Angel Eyes mit LED's einfach genial
Nun legal: LED-Leuchtmittel von Philips für den KV
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Aber ohne Zulassung
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Also:
Und ja, für die LED-Leuchtmittel ist eine Bescheinigung mitzuführen - offizielle Freigaben liegen ja für die Osram für den KV mit Hella-HSW und für den LV mit den Valeo-HSW für T4 mittlerweile vor.
Die Osram H4 LED haben (noch) keine Zulassung für den T4.
doch, JAck GT hat weiter oben schon drauf hingewiesen.
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Die Osram H4 LED haben (noch) keine Zulassung für den T4.
doch, JAck GT hat weiter oben schon drauf hingewiesen.
Achtung!! Von Osram gibt es KEINE Freigabe der H4 LED für den T4. (Egal, wer etwas anderes behauptet, aber das konnte ich von JackGT auch nicht so lesen). Es gibt aber von Philips eine Freigabe für den T4 für ihre H4 LED. Und zwar inzwischen für KV als auch für LV, jeweils aber NUR in den Original-Scheinwerfern (KV: Hella, LV: Valeo). Das steht aber auch alles in der entsprechenden ABG.
Gruß Rainer
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Achtung!! Von Osram gibt es KEINE Freigabe der H4 LED für den T4
Find ich auch. Auf der Liste von Osram ist der T4 nicht aufgeführt.
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Gut, dass hier noch mal nachgefragt wurde: Keine Ahnung, wie mir zwischendurch der Name Osram reinkam, die Freigaben beziehen sich allein auf die
- Phillips mit Hella-HSW: KV
- Phillips mit Valeo-HSW: LV
Sorry für die Verwirrung, es gilt das im ursprünglichen Beitrag geschriebene: derzeit gibt es nur für die Phillips eine Freigabe für KV und LV. Meines Wissens existiert derzeit auch noch keine Freigabe für T4W-Standlichtmittel.
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Hallo,
Deutschland live, von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare...
Ich verstehe das nicht. Die LED von Phillips hat doch eine Freigabe für den Straßenverkehr. Wozu dann noch spezifisch für die Fahrzeughersteller?
Gruß Dirk
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Weil die Dinger eine ABG und somit einen beschränkten Verwendungsbereich haben. Kann man drüber diskutieren, ändert an den „deutschen Umgebungsbedingungen“ aber auch nix .
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Wo wir gerade beim Amtsschimmel sind:
Die Phillips LED Birnchen für die Nummernschildbeleuchtung sind für den T5 freigegeben.
Beim T4 eingesetzt erlischt die Betriebserlaubnis. 🤬
Bei den Frontscheinwerfern habe ich Verständnis für die ABG.
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zu den Nummernschild-LEDs hat mir auch ein Prüfer mal den Kommentar gegeben, daß das ja nicht erlaubt sei.
Meinem Argument, daß ich früher die "konventionellen" Lämpchen regelmäßig durch die Erschütterungen beim Schließen der Klappe zerstört habe, was mir seit Einbau der LEDs nicht mehr passiert ist, konnte er folgen und hat das Thema dann nicht weiter verfolgt.
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Warum beleuchtet man seine Hecktafel mit extrem hellen Leuchtmitteln?
Die Dinger sind teilweise heller als die funzelig roten Rücklichter.
Meine Nummernschilder braucht eigentlich keiner besonders gut/besser lesen können.
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Mein Birnchen müssen mal wieder erneuert werden. LED wären einfach nachhaltiger.
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Jo. Zumindest gibt’s neu auf dem Markt W5W-LED von Philips mit universeller Zulassung. Im Schwesterforum haben sich einige schon Adapter für den Standlichtsockel gebastelt, um nun auch legal LED-Standlicht im T4 fahren zu können.
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Nein.
‚Phillips schreibt 5W5 mit Straßenzulassung für bestimmte Modelle.‘
Der T4 steht nicht in der Freigabeliste. Nur der T5.
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Hallo,
habe diese Freigabeliste von Phillips gefunden. T4 streht auf Seite 32
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Nein.
‚Phillips schreibt 5W5 mit Straßenzulassung für bestimmte Modelle.‘
Der T4 steht nicht in der Freigabeliste. Nur der T5.
Mein Fehler: Die Dinger sind von Osram.
Viel Spaß beim Lesen:
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Leider sind 5w5 LED für T4 auch bei Osram nicht zugelassen.
Kann mir das in den Foren nur so erklären, dass die Leute zu faul sind in die Listen zu gucken.
Da steht immer „allgemeine Straßenzulassung 1)“
https://look.ams-osram.com/m/279bdebe1f871386/original/LED-Night-Breaker-H7-Vehicle-List-EN.pdf
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Du hast im obigen Thread die ABG mit der Nummer K2286*01 gesehen, die erstmals bei den Fahrzeugangaben/Hersteller nur die Zeile „keine Einschränkungen/no Limitations“ enthält? Und ebenso die Antwort vom Osram Support?
Vielleicht begreife ich das nicht richtig, aber abgesehen davon, dass der T4 eigentlich nicht die passende Fassung hat, sehe ich bei dieser ABG keinen spezifizierten Fahrzeugtyp, wie sonst, was aus meiner Sicht bei diesen etwas „gedimmteren Universal-LED-Standlichtmitteln“ tatsächlich auch eine legale Verwendung am T4 möglich machen sollte.