Anhängelast auf 2500kg erhöhen, brauche dringend die Freigabe von VW

  • Mein T4 ist ein 97er 2,5TDI ACV Anhängerkupplung ab Werk verbaut.


    Wir wollen am WE einen T4 auf dem Hänger transportieren, muß vorher noch die Anhängelast erhöhen lassen (schluck), soll kein Problem sein beim TÜV bis auf die Schreibarbeit, aber die wollen die Unterlage von VW sehen.


    Kann mir jemand die betreffende Freigabe mailen? Möglichst schnell (drängel), muß heute noch zum TÜV...?


    Danke schon mal!


    Klaus Peter

  • >Mein T4 ist ein 97er 2,5TDI ACV Anhängerkupplung ab Werk verbaut.
    >Wir wollen am WE einen T4 auf dem Hänger transportieren, muß vorher noch die Anhängelast erhöhen lassen (schluck), soll kein Problem sein beim TÜV bis auf die Schreibarbeit, aber die wollen die Unterlage von VW sehen.
    >Kann mir jemand die betreffende Freigabe mailen? Möglichst schnell (drängel), muß heute noch zum TÜV...?
    >Danke schon mal!
    >Klaus Peter


    Ach ja, im Forum haben ich schon gesucht, Willy Du hattest das mal auf Deiner HP aber der Link funzt nicht mehr :(

  • >Mein T4 ist ein 97er 2,5TDI ACV Anhängerkupplung ab Werk verbaut.
    >Wir wollen am WE einen T4 auf dem Hänger transportieren, muß vorher noch die Anhängelast erhöhen lassen (schluck), soll kein Problem sein beim TÜV bis auf die Schreibarbeit, aber die wollen die Unterlage von VW sehen.
    >Kann mir jemand die betreffende Freigabe mailen? Möglichst schnell (drängel), muß heute noch zum TÜV...?
    >Danke schon mal!
    >Klaus Peter




    Ach ja, natürlich habe ich schon gesucht, aber nichts wirklich Handfestes gefunden. Willy, Du hattest das mal auf Deiner HP, aber der Link funzt nicht mehr...

  • >Wir wollen am WE einen T4 auf dem Hänger transportieren, muß vorher noch die Anhängelast erhöhen lassen (schluck), ...


    Moin,


    was für ein Leichtgewicht von Anhänger habt ihr denn da, daß der inklusive T4 unter 2500 kg bleibt?
    Die typischen Autohänger haben 2000 kg Gesamtgewicht bei knapp 600 kg Eigengewicht ...


    Gruß
    MiKo

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • Na mit nem leeren Transporter kann das schon klappen, aber wenn ich sehe was unsere polnischen Nachbarn so mit PKW wegziehen, dann wird da wohl nicht großartig kontrolliert!


    GEHEN tus das aber, selber schon mehrfach einen anderen Bus auf dem Trailer gehabt, aber unter nem 75 kW TDI als Zugfahrzeug würde ich da nicht anfangen wollen! Der 111 kW hat schon teilweise gut zu tun.


    Gruß


    Mat.

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.

  • Moin,


    >was für ein Leichtgewicht von Anhänger habt ihr denn da, daß der inklusive T4 unter 2500 kg bleibt?
    >Die typischen Autohänger haben 2000 kg Gesamtgewicht bei knapp 600 kg Eigengewicht ...



    Ich hatte erst vor ein paar Tagen einen geliehen: 2500 kg zgg bei 670 kg leer und ein Bekannter hat einen ähnlichen, 670 leer und 2600 kg zGG.


    Aber bei der Gelegenheit auch an den Führerschein denken: Wohl dem, der noch Klasse 3 machen konnte. Alle anderen brauchen für so ein Gespann CE. Weder B, BE, C1 noch C1E reichen dafür! Selbst wenn der Hänger leer ist.


    Grüße


    Uwe

  • >Ich hatte erst vor ein paar Tagen einen geliehen: 2500 kg zgg bei 670 kg leer und ein Bekannter hat einen ähnlichen, 670 leer und 2600 kg zGG.


    macht also eine Nutzlast von lediglich 1830 bzw. 1930 kg - da dürfte mein Caravelle mit seinen über 2100 kg nicht drauf ...


