzt:
1. richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;
2. sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.
Es ist wohl so, das der TÜV entscheiden kann, was denn ein Wohnmobil zu sein hat. Also alles wieder Wischi-Waschi.