    Viel Erfolg und wenig Kontrollen!
    MiKo


    PS: und denkt daran, die Ladung auch nach hinten gut abzuspannen - so einen 2Tonner kann man beim Bremsen nicht mit einem Spanngurt an der hinteren Abschleppöse halten ...

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • Moin Uwe,
    Du schreibst:
    >Aber bei der Gelegenheit auch an den Führerschein denken: Wohl dem, der noch Klasse 3 machen konnte. Alle anderen brauchen für so ein Gespann CE. Weder B, BE, C1 noch C1E reichen dafür! Selbst wenn der Hänger leer ist.


    Der Führerschein BE reicht für eine solches Gespann aus. Du kannst mit BE hinter jedem Fahrzeug bis 3,5t zulässige Gesamtmasse jeden Anhänger im Rahmen der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges fahren. Also z.B. den Touareg (Gesamtmasse) mit einem Anhäger von 3,5t zulässiger Gesamtmasse.


    Gruß


    Rainer

  • Hallo,


    wenn Du wenig PS hast, musst Du halt langsam die Berge hochfahren (LKW-Fahrer werden Dich lieben). In der Ebene geht Tempo 80 auch mit wenig Leistung. Sogar ein 70 PS Saugdiesel-LT darf 2 Tonnen ziehen.


    Wichtiger ist die Stabilität des Gespanns. Dazu sollte das Zugfahrzeug vor allem mehr Masse haben als der Anhänger.


    Viele Grüße


    Kai

  • naja, das weiß ich schon, auch der 60 PS 200 D von Mercedes darf GEWALTIGE Anhängelasten ziehen, was man DARF und was dann auch machbar ist, das ist halt die Frage!


    Ich will jedenfalls mit keinem 70 PS Diesel und 2,7 Tonnen am Haken am Berg anfahren müssen... .


    Gruß


    Mat.

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.

  • >Ich will jedenfalls mit keinem 70 PS Diesel und 2,7 Tonnen am Haken am Berg anfahren müssen... .


    Auch das ist zu pauschal. Falls das ein grossvolumiger Sauger wäre, mit gewaltigem
    Anfahrdrehmoment und ordentlicher Untersetzung, kommt man auch mit schwerer Last
    am Berg vom Fleck. Meines Wissens hatten z.B. die alten Hanomag-Allrad-LKW ca.
    70Ps aus grossvolumigen Dieseln. Von den alten Unimog nicht zu reden. Die ziehen
    alles weg, egal wie steil der Berg ist. Dafür über 70KmH nur mit Gehörschutz.


    CK

  • Moin Moin !


    Ich habe die VW Freigabeunterlagen für 2.500 kg Anhängelast für den T4 - leider nur als Papierversion so dass ich selbige nicht mailen kann.


    Wenn Du mir Deine Fax-Nr. gibst dann kann ich Dir die Unterlagen per FAX schicken.


    Gruss Ganove

  • >Der Führerschein BE reicht für eine solches Gespann aus. Du kannst mit BE hinter jedem Fahrzeug bis 3,5t zulässige Gesamtmasse jeden Anhänger im Rahmen der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges fahren. Also z.B. den Touareg (Gesamtmasse) mit einem Anhäger von 3,5t zulässiger Gesamtmasse.



    Da gibt es noch eine Einschränkung, die gerne Übersehen wird: Das zGG des Anhängers darf nicht größer sein, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges. Ich habe vor ein paar Tagen mal nachgelesen und diese Bestimmung bei BE und auch bei C1E gefunden. Das heißt, für einen leeren Trailer hinter einem T4 braucht man CE oder man hat eine Trailer mit 1800 kg zGG, der wird dann aber nur auf max. 1200 kg Nutzlast kommen. Und das reicht nicht einmal für eine Golf.


    Grüße


    Uwe

  • >>Der Führerschein BE reicht für eine solches Gespann aus. Du kannst mit BE hinter jedem Fahrzeug bis 3,5t zulässige Gesamtmasse jeden Anhänger im Rahmen der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges fahren. Also z.B. den Touareg (Gesamtmasse) mit einem Anhäger von 3,5t zulässiger Gesamtmasse.
    >
    >Da gibt es noch eine Einschränkung, die gerne Übersehen wird: Das zGG des Anhängers darf nicht größer sein, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges. Ich habe vor ein paar Tagen mal nachgelesen und diese Bestimmung bei BE und auch bei C1E gefunden. Das heißt, für einen leeren Trailer hinter einem T4 braucht man CE oder man hat eine Trailer mit 1800 kg zGG, der wird dann aber nur auf max. 1200 kg Nutzlast kommen. Und das reicht nicht einmal für eine Golf.
    >Grüße
    >Uwe


    Hallo Uwe,


    die von Dir genannten Beschränkung der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers auf das Leergewicht des Zugfahrzeugs finde ich nur beim Führerschein B (nicht BE) und bei der Klasse C1E. Bei B ist diese Regelung auf Betreiben der Caravanhersteller hineingekommen, um den Pkw Fahrern ohne Anhängerschein das Ziehen des Wohnwagens zu ermöglichen. Aber Achtung: Ein aufgelasteter T4 (2.810 kg zulässigen Gesamtmasse) darf mit B nicht einmal einen ungebremsten 750 kg Anhänger, da die Gesamtmasse des Zuges von 3.500 kg überschritten würde.


    Bei BE ist nach diesem Text, das Gesamtgewicht des Anhängers nicht begrenzt.



    Auf der Website des Bundesverkehrsministeriums finde ich folgendes (entspricht dem Wortlauf des § 6 der Fahrerlaubnisverordnung):


    Klasse B

    Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg).



    Klasse C

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).



    Klasse C 1

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).



    Klasse BE, CE, C1E, DE, D1E

    Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (Ausnahme bei Klasse B, siehe Abschnitt "Anhängerführerscheine"). Bei den Klassen C1E und D1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Bei der Klasse D1E darf der Anhänger außerdem nicht zur Personenbeförderung verwendet werden."



    "Anhängerführerschein
    Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt."




    Grüße


    Rainer

  • >die von Dir genannten Beschränkung der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers auf das Leergewicht des Zugfahrzeugs finde ich nur beim Führerschein B (nicht BE) und bei der Klasse C1E.
    Bei B ist diese Regelung auf Betreiben der Caravanhersteller hineingekommen, um den Pkw Fahrern ohne Anhängerschein das Ziehen des Wohnwagens zu ermöglichen.


    Sehe ich auch so


    >Aber Achtung: Ein aufgelasteter T4 (2.810 kg zulässigen Gesamtmasse) darf mit B nicht einmal einen ungebremsten 750 kg Anhänger, da die Gesamtmasse des Zuges von 3.500 kg überschritten würde.


    Sehe ich nicht so,
    da Fz bis 3,5t + Anhänger bis 750 kg mit Klasse B möglich ist. Erst mit einem Anhänegr über 750kg gilt die oben erwähnte Sonderregelung für Wohnwagen und Co. und damit die Gewichtsbeschränkung des Zuges auf 3500kg.


    Gruß


    Wolfgang

  • Hallo Rainer,


    danke für Deine Ausführliche Darstellung, es stimmt, Beim BE gibt es die Beschränkung daß das zGG des Hängers nicht größer als das Leergewicht des Zugfahrzeuges sein darf nicht.


    Grüße


    Uwe

  • Hm,
    ich dachte eigentlich immer dass es sich bei der Regulung mit Leergewicht des ZugFzg und tatsächliches Gewicht des Hängers handelt und dies auch bei der 3.5t Zuggesamtgewicht geht.
    Zumindest war ich immer der Meinung dass ich mit meinem B Führerschein am T4 mit 2.81 zGG und 1.9t Leergewicht nen Hänger mit 1.6t tatsächlichem Gewicht ziehen darf (zGG des Hängers 2.6t)und so auf insgesamt 3.5t komm.
    Falsch oder richtig?
    Hat vielleicht einer einen offiziellen Link wo man das nachlesen kann?



    >Hallo Rainer,
    >danke für Deine Ausführliche Darstellung, es stimmt, Beim BE gibt es die Beschränkung daß das zGG des Hängers nicht größer als das Leergewicht des Zugfahrzeuges sein darf nicht.
    >Grüße
    >Uwe

  • Sers,


    in meinem Brief ist ein zul. Gesamtzuggewicht von 4500 kg eingetragen.


    Mein Bus ist bei einem Leergewicht von 1595 kg auf 2810kg GG aufgelastet und darf 1725 kg gebremst ziehen.


    Da ich seit 1985 FSK III (alt) bzw. C1E (neu) habe kann ich zu den regelungen nix genaues sagen.


    Franz